Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Spielschulden schließen eine Privatinsolvenz nicht aus. Wer durch Spielsucht, Online-Casino oder Sportwetten Schulden aufgebaut hat, kann in den meisten Fällen ein Insolvenzverfahren durchlaufen und am Ende die Restschuldbefreiung erhalten. Entscheidend ist, die Schulden offen anzugehen und parallel Unterstützung bei einer Suchtberatung zu suchen. Beides zusammen gibt Ihnen die besten Chancen auf einen dauerhaften Neustart.
Viele Betroffene schämen sich und schweigen lange. Das ist verständlich, aber unnötig: Glücksspielsucht ist als Erkrankung anerkannt. Sie sind mit dieser Situation nicht allein, und es gibt rechtlich klare Wege heraus. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schulden typischerweise entstehen, was das Insolvenzrecht zu Spielschulden sagt und welche Schritte Sie schon in dieser Woche gehen können.
Welche Schulden entstehen durch Spielsucht?
Der Begriff „Spielschulden“ klingt nach Schulden beim Casino. In der Praxis sind die eigentlichen Gläubiger meist ganz andere. Gespielt wird mit Geld, das vorher von irgendwoher kommen musste.
- Dispokredit und Kreditkarten: Einzahlungen auf Spielkonten laufen oft über das Girokonto oder die Kreditkarte.
- Ratenkredite und Online-Kredite: Häufig werden neue Kredite aufgenommen, um Verluste „zurückzuholen“ oder alte Kredite abzulösen.
- Buy now, pay later und Zahlungsdienste: Offene Rechnungen bei Zahlungsanbietern summieren sich schnell.
- Private Darlehen: Geld von Freunden, Familie oder Kollegen.
- Folgeschulden: Mietrückstände, Stromschulden, offene Versicherungsbeiträge, weil das Geld für die laufenden Kosten fehlt.
Rechtlich ist das eine wichtige Unterscheidung: Ein Kredit bei der Bank bleibt ein wirksamer Kredit, auch wenn das Geld verspielt wurde. Für diese Schulden ist die Privatinsolvenz der richtige Weg. Anders kann es bei Schulden direkt aus einer Wette oder bei Verlusten bei nicht erlaubten Anbietern aussehen. Dazu weiter unten mehr.
Spielsucht und Privatinsolvenz: Ist das möglich?
Ja. Das Gesetz kennt kein Verbot der Privatinsolvenz bei Spielsucht. Auch wer seine Schulden durch Glücksspiel verursacht hat, kann einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung stellen. Die Restschuldbefreiung wird aber nicht in jedem Fall erteilt. Das Insolvenzgericht kann sie unter bestimmten Voraussetzungen versagen.
Der Versagungsgrund der Vermögensverschwendung
Die Versagungsgründe stehen abschließend in § 290 InsO. Für Spielschulden ist vor allem § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO relevant. Danach kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung seiner Gläubiger beeinträchtigt hat, indem er
- unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist,
- Vermögen verschwendet hat oder
- ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat.
Hohe Spieleinsätze kurz vor dem Antrag können als Vermögensverschwendung gewertet werden. Ausführlich erklären wir das im Beitrag zum Versagungsgrund der Vermögensverschwendung.
Was das für Sie konkret bedeutet
- Nur auf Antrag eines Gläubigers: Das Gericht prüft Versagungsgründe nicht von sich aus. Ein Gläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, muss die Versagung beantragen und den Grund glaubhaft machen.
- Das Zeitfenster ist begrenzt: Spielverluste, die länger als drei Jahre vor dem Antrag liegen, fallen nicht unter Nr. 4.
- Verschulden ist erforderlich: Verlangt werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zur Spielsucht gibt es bislang nicht. Insolvenzgerichte haben hohe Spielverluste kurz vor dem Antrag aber bereits als grob fahrlässige Vermögensverschwendung gewertet (etwa AG Göttingen, Beschluss vom 6.5.2010, 71 IN 14/04; AG Duisburg, Beschluss vom 10.1.2007, 62 IK 363/06). Eine Suchterkrankung schließt das Verschulden nicht automatisch aus; sie ist ein Gesichtspunkt des Einzelfalls, der mit ärztlichen Unterlagen belegt werden sollte.
- Ehrlichkeit schützt: Wer im Verfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert eigene Versagungsgründe (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 und 6 InsO). Spielverluste offen anzugeben, ist deshalb der sicherere Weg.
Ein weiterer Versagungsgrund betrifft Insolvenzstraftaten (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Der Bankrott nach § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB nennt ausdrücklich den Verbrauch übermäßiger Beträge durch „Spiel oder Wette“ in der Krise. Relevant wird das für die Restschuldbefreiung aber nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung oberhalb der gesetzlichen Schwellen in den letzten fünf Jahren. In der Praxis ist das selten.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?
§ 302 InsO nimmt bestimmte Forderungen von der Restschuldbefreiung aus. Dazu gehören Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, wenn der Gläubiger sie entsprechend angemeldet hat, außerdem Geldstrafen und vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt. Bei Spielsucht kann das relevant werden, wenn zur Finanzierung des Spielens Geld veruntreut oder ein Kredit mit falschen Angaben erschlichen wurde. Normale Kredit- und Kontoschulden werden dagegen von der Restschuldbefreiung erfasst.
Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückfordern?
Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am 1. Juli 2021 waren Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Viele Anbieter mit Lizenz aus Malta oder Gibraltar boten sie trotzdem an. Zahlreiche Gerichte haben die Spielverträge deshalb als nichtig angesehen (§ 134 BGB) und den Spielern einen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste zugesprochen.
Stand der Rechtsprechung (Recherche Oktober 2026):
- Der Europäische Gerichtshof hat am 16. April 2026 (Rechtssache C-440/23) entschieden, dass das Unionsrecht einem nationalen Verbot von Online-Casinospielen nicht entgegensteht. Spieler können danach grundsätzlich die Erstattung ihrer Einsätze von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten verlangen. Die spätere Einführung eines Erlaubnissystems ändert daran nichts. Die bloße Teilnahme trotz ausländischer Lizenz begründet keinen Rechtsmissbrauch.
- Der Bundesgerichtshof hat am 17. September 2026 in zwei Verfahren zu Online-Casinospielen verhandelt (I ZR 216/25 als Leitentscheidungsverfahren und I ZR 78/25). In der Verhandlung ließ der Senat erkennen, dass er die Rückzahlungsansprüche der Spieler voraussichtlich bejahen wird. Die Urteile sollen am 28. Januar 2027 verkündet werden. Offen ist bis dahin auch, ob für die Ansprüche die dreijährige Regelverjährung oder die zehnjährige Frist des § 852 BGB gilt, von der das OLG Stuttgart in der Vorinstanz ausgegangen ist.
- Für Sportwetten ist die Lage noch offen: Bereits im März 2024 hatte der BGH in einem Hinweisbeschluss (22.3.2024, I ZR 88/23) angedeutet, dass Einsätze bei unerlaubten Sportwetten zurückgefordert werden können; der Anbieter nahm die Revision daraufhin zurück. In einem weiteren Verfahren hat der BGH dem EuGH Fragen vorgelegt (I ZR 90/23; EuGH C-530/24). Der Generalanwalt hat sich am 19. März 2026 für Rückforderungsansprüche ausgesprochen, das Urteil des EuGH steht noch aus.
Für Menschen mit Spielschulden ist dieser Punkt wichtig, weil ein Rückforderungsanspruch Vermögen ist. Wer im Insolvenzverfahren ist, muss einen solchen Anspruch angeben. Ist der Anspruch vor der Eröffnung entstanden, gehört er zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO), und der Insolvenzverwalter entscheidet über die Geltendmachung. Nach der Eröffnung können Sie den Anspruch nicht mehr wirksam selbst abtreten (§ 81 InsO). Eine Abtretung vor dem Antrag, etwa an einen Prozessfinanzierer, bleibt zwar grundsätzlich wirksam, kann aber vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Bedenken Sie außerdem, dass Prozessfinanzierer im Erfolgsfall einen erheblichen Teil des zurückgeholten Betrags als Vergütung einbehalten. Stimmen Sie eine Rückforderung deshalb mit Ihrer Schuldnerberatung ab, bevor Sie einen Prozessfinanzierer beauftragen oder Ansprüche abtreten.
Wettschulden bei Privatpersonen
Haben Sie eine private Wette verloren oder beim Pokern im Freundeskreis „angeschrieben“? Dann gilt § 762 BGB: Durch Spiel oder Wette wird keine rechtliche Verbindlichkeit begründet. Der Gewinner kann eine solche Wettschuld nicht einklagen. Das gilt nach § 762 Abs. 2 BGB auch, wenn Sie zur Erfüllung der Wettschuld ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben.
Die Kehrseite: Was Sie bereits bezahlt haben, können Sie nicht mit der Begründung zurückfordern, es habe keine Verbindlichkeit bestanden.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Darlehen. Hat Ihnen ein Freund Geld geliehen, mit dem Sie anschließend gespielt haben, ist das ein normaler Darlehensvertrag. Diese Schuld ist wirksam und gehört in die Gläubigerliste. Anders liegt es nur, wenn der Mitspieler oder der Veranstalter selbst das Geld ausdrücklich zum Weiterspielen vorgestreckt hat: Ein solcher Spielvorschuss teilt das Schicksal der Spielschuld und ist ebenfalls nicht einklagbar. Für staatlich genehmigte Lotterien und Ausspielungen gilt § 762 BGB nicht (§ 763 BGB).
Schuldnerberatung und Suchtberatung: warum beides zusammen wirkt
Schulden und Sucht verstärken sich gegenseitig. Finanzieller Druck kann den Drang verstärken, Verluste „zurückzuspielen“. Umgekehrt nützt eine Entschuldung wenig, wenn das Spielen weitergeht.
Eine Schuldnerberatung ordnet Ihre Finanzen, verhandelt mit Gläubigern und begleitet die Privatinsolvenz. Eine Suchtberatung hilft Ihnen, das Spielverhalten zu verstehen und zu verändern. Beides kann gleichzeitig beginnen. Sie müssen nicht erst „clean“ sein, um sich um Ihre Schulden zu kümmern.
Eine laufende Suchtbehandlung kann auch für das Insolvenzverfahren hilfreich sein. Sie zeigt, dass Sie das Problem ernst nehmen. Zudem hilft sie Ihnen, in der Wohlverhaltensphase stabil zu bleiben.
Ein erster, anonymer Kontakt ist bundesweit möglich. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) bietet eine kostenlose und anonyme Telefonberatung zu Glücksspiel unter 0800 1 37 27 00 an, erreichbar montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Auf check-dein-spiel.de gibt es außerdem einen Selbsttest und eine kostenlose Online-Beratung für Betroffene und Angehörige.
Angehörige: Haften Partner oder Eltern?
Grundsätzlich nein. Jeder haftet für seine eigenen Schulden. Das gilt auch in der Ehe: Die Ehe allein macht Sie nicht zum Schuldner der Kredite Ihres Partners. Eltern haften nicht für Schulden ihrer volljährigen Kinder. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Erwachsenes Kind hat Schulden.
Eine Mithaftung entsteht nur in bestimmten Fällen:
- Sie haben einen Kreditvertrag mitunterschrieben.
- Sie haben eine Bürgschaft übernommen.
- Es besteht ein Gemeinschaftskonto (Oder-Konto), dessen Dispo überzogen wurde. Für den Sollsaldo haften beide Kontoinhaber gegenüber der Bank als Gesamtschuldner, auch wenn nur einer das Geld verspielt hat.
Die sogenannte Schlüsselgewalt unter Ehegatten (§ 1357 BGB) führt nicht zur Mithaftung: Sie erfasst nur Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Spieleinsätze und Kredite zur Finanzierung des Spielens gehören nicht dazu.
Welche Auswirkungen eine Insolvenz auf Partner und Familie hat, erklären wir im Beitrag Privatinsolvenz: Folgen für Angehörige. Auch Angehörige können sich bei der Suchtberatung Unterstützung holen. Bevor Sie Schulden „aus Liebe“ übernehmen, lassen Sie sich bitte beraten. Eine Ablösung ohne Behandlung der Sucht führt oft nur zu neuen Schulden.
Erste Schritte in dieser Woche
- Zugriff auf Geld erschweren: Löschen Sie gespeicherte Zahlungsdaten bei Spielanbietern und senken Sie Dispo- und Kartenlimits. Eine gezielte Sperre nur für Glücksspielzahlungen bieten deutsche Banken bislang kaum an; fragen Sie trotzdem nach und lassen Sie andernfalls Kreditkarte und Dispo vollständig sperren. Wenn Sie es möchten, kann eine Vertrauensperson vorübergehend Ihre Karte verwahren. Droht eine Kontopfändung, wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um.
- Spielersperre beantragen: Über das bundesweite Sperrsystem OASIS können Sie sich selbst für erlaubtes Glücksspiel in Deutschland sperren lassen. Den Antrag können Sie bei jedem erlaubten Anbieter stellen oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, das die Sperrdatei führt. Das ist dort auch online möglich. Die Selbstsperre gilt mindestens ein Jahr, wenn Sie keinen anderen Zeitraum wählen. Kürzer als drei Monate darf sie nicht sein. Sie läuft nicht von selbst aus. Aufheben lässt sie sich nur auf schriftlichen Antrag nach Ablauf der Mindestdauer. Die Sperre gilt für alle angeschlossenen Anbieter, also neben Online-Casinos, Online-Poker und Sportwetten auch für Spielhallen, Spielbanken und Geldspielgeräte in Gaststätten.
- Überblick verschaffen: Sammeln Sie alle Mahnungen, Kreditverträge und Kontoauszüge in einem Ordner. Notieren Sie auch private Schulden. Öffnen Sie Post, auch wenn es schwerfällt.
- Keine neuen Kredite aufnehmen: Neue Kredite zum Ausgleich von Spielverlusten verschärfen die Lage. Zudem können sie später im Insolvenzverfahren als unangemessene Verbindlichkeiten bewertet werden.
- Hilfe holen: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Suchtberatung und einen Termin bei einer Schuldnerberatung. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, hilft unser Beitrag Ich habe Schulden und weiß nicht weiter.
Eine OASIS-Sperre wirkt nur bei Anbietern, die an das System angeschlossen sind. Ergänzend können Sperrsoftware auf Smartphone und Computer und die Begleitung durch eine Suchtberatung helfen.
Häufige Fragen
Muss ich Wettschulden bei Freunden zurückzahlen?
Eine reine Wett- oder Spielschuld ist nach § 762 BGB nicht einklagbar. Hat Ihnen ein Freund dagegen Geld geliehen, ist das ein wirksames Darlehen, auch wenn Sie es verspielt haben. Im Insolvenzverfahren muss dieser Freund wie jeder andere Gläubiger angegeben werden. Bevorzugte Rückzahlungen an Freunde kurz vor dem Antrag sollten Sie vermeiden.
Erfährt die Schufa, dass meine Schulden aus Glücksspiel stammen?
Die Schufa speichert Daten über Kredite und Zahlungsausfälle, nicht den Grund der Schulden. Eine Privatinsolvenz wird eingetragen. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird dieser Eintrag seit März 2023 bereits nach sechs Monaten gelöscht. Bei einer späteren Kreditanfrage kann die Bank allerdings Kontoauszüge anfordern oder mit Ihrer Zustimmung einen Kontoeinblick nehmen; dort sichtbare Zahlungen an Glücksspielanbieter können die Kreditentscheidung beeinflussen.
Was passiert bei einem Rückfall während der Wohlverhaltensphase?
Ein Rückfall bedeutet nicht automatisch das Ende des Verfahrens. Kritisch wird es, wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach § 295 InsO verletzen. Dazu gehört, keine unangemessenen Verbindlichkeiten einzugehen und pfändbares Einkommen nicht zu verschweigen. Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen müssen Sie in der Wohlverhaltensphase vollständig an den Treuhänder herausgeben, mit Ausnahme von Gewinnen geringen Werts. Wer rückfällig wird, sollte sofort die Suchtberatung einbeziehen und mit der Schuldnerberatung sprechen, bevor neue Schulden entstehen.
Muss ich meine Spielsucht im Insolvenzantrag angeben?
Eine Diagnose müssen Sie nicht offenlegen. Ihre Angaben zu Vermögen, Einkommen und Gläubigern müssen aber vollständig und richtig sein. Spielkonten mit Guthaben und mögliche Rückforderungsansprüche gegen Anbieter gehören dazu.
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Spielschulden sind belastend. Wir begegnen Ihnen ohne Vorwurf und suchen gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfen wir Ihre Situation, die Risiken im Insolvenzverfahren und mögliche Rückforderungsansprüche. Die Beratung ist persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit online möglich.
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