Schuldnerberatung Köln – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Professionelle Schulden- und Insolvenzberatung im Herzen Kölns. Volljurist Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Alexander begleiten Sie persönlich in der Sternengasse 3 – oder bundesweit per Telefon & Video-Call.

Schuldnerberatung Köln: Professionelle Hilfe bei Überschuldung
Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen – durch Jobverlust, Krankheit, Trennung oder steigende Lebenshaltungskosten. Als bevölkerungsreichste Stadt in NRW verzeichnet Köln eine Überschuldungsquote von über 11 Prozent – tausende Menschen suchen jedes Jahr professionelle Hilfe.
Unser Kölner Standort in der Sternengasse 3, 50676 Köln bietet als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei einen klaren, rechtssicheren Ausweg aus der Überschuldung.
Nur ein Rechtsanwalt oder eine staatlich anerkannte Beratungsstelle darf die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Sogenannte „kaufmännische Schuldnerberatungen" sind dazu gesetzlich nicht berechtigt. Registrierte Rechtsdienstleister können Sie zusätzlich im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister der Landesjustizverwaltungen prüfen.
✅ Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen Volljurist Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Alexander die Erfolglosbescheinigung ausstellen – und vertreten Sie rechtlich vom ersten Gespräch bis zur Schuldenfreiheit.
Warum die LR Schuldnerberatung Köln?
Schuldenberatung Köln: So gehen wir vor
- 1Kostenlose ErstberatungAnalyse von Gesamtverschuldung, Gläubigern und Einkommenssituation – kostenlos und verständlich.
- 2Individuelle StrategieWeg 1: Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Gläubigervergleich ohne Insolvenz. Weg 2: Privatinsolvenz Köln – 3 Jahre, dann Restschuldbefreiung.
- 3Vollständige BegleitungWir übernehmen alle Anträge und die Kommunikation mit Gläubigern bis zur Schuldenfreiheit.
Privatinsolvenz Köln: Wann ist sie die richtige Wahl?
Was leistet die Schuldnerberatung Köln für Sie?
- Abwehr unberechtigter Forderungen – rechtliche Prüfung jeder Gläubigerforderung
- Schutz vor Kontopfändungen – Beantragung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
- Lohnpfändung stoppen – Sofortmaßnahmen bei drohender oder laufender Pfändung
- Verhandlung mit Gläubigern – Ratenzahlungsvereinbarungen und Vergleiche
- Vorbereitung der Privatinsolvenz – Antragstellung beim Insolvenzgericht Köln
- Begleitung bis zur Restschuldbefreiung
- Widerspruch gegen Mahnbescheide – innerhalb von 14 Tagen
FAQ zur Schuldnerberatung Köln
Schuldnerberatung Köln: Für wen wir arbeiten
Wir beraten Privatpersonen, Selbstständige und ehemals Selbstständige aus Köln und dem Umland. Typisch sind Situationen, in denen der Druck bereits konkret geworden ist: Ein Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt, der Arbeitgeber hat eine Lohnpfändung erhalten oder das Konto ist gesperrt.
- Angestellte mit Lohnpfändung oder drohender Kontopfändung
- Selbstständige und Kleinunternehmer mit Steuer- oder Sozialversicherungsrückständen
- Menschen nach Trennung, Krankheit oder Jobverlust, bei denen Raten nicht mehr tragbar sind
- Erben, die eine überschuldete Erbschaft geprüft haben möchten
- Betroffene, die bereits eine Ladung zur Vermögensauskunft erhalten haben
Auch wenn Sie nicht in Köln wohnen, sondern im Rhein-Erft-Kreis, in Leverkusen oder im Rheinisch-Bergischen Kreis: Die Beratung findet auf Wunsch vollständig per Telefon und Video-Call statt. Für das Verfahren selbst ist ohnehin Ihr Wohnsitz maßgeblich, nicht der Sitz der Kanzlei.
Anwaltliche Schuldnerberatung Köln oder kostenlose Beratungsstelle?
In Köln gibt es beide Wege, und beide haben ihre Berechtigung. Die gemeinnützigen und kirchlichen Beratungsstellen arbeiten kostenlos, sind aber stark nachgefragt – Wartezeiten von mehreren Monaten sind dort die Regel, und die Aufnahme ist häufig an Einkommensgrenzen oder den Wohnort im jeweiligen Stadtbezirk geknüpft.
Der Unterschied liegt weniger im Preis als im Handlungsspielraum. Eine anerkannte Beratungsstelle darf beraten und den außergerichtlichen Einigungsversuch bescheinigen. Sie darf Sie aber nicht gegenüber Gläubigern vertreten, keine Forderungen gerichtlich angreifen und keine Zwangsvollstreckung abwehren.
Wann die anwaltliche Beratung der richtige Weg ist: wenn es eilt und eine Pfändung bereits läuft, wenn Forderungen dem Grunde oder der Höhe nach zweifelhaft sind, wenn Titel angegriffen oder Vollstreckungsschutzanträge gestellt werden müssen, oder wenn eine Selbstständigkeit im Spiel ist. In diesen Fällen entscheidet nicht die Beratung über das Ergebnis, sondern die Vertretung.
Was kostet die Schuldnerberatung Köln?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie sich anschließend gegen eine Beauftragung entscheiden. Über die Kosten klären wir Sie im Erstberatungstermin auf, sobald der Weg zur Lösung feststeht – vorher lässt sich das seriös nicht beantworten. Besprochen wird dann konkret, nicht als Größenordnung.
Für das gerichtliche Insolvenzverfahren gibt es zusätzlich die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO – die Gerichts- und Verwalterkosten müssen dann nicht vorab aufgebracht werden. Kein Verfahren scheitert daran, dass jemand es sich nicht leisten kann.
Pfändung in Köln stoppen – was zuerst zu tun ist
Wenn bereits vollstreckt wird, zählen Tage. Die drei wirksamsten Sofortmaßnahmen sind fast immer dieselben:
- 1Konto in ein P-Konto umwandelnIhre Bank muss das Girokonto auf Antrag umwandeln. Der Grundfreibetrag ist dann automatisch geschützt, höhere Freibeträge weisen Sie mit einer Bescheinigung nach. Kontopfändung aufheben – so gehen Sie vor
- 2Lohnpfändung prüfen lassenArbeitgeber berechnen den pfändbaren Betrag nicht immer richtig. Ein Rechenfehler kostet Sie jeden Monat Geld. Pfändung beim Arbeitgeber stoppen
- 3Forderung und Titel prüfenVerjährte, überhöhte oder bereits erfüllte Forderungen werden häufiger vollstreckt, als man denkt. Gegen einen Mahnbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Pfändung verhindern
Privatinsolvenz in Köln: Zuständigkeit und Ablauf
Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnsitz – für Kölnerinnen und Kölner also das Amtsgericht Köln. Vor dem Antrag steht zwingend der außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern. Scheitert er, stellt die Kanzlei die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO aus, und der Antrag kann eingereicht werden.
Ab Eröffnung sind Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig – Pfändungen enden also nicht erst am Verfahrensende, sondern gleich zu Beginn. Nach drei Jahren folgt die Restschuldbefreiung. Was in dieser Zeit von Ihnen erwartet wird, ist überschaubar: Erwerbsobliegenheit, Auskunft über Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel, Herausgabe des pfändbaren Einkommensanteils.
Ob dieser Weg für Sie der richtige ist, klären wir im Erstgespräch. In einem Teil der Fälle ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung die bessere Lösung – vor allem dann, wenn ein Vergleich mit den Gläubigern realistisch ist und die SCHUFA-Folgen eines Verfahrens vermieden werden sollen.
Selbstständige und ehemals Selbstständige in Köln
Für Selbstständige gelten andere Regeln, und genau daran scheitern viele Anläufe. Wer noch aktiv wirtschaftlich tätig ist oder mehr als 19 Gläubiger beziehungsweise Forderungen aus Arbeitsverhältnissen hat, fällt nicht unter das Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern unter die Regelinsolvenz. Der außergerichtliche Einigungsversuch entfällt dort, der Antrag kann unmittelbar gestellt werden.
Wichtig ist die Reihenfolge: Steuerrückstände, offene Sozialversicherungsbeiträge und die Frage, ob der Betrieb fortgeführt oder eingestellt wird, entscheiden über den richtigen Verfahrensweg – und über die Haftung. Bei Beiträgen zur Sozialversicherung ist auch die strafrechtliche Seite zu beachten. Wer hier zu spät berät, verschenkt Handlungsspielraum, der später nicht zurückkommt.
Wir prüfen im Erstgespräch, welches Verfahren einschlägig ist, ob eine Fortführung sinnvoll bleibt und was vor einer Antragstellung noch geordnet werden sollte.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
- Anwaltlich geführtDie Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO stellt Rechtsanwalt Christian Alexander aus – rein kaufmännische Beratungsstellen dürfen das nicht.
- Registriert und geprüftEingetragen im Rechtsdienstleistungsregister der Landesjustizverwaltungen.
- VertraulichAlles, was Sie uns sagen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
- Seit über 15 JahrenMehr als 10.000 Mandantinnen und Mandanten haben wir seither begleitet.
- In Ihrer NähePersönlich in Hamburg, München und Köln – und bundesweit per Telefon oder Video-Call.
- Ohne KostenrisikoDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie vorher auf.
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