RECHTSANWALT

Rechtsanwalt Christian Alexander – Schuldnerberatung & Zivilrecht

Hamburg · München · Köln · Bundesweit · Kanzleiinhaber der LR Schuldnerberatung · Persönlich, diskret und mit Erfahrung in komplexen Schuldenfällen.
ÜBER RECHTSANWALT CHRISTIAN NAST

Rechtsanwalt Christian Alexander: Profil & Erfahrung

Christian Alexander ist zugelassener Rechtsanwalt und seit 2021 fester Bestandteil der LR Schuldnerberatung. Als Kanzleiinhaber begleitet er Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland auf dem Weg in die Schuldenfreiheit – persönlich in Hamburg, München und Köln sowie bundesweit per Telefon und Video.

Seine Schwerpunkte liegen in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, der Begleitung durch die Privatinsolvenz sowie im allgemeinen Zivilrecht. Damit deckt er das gesamte Spektrum der Schuldnerberatung ab – von der ersten Forderungsprüfung über die Verhandlung mit Gläubigern bis hin zum gerichtlichen Insolvenzverfahren.

AUF EINEN BLICK

Profil & Qualifikationen auf einen Blick

Beruf
Zugelassener Rechtsanwalt
Kanzlei
Kanzleiinhaber der LR Schuldnerberatung
Standorte
Hamburg · München · Köln · Bundesweit
Schwerpunkte
Schuldnerberatung, Insolvenzrecht, Zivilrecht
LEISTUNGSSCHWERPUNKTE

Leistungsschwerpunkte von Rechtsanwalt Christian Alexander

Schuldnerberatung & Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Alexander begleitet Mandanten in allen Phasen der Entschuldung – von der ersten Bestandsaufnahme über die Verhandlung mit Gläubigern bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Der erste Schritt ist immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Christian Alexander verhandelt mit Gläubigern, prüft Forderungen kritisch und erarbeitet tragfähige Vergleichslösungen.

Privatinsolvenz & Verbraucherinsolvenz

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, begleitet Christian Alexander Sie sicher durch das Verbraucherinsolvenzverfahren – inklusive Antragstellung, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung.

Schutz vor Zwangsvollstreckung

Bei drohender oder laufender Pfändung – ob Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung – sorgt Christian Alexander für rechtssicheren Schutz und schnelle Hilfe.

Allgemeines Zivilrecht

Neben der Schuldnerberatung berät Rechtsanwalt Alexander in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen – etwa zu Verträgen, Forderungen, Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden.

STANDORTE

Rechtsanwalt Christian Alexander: Hamburg, München und Köln

Hamburg

Hauptkanzlei der LR Schuldnerberatung. Persönliche Beratung in zentraler Lage – mit kurzen Wegen zum Amtsgericht Hamburg.

München

Persönliche Termine im Münchner Büro – schnelle Hilfe für Mandanten aus Bayern und Süddeutschland.

Köln

Beratung im Rheinland – Anlaufstelle für Mandanten aus NRW und dem Westen Deutschlands.

WARUM RECHTSANWALT

Warum ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner ist

Anders als rein kaufmännische Schuldenregulierer ist Christian Alexander als Rechtsanwalt zur umfassenden Rechtsberatung berechtigt. Er prüft Forderungen rechtlich, verhandelt verbindlich mit Gläubigern und vertritt Sie auch vor Gericht – etwa bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder im Insolvenzverfahren.

Die LR Schuldnerberatung ist eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei. Eine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle ausgestellt werden – kaufmännische Berater sind dazu laut Rechtsdienstleistungsregister der Landesjustizverwaltungen nicht berechtigt.

Jetzt kostenloses Erstgespräch mit Christian Alexander vereinbaren

Rechtsanwalt Christian Alexander analysiert Ihre Situation persönlich – kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin oder rufen Sie direkt an.

Zulassung

Zulassung, Kammer und Berufsrecht

Christian Alexander ist als Rechtsanwalt bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Damit gilt für die Mandatsbearbeitung das anwaltliche Berufsrecht: Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO, Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen und eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

Praktisch bedeutet das zwei Dinge, die eine nicht-anwaltliche Beratung nicht bieten kann. Erstens darf er Sie gegenüber Gläubigern, Inkassounternehmen und Gerichten vertreten, nicht nur beraten. Zweitens ist alles, was Sie im Erstgespräch schildern, von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht geschützt – unabhängig davon, ob es zu einem Mandat kommt.

Zusammenarbeit

Im Team mit Volljurist Kai Lange

Die Mandate der LR Schuldnerberatung werden von Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange gemeinsam bearbeitet. Das hat einen einfachen praktischen Grund: Bei laufenden Pfändungen und knappen Fristen ist Erreichbarkeit wichtiger als jede Zuständigkeitsregel. Wer anruft, erreicht jemanden, der den Fall kennt.

Einen Überblick über das gesamte Team gibt die Teamseite.

Ablauf

Was Sie beim ersten Kontakt erwarten können

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dauert in der Regel zwanzig bis dreißig Minuten und hat drei Ziele: einen belastbaren Überblick über Ihre Gesamtverschuldung, eine erste Einschätzung, welche Forderungen überhaupt berechtigt sind, und eine klare Empfehlung, welcher Weg in Ihrer Situation der schnellste ist.

Was Sie dafür brauchen, ist überschaubar: eine ungefähre Vorstellung davon, wer wie viel fordert, und Ihr monatliches Nettoeinkommen. Mahnungen, Titel oder Pfändungsbeschlüsse helfen, sind aber keine Voraussetzung. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Mandat erteilen – und darüber sprechen wir vorher der Höhe nach konkret.

Bewertungen

Erfahrungen von Mandanten

Wer eine Kanzlei beauftragt, will wissen, wie andere sie erlebt haben – das ist verständlich und bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Schulden besonders berechtigt. Rückmeldungen von Mandantinnen und Mandanten sammeln wir auf unserer Seite zu den Erfahrungen mit der LR Schuldnerberatung, außerdem finden Sie Bewertungen in den Google-Profilen unserer Standorte.

Ein Hinweis in eigener Sache: Schuldenfälle unterscheiden sich stark. Was bei einer Mandantin nach vier Monaten geregelt war, kann im nächsten Fall drei Jahre dauern. Verlässlich ist deshalb nicht die Erfolgsquote in einer Bewertung, sondern die Frage, ob im Erstgespräch offen gesagt wird, was realistisch ist.

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Rufen Sie an oder schildern Sie Ihre Situation kurz schriftlich. Das erste Gespräch ist kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

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Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.

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