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Checkliste Schuldnerberatung – alle Unterlagen auf einen Blick

Damit Ihr Erstgespräch reibungslos verläuft und wir sofort konkrete Lösungen erarbeiten können, haben wir alle wichtigen Dokumente übersichtlich zusammengestellt. Fehlt etwas? Kein Problem – Sie können Unterlagen jederzeit nachreichen.

Wichtiger Hinweis zuerst

Wählen Sie die richtige Schuldnerberatung

Bevor Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen, sollten Sie wissen: Nicht jeder Anbieter darf rechtlich eine vollständige Schuldnerberatung durchführen – und das kann Sie im schlimmsten Fall Zeit, Geld und Ihre Chance auf Schuldenfreiheit kosten.

⚠ Achtung bei unseriösen Anbietern

Viele Anbieter schreiben im Kleingedruckten: „erbringt ausschließlich wirtschaftliche und kaufmännische Dienstleistungen – Rechtsberatung wird nicht ausgeübt." Solche Anbieter sind nicht berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO auszustellen, und können Sie auch nicht rechtlich gegenüber Gläubigern oder Gerichten vertreten.

Schuldnerberatung dürfen gesetzlich nur anbieten: anerkannte gemeinnützige Beratungsstellen (z. B. Caritas, DRK, Diakonie) sowie geeignete Personen wie Rechtsanwälte.

Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Rechtsanwalt Christian Nast ist seit über 15 Jahren in der Schuldnerberatung tätig und vertreten Sie rechtlich von der ersten Beratung bis zur Schuldenfreiheit.

Ihre Unterlagen

Diese Dokumente bringen Sie mit

Je vollständiger Ihre Unterlagen beim Erstgespräch sind, desto konkreter können wir gemeinsam eine Strategie entwickeln. Die folgende Checkliste zeigt, welche Dokumente in welcher Kategorie relevant sind – und warum.

🪪 Persönliche Unterlagen

Diese Dokumente helfen uns, Ihre Identität zu bestätigen und eventuelle Pfändungsschutzanträge korrekt zu stellen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung (falls vorhanden)
  • Familienstand-Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
  • Unterhaltstitel oder Unterhaltsvereinbarungen
🏠 Miet- und Wohnunterlagen

Mietschulden sind häufig der dringlichste Posten. Mit diesen Unterlagen prüfen wir sofort, ob Ihr Wohnverhältnis gefährdet ist und leiten notfalls sofortige Schutzmaßnahmen ein.

  • Aktueller Mietvertrag
  • Mietrückstandsschreiben des Vermieters
  • Kündigung oder Räumungsklage (falls vorhanden)
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten 2 Jahre
💶 Finanzen & Einkommen

Ohne Nachweis Ihrer Einkommenssituation können wir weder Verhandlungen mit Gläubigern führen noch einen Insolvenzantrag rechtssicher vorbereiten.

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
  • Rentenbescheid oder ALG-Bescheid
  • Kontoauszüge (letzte 3 Monate, alle Konten)
  • Steuerbescheide der letzten 2 Jahre
  • Nachweise über weitere Einkünfte (Unterhalt, Nebentätigkeit)
📄 Schulden & Forderungen

Eine vollständige Übersicht aller Gläubiger ist die Grundlage jeder Schuldenbereinigung. Nur wer alle Forderungen kennt, kann eine realistische Entschuldungsstrategie entwickeln.

  • Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
  • Kreditverträge (Banken, Versandhandel, Ratenkäufe)
  • Inkasso-Schreiben und Forderungsaufstellungen
  • Verurteilungen oder laufende Klageverfahren
📊 Regelmäßige Ausgaben

Nur wer alle monatlichen Verpflichtungen kennt, kann realistische Raten für einen Schuldenbereinigungsplan berechnen und pfändungsfreie Beträge korrekt ermitteln.

  • Versicherungspolicen (KFZ, Haftpflicht, Leben)
  • Laufende Abonnements und Vertragskosten
  • Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ex-Partner)
  • Strom-, Gas- und Telefonrechnungen mit Rückständen
🏦 Vermögenswerte

Im Insolvenzverfahren oder bei Verhandlungen mit Gläubigern spielt Ihr Vermögen eine wichtige Rolle. Diese Unterlagen schaffen Klarheit und ermöglichen eine rechtssichere Bewertung.

  • Grundbuchauszüge (bei Immobilieneigentum)
  • Fahrzeugbrief (KFZ)
  • Depotauszüge, Sparverträge, Lebensversicherungen
  • Erbschaften oder ausstehende Schenkungen

💡 Tipp: Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand? Das ist kein Grund zur Sorge. Bringen Sie mit, was Sie haben – den Rest besprechen wir gemeinsam und helfen Ihnen, fehlende Dokumente zu beschaffen. Kein Termin scheitert an unvollständigen Unterlagen.

Vorbereitung

Einnahmen-Ausgaben-Übersicht erstellen

Wenn möglich, erstellen Sie vor dem Gespräch eine einfache Übersicht Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Das müssen keine perfekten Zahlen sein – eine grobe Aufstellung reicht vollkommen. So können wir im Erstgespräch direkt konkrete Lösungsansätze besprechen, statt zunächst Zeit mit dem Sammeln von Grundinformationen zu verbringen.

Was sollte die Übersicht enthalten?

  • 1
    Alle regelmäßigen Einnahmen Nettolohn, Rente, Unterhalt, Bürgergeld, Nebeneinkünfte
  • 2
    Alle festen monatlichen Kosten Miete, Versicherungen, Ratenzahlungen, Abonnements, Unterhaltsverpflichtungen
  • 3
    Unregelmäßige, aber wiederkehrende Ausgaben Kfz-Steuer, GEZ-Beiträge, Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen

💬 Wichtig: Schulden entstehen oft durch eine Kombination aus mehreren Lebensereignissen – Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder ein unvorhergesehener Einkommenseinbruch. Je offener Sie uns Ihre Situation schildern, desto zielgenauer und schneller können wir gemeinsam den richtigen Weg aus der Überschuldung finden.

Ablauf

Was passiert im Erstgespräch?

Das Erstgespräch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Es gliedert sich in drei Phasen:

  • 1
    Situationsanalyse Wir verschaffen uns gemeinsam einen vollständigen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung, Ihre Einkommenssituation und Ihre aktuellen Verpflichtungen.
  • 2
    Wege aus der Überschuldung Wir erläutern Ihnen verständlich und ohne Fachjargon alle realistischen Optionen: außergerichtliche Schuldenbereinigung (direkte Gläubigerverhandlung) oder Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
  • 3
    Konkreter Maßnahmenplan Auf Basis Ihrer Situation legen wir gemeinsam die nächsten konkreten Schritte fest – damit Sie direkt nach dem Gespräch wissen, was zu tun ist.
Häufige Fragen

FAQ zur Checkliste Schuldnerberatung

Was brauche ich für die Schuldnerberatung?
Für die Schuldnerberatung benötigen Sie vor allem: Ihren Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie alle relevanten Schuldendokumente (Mahnbescheide, Kreditverträge, Inkassoschreiben). Ergänzend ist eine grobe Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben hilfreich. Haben Sie nicht alles zur Hand, ist das kein Problem – Unterlagen können jederzeit nachgereicht werden.
Was ist eine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO und wer darf sie ausstellen?
Die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Ohne dieses Dokument kann kein Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden. Ausstellen dürfen es ausschließlich anerkannte Beratungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie) und geeignete Personen wie Rechtsanwälte. Kaufmännische oder rein wirtschaftliche Schuldnerberater sind dazu gesetzlich nicht berechtigt.
Muss ich alle Unterlagen sofort mitbringen?
Nein. Bringen Sie mit, was Sie haben. Das Erstgespräch bei der LR Schuldnerberatung ist darauf ausgelegt, zunächst einen Überblick über Ihre Gesamtsituation zu gewinnen. Fehlende Dokumente können Sie im Anschluss nachreichen – wir helfen Ihnen dabei, benötigte Unterlagen zu beschaffen, falls das notwendig ist.
Kostet das Erstgespräch bei der Schuldnerberatung etwas?
Das Erstgespräch bei der LR Schuldnerberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln sowie bundesweit per Telefon oder Video-Call. Es entstehen keine versteckten Kosten und keine Verpflichtung zur Mandatierung.
Was passiert, wenn ich bereits einen Mahnbescheid oder eine Pfändung habe?
Handeln Sie sofort. Gegen Mahnbescheide können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Bei einer laufenden Pfändung helfen wir Ihnen unverzüglich: Wir beantragen ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und prüfen, ob die Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig ist. Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt erhalten.
Kann ich die Schuldnerberatung auch per Telefon oder Video-Call machen?
Ja, selbstverständlich. Die LR Schuldnerberatung berät bundesweit per Telefon oder Video-Call. Die Beratung ist vollwertig und entspricht in ihrer Qualität dem persönlichen Gespräch. Standort spielt keine Rolle – ob Hamburg, München, Köln oder eine andere Stadt in Deutschland.
Welche Dokumente brauche ich für die Privatinsolvenz?
Für die Privatinsolvenz benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen: eine vollständige Gläubigerliste, alle Forderungsaufstellungen, Einkommensnachweise der letzten 6 Monate sowie ggf. Nachweise über Vermögenswerte. Wir unterstützen Sie dabei, alle Unterlagen vollständig zusammenzustellen und die Anträge korrekt einzureichen.

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