Checkliste Schuldnerberatung – alles, was Sie mitbringen müssen
Damit Ihr Erstgespräch reibungslos verläuft, haben wir alle wichtigen Unterlagen übersichtlich zusammengestellt. Fehlt etwas? Kein Problem – Sie können Unterlagen jederzeit nachreichen.
Wählen Sie die richtige Schuldnerberatung
Bevor wir zur Checkliste kommen, ist ein wichtiger Hinweis vorauszuschicken: Nicht jeder Anbieter darf überhaupt eine Schuldnerberatung durchführen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, an wen Sie sich wenden.
Viele Anbieter schreiben im Kleingedruckten: „erbringt ausschließlich wirtschaftliche und kaufmännische Dienstleistungen – Rechtsberatung wird nicht ausgeübt." Solche Anbieter dürfen keine Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Außerdem können sie Sie nicht rechtlich vertreten.
Schuldnerberatung dürfen gesetzlich nur anbieten: anerkannte Beratungsstellen (Caritas, DRK, Diakonie) sowie geeignete Personen wie Rechtsanwälte. Fachanwalt Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast sind seit über 15 Jahren in diesem Bereich tätig.
Gut zu wissen: Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Zudem vertreten wir Sie rechtlich gegenüber Gläubigern und Gerichten – von Anfang bis zur Schuldenfreiheit.
Diese Unterlagen bringen Sie mit
Je vollständiger Ihre Unterlagen beim Erstgespräch sind, desto konkreter können wir gemeinsam eine Strategie entwickeln. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Dokumente in welcher Kategorie relevant sind – und warum.
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung (falls vorhanden)
- Familienstand-Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Unterhaltstitel oder Unterhaltsvereinbarungen
- Aktueller Mietvertrag
- Mietrückstandsschreiben des Vermieters
- Kündigung oder Räumungsklage (falls vorhanden)
- Betriebskostenabrechnungen der letzten 2 Jahre
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
- Rentenbescheid oder ALG-Bescheid
- Kontoauszüge (letzte 3 Monate, alle Konten)
- Steuerbescheide der letzten 2 Jahre
- Nachweise über weitere Einkünfte (Unterhalt, Nebentätigkeit)
- Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide
- Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
- Kreditverträge (Banken, Versandhandel, Ratenkäufe)
- Inkasso-Schreiben und Forderungsaufstellungen
- Verurteilungen oder laufende Klageverfahren
- Versicherungspolicen (KFZ, Haftpflicht, Leben)
- Laufende Abonnements und Vertragskosten
- Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ex-Partner)
- Strom-, Gas- und Telefonrechnungen mit Rückständen
- Grundbuchauszüge (bei Immobilieneigentum)
- Fahrzeugbrief (KFZ)
- Depotauszüge, Sparverträge, Lebensversicherungen
- Erbschaften oder ausstehende Schenkungen
Tipp: Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand? Das ist kein Grund zur Sorge. Bringen Sie mit, was Sie haben – den Rest besprechen wir gemeinsam und helfen Ihnen, fehlende Dokumente zu beschaffen.
Übersicht Einnahmen und Ausgaben erstellen
Wenn möglich, erstellen Sie vor dem Gespräch eine einfache Übersicht über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Das müssen keine perfekten Zahlen sein – eine grobe Aufstellung reicht vollkommen.
Notieren Sie daher: alle regelmäßigen Einnahmen (Lohn, Rente, Unterhalt), alle festen monatlichen Kosten (Miete, Versicherungen, Ratenzahlungen) sowie unregelmäßige Ausgaben, die erfahrungsgemäß entstehen. Auf dieser Grundlage können wir im Erstgespräch direkt konkrete Lösungsansätze besprechen – statt zunächst Zeit mit dem Sammeln von Informationen zu verbringen.
Wichtig: Schulden entstehen oft durch eine Kombination aus mehreren Lebensereignissen – Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung. Je offener Sie uns Ihre Situation schildern, desto zielgenauer können wir helfen.
Unterlagen zusammen? Jetzt Termin vereinbaren.
Kostenlose Erstberatung – persönlich in Hamburg, München oder Köln, oder bundesweit per Telefon und Video-Call. Kein Formular, keine Wartezeiten.
Kostenlose Erstberatung anfragen →040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit
Was passiert im Erstgespräch?
Das Erstgespräch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Zunächst verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung und Ihre finanzielle Situation. Anschließend erläutern wir Ihnen alle realistischen Wege aus der Überschuldung – verständlich und ohne Fachjargon.
Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: Erstens die außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der wir direkt mit Ihren Gläubigern verhandeln. Zweitens das Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) mit anschließender Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären wir gemeinsam – auf Basis Ihrer konkreten Situation.
Daher lohnt es sich, gut vorbereitet zum Gespräch zu kommen. Je mehr Informationen wir haben, desto konkreter können wir bereits beim ersten Termin werden.
FAQ zur Checkliste Schuldnerberatung
Für die Schuldnerberatung benötigen Sie in erster Linie Nachweise zu Ihren Schulden (Mahnbescheide, Kreditverträge), Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie Ihren Personalausweis. Außerdem ist eine grobe Übersicht Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben hilfreich. Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand, ist das kein Problem – Sie können fehlende Dokumente nachreichen.
Die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Ohne dieses Dokument kann kein Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden. Ausstellen dürfen es nur anerkannte Beratungsstellen und geeignete Personen wie Rechtsanwälte. Kaufmännische Schuldnerberater sind dazu nicht berechtigt.
Nein. Bringen Sie mit, was Sie haben. Das Erstgespräch bei der LR Schuldnerberatung ist darauf ausgelegt, zunächst einen Überblick über Ihre Situation zu gewinnen. Fehlende Dokumente können Sie im Anschluss nachreichen. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, benötigte Unterlagen zu beschaffen, falls das notwendig ist.
Das Erstgespräch bei der LR Schuldnerberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich – persönlich in Hamburg, München oder Köln sowie bundesweit per Telefon oder Video-Call. Es entstehen keine versteckten Kosten und keine Verpflichtung, ein Mandat zu erteilen.
Handeln Sie in diesem Fall so schnell wie möglich. Gegen Mahnbescheide können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Bei einer laufenden Pfändung helfen wir Ihnen sofort: Wir beantragen ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und prüfen, ob die Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig ist. Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Ja, selbstverständlich. Die LR Schuldnerberatung berät bundesweit per Telefon oder Video-Call. Die Beratung ist vollwertig und steht dem persönlichen Gespräch in nichts nach. Daher ist es unerheblich, ob Sie in Hamburg, München oder Köln wohnen oder in einer anderen Stadt in Deutschland.
Für die Privatinsolvenz benötigen Sie neben den oben genannten Unterlagen zusätzlich eine vollständige Gläubigerliste, alle Forderungsaufstellungen, einen Einkommensnachweis der letzten sechs Monate sowie gegebenenfalls Nachweise über Vermögenswerte. Wir helfen Ihnen, alle Unterlagen vollständig zusammenzustellen und die Anträge korrekt zu stellen.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Fachanwalt Kai Lange & Rechtsanwalt Christian Nast begleiten Sie persönlich aus der Überschuldung – in Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Telefon und Video-Call.
Termin vereinbaren →040 228 635 74 Kostenlos · Unverbindlich · Keine Wartezeit · Fachanwalt für Insolvenzrecht