Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurze Antwort: Nein – hat Ihr erwachsenes Kind Schulden, haften Sie als Eltern dafür nicht. Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn Sie selbst unterschrieben haben: als Bürge, als Mitkreditnehmer oder als Mitinhaber eines gemeinsamen Kontos. Auch wenn Ihr Kind noch bei Ihnen wohnt, darf der Gerichtsvollzieher nur dessen Sachen pfänden, nicht Ihre. Wenn Sie helfen möchten, zahlen Sie nicht einzelne Rechnungen: Sinnvoll ist Unterstützung erst als Teil einer Gesamtlösung – etwa eine Einmalzahlung für einen Vergleich mit allen Gläubigern.
Haften Eltern für die Schulden erwachsener Kinder?
Mit dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind voll geschäftsfähig und für seine Verträge allein verantwortlich. Eine Haftung der Familie für Schulden eines Angehörigen kennt das deutsche Recht nicht. Das gilt für Handyverträge, Ratenkäufe, Kredite, Mietschulden und Bußgelder gleichermaßen – und unabhängig davon, ob Ihr Kind bei Ihnen wohnt oder Sie ihm Unterhalt zahlen.
Sie haften nur aus eigenen Verpflichtungen:
- Bürgschaft: Sie haben für einen Kredit oder Mietvertrag gebürgt.
- Mitunterzeichnung: Sie sind zweiter Kreditnehmer oder Mitmieter.
- Gemeinsames Konto: Für einen überzogenen Dispo haften alle Kontoinhaber.
- Verträge auf Ihren Namen: Der Handyvertrag oder das Auto läuft auf Sie, genutzt wird es vom Kind.
- Erbfall: Stirbt Ihr Kind und sind Sie Erbe, gehen auch die Schulden auf Sie über – es sei denn, Sie schlagen die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen aus. Mehr dazu: Schulden erben.
Briefe von Inkassounternehmen, die Sie zur Zahlung „für Ihren Sohn“ auffordern oder Auskunft über seinen Aufenthalt verlangen, müssen Sie nicht beantworten. Sie sind weder zur Zahlung noch zur Auskunft verpflichtet.
Schulden aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag
Verträge, die Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern schließen, sind in der Regel unwirksam. Für Verbindlichkeiten, die Eltern im Namen des minderjährigen Kindes begründet haben oder die es geerbt hat, begrenzt das Gesetz die Haftung auf das Vermögen, das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden ist (§ 1629a BGB). Niemand soll mit Schulden ins Erwachsenenleben starten, die andere für ihn gemacht haben. Verlangt ein Gläubiger von Ihrem volljährigen Kind Geld für einen Vertrag aus der Zeit der Minderjährigkeit, lohnt sich eine Prüfung fast immer.
Das Kind wohnt noch zu Hause: Was darf der Gerichtsvollzieher?
Hat ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Ihr Kind, kann er den Gerichtsvollzieher schicken – auch an Ihre Adresse, wenn das Kind dort gemeldet ist. Für Sie gilt dann:
- Pfänden darf der Gerichtsvollzieher nur Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Das sind die Gegenstände in seinem Zimmer und das, was er bei sich trägt – nicht Ihr Wohnzimmer, Ihr Auto oder Ihr Konto.
- Gehört etwas im Zimmer Ihres Kindes Ihnen, etwa ein geliehener Fernseher oder Computer, weisen Sie darauf hin und legen Sie nach Möglichkeit Belege vor. Pfändet er trotzdem, können Sie Ihr Eigentum mit der Drittwiderspruchsklage geltend machen (§ 771 ZPO).
- Gegen den Willen der Bewohner darf er die Wohnung nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss durchsuchen (§ 758a ZPO). Liegt dieser vor, müssen auch Mitbewohner die Durchsuchung dulden.
- In der Praxis geht es selten um Sachen. Meist will der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abnehmen. Erscheint Ihr Kind dazu nicht, droht ein Haftbefehl.
Was der Gerichtsvollzieher darf und was nicht: Gerichtsvollzieher – Aufgaben und Ihre Rechte.
Sollten Eltern die Schulden ihres Kindes bezahlen?
Der Wunsch ist verständlich. Trotzdem ist das Bezahlen einzelner Forderungen in den meisten Fällen der falsche Weg:
- Sie zahlen an den Gläubiger, der am lautesten mahnt – nicht an den, der am gefährlichsten ist.
- Inkassokosten und Zinsen werden mitbezahlt, obwohl sie oft überhöht oder verjährt sind.
- Die übrigen Gläubiger bleiben. Reicht das Geld nicht für alle, war es verloren, wenn es später doch zur Insolvenz kommt.
- Die Ursache der Schulden ändert sich dadurch nicht.
Besser: Erst wird die gesamte Schuldenlage erfasst und jede Forderung geprüft. Dann zeigt sich, ob sich mit einem festen Betrag ein Vergleich mit allen Gläubigern schließen lässt. Eine Einmalzahlung aus Mitteln der Familie ist dafür das stärkste Argument: Gläubiger verzichten häufig auf einen großen Teil ihrer Forderung, wenn sie den Rest sofort und sicher bekommen. Gezahlt wird erst, wenn die schriftliche Zustimmung vorliegt, und direkt an die Gläubiger. Wie ein solcher Vergleich aufgebaut wird: Schuldenvergleich und außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Nehmen Sie dafür keinen eigenen Kredit auf und übernehmen Sie keine Bürgschaft. Damit machen Sie die Schulden Ihres Kindes zu Ihren eigenen.
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Bürgschaft oder Kredit für das Kind – und wenn es schiefgeht?
Haben Sie bereits gebürgt oder mitunterschrieben, haftet Ihr gesamtes pfändbares Einkommen und Vermögen für diese Schuld. Zahlt Ihr Kind nicht, hält sich die Bank an Sie. Auch eine Privatinsolvenz Ihres Kindes ändert daran nichts: Die Restschuldbefreiung wirkt nur für den Schuldner selbst, nicht für Bürgen und Mitschuldner (§ 301 Abs. 2 InsO). In diesem Fall sollten Sie Ihre eigene Lage prüfen lassen, bevor die Bank den Kredit fällig stellt.
Wenn das Kind in die Privatinsolvenz geht: Folgen für die Eltern
- Keine Haftung: Ihr Einkommen und Ihr Vermögen spielen im Verfahren Ihres Kindes keine Rolle.
- Wohnen bei den Eltern: Kost und Logis sind unproblematisch. Der Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf Ihren Hausrat.
- Geldgeschenke: Im eröffneten Verfahren fallen größere Zuwendungen in die Insolvenzmasse. In der anschließenden Wohlverhaltensphase muss Ihr Kind Schenkungen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben; übliche Gelegenheitsgeschenke sind ausgenommen (§ 295 Satz 1 Nr. 2 InsO).
- Erbschaft: Für das Erbe gilt dasselbe – im eröffneten Verfahren fällt es ganz in die Masse, in der Wohlverhaltensphase ist die Hälfte herauszugeben. Wer das vermeiden möchte, sollte sein Testament rechtzeitig überprüfen lassen. Mehr dazu: Erbschaft im Insolvenzverfahren.
- Dauer: Nach drei Jahren ist Ihr Kind schuldenfrei. Für junge Erwachsene ist das oft der schnellste Weg zurück in ein geordnetes Leben.
Weitere Einzelheiten: Privatinsolvenz – Folgen für Angehörige und Privatinsolvenz beantragen.
Was Eltern konkret tun können – in fünf Schritten
- Das Gespräch suchen, ohne Vorwürfe. Scham ist der häufigste Grund, warum Post ungeöffnet bleibt.
- Gemeinsam Ordnung schaffen: alle Briefe öffnen, nach Gläubigern sortieren, eine Liste anlegen. Vorlagen finden Sie unter Vorlagen und Checklisten.
- Das Einkommen sichern: Bei drohender Kontopfändung sofort ein P-Konto einrichten lassen.
- Fristen beachten: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid haben Fristen von zwei Wochen. Was der gelbe Brief bedeutet, sollte niemand raten müssen.
- Beraten lassen: Auftraggeber ist immer Ihr Kind selbst. Sie können es begleiten und – mit seiner Vollmacht – Schriftverkehr übernehmen.
Wenn hinter den Schulden mehr steckt
Hinter Schulden junger Erwachsener stehen manchmal Spielsucht, Kaufsucht oder eine psychische Erkrankung. Dann reicht eine Entschuldung allein nicht aus. Eine Suchtberatung oder ärztliche Hilfe sollte parallel beginnen. Kann jemand seine finanziellen Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr selbst regeln, kommt eine rechtliche Betreuung für die Vermögenssorge in Betracht; das Betreuungsgericht kann in schweren Fällen anordnen, dass Verträge der Einwilligung des Betreuers bedürfen (§ 1825 BGB).
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen: §§ 1629a, 1825, 1944 BGB, §§ 758a, 771, 808 ZPO, §§ 295, 301 InsO · Stand: Oktober 2026
Eltern können viel bewirken – am meisten, wenn die Hilfe in einen Plan eingebunden ist. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange besprechen ihn mit Ihnen und Ihrem Kind im kostenfreien Erstgespräch.
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