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Privatinsolvenz beantragen – Ablauf, Kosten & Restschuldbefreiung

In nur 3 Jahren schuldenfrei – verständlich erklärt von Rechtsanwalt Christian Nast. Jetzt kostenlose Erstberatung sichern.

Auf einen Blick
Mit einer Privatinsolvenz werden Sie nach Ablauf des Verfahrens von Ihren restlichen Schulden befreit (Restschuldbefreiung). Vor dem Antrag muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitern. Das gerichtliche Verfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre. Bestimmte Schulden (z. B. aus vorsätzlich unerlaubter Handlung oder manche Geldstrafen) bleiben bestehen. (Bitte fachlich gegenprüfen.)

Was ist eine Privatinsolvenz?

Privatinsolvenz: Der gesetzliche Neustart in 3 Jahren

Die Privatinsolvenz – rechtlich als Verbraucherinsolvenz bezeichnet – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach drei Jahren vollständig schuldenfrei zu werden. Das Verfahren ist in §§ 304 ff. der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Oktober 2020 dauert das Verfahren einheitlich 3 Jahre – unabhängig davon, wie viel Sie zahlen können. Wie sich diese drei Jahre im Detail zusammensetzen und welche Fristen gelten, lesen Sie ausführlich auf unserer Seite zur Privatinsolvenz Dauer.

💡 Gut zu wissen: Viele Mandanten vermeiden die Privatinsolvenz vollständig über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Ob das möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Voraussetzungen

Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann sie beantragen?

  • ZahlungsunfähigkeitSie können Ihre fälligen Schulden dauerhaft nicht mehr bedienen.
  • VerbraucherstatusKein aktiv Selbständiger – Angestellter, Rentner, Arbeitsloser. Vormals Selbständige möglich bei max. 19 Gläubigern.
  • Wohnsitz in DeutschlandIhr Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.
  • Außergerichtlicher EinigungsversuchNachweislicher Versuch einer Einigung mit Gläubigern – durchgeführt von einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Beratungsstelle.
⚠ Wichtiger Hinweis

Beauftragen Sie ausschließlich Rechtsanwälte oder anerkannte Beratungsstellen. Nur ein Rechtsanwalt oder eine staatlich anerkannte Beratungsstelle darf die Erfolglosbescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ausstellen. „Kaufmännische Schuldnerberatungen" oder reine Inkassodienstleister sind dazu nicht berechtigt – und versperren Ihnen damit den Weg ins Insolvenzverfahren. Registrierte Rechtsdienstleister können Sie im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister der BaFin prüfen.

Warnsignale unseriöser Anbieter: Werbeversprechen wie „schuldenfrei in 3 Monaten" oder „Schufa-Eintrag löschen" sind unmöglich – das Verfahren dauert gesetzlich drei Jahre, Schufa-Einträge können nicht gelöscht werden. Auch Pauschalpreise ohne schriftlichen Beratungsvertrag und feste Gebühren nach RVG oder InsBerV sind ein Warnsignal.

Ablauf

Privatinsolvenz beantragen: So läuft der Antrag ab

Der Weg in die Privatinsolvenz beginnt nicht beim Gericht, sondern mit der Vorbereitung des Antrags. Zunächst wird Ihre Gesamtverschuldung erfasst und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen. Scheitert dieser, stellt ein Rechtsanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle die Erfolglosbescheinigung aus – erst mit ihr können Sie den Antrag beim Insolvenzgericht einreichen.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und den Antrag auf Restschuldbefreiung gleichzeitig stellen – wird der zweite Antrag vergessen, bleiben die Schulden trotz Verfahren bestehen. Sinnvoll ist es außerdem, direkt einen Antrag auf Kostenstundung beizufügen, falls die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können. Nach der Eröffnung folgt die dreijährige Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung.

Die einzelnen sechs Verfahrensschritte von der Bestandsaufnahme bis zur Restschuldbefreiung erklären wir ausführlich auf der Seite zum Ablauf der Privatinsolvenz.

Anmelden

Privatinsolvenz anmelden – in 5 Schritten

Wer Privatinsolvenz anmelden möchte, geht am besten strukturiert vor. So melden Sie Ihre Privatinsolvenz richtig an:

  1. Schulden erfassen: Stellen Sie eine vollständige Gläubiger- und Forderungsübersicht zusammen. Ob sich der Schritt für Ihre Schuldenhöhe lohnt, lesen Sie unter ab wie viel Schulden Privatinsolvenz anmelden.
  2. Außergerichtliche Einigung versuchen: Ein Rechtsanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle verhandelt mit Ihren Gläubigern. Scheitert dies, folgt die Erfolglosbescheinigung.
  3. Antrag vorbereiten: Füllen Sie den amtlichen Antrag aus – zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und, falls nötig, dem Antrag auf Kostenstundung.
  4. Antrag beim Insolvenzgericht einreichen: Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Erst hier melden Sie die Privatinsolvenz offiziell an.
  5. Wohlverhaltensphase durchlaufen: Nach Eröffnung des Verfahrens beginnt die dreijährige Phase bis zur Restschuldbefreiung.

Sie sind unsicher, wie Sie Ihre Privatinsolvenz anmelden? In der kostenlosen Erstberatung führen wir Sie durch jeden Schritt – oder prüfen, ob sich das Verfahren über eine außergerichtliche Einigung vermeiden lässt.

Kosten

Was kostet der Antrag auf Privatinsolvenz?

Für den Antrag entstehen Gerichts- und Verwaltungskosten sowie – je nach Beratung – ein Anwaltshonorar. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, muss den Antrag deshalb nicht aufschieben: Über die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO werden die Kosten zunächst gestundet und erst nach der Restschuldbefreiung aus pfändbarem Einkommen zurückgezahlt. Bei der LR Schuldnerberatung wird das Anwaltshonorar in einer monatlichen Rate vereinbart, die Sie tatsächlich tragen können.

Eine vollständige Aufschlüsselung aller Posten und der Kostenstundung finden Sie auf der Seite zu den Kosten der Privatinsolvenz.

Abwägung

Lohnt sich der Antrag auf Privatinsolvenz?

Vor dem Antrag lohnt eine ehrliche Abwägung. Für das Verfahren spricht der Vollstreckungsschutz ab dem ersten Tag, die feste Laufzeit von drei Jahren und die Restschuldbefreiung auch ohne Mindestzahlung. Dem stehen Einschränkungen gegenüber – etwa der Schufa-Eintrag, die Information des Arbeitgebers bei einer Lohnpfändung und die dreijährige Mitwirkungspflicht. Ob der Antrag für Sie der richtige Schritt ist oder eine außergerichtliche Einigung ausreicht, prüfen wir individuell.

Eine ausführliche Gegenüberstellung lesen Sie auf der Seite zu den Vor- und Nachteilen der Privatinsolvenz.

Ausnahmen

Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen?

Die Restschuldbefreiung erfasst nicht alle Schulden. Folgende Verbindlichkeiten bleiben nach § 302 InsO bestehen:

  • Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • Rückständige Unterhaltsforderungen, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden
  • Schulden aus Steuerstraftaten (bei rechtskräftiger Verurteilung)
  • Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten
FAQ

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Seit dem 1. Oktober 2020 dauert das Verfahren einheitlich 3 Jahre – unabhängig davon, wie viel Sie zahlen können. Ausführliche Informationen zu Ablauf und Fristen finden Sie unter Privatinsolvenz Dauer.
Kann ich die Privatinsolvenz vermeiden?
Ja – wenn eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern gelingt. Viele Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren.
Was passiert mit meinem Auto?
Bei Notwendigkeit für den Arbeitsweg (keine zumutbare Alternative) ist es in der Regel geschützt. Bei Fahrzeugen über ca. 3.000 Euro greift der Insolvenzverwalter ein.
Ist die Privatinsolvenz öffentlich einsehbar?
Ja – Insolvenzverfahren werden im öffentlichen Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht. Nach Abschluss werden die Einträge nach gesetzlicher Frist gelöscht.

Zurück zur Übersicht

Dieser Ratgeber behandelt einen Teilaspekt der Privatinsolvenz. Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Dauer, Kosten und den Weg zur Restschuldbefreiung finden Sie auf unserer Hauptseite zur Privatinsolvenz.

Können wir eine Privatinsolvenz für Sie vermeiden?

Viele Mandanten erreichen Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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