Privatinsolvenz: Folgen für Angehörige – Was Ehepartner, Kinder & Familie wissen müssen

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Betrifft Privatinsolvenz nur den Schuldner?

Eine der häufigsten Fragen, die Menschen vor einer Privatinsolvenz beschäftigt: Was passiert mit meiner Familie? Die gute Nachricht vorab: Schulden sind grundsätzlich persönlich. Die Privatinsolvenz eines Elternteils oder Ehepartners betrifft Angehörige nicht automatisch. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten.

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Sorge, dass es die Familie mit trifft?

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Haftet der Ehepartner für die Schulden des anderen?

Nein – zumindest nicht automatisch. In Deutschland gilt der Grundsatz der Einzelhaftung: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Ehepartner Verträge oder Kredite gemeinsam unterzeichnet hat oder als Bürge eingetreten ist. In diesen Fällen sind beide haftbar.

Was passiert mit dem gemeinsamen Konto?

Wenn Sie ein gemeinsames Konto (Gemeinschaftskonto/AND-Konto) führen, kann der Anteil des insolventen Partners theoretisch gepfändet werden. Der Anteil des nicht-insolventen Partners ist grundsätzlich geschützt – jedoch ist der Nachweis in der Praxis oft schwierig. Es empfiehlt sich, bei einer Insolvenz separate Konten zu führen.

Können Kinder für die Schulden der Eltern haften?

Grundsätzlich nein. Kinder haften nicht für die Schulden ihrer Eltern – und Eltern nicht für die Schulden ihrer Kinder. Eine Ausnahme kann bei geerbten Schulden entstehen: Wenn Kinder eine Erbschaft antreten, erben sie auch eventuelle Schulden des Verstorbenen. In diesem Fall ist das Ausschlagen der Erbschaft empfehlenswert.

Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum (z. B. Haus)?

Wenn ein Ehepartner insolvent wird und das Haus gemeinsam gehört, betrifft das Insolvenzverfahren nur den Miteigentumsanteil des insolventen Partners. Der andere Partner kann seinen Anteil behalten. Allerdings: Wenn der nicht-insolvente Partner den anderen Anteil übernehmen möchte, muss er diesen zu Marktpreisen vom Insolvenzverwalter erwerben.

Auswirkungen auf den Lebensunterhalt der Familie

Während der Wohlverhaltensphase muss der insolvente Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abführen. Was bleibt, sind die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen – dabei werden Unterhaltspflichten für Kinder und Ehepartner berücksichtigt und der Freibetrag entsprechend erhöht.

Scheidung und Privatinsolvenz: Was gilt?

Wenn Schulden während einer Ehe entstanden sind, die nun geschieden wird, können in bestimmten Fällen Fragen zum Zugewinnausgleich entstehen. Außerdem kann der unterhaltspflichtige Ehepartner während der Insolvenz weniger zahlen können – was Auswirkungen auf den Kindes- und Trennungsunterhalt haben kann.

Wir beraten auch Ihre Familie

Eine Privatinsolvenz ist nicht nur für den Schuldner, sondern oft für die ganze Familie eine belastende Zeit. Die Kanzlei LR Schuldnerberatung berät Sie und Ihre Angehörigen umfassend – damit alle wissen, was auf sie zukommt und wie sie sich schützen können.

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Haften Ehepartner automatisch mit?

Nein. Die Ehe allein begründet keine Haftung für die Schulden des anderen. Wer nicht mitunterschrieben hat, schuldet nichts. Diese Klarstellung ist wichtig, weil sich das Gegenteil hartnäckig hält.

Es gibt drei Ausnahmen, und die betreffen fast alle Fälle, in denen Partner doch in Anspruch genommen werden:

  • Mitunterschrift. Wer den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat oder als Bürge eingetragen ist, haftet vollständig, auch nach einer Trennung.
  • Gemeinsames Konto. Bei einem Oder-Konto kann der Gläubiger des einen Inhabers auf das gesamte Guthaben zugreifen. Sie haben dann einen Anspruch darauf, dass die Bank das Konto in Einzelkonten umwandelt.
  • Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs. Nach § 1357 BGB verpflichten Alltagsgeschäfte beide Ehegatten. Gemeint sind übliche Anschaffungen, nicht der Autokredit.

Was sich im Alltag der Familie ändert

Das Einkommen des Partners bleibt unangetastet. Gepfändet wird nur beim Schuldner, und dort erhöht jede unterhaltsberechtigte Person den geschützten Freibetrag deutlich. Ein Verfahren mit Familie führt also dazu, dass mehr Geld im Haushalt bleibt als bei einem Alleinstehenden mit gleichem Einkommen.

Zwei Punkte werden in der Praxis oft übersehen. Bei gemeinsamer Steuerveranlagung fällt eine Erstattung zunächst in die Masse; der auf den Partner entfallende Anteil lässt sich aber beim Finanzamt herausrechnen. Und Vermögen, das eindeutig dem Partner gehört, gehört nicht zur Masse. Wer das belegen kann, sollte es früh tun, statt später zu diskutieren.

Kinder und die Frage der Erbschaft

Kinder haften nicht für die Schulden ihrer Eltern. Auch das gilt ohne Einschränkung, solange sie nichts mitunterzeichnet haben.

Der Punkt, der Familien tatsächlich betrifft, ist die Erbschaft: Fällt Ihnen während des Verfahrens ein Erbe zu, müssen Sie die Hälfte des Wertes an die Masse herausgeben. Wer eine überschuldete Erbschaft ausschlägt oder ein Erbe steuert, sollte das nicht ohne Beratung tun, weil beide Richtungen Fallstricke haben.

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