Wohlverhaltensphase: Pflichten bis zur Restschuldbefreiung

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Was Sie während der Wohlverhaltensphase beachten müssen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen – erklärt von der LR Schuldnerberatung.

ÜBERBLICK

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase ist der Abschnitt der Privatinsolvenz, in dem Sie bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten. Während dieser Zeit treten Sie Ihre pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder ab.

💡 Kurz erklärt: Wer sich in der Wohlverhaltensphase an die Regeln hält, wird am Ende von den Restschulden befreit. Mehr zur Dauer des Verfahrens.

Wohlverhaltensphase – Beratung zu Obliegenheiten und Restschuldbefreiung

PFLICHTEN

Welche Obliegenheiten gelten?

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie unter anderem folgende Pflichten beachten:

  • eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen
  • pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen
  • Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsstelle mitteilen
  • keine neuen unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen
RISIKEN

Was passiert bei Pflichtverletzungen?

⚠ Wichtiger Hinweis

Verstöße gegen die Obliegenheiten können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten.

Zweck
Schuldenfreiheit
Pflicht
Obliegenheiten
Erstberatung
kostenlos
RECHTSGRUNDLAGE

Gesetzliche Grundlage

Die Pflichten in der Wohlverhaltensphase ergeben sich aus der Insolvenzordnung. Den Wortlaut können Sie bei Gesetze im Internet nachlesen. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Wohlverhaltensphase

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?
Sie ist Teil des in der Regel dreijährigen Insolvenzverfahrens. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültigen Fristen.
Was darf ich in der Wohlverhaltensphase nicht tun?
Sie dürfen unter anderem keine Gläubiger bevorzugen und keine unangemessenen neuen Schulden eingehen. Pflichtverletzungen gefährden die Restschuldbefreiung.
Darf ich während der Phase erben oder Geschenke annehmen?
Vermögenszuwächse wie Erbschaften unterliegen besonderen Regeln und sind teilweise herauszugeben. Lassen Sie solche Fälle individuell prüfen.
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