Wohlverhaltensphase
Was Sie während der Wohlverhaltensphase beachten müssen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen – erklärt von der LR Schuldnerberatung.
Was ist die Wohlverhaltensphase?
Die Wohlverhaltensphase ist der Abschnitt der Privatinsolvenz, in dem Sie bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten. Während dieser Zeit treten Sie Ihre pfändbaren Einkünfte an den Treuhänder ab.
💡 Kurz erklärt: Wer sich in der Wohlverhaltensphase an die Regeln hält, wird am Ende von den Restschulden befreit. Mehr zur Dauer des Verfahrens.

Welche Obliegenheiten gelten?
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie unter anderem folgende Pflichten beachten:
- ✓eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen
- ✓pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen
- ✓Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsstelle mitteilen
- ✓keine neuen unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen
Was passiert bei Pflichtverletzungen?
Verstöße gegen die Obliegenheiten können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflichten in der Wohlverhaltensphase ergeben sich aus der Insolvenzordnung. Den Wortlaut können Sie bei Gesetze im Internet nachlesen. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung.
