Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So schützen Sie Ihr Guthaben

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Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So schützen Sie Ihr Guthaben

Bei einer Kontopfändung blockiert? Das P-Konto sichert Ihnen Ihren monatlichen Grundfreibetrag. Verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung – jetzt kostenlose Erstberatung sichern.

📌 Das Wichtigste in Kürze: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt bei einer Kontopfändung automatisch 1.587,40 € pro Monat (Stand: Juli 2026). Jedes Girokonto lässt sich per Rechtsanspruch umwandeln – ohne neues Konto. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Höhere Freibeträge sind mit einer Bescheinigung möglich.

GRUNDLAGEN

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto, das in einen besonderen Modus umgewandelt wurde. Auf einem P-Konto bleibt Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch erhalten, selbst wenn Ihr Konto gepfändet wird. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Der Schutz greift, sobald die Bank das Konto entsprechend umgestellt hat, und gilt für das vorhandene Guthaben bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags. Die gesetzliche Grundlage für das Pfändungsschutzkonto bildet § 850k ZPO.

💡 Kurz erklärt: Das P-Konto ersetzt keine Schuldenregulierung, verschafft Ihnen aber den finanziellen Spielraum, um in Ruhe eine Lösung anzugehen. Lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Schuldenregulierung.

EINRICHTUNG

Wie richte ich ein P-Konto ein?

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Ein neues Konto müssen Sie dafür in der Regel nicht eröffnen, und eine Kündigung des Girokontos ist ebenfalls nicht nötig. Die Bank muss die Umstellung zeitnah vornehmen – üblicherweise innerhalb weniger Geschäftstage.

  • Antrag bei der Bank stellenTeilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen möchten. Die Bank ist zur Umstellung verpflichtet, die Umwandlung ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Umstellung abwartenNach dem Antrag stellt die Bank das Konto kurzfristig um. Ab dann greift der automatische Grundfreibetrag – idealerweise vor Eintreffen einer Kontopfändung.
  • Höheren Freibetrag nachweisenReicht der Grundfreibetrag nicht, lässt er sich mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.
FREIBETRAG

Welcher Freibetrag gilt auf dem P-Konto?

Der automatische Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 € pro Kalendermonat (Stand: Juli 2026). Bis zu dieser Höhe bleibt Ihnen Ihr Guthaben trotz Pfändung erhalten. Wer für andere Personen Unterhalt leistet oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann den Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Pfändungsfreigrenze.

⚠ Wichtiger Hinweis

Bitte prüfen Sie den jeweils aktuell gültigen Grundfreibetrag, da sich die Beträge regelmäßig ändern. Der Freibetrag kann sich erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen.

DREI STUFEN

Das 3-Stufen-Modell des Pfändungsschutzes

Der Schutz auf dem P-Konto ist gestaffelt aufgebaut. Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie über den Grundfreibetrag hinaus weitere Beträge schützen lassen:

  • 1
    Grundfreibetrag – automatischDer monatliche Grundbetrag ist ohne weiteren Nachweis geschützt, sobald das Konto umgestellt ist.
  • 2
    UnterhaltspflichtenFür jede Person, der Sie Unterhalt gewähren, erhöht sich der Freibetrag – nachzuweisen per Bescheinigung.
  • 3
    Individuelle NachweiseBestimmte Einkünfte wie Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen lassen sich zusätzlich freigeben.
GUTHABEN-ÜBERTRAG

Nicht genutztes Guthaben: Übertrag in den Folgemonat

Verbrauchen Sie Ihren geschützten Freibetrag in einem Monat nicht vollständig, geht der Rest nicht verloren: Nicht genutztes geschütztes Guthaben wird in den folgenden Monat übertragen und bleibt dort weiterhin geschützt. So müssen Sie Ihr Geld nicht sofort nach Eingang abheben, sondern können Ihr Konto ganz normal nutzen.

KOSTEN

Was kostet ein P-Konto?

Die Umwandlung Ihres bestehenden Kontos in ein P-Konto ist kostenfrei. Für die reine P-Konto-Funktion darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Die übliche Kontoführung wird wie bei einem normalen Girokonto berechnet.

KONTEN PRO PERSON
nur 1 P-Konto
UMWANDLUNG
kostenfrei
GRUNDFREIBETRAG
1.587,40 €/Monat
BESCHEINIGUNG

Die P-Konto-Bescheinigung

Möchten Sie einen höheren Freibetrag geltend machen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Arbeitgeber sowie Sozialleistungsträger. Was genau in der Bescheinigung steht und wer sie ausstellt, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur P-Konto-Bescheinigung.

BEI PFÄNDUNG

Was passiert bei einer Kontopfändung?

Wird Ihr Konto gepfändet, sperrt die Bank zunächst das Guthaben. Auf einem P-Konto bleibt Ihnen der geschützte Grundfreibetrag jedoch erhalten und steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Guthaben oberhalb des Freibetrags kann an die Gläubiger ausgezahlt werden, sofern Sie keinen erhöhten Freibetrag nachweisen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Wer kann ein P-Konto einrichten?
Jede Privatperson mit einem Girokonto hat das Recht, dieses als P-Konto führen zu lassen. Pro Person ist dabei nur ein einziges P-Konto zulässig.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umstellung des bestehenden Kontos ist grundsätzlich kostenfrei. Die Bank darf für die reine P-Konto-Funktion keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuellen Bedingungen Ihrer Bank.
Bleibt mir mein Geld trotz Pfändung erhalten?
Ja, bis zur Höhe des geltenden Grundfreibetrags bleibt Ihnen das Guthaben monatlich erhalten. Übersteigendes Guthaben kann gepfändet werden, sofern Sie keinen erhöhten Freibetrag nachweisen.
Kann ich den Freibetrag erhöhen?
Ja. Mit einer entsprechenden Bescheinigung lässt sich der Freibetrag erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 Euro (Stand: Juli 2026). Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann er per Bescheinigung erhöht werden.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto zulässig. Das Führen mehrerer P-Konten ist unzulässig und kann rechtliche Folgen haben.
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