Bei einer Kontopfändung blockiert? Das P-Konto sichert Ihnen Ihren monatlichen Grundfreibetrag. Verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung – jetzt kostenlose Erstberatung sichern.
📌 Das Wichtigste in Kürze: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt bei einer Kontopfändung automatisch 1.587,40 € pro Monat (Stand: Juli 2026). Jedes Girokonto lässt sich per Rechtsanspruch umwandeln – ohne neues Konto. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Höhere Freibeträge sind mit einer Bescheinigung möglich.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto, das in einen besonderen Modus umgewandelt wurde. Auf einem P-Konto bleibt Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch erhalten, selbst wenn Ihr Konto gepfändet wird. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Der Schutz greift, sobald die Bank das Konto entsprechend umgestellt hat, und gilt für das vorhandene Guthaben bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags. Die gesetzlichen Grundlagen des Pfändungsschutzkontos stehen in § 850k ZPO (Einrichtung und Beendigung des Kontos) sowie in den §§ 899 ff. ZPO (pfändungsfreier Betrag, Erhöhungsbeträge und Bescheinigung).
💡 Kurz erklärt: Das P-Konto ersetzt keine Schuldenregulierung, verschafft Ihnen aber den finanziellen Spielraum, um in Ruhe eine Lösung anzugehen. Lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Schuldenregulierung.
Bank verweigert das P-Konto oder rechnet falsch?
Die Umwandlung ist Ihr Recht, und der Freibetrag muss korrekt berücksichtigt werden. Wir setzen beides für Sie durch – die Ersteinschätzung ist kostenlos.
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Wie richte ich ein P-Konto ein?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Ein neues Konto müssen Sie dafür in der Regel nicht eröffnen, und eine Kündigung des Girokontos ist ebenfalls nicht nötig. Die Bank muss die Umstellung zeitnah vornehmen – üblicherweise innerhalb weniger Geschäftstage.
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✓Antrag bei der Bank stellenTeilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen möchten. Die Bank ist zur Umstellung verpflichtet, die Umwandlung ist grundsätzlich kostenfrei.
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✓Umstellung abwartenNach dem Antrag stellt die Bank das Konto kurzfristig um. Ab dann greift der automatische Grundfreibetrag – idealerweise vor Eintreffen einer Kontopfändung.
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✓Höheren Freibetrag nachweisenReicht der Grundfreibetrag nicht, lässt er sich mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.
Welcher Freibetrag gilt auf dem P-Konto?
Der automatische Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 € pro Kalendermonat (Stand: Juli 2026). Bis zu dieser Höhe bleibt Ihnen Ihr Guthaben trotz Pfändung erhalten. Wer für andere Personen Unterhalt leistet oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann den Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Pfändungsfreigrenze.
Bitte prüfen Sie den jeweils aktuell gültigen Grundfreibetrag, da sich die Beträge regelmäßig ändern. Der Freibetrag kann sich erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen.
Das 3-Stufen-Modell des Pfändungsschutzes
Der Schutz auf dem P-Konto ist gestaffelt aufgebaut. Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie über den Grundfreibetrag hinaus weitere Beträge schützen lassen:
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1Grundfreibetrag – automatischDer monatliche Grundbetrag ist ohne weiteren Nachweis geschützt, sobald das Konto umgestellt ist.
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2UnterhaltspflichtenFür jede Person, der Sie Unterhalt gewähren, erhöht sich der Freibetrag – nachzuweisen per Bescheinigung.
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3Individuelle NachweiseBestimmte Einkünfte wie Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen lassen sich zusätzlich freigeben.
Nicht genutztes Guthaben: Übertrag in den Folgemonat
Verbrauchen Sie Ihren geschützten Freibetrag in einem Monat nicht vollständig, geht der Rest nicht verloren: Nicht genutztes geschütztes Guthaben wird in den folgenden Monat übertragen und bleibt dort weiterhin geschützt. So müssen Sie Ihr Geld nicht sofort nach Eingang abheben, sondern können Ihr Konto ganz normal nutzen.
Was kostet ein P-Konto?
Die Umwandlung Ihres bestehenden Kontos in ein P-Konto ist kostenfrei. Für die reine P-Konto-Funktion darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Die übliche Kontoführung wird wie bei einem normalen Girokonto berechnet.
Die P-Konto-Bescheinigung
Möchten Sie einen höheren Freibetrag geltend machen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Arbeitgeber sowie Sozialleistungsträger. Was genau in der Bescheinigung steht und wer sie ausstellt, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur P-Konto-Bescheinigung.
Was passiert bei einer Kontopfändung?
Wird Ihr Konto gepfändet, sperrt die Bank zunächst das Guthaben. Auf einem P-Konto bleibt Ihnen der geschützte Grundfreibetrag jedoch erhalten und steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Guthaben oberhalb des Freibetrags kann an die Gläubiger ausgezahlt werden, sofern Sie keinen erhöhten Freibetrag nachweisen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung.
Konto trotz SCHUFA: was wirklich hilft
Wer nach einem „Konto trotz SCHUFA“ sucht, landet schnell bei Anbietern, die ein Guthabenkonto gegen monatliche Gebühr vermitteln. Das ist selten nötig, denn seit 2016 hat in Deutschland jede Person einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto – unabhängig von SCHUFA-Einträgen, Einkommen oder Wohnsitzstatus. Banken dürfen den Antrag nur in engen Ausnahmefällen ablehnen und müssen die Ablehnung begründen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Problemen, die oft verwechselt werden:
- Sie bekommen kein Konto – dann ist das Basiskonto Ihr Weg. Beantragen Sie es schriftlich; bei Ablehnung entscheidet auf Antrag die BaFin.
- Sie haben ein Konto, aber es ist gepfändet – dann hilft kein neues Konto, sondern die Umwandlung in ein P-Konto. Ein zweites Konto zu eröffnen, um der Pfändung auszuweichen, verschafft keinen Schutz: Auch dieses Konto kann gepfändet werden, und pro Person ist ohnehin nur ein P-Konto zulässig.
Die Kombination aus Basiskonto und P-Konto deckt damit beide Fälle ab, ohne dass Sie für ein Vermittlungsangebot zahlen müssen. Was sie nicht löst, ist die Ursache: Solange die Forderung besteht, bleibt die Pfändung bestehen. Der Schutz des Kontos verschafft Ihnen den finanziellen Spielraum, um die Schulden geordnet zu regeln – er ersetzt diese Regelung nicht.
P-Konto: die häufigsten Problemfälle
Das P-Konto schützt zuverlässig – aber nur, wenn Freibetrag, Bescheinigung und Fristen stimmen. Die Fälle, in denen es hakt, haben wir einzeln beschrieben:
- Freibetrag erhöhen – Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen und Nachzahlungen heben den geschützten Betrag über den Grundfreibetrag hinaus.
- Kontopfändung aufheben – wann der Gläubiger freigeben muss und wann das Vollstreckungsgericht entscheidet.
- Konto gepfändet, kein Geld zum Leben – die Sofortmaßnahmen in den ersten Tagen.
- Bank sperrt das Konto ohne Ankündigung – wann das zulässig ist und welche Rechte Sie haben.
- Pfändungstabelle 2026 – die aktuellen Freibeträge und ein Rechner für Ihren Fall.
