Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So schützen Sie Ihr Guthaben

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Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So schützen Sie Ihr Guthaben

Bei einer Kontopfändung blockiert? Das P-Konto sichert Ihnen Ihren monatlichen Grundfreibetrag. Verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung – jetzt kostenlose Erstberatung sichern.

GRUNDLAGEN

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein gewöhnliches Girokonto, das in einen besonderen Modus umgewandelt wurde. Auf einem P-Konto bleibt Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch erhalten, selbst wenn Ihr Konto gepfändet wird. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Der Schutz greift, sobald die Bank das Konto entsprechend umgestellt hat, und gilt für das vorhandene Guthaben bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags.

💡 Kurz erklärt: Das P-Konto ersetzt keine Schuldenregulierung, verschafft Ihnen aber den finanziellen Spielraum, um in Ruhe eine Lösung anzugehen. Lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Schuldenregulierung.

Pfändungsschutzkonto P-Konto einrichten – Beratung zum Grundfreibetrag

EINRICHTUNG

Wie richte ich ein P-Konto ein?

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Ein neues Konto müssen Sie dafür in der Regel nicht eröffnen.

  • Antrag bei der Bank stellenTeilen Sie Ihrer Bank mit, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen möchten. Die Bank ist zur Umstellung verpflichtet, die Umwandlung ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Umstellung abwartenNach dem Antrag stellt die Bank das Konto kurzfristig um. Ab dann greift der automatische Grundfreibetrag – idealerweise vor Eintreffen einer Pfändung.
  • Höheren Freibetrag nachweisenReicht der Grundfreibetrag nicht, lässt er sich mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.
FREIBETRAG

Welcher Freibetrag gilt auf dem P-Konto?

Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst, daher nennen wir hier bewusst keine feste Summe.

⚠ Wichtiger Hinweis

Bitte prüfen Sie den jeweils aktuell gültigen Grundfreibetrag, da sich die Beträge ändern können. Der Freibetrag kann sich erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen.

Welche Beträge im Einzelnen gelten, erklären wir auf unserer Seite zur Pfändungsfreigrenze und den Freibeträgen. Was Ihnen als Existenzminimum zusteht, lesen Sie zudem unter Existenzminimum bei Schulden.

KONTEN PRO PERSON
nur 1 P-Konto
UMWANDLUNG
kostenfrei
GRUNDFREIBETRAG
automatisch geschützt
EXISTENZMINIMUM
immer geschützt
KONTOPFÄNDUNG

Was passiert bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung wird Ihr Guthaben oberhalb des geschützten Freibetrags gesperrt und an den Gläubiger ausgekehrt. Mit einem P-Konto bleibt Ihnen der Grundbetrag dennoch verfügbar. Wichtig ist, schnell zu handeln und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genau zu prüfen. Wie eine Pfändung im Detail abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung. Allgemeine, neutrale Hinweise zu Verbraucherrechten bietet auch die staatliche Finanzaufsicht.

FAQ

Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Wer kann ein P-Konto einrichten?
Jede Privatperson mit einem Girokonto hat das Recht, dieses als P-Konto führen zu lassen. Pro Person ist dabei nur ein einziges P-Konto zulässig.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umstellung des bestehenden Kontos ist grundsätzlich kostenfrei. Die Bank darf für die reine P-Konto-Funktion keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuellen Bedingungen Ihrer Bank.
Bleibt mir mein Geld trotz Pfändung erhalten?
Ja, bis zur Höhe des geltenden Grundfreibetrags bleibt Ihnen das Guthaben monatlich erhalten. Übersteigendes Guthaben kann gepfändet werden, sofern Sie keinen erhöhten Freibetrag nachweisen.
Kann ich den Freibetrag erhöhen?
Ja. Mit einer entsprechenden Bescheinigung lässt sich der Freibetrag erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen.

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