SCHUFA während der Privatinsolvenz: Einträge, Konto, Verträge

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

Die Privatinsolvenz erzeugt zwei SCHUFA-Einträge: die Eröffnung des Verfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung. Beide werden gelöscht, sobald das Insolvenzportal sie nicht mehr veröffentlicht, also sechs Monate nach der Restschuldbefreiung; mit ihnen verschwinden auch die Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind. Wer vor dem Antrag schon viele Negativeinträge hatte, verschlechtert seine SCHUFA durch die Insolvenz nicht wesentlich; wer wenige hatte, muss mit drei Jahren eingeschränkter Bonität rechnen. Ein Basiskonto, ein Mobilfunkvertrag und die Mietwohnung sind in dieser Zeit trotzdem möglich.

Welche Einträge die Insolvenz auslöst

Ereignis Quelle der SCHUFA Speicherdauer
Außergerichtlicher Einigungsversuch keine Meldung –
Insolvenzantrag beim Gericht keine Meldung –
Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzbekanntmachungen (öffentlich) bis zur Löschung im Insolvenzportal, d. h. 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ankündigung der Restschuldbefreiung Insolvenzbekanntmachungen zusammen mit der Eröffnung
Erteilung der Restschuldbefreiung Insolvenzbekanntmachungen 6 Monate ab Erteilung
Versagung der Restschuldbefreiung Insolvenzbekanntmachungen wie im Insolvenzportal, bis zu 3 Jahre
Einzelne Forderungen der Gläubiger Meldung der Gläubiger (vor dem Verfahren) zusammen mit der Restschuldbefreiung, 6 Monate nach Erteilung

Der Einigungsversuch und der Antrag selbst erzeugen keinen Eintrag. Die SCHUFA erfährt von der Insolvenz erst, wenn das Gericht die Eröffnung im Portal insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Bis dahin steht in Ihrer SCHUFA nur das, was die Gläubiger vorher gemeldet haben.

Zeitstrahl: von der Eröffnung bis zur sauberen SCHUFA

Bei einem Verfahren mit dreijähriger Abtretungsfrist, das am 1. März 2026 eröffnet wird, sieht der Ablauf so aus:

  1. März 2026: Eröffnung wird im Insolvenzportal veröffentlicht und bei der SCHUFA gespeichert. Alte Forderungseinträge bleiben stehen.
  2. März 2026 bis März 2029: Abtretungsfrist. Der Score ist in dieser Zeit niedrig. Neue Negativeinträge entstehen nur, wenn Sie neue Schulden machen und nicht bezahlen.
  3. März 2029: Erteilung der Restschuldbefreiung. Das Portal veröffentlicht Eröffnung und Erteilung noch sechs Monate.
  4. September 2029: Sechs Monate nach Erteilung werden Restschuldbefreiung, Eröffnung und die erfassten Forderungen gelöscht. Ab jetzt steht kein Insolvenzmerkmal mehr in der SCHUFA.
  5. Ausnahmen: Nur Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen (§ 302 InsO, etwa Geldstrafen oder Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung), bleiben nach den allgemeinen Fristen bis zu drei Jahre nach ihrer Erledigung stehen. Prüfen Sie das in der Datenkopie.

Lief Ihr Verfahren länger, etwa weil es vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurde, bleibt der Eröffnungseintrag während des gesamten Verfahrens gespeichert und wird mit der Restschuldbefreiung gelöscht.

Konto, Handy, Wohnung während der Insolvenz

Girokonto. Jede Bank muss Ihnen ein Basiskonto auf Guthabenbasis eröffnen (§ 31 ZKG), auch mit Insolvenzeintrag. Verweigert eine Bank das, können Sie sich an die BaFin wenden. Wandeln Sie das Konto in ein Pfändungsschutzkonto um, sobald Pfändungen laufen oder das Verfahren eröffnet ist. Das P-Konto schützt auch während der Insolvenz Ihren Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat (ab 1. Juli 2026) vor dem Zugriff auf das Konto; der Insolvenzverwalter erhält nur den pfändbaren Teil Ihres Einkommens nach der Pfändungstabelle, in der Regel direkt vom Arbeitgeber.

Mobilfunk und Internet. Laufende Verträge bleiben bestehen, wenn Sie weiter zahlen; der Insolvenzverwalter kündigt sie nicht. Neue Verträge mit Gerät sind meist nicht möglich, Prepaid und Tarife ohne Gerät schon.

Mietwohnung. Das bestehende Mietverhältnis ist geschützt (§ 109 InsO); der Verwalter kann es nicht kündigen, und der Vermieter darf wegen Mietrückständen aus der Zeit vor der Eröffnung nicht mehr kündigen. Ein Umzug während des Verfahrens ist schwieriger, weil Vermieter die SCHUFA abfragen; hier hilft eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters und die offene Erklärung, dass das Verfahren läuft und die Miete geschützt ist.

Strom und Gas. Grundversorger müssen liefern. Vorauskasse kann verlangt werden, wenn frühere Rechnungen offen sind.

Häufige Fragen

Verschlechtert die Privatinsolvenz meine SCHUFA?

Wer vorher schon mehrere offene Negativeinträge hatte, merkt kaum einen Unterschied. Wer bisher nur einen Eintrag hatte, verliert für drei Jahre die Kreditfähigkeit. Dafür ist der Ausgang planbar: Nach sechs Monaten ab Restschuldbefreiung ist die SCHUFA frei von Insolvenzmerkmalen.

Erfährt mein Arbeitgeber von der Insolvenz?

Über die SCHUFA nicht; Arbeitgeber fragen sie nicht ab. Der Arbeitgeber erfährt es über die Lohnabtretung an den Verwalter.

Kann ich während der Insolvenz einen Kredit aufnehmen?

Rechtlich ja, praktisch nicht bei Banken. Neue Schulden während des Verfahrens können zudem die Restschuldbefreiung gefährden (§ 295 InsO).

Was ist, wenn die Restschuldbefreiung versagt wird?

Dann bleibt der Eintrag so lange, wie das Insolvenzportal die Versagung veröffentlicht, bis zu drei Jahre, und die Forderungen leben wieder auf. Die häufigsten Versagungsgründe erklären wir im Beitrag zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Wann soll ich die Datenkopie anfordern?

Dreimal: vor dem Antrag, sechs Monate nach der Eröffnung und sieben Monate nach der Restschuldbefreiung.

So helfen wir

LR Schuldnerberatung begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Rechtsanwalt Christian Alexander stellt die Bescheinigung nach § 305 InsO aus und führt den Antrag, Volljurist Kai Lange berät seit 15 Jahren Menschen mit Schulden. Termine vor Ort in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call. Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei. Die Kosten der Schuldnerberatung können zum Beispiel aus ersparten Raten gezahlt werden. Was das heißt und welche Kosten entstehen, erklären wir im Erstberatungsgespräch.

Weiterführend

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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