Wird Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet, bleibt Ihnen ein gesetzlich geschützter Teil Ihres Einkommens erhalten. Diese Grenze regelt die sogenannte Pfändungstabelle 2026. Sie legt fest, wie viel von Ihrem Nettoeinkommen unpfändbar ist – abhängig davon, wie viele Personen Sie unterhalten. Wir erklären Ihnen die aktuellen Werte, zeigen Beispiele und stellen Ihnen einen kostenlosen Rechner zur Verfügung.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026
Nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) werden die Pfändungsfreigrenzen jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Das Bundesministerium der Justiz hat die für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2026 geltenden Beträge amtlich bekannt gemacht. Grundlage unserer Angaben ist die offizielle Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).
Monatliche Freibeträge im Überblick
| Unterhaltspflichtige Personen | Monatlicher Grundfreibetrag |
|---|---|
| 0 | 1.587,40 € |
| 1 | 2.184,82 € |
| 2 | 2.517,65 € |
| 3 | 2.850,48 € |
| 4 | 3.183,31 € |
| 5 und mehr | 3.516,14 € |
Der Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 € monatlich. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für jede weitere (bis zur fünften) jeweils 332,83 €. Ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 € monatlich ist der übersteigende Betrag in voller Höhe pfändbar.
Amtliche Quelle & PDF: Die hier genannten Werte stammen aus der offiziellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 des Bundes. Das amtliche PDF mit der vollständigen Pfändungstabelle können Sie hier abrufen: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (PDF, gesetze-im-internet.de).
So wird der pfändbare Betrag berechnet
Unpfändbar ist zunächst Ihr persönlicher Freibetrag. Von dem Teil des Einkommens, der darüber liegt, darf nur ein bestimmter Anteil gepfändet werden – je mehr Personen Sie unterhalten, desto geringer fällt dieser Anteil aus. Das Nettoeinkommen wird dabei auf volle 10 Euro abgerundet.
Ein Beispiel
Angenommen, Sie verdienen 2.520 € netto und haben keine Unterhaltspflichten. Vom Betrag oberhalb des Grundfreibetrags sind – gestaffelt nach der amtlichen Pfändungstabelle – rund 70 % pfändbar. Es ergibt sich ein pfändbarer Betrag von 652,82 € – der Rest bleibt Ihnen erhalten. Haben Sie hingegen zwei unterhaltsberechtigte Kinder, liegt Ihr Freibetrag bei 2.517,65 € und der pfändbare Betrag sinkt bei gleichem Einkommen auf nur noch 0,94 €.
Pfändungsfreibetrag online berechnen
Mit unserem Pfändungsrechner ermitteln Sie in Sekunden, wie viel von Ihrem Einkommen geschützt ist. Geben Sie einfach Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten ein.
Häufige Fragen zur Pfändungstabelle 2026
Ab welchem Einkommen wird gepfändet?
Ohne Unterhaltspflichten bleibt ein Nettoeinkommen bis 1.587,40 € monatlich unpfändbar. Erst darüber darf anteilig gepfändet werden.
Zählen Kinder als Unterhaltspflicht?
Ja. Für jede Person, der Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind – etwa Kinder oder ein Ehepartner – erhöht sich Ihr Freibetrag.
Was ist mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Mit einem P-Konto und einer entsprechenden Bescheinigung lässt sich der geschützte Betrag auf dem Konto zusätzlich anpassen.
Wir helfen Ihnen bei einer Pfändung
Sie sind von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen und möchten wissen, wie Sie Ihr Existenzminimum schützen? Auf unserer Seite zur Schuldnerberatung erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen. Vereinbaren Sie gern ein kostenloses Erstgespräch – persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Telefon und Video-Call.
