Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreibetrag online berechnen
Kurz gesagt: Der Pfändungsrechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung gepfändet werden darf und wie viel Ihnen sicher bleibt. Grundlage sind die seit 1. Juli 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO: Der unpfändbare Grundbetrag liegt bei 1.587,40 € netto im Monat, für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für jede weitere 332,83 €.
Stand: Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026 (gültig bis 30. Juni 2027). Geprüft von Volljurist Kai Lange.
Pfändungsrechner: Nettoeinkommen eingeben, Freibetrag ablesen
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Zahl der Personen ein, denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden (Ehepartner ohne eigenes ausreichendes Einkommen, Kinder). Der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag und das, was Ihnen bleibt.
So rechnet der Pfändungsrechner (§ 850c ZPO)
Die Pfändungstabelle ist kein Geheimnis, sondern eine Formel. Der Rechner wendet sie genau so an, wie es der Arbeitgeber oder die Bank tun muss:
- Grundfreibetrag: 1.587,40 € netto im Monat bleiben immer unpfändbar (ohne Unterhaltspflichten).
- Zuschläge für Unterhaltspflichten: 597,42 € für die erste und 332,83 € für die zweite bis fünfte Person. Ab der sechsten Person gibt es keinen weiteren Zuschlag.
- Vom Mehrbetrag bleibt Ihnen ein Anteil: Vom Einkommen über dem Freibetrag dürfen Sie ohne Unterhaltspflicht 30 % behalten, mit einer Unterhaltspflicht 50 %, mit zwei 60 %, mit drei 70 %, mit vier 80 % und mit fünf 90 %. Der Rest ist pfändbar.
- Obergrenze: Ab 4.866,30 € netto ist alles darüber voll pfändbar, unabhängig von der Zahl der Unterhaltspflichten.
Die amtliche Tabelle rundet das Einkommen in 10-Euro-Stufen. Der Rechner rundet Ihr Nettoeinkommen genauso wie die amtliche Tabelle auf volle 10 Euro ab, das Ergebnis entspricht also der Tabellenzeile. Maßgeblich ist im Streitfall die amtliche Pfändungstabelle 2026/2027.
Drei Rechenbeispiele
| Situation | Nettoeinkommen | Pfändbar | Bleibt Ihnen |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend, keine Unterhaltspflicht | 2.000,00 € | 288,82 € | 1.711,18 € |
| Verheiratet, 1 Kind (2 Unterhaltspflichten) | 2.800,00 € | 112,94 € | 2.687,06 € |
| Alleinerziehend, 2 Kinder (2 Unterhaltspflichten) | 2.400,00 € | 0,00 € | 2.400,00 € |
Beispiel 1 im Detail: 2.000,00 € minus 1.587,40 € Grundfreibetrag ergibt 412,60 € Mehrbetrag. Davon sind 70 % pfändbar, also 288,82 €. Beispiel 3 zeigt: Mit zwei Unterhaltspflichten liegt der Freibetrag bei 2.517,65 € – ein Nettoeinkommen von 2.400 € ist damit vollständig geschützt.
Welches Einkommen zählt? Nicht jeder Euro auf der Abrechnung ist pfändbar
Der Rechner geht vom pfändbaren Nettoeinkommen aus. Das ist nicht immer der Betrag, der auf Ihrem Konto ankommt. Nach § 850a und § 850e ZPO bleiben bestimmte Bezüge ganz oder teilweise außen vor:
- Überstundenvergütung zur Hälfte,
- Urlaubsgeld im üblichen Rahmen und Weihnachtsgeld bis 795 €,
- Aufwandsentschädigungen, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen im üblichen Rahmen,
- Kindergeld – es ist kein Arbeitseinkommen und nur wegen Unterhaltsansprüchen des Kindes selbst pfändbar.
Ziehen Sie diese Beträge vom Netto ab, bevor Sie den Rechner nutzen. Wie Sie eine laufende Lohnpfändung prüfen und stoppen, lesen Sie unter Lohnpfändung: Ablauf und Freibeträge und Pfändung beim Arbeitgeber stoppen.
Lohnpfändung oder Kontopfändung? Zwei verschiedene Freibeträge
Der Pfändungsrechner gilt für die Pfändung des Arbeitseinkommens beim Arbeitgeber. Wird stattdessen Ihr Konto gepfändet, schützt Sie nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dort gilt ein eigener, auf volle 10 Euro aufgerundeter Grundfreibetrag von 1.590,00 € im Monat (§ 899 ZPO), der sich mit einer Bescheinigung um die Unterhalts- und Kindergeldbeträge erhöhen lässt. Alles dazu: Pfändungsschutzkonto, P-Konto-Freibetrag erhöhen und P-Konto-Freibetrag-Tabelle 2026.
Wichtig: Beide Pfändungen können gleichzeitig laufen. Wird Ihr Lohn bereits beim Arbeitgeber gepfändet und der Rest auf ein gepfändetes Konto überwiesen, brauchen Sie zwingend ein P-Konto, sonst greift die Bank ein zweites Mal zu.
Pfändung läuft oder droht?
Wir prüfen im kostenfreien Erstgespräch, ob der pfändbare Betrag richtig berechnet ist und wie sich die Pfändung stoppen oder ruhend stellen lässt – unverbindlich, vor Ort oder per Video-Call.
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Wann das Ergebnis nicht stimmt: Unterhalt, Härtefälle, Sozialleistungen
In drei Fällen weicht die Praxis vom Rechner ab:
- Pfändung wegen Unterhaltsschulden (§ 850d ZPO): Der Gläubiger darf tiefer in Ihr Einkommen greifen. Das Vollstreckungsgericht legt fest, was Ihnen für den eigenen Bedarf bleibt – meist deutlich weniger als die Tabelle. Mehr dazu unter § 850d ZPO und Unterhaltsschulden.
- Erhöhung des Freibetrags (§ 850f ZPO): Reicht der Freibetrag nachweislich nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt (etwa hohe Miete, Krankheitskosten), kann das Gericht ihn auf Antrag anheben.
- Rente und Sozialleistungen: Für Renten gelten dieselben Grenzen, siehe Pfändung der Altersrente. Bürgergeld, Wohngeld und Pflegegeld sind gesondert geschützt – Einzelheiten in unserer Serie „Ist das pfändbar?“.
Pfändung läuft – was Sie jetzt tun können
Eine Lohnpfändung ist selten das Ende, sondern meist der Punkt, an dem sich ein geordneter Weg lohnt. Drei Optionen, die wir im kostenfreien Erstgespräch prüfen:
- Vergleich mit dem Gläubiger: Läuft die Pfändung wegen einer einzelnen Forderung, lässt sich oft eine Ratenzahlung oder ein Vergleich erreichen – die Pfändung wird dann ruhend gestellt oder aufgehoben.
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Bei mehreren Gläubigern bündeln wir alle Forderungen in einem Schuldenbereinigungsplan.
- Privatinsolvenz: Ab Eröffnung des Verfahrens laufen Einzelpfändungen nicht weiter; Sie behalten den gleichen Freibetrag, werden aber nach drei Jahren schuldenfrei. Alles zum Ablauf unter Privatinsolvenz beantragen.
Häufige Fragen zum Pfändungsrechner
Wie viel darf bei 2.500 € netto gepfändet werden?
Ohne Unterhaltspflicht: 2.500 € minus 1.587,40 € ergibt 912,60 € Mehrbetrag, davon 70 % pfändbar, also rund 638,82 €. Es bleiben etwa 1.861,18 €. Mit einem Kind sinkt der pfändbare Betrag auf rund 157,59 €.
Zählt mein Ehepartner als unterhaltsberechtigte Person?
Ja, wenn Sie ihm tatsächlich Unterhalt leisten. Hat der Ehepartner eigenes Einkommen, das seinen Bedarf deckt, kann das Vollstreckungsgericht ihn auf Antrag des Gläubigers unberücksichtigt lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO).
Gilt der Pfändungsrechner auch für Selbstständige?
Nur eingeschränkt. Bei Selbstständigen gibt es kein Arbeitseinkommen, das der Arbeitgeber berechnet; gepfändet werden Forderungen gegen Auftraggeber oder das Konto. Über § 850i ZPO können Sie beim Gericht beantragen, dass Ihnen ein Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen belassen wird.
Wer berechnet den pfändbaren Betrag – ich oder der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber ist als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Betrag nach der Tabelle zu ermitteln und an den Gläubiger abzuführen. Fehler gehen zu seinen Lasten. Prüfen Sie die Abrechnung trotzdem mit dem Rechner – falsche Angaben zu Unterhaltspflichten sind der häufigste Fehler.
Ändern sich die Freibeträge jedes Jahr?
Ja, seit 2021 werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich zum 1. Juli angepasst. Die nächste Änderung kommt zum 1. Juli 2027. Wir aktualisieren Rechner und Tabelle am Stichtag.
Weiterführende Seiten
- Pfändungstabelle 2026/2027 – vollständige Tabelle und PDF
- § 850c ZPO im Wortlaut
- Kontopfändung: Ablauf und was Sie tun können
- Kontopfändung aufheben lassen
- Pfändung verhindern
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