Schulden begleichen. Wir helfen Ihnen dabei
Sie haben Schulden und suchen nach Hilfe und Antworten. Diese bekommen Sie hier. Mit uns an Ihrer Seite ist Schulden begleichen viel einfacher. Sprechen Sie uns an!
Schulden begleichen – mit professioneller Hilfe raus aus der Schuldenfalle
Sie haben Schulden und suchen nach einem Ausweg? Sie sind nicht allein. Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet – und die meisten von ihnen wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Aus über 15 Jahren Erfahrung als spezialisierte Schuldenberatung kennen wir jede Frage, jede Sorge und jeden Lösungsweg. Mit der LR Schuldnerberatung an Ihrer Seite wird Schulden begleichen planbar, bezahlbar und realistisch.
Schulden abbauen, Schulden loswerden, schuldenfrei werden – der Ausweg aus der Überschuldung
Egal, wonach Sie suchen: Schulden abbauen, Schulden loswerden, schnell schuldenfrei werden, Schulden tilgen, Schulden senken, Schulden vermeiden, Schuldenvergleich, Schulden bei der Krankenkasse, Schulden beim Finanzamt (Steuerschulden) oder Schulden umschulden – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Sie brauchen einen klaren Plan, um Ihre Schulden loszuwerden.
Die Situation ist dabei fast immer gleich: Sie haben Schulden, wahrscheinlich zu hohe und zu viele. Dadurch übersteigt die monatliche Gesamtbelastung durch Kredite, Raten und Zinsen Ihr Einkommen. Vielleicht sind die Raten zu hoch geworden – durch Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gestiegene Lebenshaltungskosten. Deshalb wollen Sie endlich raus aus der Schuldenfalle – denn Sie können nachts nicht mehr schlafen.
Vielleicht haben Sie versucht umzuschulden (Umschuldung). Jedoch macht keine Bank das mit bei negativer SCHUFA. Somit bleibt ohne professionelle Hilfe oft kein Ausweg.
Dabei haben Sie im Leben noch einiges vor: ein Eigenheim finanzieren, den Kindern etwas ermöglichen, endlich wieder sorgenfrei leben. Allerdings ist der erste Schritt oft der schwerste. Genau dabei helfen wir Ihnen – Schritt für Schritt.
Schulden begleichen: Zuerst den Überblick verschaffen
Bevor Sie Ihre Schulden begleichen können, müssen Sie wissen, wie hoch Ihre Gesamtverschuldung tatsächlich ist. Zudem haben viele Betroffene keinen vollständigen Überblick über ihre Schulden – vielleicht sind Unterlagen nach einer Trennung verloren gegangen, vielleicht wurden Briefe aus Angst nicht geöffnet. Doch man kann keine Schulden abbauen, von denen man nicht einmal weiß, in welcher Höhe sie bestehen. Daher ist der erste Schritt immer: vollständiger Überblick.
So verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Schulden:
SCHUFA-Auskunft einholen
Holen Sie sich zunächst eine Auskunft bei der SCHUFA ein. Dort erfahren Sie einen Teil Ihrer Verbindlichkeiten – jedoch nicht unbedingt alle. Für eine vollständige Schuldenregulierung müssen allerdings alle Gläubiger bekannt sein. Denn stellen Sie sich vor: Sie schließen einen Vergleich, und plötzlich taucht ein vergessener Gläubiger auf. Diesen nachträglich in den Vergleich aufzunehmen, ohne Ihre monatliche Gesamtbelastung zu erhöhen, ist extrem schwierig.
Vollstreckungsportal prüfen
Auf www.vollstreckungsportal.de erfahren Sie, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie laufen – ob über den Gerichtsvollzieher oder das Gericht. Melden Sie sich an, erhalten Sie einen PIN und können Ihre Daten abfragen. So wissen Sie noch mehr über den Stand Ihrer Schulden.
Wohnsitz (wieder) anmelden
Viele überschuldete Menschen melden sich ab, um keine Post zu erhalten. Das ist zwar verständlich, aber kontraproduktiv. Melden Sie sich daher wieder an – Ihre Gläubiger schreiben Ihnen, und Sie sammeln die Unterlagen für Ihren Anwalt oder Ihre Schuldnerberatung. Nur so wird eine geordnete Schuldenbereinigung möglich.
Alle Gläubiger erfassen – ohne Ausnahme
Erinnern Sie sich an jeden Gläubigernamen, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob dort noch Schulden bestehen. Schreiben Sie außerdem alle bekannten Inkassounternehmen mit Ihrem Geburtsdatum an. Denn eine erfolgreiche Entschuldungs-Strategie funktioniert nur, wenn wirklich alle Gläubiger erfasst sind.
Gläubiger nachreichen
Über ein gewisses Zeitfenster können Sie Gläubigerdaten nachreichen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sofort beginnen – denn je schneller der Überblick steht, desto schneller können wir Ihre Schulden abbauen. Somit gilt: keine Zeit verlieren!
Und dann geht es los: Schulden reduzieren, Schulden abbauen, Überschuldung beseitigen, Schulden tilgen – wie auch immer Sie es nennen, wir nennen es: den Weg in die Schuldenfreiheit. Denn das ist das Ziel, auf das wir gemeinsam hinarbeiten.
Schulden begleichen: Kommen Sie jetzt ins Handeln! Handeln Sie jetzt – denn je früher Sie anfangen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam. Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht unterstützen. Denn eigene Schuldenangelegenheiten bearbeitet man in der Regel besser nicht allein – holen Sie sich die professionelle Hilfe, die Sie verdienen.
Häufige Fragen zum Thema Schulden loswerden
Nein. Schulden können jeden treffen – durch Jobverlust, Krankheit, Trennung oder einfach veränderte Lebensumstände. Es ist also nicht schlimm, und es ist kein Makel. Außerdem haben Sie ein gesetzliches Recht darauf, Ihre Schulden loszuwerden – auch dann, wenn Sie die Situation selbst verursacht haben, etwa durch Spielschulden, Konsumschulden oder Kaufsucht. Entscheidend ist daher, dass Sie jetzt handeln.
Sie wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen?
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Was passiert, wenn man seine Schulden nicht begleichen kann?
Entscheidend ist immer Ihr aktuelles Nettoeinkommen – also das, was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Werfen Sie einen Blick in die Pfändungstabelle: Links lesen Sie Ihr Netto ab, rechts die Spalte mit der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Ist der pfändbare Betrag geringer als Ihre monatliche Belastung, sind Ihre Schulden objektiv zu hoch.
Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, folgen zunächst Mahnungen, dann Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Klagen – und schließlich der Gerichtsvollzieher, Lohnpfändungen und Kontopfändungen. Allerdings muss es nicht so weit kommen.
Darüber hinaus erhalten eventuell auch Arbeitgeber Mitteilungen über Ihre Schulden. Das ist belastend und kann erhebliche berufliche Konsequenzen haben.
Wichtig: Es wird nicht besser, wenn man nichts tut. Denn Ihre Schulden stehen dann in der SCHUFA – mit weitreichenden Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben: kein Mietvertrag, kein Handyvertrag, kein Kredit. Deshalb gilt: Jetzt handeln!
Schulden begleichen – wichtige Fragen und Antworten
Früher hieß es „Offenbarungseid", dann „eidesstattliche Versicherung" – heute heißt es Vermögensauskunft. Sie werden zur Abgabe geladen. Geben Sie die Vermögensauskunft jedoch nicht ab, kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen. Im schlimmsten Fall werden Sie so lange in Haft verbracht, bis Sie die Auskunft abgeben. Das muss allerdings nicht sein – denn mit rechtzeitiger Beratung lässt sich das vermeiden.
In der Vermögensauskunft – der „kleinen Schwester der Insolvenz" – machen Sie Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Vermögen, Verbindlichkeiten, Schenkungen der letzten vier Jahre. Der Gläubiger kann Drittauskünfte einholen und erfahren, wo Sie arbeiten, ob Sie ein Auto haben, wo Ihr Konto liegt.
Achtung: Falsche Angaben sind strafbar. Hier versteht die Justiz keinen Spaß!
Die Miete! Zahlen Sie immer zuerst Ihre Miete. Denn wenn Sie zweimal nicht zahlen, droht die Kündigung. Ohne Wohnung wird alles schlimmer – und mit negativer SCHUFA finden Sie außerdem nur schwer eine neue. Danach sorgen Sie dafür, dass Sie genug zum Leben haben. Alle anderen Schulden werden anschließend im Rahmen einer Schuldenregulierung systematisch bearbeitet.
Suchen Sie sich zunächst eine kompetente Schuldnerberatung. Denn Schuldenberatung dürfen nur geeignete Personen (Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht) und anerkannte Stellen (Caritas, DRK, Diakonie) durchführen. Nur diese dürfen außerdem die Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO für eine Insolvenzantragstellung ausstellen. Seriöse Berater erkennen Sie u. a. an der Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister der BaFin.
Entweder klappt eine außergerichtliche Einigung – also Schulden loswerden durch sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldenvergleiche – oder es folgt die Privatinsolvenz. Diese dauert in der Regel nur noch 36 Monate (drei Jahre) bis zur Restschuldbefreiung. Somit haben Sie in überschaubarer Zeit wieder eine saubere Weste.
Sie wollen einen Schuldenvergleich alleine verhandeln? Das können Sie. Allerdings zeigt die Erfahrung: In eigenen Angelegenheiten verhandelt man selten so gut wie ein erfahrener Fachanwalt. Lassen Sie sich daher helfen – sonst verlieren Sie nur unnötig Zeit und möglicherweise Geld.
Eine kompetente Schuldnerberatung: Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt oder anerkannte Stelle (Caritas, DRK, Diakonie). Bei der LR Schuldnerberatung erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Schuldenanalyse bis zur Schuldenfreiheit.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Jedoch gilt: Jedes Angebot ist besser als Null. Wenn Sie nicht pfändbar sind und dem Gläubiger trotzdem etwas anbieten, ist das oft mehr, als er in einer Privatinsolvenz bekommen würde – denn dort müssen zunächst Gericht und Insolvenzverwalter bezahlt werden. Wir haben bereits Schuldenvergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erfolgreich abgeschlossen. Es hängt zwar von Ihrem individuellen Fall ab – aber nichts ist unmöglich.
Das hängt von der Anzahl der Gläubiger und deren Antwortzeiten ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Gläubiger, desto länger dauert der Schuldenvergleich. Werden Gläubiger nachgereicht, verzögert sich die Bearbeitung zusätzlich. Deshalb ist es so wichtig, alle Schulden von Anfang an vollständig zu erfassen.
Eine Forderung ist tituliert, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegt – wirksam zugestellt. Nicht titulierte Forderungen sind alle Schulden, die (noch) nicht durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid gesichert sind. Das ist ein wichtiger Unterschied für die Verhandlungsstrategie beim Schulden begleichen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ist die Forderung allerdings tituliert (Urteil/Vollstreckungsbescheid), verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Deshalb ist es wichtig, das rechtzeitig zu prüfen.
Beispiel: Sie kaufen am 19.3.2021 online eine Hose für 49,00 EUR. Diese wird geliefert, aber Sie bezahlen nicht.
Verjährungsbeginn: 01.01.2022
Verjährungsende: 31.12.2024
Erhalten Sie bis dahin keine Mahnung und keinen Mahnbescheid, sind diese Schulden am 01.01.2025 verjährt.
Um verjährte Schulden nicht mehr zahlen zu müssen, müssen Sie die Einrede der Verjährung aktiv erheben. Tun Sie das nämlich nicht, können Sie trotzdem verurteilt werden. Meldet sich der Gläubiger trotz Verjährung weiterhin, gibt es jedoch ein wirksames Mittel: die negative Feststellungsklage. Damit klagen Sie auf Feststellung, dass die geltend gemachte Forderung nicht (mehr) besteht.
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Schulden beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei Banken
Steuerschulden sind besonders heikel, denn das Finanzamt kann einen Fremdinsolvenzantrag über Ihr Vermögen stellen. Dadurch verlieren Sie das Heft des Handelns. Deshalb gilt: schnell handeln. Allerdings lassen sich auch mit dem Finanzamt Ratenzahlungen, Schuldenvergleiche oder Stundungsanträge vereinbaren. Wir helfen Ihnen daher, die richtige Strategie für Ihre Steuerschulden zu finden.
Ja – wenn das Finanzamt einem Ratenzahlungsgesuch zustimmt. Dieses muss gut begründet sein. Als Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Formulierung und Verhandlung.
Auch Krankenkassenschulden sind kritisch: Die Krankenkasse kann nämlich ebenfalls einen Fremdinsolvenzantrag stellen. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig – allerdings ist ein Schuldenvergleich oder eine Ratenzahlungsvereinbarung auch hier möglich. Wichtig: Man unterscheidet eigene Krankenkassenbeiträge und Beiträge für Arbeitnehmer. Letztere nicht abzuführen ist strafbar!
Ja, Banken erlassen regelmäßig einen Teil der Schulden im Rahmen eines Schuldenvergleichs. Auch für Banken gilt: Besser sie bekommen etwas als gar nichts.
Zum Thema Umschuldung und schufafreier Kredit haben wir einen eigenen Ratgeber erstellt: Umschuldung bzw. schufafreier Kredit – Fachanwalt klärt auf.
Fachanwalt Kai Lange und sein Team helfen Ihnen beim Schulden begleichen – bundesweit
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