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Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange – persönlich in Hamburg, München, Köln oder bundesweit per Telefon und Video-Call. Unverbindlich, ohne Wartezeit. Das Erstgespräch ist kostenfrei – über die Kosten klären wir Sie im Termin auf, sobald der Weg zur Lösung feststeht.

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Worauf Sie sich bei uns verlassen können

  • Anwaltlich geführtDie Erfolglosbescheinigung nach § 305 InsO stellt Rechtsanwalt Christian Alexander aus – rein kaufmännische Beratungsstellen dürfen das nicht.
  • Registriert und geprüftEingetragen im Rechtsdienstleistungsregister der Landesjustizverwaltungen.
  • VertraulichAlles, was Sie uns sagen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
  • Seit über 15 JahrenMehr als 10.000 Mandantinnen und Mandanten haben wir seither begleitet.
  • In Ihrer NähePersönlich in Hamburg, München und Köln – und bundesweit per Telefon oder Video-Call.
  • Ohne KostenrisikoDas Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie vorher auf.