Eine Lohnpfändung kann durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), einen Antrag auf erhöhten Freibetrag oder durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestoppt werden. Der Pfändungsfreibetrag liegt 2025 bei ca. 1.491 Euro netto für Alleinstehende.
Was ist eine Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung (auch: Gehaltspfändung) wendet sich ein Gläubiger direkt an Ihren Arbeitgeber und veranlasst, dass ein Teil Ihres Lohns oder Gehalts direkt an ihn überwiesen wird – noch bevor das Geld auf Ihrem Konto ankommt. Eine Lohnpfändung ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzt (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil).
Wann ist eine Lohnpfändung möglich?
Voraussetzungen für eine Lohnpfändung:
- Ein vollstreckbarer Titel liegt vor (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, Vergleich)
- Der Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht erwirkt
- Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber zugestellt
Kann der Arbeitgeber ohne Ankündigung pfänden?
Ja – eine Lohnpfändung kommt für viele Schuldner überraschend. Das Gericht informiert Sie zwar formal, aber der Brief kommt oft zeitgleich mit oder nach der Zustellung an den Arbeitgeber. Eine vorherige persönliche Ankündigung durch den Gläubiger ist nicht vorgeschrieben.
Was darf gepfändet werden? Die Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber schützt ein Existenzminimum: Nur der Einkommensteil über dem Pfändungsfreibetrag darf einbehalten werden. Der Grundfreibetrag beträgt 2025 monatlich 1.491,75 Euro netto. Mit Unterhaltspflichten erhöht sich der Freibetrag:
- 1 unterhaltspflichtige Person: 2.059,00 Euro
- 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.362,00 Euro
- 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.665,00 Euro
Alles, was über diesen Beträgen liegt, kann anteilig gepfändet werden – bis zu einem maximalen Nettolohn von etwa 4.296,00 Euro, ab dem der komplette Überschuss pfändbar ist.
Welche Einkommensbestandteile sind unpfändbar?
- Kindergeld (vollständig)
- Pflegegeld und ähnliche Sozialleistungen
- Aufwandsentschädigungen (z. B. Spesen) – in vielen Fällen
- Mutterschaftsgeld
Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu viel pfändet?
Wenn der Arbeitgeber den falschen Betrag einbehält – zu viel oder zu wenig – können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht Antrag auf Korrektur stellen. Auch wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern (z. B. neues Kind, Verringerung des Einkommens), kann der Freibetrag angepasst werden.
Wie kann ich eine Lohnpfändung stoppen?
Eine laufende Lohnpfändung kann gestoppt werden durch:
- Zahlung der Schulden: Nach vollständiger Zahlung hebt der Gläubiger die Pfändung auf.
- Ratenzahlungsvereinbarung: Viele Gläubiger setzen die Pfändung aus, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird.
- Anfechtung des Vollstreckungstitels: Wenn der Titel angreifbar ist (z. B. abgelaufene Forderung).
- Privatinsolvenz: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden alle Einzelpfändungen – der Insolvenzverwalter übernimmt.
Weiß mein Arbeitgeber von meinen Schulden?
Leider ja – bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber direkt informiert. Er ist verpflichtet, dem Gericht Auskunft über Ihr Gehalt zu erteilen und den pfändbaren Betrag abzuführen. Das ist für viele Schuldner die belastendste Seite der Lohnpfändung.
Lohnpfändung droht oder läuft bereits – wir helfen sofort
Die Kanzlei LR Schuldnerberatung prüft, ob die Pfändung rechtmäßig ist, ob der Freibetrag korrekt berechnet wurde und welche Möglichkeiten Sie haben, die Pfändung zu stoppen oder abzuwenden.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen →
