Eine Lohnpfändung können Sie durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), einen Antrag auf einen erhöhten Freibetrag oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stoppen. Der Pfändungsfreibetrag liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro netto monatlich für Alleinstehende (gültig bis 30. Juni 2027).
Was ist eine Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung (auch: Gehaltspfändung) wendet sich ein Gläubiger direkt an Ihren Arbeitgeber und veranlasst, dass ein Teil Ihres Lohns oder Gehalts direkt an ihn überwiesen wird – noch bevor das Geld auf Ihrem Konto ankommt. Eine Lohnpfändung ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzt (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil).
Wann ist eine Lohnpfändung möglich?
Voraussetzungen für eine Lohnpfändung:
- Ein vollstreckbarer Titel liegt vor (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, Vergleich)
- Der Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht erwirkt
- Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber zugestellt
Kann der Arbeitgeber ohne Ankündigung pfänden?
Ja – eine Lohnpfändung kommt für viele Schuldner überraschend. Das Gericht informiert Sie zwar formal, allerdings kommt der Brief oft zeitgleich mit oder nach der Zustellung an den Arbeitgeber. Eine vorherige persönliche Ankündigung durch den Gläubiger ist nicht vorgeschrieben.
Was darf gepfändet werden? Die Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber schützt zunächst ein Existenzminimum: Deshalb darf der Arbeitgeber nur den Einkommensteil oberhalb des Pfändungsfreibetrags einbehalten. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.587,40 Euro netto. Mit Unterhaltspflichten erhöht sich der Freibetrag:
- 1 unterhaltspflichtige Person: 2.189,99 Euro
- 2 unterhaltspflichtige Personen: 2.519,99 Euro
- 3 unterhaltspflichtige Personen: 2.859,99 Euro
Alles, was über diesen Beträgen liegt, kann der Gläubiger anteilig pfänden – und zwar bis zu einem Nettolohn von etwa 4.866,30 Euro. Ab dieser Grenze ist der übersteigende Betrag dann vollständig pfändbar.
Die folgende Übersicht zeigt den monatlichen Pfändungsfreibetrag nach Zahl der Unterhaltspflichten. Liegt Ihr Nettoeinkommen unter dem jeweiligen Betrag, ist Ihr Lohn vollständig unpfändbar.
| Unterhaltspflichtige Personen | Monatlicher Freibetrag (netto) |
|---|---|
| keine | 1.587,40 € |
| 1 Person | 2.189,99 € |
| 2 Personen | 2.519,99 € |
| 3 Personen | 2.859,99 € |
| 4 Personen | 3.189,99 € |
| 5 Personen | 3.519,99 € |
Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen werden jeweils zum 1. Juli angepasst. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Pfändungstabelle nach § 850c ZPO.
Welche Einkommensbestandteile sind unpfändbar?
- Kindergeld (vollständig)
- Pflegegeld und ähnliche Sozialleistungen
- Aufwandsentschädigungen (z. B. Spesen) – in vielen Fällen
- Mutterschaftsgeld
Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu viel pfändet?
Wenn der Arbeitgeber den falschen Betrag einbehält – zu viel oder zu wenig – können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht Antrag auf Korrektur stellen. Außerdem passt das Gericht den Freibetrag an, sobald sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern – etwa durch ein neues Kind oder ein geringeres Einkommen.
Wie kann ich eine Lohnpfändung stoppen?
Eine laufende Lohnpfändung stoppen Sie in der Regel durch folgende Maßnahmen:
- Zahlung der Schulden: Nach vollständiger Zahlung hebt der Gläubiger die Pfändung auf.
- Ratenzahlungsvereinbarung: Viele Gläubiger setzen die Pfändung aus, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird.
- Anfechtung des Vollstreckungstitels: Wenn der Titel angreifbar ist (z. B. abgelaufene Forderung).
- Privatinsolvenz: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden alle Einzelpfändungen – der Insolvenzverwalter übernimmt.
Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten bestehen: von der außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubiger über einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags bei Unterhaltspflichten bis hin zur Prüfung, ob die Forderung überhaupt berechtigt oder bereits verjährt ist. In vielen Fällen lässt sich die Pfändung so reduzieren oder ganz abwenden.
Weiß mein Arbeitgeber von meinen Schulden?
Leider ja – bei einer Lohnpfändung informiert das Gericht Ihren Arbeitgeber direkt. Denn er ist verpflichtet, dem Gericht Auskunft über Ihr Gehalt zu erteilen und außerdem den pfändbaren Betrag abzuführen. Das ist für viele Schuldner die belastendste Seite der Lohnpfändung.
Häufige Fragen zur Lohnpfändung
Wie viel darf bei einer Lohnpfändung höchstens einbehalten werden?
Nur der Teil des Nettoeinkommens oberhalb Ihres Freibetrags ist pfändbar, und auch dieser nur anteilig gestaffelt. Erst ab einem Nettolohn von rund 4.866,30 Euro behält der Arbeitgeber den gesamten darüberliegenden Betrag ein. Den genauen pfändbaren Betrag ermittelt die Pfändungstabelle.
Wird eine Lohnpfändung vorher angekündigt?
Eine gesonderte Vorwarnung durch den Gläubiger ist nicht vorgeschrieben. In der Regel geht der Pfändung jedoch ein Vollstreckungsbescheid voraus, sodass die Pfändung selten völlig überraschend kommt. Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, erfährt Ihr Arbeitgeber davon.
Wie läuft eine Lohnpfändung Schritt für Schritt ab?
Der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht. Anschließend stellt das Gericht diesen Ihrem Arbeitgeber zu, der ab dann den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger abführt. Der unpfändbare Freibetrag bleibt Ihnen erhalten.
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