Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 4. Januar 2025Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Kurze Antwort: Ein Insolvenzanwalt vertritt Menschen und Unternehmen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Er prüft die Forderungen, verhandelt mit den Gläubigern und bereitet – wenn eine Einigung scheitert – den Insolvenzantrag vor. Für die Privatinsolvenz ist das mehr als eine Hilfe: Ohne die Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle über den gescheiterten Einigungsversuch nimmt das Gericht den Antrag nicht an (§ 305 InsO). Ein Rechtsanwalt darf diese Bescheinigung ausstellen. Bei der LR Schuldnerberatung ist das Erstgespräch kostenfrei.
Was macht ein Insolvenzanwalt?
Ein Insolvenzanwalt steht auf der Seite des Schuldners. Seine Aufgabe ist es, aus einer unübersichtlichen Schuldenlage einen geordneten Weg zu machen – möglichst ohne Gericht, notfalls mit einem Insolvenzverfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Dazu gehört:
- Bestandsaufnahme: Wer fordert was, seit wann und auf welcher Grundlage? Sind Forderungen verjährt, überhöht oder doppelt tituliert?
- Schutz des Einkommens: Pfändungsschutzkonto, richtiger Freibetrag, Rechtsmittel gegen fehlerhafte Pfändungen.
- Verhandlung mit den Gläubigern: Ratenzahlung, Vergleich oder ein Schuldenbereinigungsplan für alle Gläubiger.
- Insolvenzantrag: vollständige Unterlagen, richtiges Verfahren, Antrag auf Restschuldbefreiung und auf Stundung der Verfahrenskosten.
- Begleitung im Verfahren: Ansprechpartner gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter und Gläubigern bis zur Restschuldbefreiung.
Anwalt für Privatinsolvenz: Wann brauchen Sie einen?
Einen Anwaltszwang gibt es im Insolvenzverfahren nicht. Trotzdem kommen Sie bei der Privatinsolvenz nicht ohne fachliche Hilfe aus: Das Gesetz verlangt, dass Sie vor dem Antrag ernsthaft versucht haben, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen – und dass eine geeignete Person oder Stelle das Scheitern dieses Versuchs bescheinigt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Geeignete Personen sind vor allem Rechtsanwälte, geeignete Stellen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen.
Ein Anwalt für Privatinsolvenz ist besonders sinnvoll, wenn
- eine Kontopfändung oder Lohnpfändung läuft oder angekündigt ist,
- Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder der Gerichtsvollzieher kurze Fristen setzen,
- Sie selbstständig sind oder waren,
- Vermögen vorhanden ist – eine Immobilie, ein Auto, eine Lebensversicherung,
- Gläubiger eine Forderung als „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ anmelden könnten, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre,
- Sie nicht monatelang auf einen Termin warten können.
Worin sich anwaltliche Beratung und Beratungsstelle unterscheiden, lesen Sie unter Anwalt oder Schuldnerberatung.
Was ein Anwalt in der Privatinsolvenz für Sie übernimmt
- Erstgespräch: Wir verschaffen uns einen Überblick über Schulden, Gläubiger, Einkommen und Vermögen und sagen Ihnen, welche Wege realistisch sind.
- Forderungsprüfung: Wir fordern von jedem Gläubiger eine aktuelle Aufstellung an und prüfen Höhe, Zinsen, Kosten und Verjährung.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Alle Gläubiger erhalten einen Schuldenbereinigungsplan. Stimmen sie zu, ist die Sache ohne Gericht erledigt – mehr dazu unter außergerichtliche Schuldenbereinigung.
- Bescheinigung nach § 305 InsO: Lehnt auch nur ein Gläubiger ab, bescheinigt Rechtsanwalt Christian Alexander das Scheitern. Damit ist der Weg zum Gericht frei.
- Insolvenzantrag: Wir füllen die amtlichen Formulare mit Ihnen aus, stellen die Anträge auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung und reichen alles beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Den Ablauf im Einzelnen beschreibt die Seite Privatinsolvenz beantragen.
- Verfahren und Wohlverhaltensphase: Wir bleiben Ihr Ansprechpartner – etwa wenn der Insolvenzverwalter Auskünfte verlangt, ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder sich Ihre Lebensumstände ändern.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob eine Einigung mit den Gläubigern möglich ist oder die Privatinsolvenz der bessere Weg ist – und was als Nächstes zu tun ist.
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Anwalt für Regelinsolvenz: Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer
Wer selbstständig tätig ist, durchläuft kein Verbraucher-, sondern ein Regelinsolvenzverfahren. Für ehemals Selbstständige gilt das ebenfalls, wenn sie 20 oder mehr Gläubiger haben oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind (§ 304 InsO). Hier geht es zusätzlich um die Frage, ob der Betrieb fortgeführt werden kann, wie mit laufenden Verträgen, Steuern und Sozialabgaben umzugehen ist und welche persönliche Haftung Geschäftsführern droht. Einzelheiten: Regelinsolvenz – Voraussetzungen und Ablauf und Schuldnerberatung für Selbstständige.
Insolvenzanwalt oder Insolvenzverwalter – der Unterschied
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber gegensätzliche Rollen:
| Insolvenzanwalt | Insolvenzverwalter | |
|---|---|---|
| Wer beauftragt ihn? | Sie selbst | Das Insolvenzgericht bestellt ihn |
| Wessen Interessen vertritt er? | Ihre | Die der Gläubigergesamtheit |
| Wann wird er tätig? | Schon vor dem Antrag – und auf Wunsch bis zur Restschuldbefreiung | Ab der Eröffnung des Verfahrens |
| Was tut er? | Beraten, verhandeln, Antrag vorbereiten, Ihre Rechte wahren | Vermögen sichern und verwerten, Forderungen prüfen, an Gläubiger verteilen |
Was der Verwalter darf und was nicht, erklärt der Ratgeber Insolvenzverwalter: Aufgaben, Rechte und Grenzen.
Was kostet ein Insolvenzanwalt?
Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei. Die Kosten der Schuldnerberatung können zum Beispiel aus ersparten Raten gezahlt werden. Was das heißt und welche Kosten entstehen, erklären wir im Erstberatungsgespräch.
Davon zu unterscheiden sind die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst, also Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Können Sie diese nicht aufbringen, stundet das Gericht sie auf Antrag (§ 4a InsO). Einzelheiten: Privatinsolvenz Kosten.
Wer Sie berät
Ihr Mandat führt Rechtsanwalt Christian Alexander. Er prüft Ihre Forderungen, verhandelt mit Ihren Gläubigern und stellt als Rechtsanwalt die Bescheinigung nach § 305 InsO aus. An seiner Seite arbeitet Volljurist Kai Lange, der selbst als Insolvenzverwalter tätig war und das Verfahren deshalb auch von der anderen Seite kennt. Die Kanzlei bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung und mehr als 10.000 Fälle mit.
Persönliche Termine gibt es in Hamburg (Mexikoring 29) und München (Kreuzstraße 12), bundesweit beraten wir per Video-Call – wie das abläuft, steht unter Schuldnerberatung online. Zuständig ist immer das Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort, gleichgültig, wo Ihr Anwalt sitzt.
Häufige Fragen zum Insolvenzanwalt
Wenn Sie wissen möchten, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist: Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange sehen sich Ihre Situation im kostenfreien Erstgespräch an.
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Schildern Sie uns Ihre Situation – wir bei LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.
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