Privatinsolvenz Kosten: Gebühren und Kostenstundung

RATGEBER · KOSTENLOS

Privatinsolvenz: Kosten

Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz und wie werden sie gestundet? Verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.

ÜBERBLICK

Welche Kosten entstehen bei der Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz fallen vor allem Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders an. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültigen Gebühren.

💡 Kurz erklärt: Auch wer die Kosten nicht sofort tragen kann, hat über die Kostenstundung Zugang zur Privatinsolvenz. Den gesamten Ablauf erklären wir separat.

Privatinsolvenz Kosten – Beratung zu Verfahrenskosten und Kostenstundung

KOSTENARTEN

Aus welchen Posten setzen sich die Kosten zusammen?

  • Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren
  • Vergütung des Insolvenzverwalters / Treuhänders
  • gegebenenfalls Auslagen und Zustellkosten

Wie sich die Kosten im Verlauf des Verfahrens verteilen, hängt auch von der Dauer der Privatinsolvenz ab.

STUNDUNG

Kostenstundung: Verfahren trotz fehlender Mittel

⚠ Wichtiger Hinweis

Reichen Ihre Mittel nicht aus, können die Verfahrenskosten auf Antrag gestundet werden. Die Voraussetzungen sollten Sie individuell prüfen lassen.

Hauptkosten
Gericht + Verwalter
Stundung
auf Antrag möglich
Erstberatung
kostenlos
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Kosten setzen sich vor allem aus Gerichtskosten und der Vergütung des Verwalters zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab – bitte prüfen Sie die aktuell gültigen Gebühren.
Was ist eine Kostenstundung?
Bei der Kostenstundung werden die Verfahrenskosten zunächst gestundet, wenn Sie sie nicht sofort tragen können. So bleibt das Verfahren auch bei geringem Einkommen zugänglich.
Muss ich die gestundeten Kosten zurückzahlen?
Unter Umständen können gestundete Kosten später in Raten zurückzuzahlen sein. Die Einzelheiten richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Lage und der aktuellen Rechtslage.
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