Außergerichtliche Schuldenbereinigung – der Vergleich mit den Gläubigern
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist der schnellste und diskreteste Weg aus der Überschuldung – ganz ohne Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Christian Alexander verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern und erarbeiten einen realistischen Schuldenbereinigungsplan.
Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung (auch außergerichtlicher Einigungsversuch, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) dient der Entledigung Ihrer Schulden durch direkte Einigung mit Ihren Gläubigern – ohne Insolvenzverfahren, ohne Amtsgericht, ohne öffentliche Bekanntmachung.
Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung werden mit Ihren Gläubigern individuelle Vereinbarungen getroffen: monatliche Ratenzahlungen, Einmalzahlungen oder eine Kombination aus beidem. Berücksichtigt werden dabei immer Ihre persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen) und Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen).
Gelingt die Einigung mit allen Gläubigern, steht am Ende der außergerichtliche Vergleich – und Sie sind schuldenfrei. Ohne Privatinsolvenz, schnell und diskret.
Wichtig für Verbraucher: Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor einer Privatinsolvenz zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wie sich außergerichtliche Einigung und Insolvenz konkret unterscheiden, zeigt unser Ratgeber Außergerichtlicher Vergleich vs. Insolvenz im Detail. Selbständige und juristische Personen können eine außergerichtliche Einigung versuchen – müssen es aber nicht.
Vorteile der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet gegenüber einem Insolvenzverfahren erhebliche Vorteile – für viele Mandanten ist sie der deutlich bessere Weg zur Schuldenfreiheit.
Keine Privatinsolvenz nötig – Sie vermeiden das Insolvenzverfahren komplett und die damit verbundenen Einträge.
Schneller als eine Insolvenz – je nach Anzahl der Gläubiger kann die außergerichtliche Schuldenbereinigung deutlich schneller abgeschlossen werden als die dreijährige Privatinsolvenz.
Diskret und vertraulich – kein öffentliches Verfahren, keine Bekanntmachung, kein Insolvenzverwalter.
Schuldenreduzierung möglich – Gläubiger verzichten häufig auf einen erheblichen Teil der Forderung. Wir haben bereits Vergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erzielt.
Keine Pfändungen mehr – mit Abschluss des Vergleichs enden laufende Vollstreckungsmaßnahmen.
Kürzerer SCHUFA-Eintrag – der SCHUFA-Eintrag über einen erfolgreichen Vergleich wird in der Regel schneller gelöscht als ein Insolvenz-Eintrag.
Außergerichtlich vs. Insolvenz: Ein direkter Vergleich
| Kriterium | Außergerichtlicher Vergleich & Schuldenbereinigung | Privatinsolvenz |
|---|---|---|
| Dauer | Wochen bis wenige Monate | 3 Jahre Wohlverhaltensphase |
| Öffentlichkeit | Diskret, kein Register | Eintrag im Insolvenzregister |
| SCHUFA | Weniger gravierender Eintrag | Eintrag „Insolvenz" für Jahre |
| Kosten | Nur Anwaltskosten | Gerichts- & Verwalterkosten |
| Handlungsfreiheit | Bleibt erhalten | Eingeschränkt (Pfändung, Meldepflichten) |
| Voraussetzung | Zustimmung aller Gläubiger | Scheitern der außergerichtlichen Einigung |
Beide Wege führen zur Schuldenfreiheit – aber über sehr unterschiedliche Strecken. Welcher der richtige ist, hängt vor allem davon ab, wie viele Gläubiger beteiligt sind und ob eine Einigung realistisch erscheint.
Nachteile und Grenzen der außergerichtlichen Einigung
Der außergerichtliche Weg ist nicht in jedem Fall der bessere. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich dafür entscheiden:
- Ein einziger Gläubiger genügt zum Scheitern. Außergerichtlich müssen alle zustimmen. Es gibt keine Instanz, die eine fehlende Zustimmung ersetzen könnte – anders als später im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.
- Keine Restschuldbefreiung. Erlassen wird nur, worauf sich die Gläubiger tatsächlich einlassen. Was offen bleibt, bleibt offen.
- Kein Vollstreckungsschutz während der Verhandlungen. Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen laufen weiter, solange keine Einigung steht.
- Die SCHUFA-Einträge verschwinden nicht sofort. Beglichene Forderungen werden als erledigt vermerkt, die regulären Löschfristen laufen aber weiter.
- Vergleichsraten müssen durchgehalten werden. Viele Vereinbarungen enthalten eine Wiederauflebensklausel: Wer in Verzug gerät, schuldet wieder die ursprüngliche Summe – abzüglich des Gezahlten.
- Kein garantierter Erfolg. Die Verhandlungen kosten Zeit, ohne dass am Ende eine Einigung stehen muss. Scheitert sie, ist die Erfolglosbescheinigung allerdings der Schlüssel zum Insolvenzverfahren – der Aufwand war dann nicht umsonst.
Wie läuft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?
Der außergerichtliche Einigungsversuch folgt bei der LR Schuldnerberatung einem bewährten, strukturierten Ablauf. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten die bestmögliche Lösung zu verhandeln – individuell angepasst an Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Kostenlose Erstberatung
Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Gesamtsituation und schätzen ein, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Ihrem Fall erfolgversprechend ist – oder ob eine Privatinsolvenz der bessere Weg wäre.
Gläubiger anschreiben und Gesamtverschuldung feststellen
Wir nehmen Kontakt zu allen Ihren Gläubigern auf und bitten um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe. Erst wenn die Gesamtverschuldung vollständig feststeht, können wir einen realistischen Schuldenbereinigungsplan erstellen.
Vergleichsangebote an die Gläubiger
Auf Basis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterbreiten wir allen Gläubigern ein faires Angebot – Ratenzahlung, Einmalzahlung oder eine Kombination. Das Angebot orientiert sich an der Pfändungstabelle und Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit.
Verhandlung und Nachverhandlung
Lehnen einzelne Gläubiger das erste Angebot ab, verhandeln wir nach – selbstverständlich in Absprache mit Ihnen. In vielen Fällen gelingt es, auch skeptische Gläubiger von einem Schuldenvergleich zu überzeugen.
Ergebnis: Schuldenfreiheit oder Privatinsolvenz
Stimmen alle Gläubiger zu, ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan erfolgreich – Sie müssen nur noch die vereinbarten Zahlungen einhalten und sind schuldenfrei. Scheitert die Einigung, begleiten wir Sie nahtlos in die Privatinsolvenz (Dauer: nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung).
Wann ist ein außergerichtlicher Vergleich möglich?
Ein außergerichtlicher Vergleich ist jederzeit möglich – vor einer Klage, während eines laufenden Verfahrens oder nach einem Urteil. Gläubiger lassen sich häufig auf eine außergerichtliche Einigung ein, weil die Alternative (aufwendige Vollstreckung oder Insolvenz des Schuldners) für sie noch ungünstiger wäre. Wichtig: Jede Forderung sollte vorab auf Berechtigung und Verjährung geprüft werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Schuldnerberatung.
Wann ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert?
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch gilt als gescheitert, wenn auch nur ein Gläubiger den vorgelegten Schuldenbereinigungsplan endgültig ablehnt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie sechs Monate Zeit, einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.
Voraussetzung für den Insolvenzantrag ist eine Erfolglosbescheinigung – eine Bescheinigung darüber, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist. Diese darf nur eine geeignete Person (z. B. Rechtsanwalt) oder eine anerkannte Stelle (Caritas, DRK u. a.) ausstellen. Als Rechtsanwaltskanzlei stellen wir diese Bescheinigung direkt für Sie aus.
Wichtig: Natürlich kann bei einer ersten Ablehnung durch einen Gläubiger nachverhandelt werden. Nicht jede Ablehnung bedeutet automatisch das Ende der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Oft gelingt es in der Nachverhandlung, auch skeptische Gläubiger umzustimmen.
Wie lange dauert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Die Dauer einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung hängt von zwei Faktoren ab: der Reaktionsgeschwindigkeit Ihrer Gläubiger und der Anzahl der Gläubiger. Je mehr Gläubiger Sie haben, desto länger dauert das Verfahren in der Regel.
Die Probleme, die sich über Monate oder Jahre aufgebaut haben, verschwinden nicht über Nacht. Aber: Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite geht es deutlich schneller als alleine. Wir kennen die Verhandlungsmuster der Gläubiger und wissen, welche Angebote realistisch sind und welche nicht.
Unser Erfahrungswert: Bei einer überschaubaren Gläubigerzahl (bis ca. 10 Gläubiger) kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Bei komplexeren Fällen mit vielen Gläubigern rechnen Sie mit 6 bis 12 Monaten – aber immer noch deutlich schneller als eine dreijährige Privatinsolvenz.
FAQ – Häufige Fragen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Ja. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor einem Antrag auf Privatinsolvenz einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann das Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Selbständige und juristische Personen können, müssen aber nicht.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist das zentrale Dokument der außergerichtlichen Einigung. Er enthält ein konkretes Zahlungsangebot an alle Gläubiger – basierend auf Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Stimmen alle Gläubiger zu, wird der Plan umgesetzt und Sie sind nach Erfüllung der Zahlungen schuldenfrei.
Lehnt ein Gläubiger ab, verhandeln wir nach. Häufig gelingt es, durch ein angepasstes Angebot doch noch eine Einigung zu erzielen. Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung endgültig, begleiten wir Sie nahtlos in die Privatinsolvenz und stellen die erforderliche Erfolglosbescheinigung aus.
Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. In der Praxis verzichten Gläubiger häufig auf 40 % bis 50 % der Forderung – manchmal sogar mehr. Wir haben bereits Schuldenvergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erfolgreich abgeschlossen. Entscheidend ist: Jedes Angebot ist für den Gläubiger besser als das, was er in einer Insolvenz bekommen würde.
Unsere Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist – das Anwaltshonorar ist darin enthalten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung und die dafür erforderliche Erfolglosbescheinigung darf nur eine geeignete Person (Rechtsanwalt) oder eine anerkannte Stelle (Caritas, DRK, Diakonie) ausstellen. Kaufmännische Schuldnerberatungen sind dazu nicht berechtigt.
Rechtlich gibt es keinen wesentlichen Unterschied. Der Begriff „Vergleich" ist juristisch präziser und beschreibt nach § 779 BGB eine Vereinbarung, bei der beide Seiten nachgeben. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe deshalb synonym verwendet.
Ja. Der schriftlich geschlossene Vergleich ist ein Vertrag und für beide Seiten verbindlich. Hält der Schuldner die vereinbarten Zahlungen nicht ein, kann der Gläubiger erneut klagen oder vollstrecken, weil der Vertrag als Rechtstitel gilt.
Negative SCHUFA-Einträge bleiben zunächst bestehen. Nach vollständiger Erfüllung des Vergleichs kann jedoch ein Antrag auf vorzeitige Löschung gestellt werden. Das ist günstiger als ein Insolvenz-Eintrag, der regulär 3 Jahre nach Restschuldbefreiung gespeichert bleibt. Außerdem erholt sich die Bonität nach einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung deutlich schneller.
Ja – und das ist in den meisten Fällen sinnvoll. Als Rechtsanwaltskanzlei prüfen wir jede Forderung auf Berechtigung und Verjährung, verhandeln mit allen Gläubigern und erzielen dadurch in der Regel deutlich bessere Konditionen als Schuldner im Direktgespräch.
Nein. Das Scheitern des außergerichtlichen Versuchs ist Voraussetzung, um Privatinsolvenz beantragen zu können – es verpflichtet aber nicht dazu. Sie können also weitere Verhandlungen führen oder eine andere Lösung suchen.
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