Außergerichtliche Schuldenbereinigung – schuldenfrei ohne Insolvenz
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist der schnellste und diskreteste Weg aus der Überschuldung – ganz ohne Insolvenzverfahren. Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Lange und Rechtsanwalt Christian Nast verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern und erarbeiten einen realistischen Schuldenbereinigungsplan.
Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung (auch außergerichtlicher Einigungsversuch, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) dient der Entledigung Ihrer Schulden durch direkte Einigung mit Ihren Gläubigern – ohne Insolvenzverfahren, ohne Amtsgericht, ohne öffentliche Bekanntmachung.
Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung werden mit Ihren Gläubigern individuelle Vereinbarungen getroffen: monatliche Ratenzahlungen, Einmalzahlungen oder eine Kombination aus beidem. Berücksichtigt werden dabei immer Ihre persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen) und Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen).
Gelingt die Einigung mit allen Gläubigern, steht am Ende der außergerichtliche Vergleich – und Sie sind schuldenfrei. Ohne Privatinsolvenz, schnell und diskret.
Wichtig für Verbraucher: Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor einer Privatinsolvenz zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Selbständige und juristische Personen können eine außergerichtliche Einigung versuchen – müssen es aber nicht.
Vorteile der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet gegenüber einem Insolvenzverfahren erhebliche Vorteile – für viele Mandanten ist sie der deutlich bessere Weg zur Schuldenfreiheit.
Keine Privatinsolvenz nötig – Sie vermeiden das Insolvenzverfahren komplett und die damit verbundenen Einträge.
Schneller als eine Insolvenz – je nach Anzahl der Gläubiger kann die außergerichtliche Schuldenbereinigung deutlich schneller abgeschlossen werden als die dreijährige Privatinsolvenz.
Diskret und vertraulich – kein öffentliches Verfahren, keine Bekanntmachung, kein Insolvenzverwalter.
Schuldenreduzierung möglich – Gläubiger verzichten häufig auf einen erheblichen Teil der Forderung. Wir haben bereits Vergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erzielt.
Keine Pfändungen mehr – mit Abschluss des Vergleichs enden laufende Vollstreckungsmaßnahmen.
Kürzerer SCHUFA-Eintrag – der SCHUFA-Eintrag über einen erfolgreichen Vergleich wird in der Regel schneller gelöscht als ein Insolvenz-Eintrag.
Können wir Ihre Insolvenz vermeiden?
Viele unserer Mandanten erreichen Schuldenfreiheit durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung – ganz ohne Insolvenzverfahren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
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Wie läuft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?
Der außergerichtliche Einigungsversuch folgt bei der LR Schuldnerberatung einem bewährten, strukturierten Ablauf. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten die bestmögliche Lösung zu verhandeln – individuell angepasst an Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Kostenlose Erstberatung
Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Gesamtsituation und schätzen ein, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Ihrem Fall erfolgversprechend ist – oder ob eine Privatinsolvenz der bessere Weg wäre.
Gläubiger anschreiben und Gesamtverschuldung feststellen
Wir nehmen Kontakt zu allen Ihren Gläubigern auf und bitten um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe. Erst wenn die Gesamtverschuldung vollständig feststeht, können wir einen realistischen Schuldenbereinigungsplan erstellen.
Vergleichsangebote an die Gläubiger
Auf Basis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unterbreiten wir allen Gläubigern ein faires Angebot – Ratenzahlung, Einmalzahlung oder eine Kombination. Das Angebot orientiert sich an der Pfändungstabelle und Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit.
Verhandlung und Nachverhandlung
Lehnen einzelne Gläubiger das erste Angebot ab, verhandeln wir nach – selbstverständlich in Absprache mit Ihnen. In vielen Fällen gelingt es, auch skeptische Gläubiger von einem Schuldenvergleich zu überzeugen.
Ergebnis: Schuldenfreiheit oder Privatinsolvenz
Stimmen alle Gläubiger zu, ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan erfolgreich – Sie müssen nur noch die vereinbarten Zahlungen einhalten und sind schuldenfrei. Scheitert die Einigung, begleiten wir Sie nahtlos in die Privatinsolvenz (Dauer: nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung).
Wann ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert?
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch gilt als gescheitert, wenn auch nur ein Gläubiger den vorgelegten Schuldenbereinigungsplan endgültig ablehnt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie sechs Monate Zeit, einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.
Voraussetzung für den Insolvenzantrag ist eine Erfolglosbescheinigung – eine Bescheinigung darüber, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist. Diese darf nur eine geeignete Person (z. B. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht) oder eine anerkannte Stelle (Caritas, DRK u. a.) ausstellen. Als Fachanwaltskanzlei stellen wir diese Bescheinigung direkt für Sie aus.
Wichtig: Natürlich kann bei einer ersten Ablehnung durch einen Gläubiger nachverhandelt werden. Nicht jede Ablehnung bedeutet automatisch das Ende der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Oft gelingt es in der Nachverhandlung, auch skeptische Gläubiger umzustimmen.
Wie lange dauert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Die Dauer einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung hängt von zwei Faktoren ab: der Reaktionsgeschwindigkeit Ihrer Gläubiger und der Anzahl der Gläubiger. Je mehr Gläubiger Sie haben, desto länger dauert das Verfahren in der Regel.
Die Probleme, die sich über Monate oder Jahre aufgebaut haben, verschwinden nicht über Nacht. Aber: Mit einem spezialisierten Fachanwalt an Ihrer Seite geht es deutlich schneller als alleine. Wir kennen die Verhandlungsmuster der Gläubiger und wissen, welche Angebote realistisch sind und welche nicht.
Unser Erfahrungswert: Bei einer überschaubaren Gläubigerzahl (bis ca. 10 Gläubiger) kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Bei komplexeren Fällen mit vielen Gläubigern rechnen Sie mit 6 bis 12 Monaten – aber immer noch deutlich schneller als eine dreijährige Privatinsolvenz.
Ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Ihrem Fall möglich?
Ob ein außergerichtlicher Vergleich für Sie der richtige Weg ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Über 10.000 Mandanten haben wir bereits begleitet.
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FAQ – Häufige Fragen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Ja. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor einem Antrag auf Privatinsolvenz einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann das Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Selbständige und juristische Personen können, müssen aber nicht.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist das zentrale Dokument der außergerichtlichen Einigung. Er enthält ein konkretes Zahlungsangebot an alle Gläubiger – basierend auf Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Stimmen alle Gläubiger zu, wird der Plan umgesetzt und Sie sind nach Erfüllung der Zahlungen schuldenfrei.
Lehnt ein Gläubiger ab, verhandeln wir nach. Häufig gelingt es, durch ein angepasstes Angebot doch noch eine Einigung zu erzielen. Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung endgültig, begleiten wir Sie nahtlos in die Privatinsolvenz und stellen die erforderliche Erfolglosbescheinigung aus.
Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. In der Praxis verzichten Gläubiger häufig auf 40 % bis 50 % der Forderung – manchmal sogar mehr. Wir haben bereits Schuldenvergleiche ab 5 % der Gesamtverschuldung erfolgreich abgeschlossen. Entscheidend ist: Jedes Angebot ist für den Gläubiger besser als das, was er in einer Insolvenz bekommen würde.
Unsere Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist – das Anwaltshonorar ist darin enthalten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung und die dafür erforderliche Erfolglosbescheinigung darf nur eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht) oder eine anerkannte Stelle (Caritas, DRK, Diakonie) ausstellen. Kaufmännische Schuldnerberatungen sind dazu nicht berechtigt.
Fachanwalt Kai Lange und sein Team beraten Sie zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung – bundesweit
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