Mietschulden: Was tun bei Rückständen und drohender Kündigung?

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Zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2026Erstveröffentlichung: 30. April 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort

Mietschulden entstehen, wenn Mietzahlungen ausbleiben. Drohende Kündigung oder Räumungsklage lassen sich oft noch abwenden – durch sofortige Zahlung, einen Ratenzahlungsplan oder professionelle Schuldnerberatung. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben.

Was sind Mietschulden und wie entstehen sie?

Mietschulden entstehen, wenn Mieterinnen und Mieter ihre monatliche Miete nicht oder nicht vollständig bezahlen können. Ursachen sind häufig Jobverlust, Krankheit, Trennung oder allgemeine Überschuldung. Auch wenn nur wenige Monatsmieten ausstehen, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten.

Welche Konsequenzen drohen bei Mietschulden?

Abmahnung und fristlose Kündigung

Wenn ein Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter fristlos kündigen – ohne vorherige Abmahnung. Das ist in § 543 BGB geregelt.

Räumungsklage

Zieht der Mieter nach der Kündigung nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Der gesamte Prozess kann Monate dauern, verursacht aber erhebliche Kosten für den Mieter.

Schufa-Eintrag und Schulden bleiben bestehen

Mietschulden werden häufig an Inkassounternehmen abgegeben und können zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen.

Was tun bei Mietschulden – konkrete Schritte

1. Sofort das Gespräch mit dem Vermieter suchen

Viele Vermieter sind bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, wenn der Mieter proaktiv auf sie zugeht. Eine schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten.

2. Behördliche Hilfe in Anspruch nehmen

Das Jobcenter oder das Sozialamt können in akuten Notlagen die Mietschulden übernehmen, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

3. Fristlose Kündigung durch Nachzahlung abwenden

Selbst nach einer fristlosen Kündigung gilt eine Schonfrist: Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage alle ausstehenden Mieten nach, wird die Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

4. Professionelle Schuldnerberatung einschalten

Wer dauerhaft überschuldet ist, sollte eine Schuldnerberatung aufsuchen, die die Gesamtsituation analysiert und strukturierte Wege aus der Überschuldung zeigt.

Können Mietschulden in der Privatinsolvenz bereinigt werden?

Ja – Mietschulden sind reguläre Verbindlichkeiten und können in einem Privatinsolvenzverfahren einbezogen werden. Nach der Wohlverhaltensphase werden sie im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

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Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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