Privatinsolvenz beantragen: Schuldenfrei mit unserer Hilfe

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Mit der Verbraucherinsolvenz endlich schuldenfrei werden

Die Privatinsolvenz hilft Ihnen Ihre Schulden loszuwerden. Aber richtig heißt sie „Verbraucherinsolvenz“. Ihr Schuldenfall ist individuell. So wie sie es auch sind. Deshalb erarbeiten wir, die LR Schuldnerberatung, unsere Lösungen für Ihre Schuldenprobleme grundsätzlich nur in enger Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie erhalten hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Privatinsolvenz.

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Privatinsolvenz beantragen: Was ist das und wie ist der Ablauf?

Privatinsolvenz

Bevor wir Ihren Fall lösen besprechen wir Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zusammenfassend lösen wir Ihren Fall also maßgeschneidert.

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Dafür bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstberatungsgespräch an. In diesem nehmen wir Ihnen auch die Angst. Denn viele unserer potentiellen Mandanten haben Angst vor einem Insolvenzantrag. Warum? Zunächst werden viele Unwahrheiten im Internet verbreitet. Daneben wird auch im realen Leben viel Unsinn erzählt.

Das primäre Ziel: Entweder die schnellstmögliche Schuldenfreiheit über eine außergerichtliche Regulierung Ihrer Schulden. Und damit die Vermeidung Ihrer Insolvenz. Oder über die Beantragung eines privates Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz beantragen). Danach haben Sie keine Schulden mehr.

Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz zusammengestellt. Wie Sie also die Privatinsolvenz beantragen.

Wenn Sie unsere Unterstützung wünschen fragen Sie gerne an. Persönliche Beratungsgespräche bieten wir in Hamburg, München, Stuttgart, Köln und Frankfurt an. Seit Corona klappen aber auch Videogespräche oder Beratungsgespräche am Telefon sehr gut.

Was ist Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz hilft Ihnen Ihre Schulden loszuwerden, wenn Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht auf einen Ratenzahlungsplan haben verständigen können. Die Privatinsolvenz gibt es begrifflich nicht. Richtig heißt sie „Verbraucherinsolvenz“. Ihr Schuldenfall ist individuell. So wie Sie es auch sind. Deshalb erarbeiten wir, die LR Schuldnerberatung, unsere Lösungen für Ihre Schuldenprobleme grundsätzlich nur in enger Zusammenarbeit mit Ihnen. Die Privatinsolvenz ist also ein Instrument um schuldenfrei zu werden.

Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um eine gerichtliche Schuldenregulierung. Eine Privatinsolvenz beantragen kann grundsätzlich ein Verbraucher. Verbraucher sind zum Beispiel Angestellte, Arbeiter, Rentner. Damit ist sie nicht die richtige Verfahrensart für Selbständige. Sie waren einmal selbständig? Dann ist der Antrag auf Privatinsolvenz der richtige Antrag, wenn Ihre Vermögensverhältnisse geordnet sind. Dass muss man klären. Dies ist jedenfalls nicht der Fall, wenn Sie mehr als zwanzig Gläubiger haben.

Was ist eine Regelinsolvenz?

In Abgrenzung zur Privatinsolvenz gibt es die Regelinsolvenz. Einen Regelinsolvenzantrag stellen Selbständige, ggf. vormals Selbständige sowie juristische Personen (zB GmbH).

Eine Regelinsolvenz unterscheidet sich vom Ablauf her nicht großartig von einer Verbraucherinsolvenz. Eine Regelinsolvenz beantragen muss der Selbständige und der vormals Selbständige mit zB mehr als 20 Gläubigern. Daneben juristische Personen. Auch sie entschuldet und dient der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung.

Wer darf Sie in die Verbraucherinsolvenz bringen?

Voraussetzung für den Antrag ist eine Erfolglosbescheinigung. Diese bescheinigt, dass der außergerichtliche Einigungsversuch, der zwingend durchzuführen ist vor Antragstellung, erfolglos gewesen ist.

Bescheinigen kann dies nur eine geeignete Person (zum Beispiel ein Rechtsanwalt) oder eine anerkannte Stelle (zum Beispiel die Caritas oder Diakonie). Lassen Sie also die Finger von einer kaufmännischen Schuldnerberatung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

Schritt 1: Einigungsversuch mit den Gläubigern

Feststellung: Sie sind Verbraucher und können Ihre Schulden nicht mehr zahlen (gemeint ist die Zahlungsunfähigkeit). Sie können nicht sofort einen Privatinsolvenzantrag stellen. Zuvor müssen Sie mit den Gläubigern erfolglos einen Einigungsversuch unternommen haben. Dieser Einigungsversuch ist Voraussetzung, damit der Insolvenzantrag überhaupt gestellt werden darf. Der Einigungsversuch muss durch eine anerkannte Stelle oder eine geeignete Person, beispielsweise einem Rechtsanwalt, erfolgen. Eine anerkannte Stelle ist zB Caritas, Diakonie, DRK. Oder die Schuldnerberatung Ihrer Stadt.

Diese muss das Scheitern einer Einigung bescheinigen. Zusammenfasst heißt das: Ohne Bescheinigung keine Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens.

Ablauf Privatinsolvenz – Privatinsolvenz beantragen / Privatinsolvenz melden

Schritt 2: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eine Einigung hat nicht geklappt? Danach kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz beantragen) gestellt werden. Zusätzlich müssen ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und ggf. ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden. Wichtig! Vergessen Sie niemals den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Denn tun Sie dies, so erhalten Sie nach Ende des Verfahrens keine Entlastung von Ihren Schulden. Sie bleiben da. Ein Antrag auf Kostenstundung muss gestellt werden, wenn Sie die Kosten des Verfahrens nicht in einer Summe bei Antragstellung zahlen können.

Schritt 3: Schätzung des Vermögens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahren prüft der Insolvenzverwalter , ob verwertbares Vermögens (z.B. PKW, sonstige wertvolle Gegenstände) vorhanden sind und gewinnbringend veräußert werden können. Daneben prüft er, ob Sie pfändbar sind nach der Pfändungstabelle. Pfändbare Betrage aus Einkommen müssen an den Verwalter abgeführt werden. Dafür  kontaktiert dieser zB Ihren Arbeitgeber. Daneben prüft er, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen der Höhe und dem Grunde nach bestehen. Danach kenne Sie Ihre wirkliche Gesamtverschuldung. Meldet ein Gläubiger seine Forderung nicht an, so verliert er seine Forderung.

Schritt 4: Die Wohlverhaltensphase in der Verbraucherinsolvenz

Daran schließt sich die Wohlverhaltensphase an, die ab dem Tage der Eröffnung des Insolvenzverfahrens jetzt nur noch drei Jahre dauert.

In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Lohnanteil an den Insolvenzverwalter abtreten und der Arbeitgeber diesen abführen. Dies geschieht in Praxis durch Aufforderung des Arbeitgebers zur Zahlung durch Ihren Insolvenzverwalter.

Schritt 5: Das Ende des Verfahrens der Verbraucherinsolvenz

Der Insolvenzverwalter wird am Ende des Verfahrens die eingezogenen Beträge an die Gläubiger nach dem Anteil an der Gesamtverschuldung verteilen. Zuvor werden seine Kosten und die des Gerichts abgezogen. Die hiernach noch bestehenden Rest-Schulden werden dem Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassen (sog. Restschuldbefreiung). Sofern der Schuldner im Laufe des Verfahrens keine pfändbaren Beiträge abführen konnte, wird auch er gleichwohl zu 100 % von seinen Verbindlichkeiten befreit.

Wichtig für viele Schuldner: Ab dem Tage der Eröffnung des Verfahrens besteht Vollstreckungsschutz. Mit anderen Worten: Gläubiger dürfen Sie nicht mehr pfänden. Also keine Kontopfändung, keine Lohnpfändung, kein Gerichtsvollzieher mehr. So haben Sie endlich Ruhe. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. Damit können wir aber umgehen.

Schritt 6: Die Entschuldung nach nur drei Jahren

Die Entschuldung durch eine Privatinsolvenz kann unter den folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

Bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt, handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit gibt, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein.

Privatinsolvenz beantragen: Das sind die Voraussetzungen

Sie können Ihre Schulden nicht mehr zahlen (gemeint ist die Zahlungsunfähigkeit) und Sie haben einen erfolglosen Einigungsversuch mit einer geeigneten Person oder einer anerkannten Stelle versucht. Diese muss das Scheitern einer Einigung bescheinigen. Zusammenfasst heißt das: Ohne Bescheinigung keine Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens.

Deshalb nehmen Sie auch keine Schuldnerberatung in Anspruch, die keine anerkannte Stelle ist (DRK, Caritas, Diakonie) oder geeignete Person (Rechtsanwalt) ist. Lassen Sie die Finger von sogenannten kaufmännischen Schuldnerberatungen.

Was passiert, wenn man in Privatinsolvenz geht?

Bei einer Privatinsolvenz wird Ihr Insolvenzverfahren bei dem für Sie zuständigen Gericht eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob verwertbares Vermögens (z.B. PKW, sonstige wertvolle Gegenstände) vorhanden ist und veräußert werden kann. Daneben prüft er, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen der Höhe und dem Grunde nach bestehen. Schließlich schaut er, ob aufgrund von monatlichem Einkommen pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen (siehe Pfändungstabelle) oä zur Masse gezogen werden können. Nach Abzug seiner Kosten wird der übrigen bleibende Betrag an die Gläubiger ausgezahlt.

Es wird Ihr Arbeitgeber und Vermieter angeschrieben. Auch Ihr Konto ist nur eingeschränkt nutzbar. Zu achten ist darauf, dass nicht beim Arbeitgeber und das Konto gepfändet wird, sogenannte Doppelpfändung.

Sie wollen eine Privatinsolvenz beantragen und möchten dazu eine kostenlose Erstberatung?

Dann melden Sie sich bei uns. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung in Anspruch und erfahren Sie, wie unser Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen kann.

Wann kommt die Privatinsolvenz 3 Jahre?

Es gibt die Privatinsolvenz 3 Jahre (seobedingt) schon zunächst befristet bis 2024. Die Privatinsolvenz 3 Jahre dient der europäischen Angleichung und soll zu einer schnelleren Entschuldung des redlichen Schuldners führen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit dem 01.10.2020 beträgt die Dauer der Privatinsolvenz nur noch drei Jahre. Die Verkürzung war eigentlich erst für 2021 vorgesehen. Jedoch hat Corona deutlich aufgezeigt, dass eine finanzielle Schieflage unerwartet und schnell eintreten kann. Für die man nichts kann! Und deshalb soll jemand auch schneller wieder schuldenfrei werden. Aber: Sie können natürlich nicht regelmäßig ins Insolvenzverfahren. Es gibt Sperren zu beachten, wenn Sie zuvor schon einmal die Restschuldbefreiung erhalten haben.

Zuvor hat die Privatinsolvenz drei Jahre gedauert, wenn Sie 35 % Ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten (ca 15 %) in diesen drei Jahren gezahlt haben. Das Verfahren hat fünf Jahre gedauert, wenn Sie die Kosten des Insolvenzverfahrens (ca EUR 2.500,00) in diesen fünf Jahren haben zahlen können. Das Verfahren hat sechs Jahre gedauert, wenn Sie keine Zahlung haben leisten können.

Für Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragte Insolvenzverfahren gilt eine Übergangsregelung. In diesen Fällen verkürzt sich der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren für die Erlangung einer Restschuldbefreiung um so viel volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen sind. Daneben besteht in die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erlangen.

Verbraucherinsolvenz beantragen beim Insolvenzgericht

Die Privatinsolvenz ist bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen, wenn es dort ein Insolvenzgericht gibt. Die Zuständigkeit können Sie überprüfen. Sie müssen für die deutsche Privatinsolvenz bei Antragstellung aber einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Zuständiges Insolvenzgericht prüfen

Wie viel kostet eine Privatinsolvenz? Wie hoch sind die Kosten einer Privatinsolvenz?

Zunächst tragen Sie die Kosten.

Zu den Kosten des Verfahrens: Sie zahlen die pfändbaren Beträge aus Einkommen nach der Pfändungstabelle. Verfügen Sie über keine pfändbaren Beträge, so wird ein Stundungsantrag gestellt. Sie müssen dann nichts zahlen, um das Verfahren eröffnet zu bekommen. Nach Ablauf der drei Jahre bekommen Sie allerdings eine Gerichtskostenrechnung über circa EUR 1.500,00, die dann (in Raten) zu zahlen ist. Normalerweise müssen Sie diese bei Verfahrensbeginn zahlen. Da die meisten unserer Mandanten dies nicht können wird ein Stundungsantrag gestellt. Dieser führt dazu, dass das Verfahren eröffnet wird, obwohl der Vorschuss nicht gezahlt werden kann. Nach Ablauf des Verfahren ist dieser ab zu zahlen, ggf. in Raten.

Deshalb ein Tipp: Zahlen Sie von Anfang an freiwillig circa EUR 40,00 monatlich ein. Denn dann haben Sie später nicht wieder Schulden, wenn das Verfahren beendet ist. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie pfändbar sind, dh pfändbare Beträge aus Arbeitseinkommen haben, die die Kosten des Verfahrens decken.

Zu den Kosten bei uns: Wir unterscheiden, ob es sich um das Mandat Insolvenzantragstellung handelt, Es wird ein Pauschalhonorar nach Arbeitsaufwand festgelegt, das in monatlichen Raten gezahlt werden kann. Handelt es sich um ein „Schuldenregulierungsfall“, so ist unser Honorar in der monatlichen Rate enthalten. Die Bedeutung wird Ihnen im kostenfreien Erstgespräch erläutert.

Privatinsolvenz beantragen – die Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Verbraucherinsolvenz:

  • Dauer nur noch drei Jahre
  • Sichere Entschuldung

Aber: Abstrakt gesagt müssen Sie zu jederzeit mitarbeiten. Tun Sie dies nicht riskieren Sie eine Versagung der Restschuldbefreiung. Dabei reicht es zum Beispiel, wenn Sie dem Verwalter die Annahme einer neuen Arbeit nicht anzeigen. Oder wenn Sie einen Wohnsitzwechsel nicht anzeigen und man nicht weiß, wo Sie sind.

Der Schutz vor Gläubigern ist ein echter Vorteil bei der Beantragung einer Privatinsolvenz

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden laufende Zwangsvollstreckungen eingestellt und für die Dauer des Verfahrens untersagt.

Die Nachteile der Verbraucherinsolvenz:

Welche Nachteile kann die Insolvenz haben, die die Vorteile aufwiegt?

  • Der Insolvenzverwalter schreibt den Arbeitgeber an.
  • Bekanntgabe Eröffnung Verfahren mit der Aufforderung, die pfändbaren Beträge aus Arbeitseinkommen abzuführen.

Kann jeder in Privatinsolvenz gehen? Kann jeder Privatinsolvenz melden?

Jeder Verbraucher oder vormals Selbständiger mit geordneten Vermögensverhältnissen kann in die Privatinsolvenz gehen. Es ist aber auf Sperrzeiten zu achten. Sie waren schon einmal in der Insolvenz? Dann geht es nicht sofort wieder. Die Sperrzeit ist abhängig von der Beendigungsart der Insolvenz. Entscheidend ist, ob Sie die Restschuldbefreiung erhalten haben oder sie Ihnen versagt worden ist.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Seit dem 1.10.2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre.

Welche Schulden kann ich nicht in die Privatinsolvenz nehmen?

Die Frage ist eher: Welche Schulden gehen trotz einen Insolvenzverfahren nicht unter, dh bleiben auch danach bestehen. Dies ist in § 302 Inso geregelt. Dazu zählen Verbindlichkeiten des Schuldners aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, aus rückständigen Unterhaltsforderungen und aus Steuerschuldverhältnissen. Bei Steuerforderungen gilt dies jedoch nur, wenn diese im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat und einer entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung stehen.

Daneben sind Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten ausgenommen.

Wie viel Geld steht mir bei Privatinsolvenz monatlich zu?

Schauen Sie hierzu in die Pfändungstabelle. Sie findet grds Anwendung. Zu beachten ist jedoch, dass eine Lohnbestandteile gar nicht gepfändet werden können.

Welchen Wert darf ein Auto bei Privatinsolvenz haben?

Sie benötigen das Auto, um zur Arbeit zu kommen, weil Sie nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können? Dann sollte das irrelevant sein. Ansonsten wird sich kein Verwalter um ein Auto kümmern, wenn es einen Wert von max EUR 3.000 hat.

Wie lange wird das Gehalt bei Privatinsolvenz gepfändet?

Der Arbeitgeber führt die gesamten drei Jahre die pfändbaren Beträge aus Arbeitseinkommen an den Insolvenzverwalter ab.

Was darf ich in der Privatinsolvenz und was nicht?

Sie müssen mit der Insolvenzverwalter zusammen arbeiten, dh, wenn dieser Unterlagen von Ihnen anfordert müssen Sie diese beibringen. Sie müssen sich melden, wenn Sie umziehen oder den Arbeitgeber wechseln. Ansonsten ist die Frage nicht mal eben so beantwortet. Deshalb begleiten wir unsere Mandanten auch in der Insolvenz.

Die Voraussetzungen der Privatinsolvenz – Die Zusammenfassung

Die Voraussetzungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens im Überblick

  • Zahlungsunfähigkeit muss vorhanden sein, die bestehenden Schulden können nicht mehr bezahlt werden.
  • Keine selbstständige/unternehmerische Tätigkeit
  • Für Selbständige ist die sogenannte Regelinsolvenz das ordnungsgemäße Verfahren
  • Bei einer früher ausgeübten selbstständigen Tätigkeit: nicht mehr als 19 Gläubiger (§ 305 Abs. 1 InsO)
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland (§ 2 InsO)
  • Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt werden, wenn:
    • ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt worden ist und eine Bescheinigung von einer geeigneten Insolvenzberatungsstelle oder einer geeigneten Person, beispielsweise einem Rechtsanwalt nach § 305 InsO ausgestellt worden ist.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

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Privatinsolvenz Hamburg: Mit uns zur Schuldenfreiheit!

Vier Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns

  • Erstens: ein kurzfristiger (persönlicher) Termin
  • Zweitens: eine kostenlose Erstberatung
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Was wir für Sie tun.

Wir streben mit Ihnen Ihre Schuldenfreiheit an. Diese erreichen wir entweder durch einen erfolgreichen außergerichtlichen Einigungsversuch oder über ein  Insolvenzverfahren. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn Sie bereits in den letzten zehn Jahren einmal die Restschuldbefreiung erteilt bekommen haben. Über die Ausnahmen reden wir natürlich im für Sie kostenfreien Erstberatungsgespräch.

Wie wir bei der Privatinsolvenz Hamburg vorgehen

Ebenso wie Sie wollen wir für Sie die in Ihrem persönlichen Fall beste Lösung. Folglich geben Sie uns alle hierfür benötigten Informationen. Falls Unterlagen fehlen reichen Sie diese zeitnah nach. Im Folgenden nehmen wir Kontakt mit Ihren Gläubigern auf. Dies natürlich nur dann, wenn es nötig ist.

Denn ein Selbständiger kann einen Insolvenzantrag stellen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Gläubigern. Nachdem wir Ihre Gesamtverschuldung in Erfahrung gebracht haben unterbreiten wir den Gläubigern Angebote. Sofern alle Gläubiger das Angebot annehmen heißt es: Geschäft!

Sofern dies nicht der Fall ist verhandeln wir mit den Gläubigern nach, die nicht zugestimmt haben. Dies alles in Absprache mit Ihnen. Sofern dann alle Gläubiger das Angebot annehmen heißt es auch hier: Geschafft! Falls die Gläubiger oder ein Teil davon unser Angebot auch dann nicht annehmen sprechen wir über die Stellung eines Insolvenzantrages.

Anders ausgedrückt: Sie werden schuldenfrei! Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn für Sie kein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Dies ist zB dann der Fall, wenn Sie in den letzten zehn Jahren bereits einmal die Restschuldbefreiung erteilt bekommen haben.

Transparente monatliche Raten für die Abwicklung der Verbraucherinsolvenz

Als Rechtsanwalt rechne ich transparent nach dem Gesetz (RVG) ab. Wir vereinbaren eine monatliche Rate, die Sie tragen können und nach der Pfändungstabelle bezahlen müssen. Mein Anwaltshonorar können Sie bezahlen!

Anfangs zahlen Sie mein monatliches Anwaltshonorar aus der vereinbarten Rate. Später ist mein Anwaltshonorar in der vereinbarten Rate enthalten. So zahlen Sie nie mehr als die vereinbarte Rate. Hierüber klären wir Sie im Erstberatungsgespräch verständlich und transparent auf.

Schuldenberater Kai Lange und sein Team freuen sich auf Ihre Anfrage!

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