Was ist das P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das Ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag vor Pfändungen schützt. Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Der Basisschutz beträgt derzeit 1.491,75 Euro pro Monat (Stand 2025). Dieser Betrag bleibt auch bei einer laufenden Kontopfändung unangetastet.
Wann und wie kann ich den P-Konto-Freibetrag erhöhen?
Der gesetzliche Grundfreibetrag schützt nur das absolute Minimum. In vielen Situationen haben Sie das Recht, den Freibetrag erhöhen zu lassen – zum Beispiel wenn Sie:
- Unterhaltspflichten für Kinder oder einen Ehepartner haben
- Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld oder andere Sozialleistungen erhalten
- Besondere monatliche Ausgaben nachweisen können (z. B. Miete, Versicherungen)
- Erwerbstätig sind und ein Pfändungsfreibetrag nach der Pfändungstabelle höher wäre
So beantragen Sie die Erhöhung des Freibetrags – Schritt für Schritt
Schritt 1: Bescheinigung einholen
Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung, die Ihren Anspruch auf einen höheren Freibetrag belegt. Diese kann ausgestellt werden von:
- Arbeitgeber (bei Unterhaltspflichten oder Nettolohn-Nachweis)
- Familienkasse (für Kindergeldbezug)
- Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter, Wohngeldstelle)
- Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- Rechtsanwälte
Schritt 2: Bescheinigung bei der Bank vorlegen
Die Bescheinigung legen Sie direkt Ihrer Bank vor. Diese ist verpflichtet, den Freibetrag entsprechend anzupassen – in der Regel innerhalb weniger Tage.
Schritt 3: Bei der Bank nachfragen
Reagiert die Bank nicht oder weigert sich, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen (§ 850k ZPO).
Wie hoch kann der P-Konto-Freibetrag werden?
Der maximale Freibetrag richtet sich nach den Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle. Mit Unterhaltspflichten kann der geschützte Betrag auf über 3.000 Euro monatlich steigen. Außerdem können bestimmte Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Steuererstattungen) für den Monat, in dem sie eingehen, ebenfalls geschützt werden.
Häufige Fragen zum P-Konto-Freibetrag
Konto gepfändet – bekomme ich überschüssiges Geld zurück?
Wenn zu viel Geld von Ihrem P-Konto einbehalten wurde, können Sie beim Vollstreckungsgericht die Freigabe beantragen. Nicht verbrauchte geschützte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden – einmalig.
Was passiert mit dem P-Konto nach Ende der Pfändung?
Nach Ende der Pfändung kann das P-Konto wieder in ein normales Konto umgewandelt werden. Die Bank ist zur Umwandlung verpflichtet.
Wir helfen Ihnen mit dem P-Konto
Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen können, oder die Bank stellt sich quer? Die Kanzlei LR Schuldnerberatung unterstützt Sie bei der Beschaffung der notwendigen Bescheinigungen und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
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