P-Konto Freibetrag erhöhen: So schützen Sie mehr Geld vor der Pfändung

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Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 23. April 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

Kurz gesagt: Der P-Konto-Freibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro im Monat. Wer Unterhalt zahlt, Kindergeld oder Sozialleistungen für weitere Personen erhält, kann ihn mit einer Bescheinigung nach § 903 ZPO erhöhen lassen – um 597,42 Euro für die erste und 332,83 Euro für jede weitere Person, dazu kommen Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen in voller Höhe. Die Bank muss die Bescheinigung anerkennen; weigert sie sich, setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest.

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag vor jeder Kontopfändung (§ 899 ZPO). Der Grundfreibetrag entspricht dem unpfändbaren Betrag der Pfändungstabelle, auf volle zehn Euro aufgerundet. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.

Zeitraum Grundfreibetrag P-Konto
1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 1.590,00 €
1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.560,00 €
1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 1.500,00 €

Dieser Betrag gilt automatisch, sobald Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird – ohne Bescheinigung und ohne Antrag. Alles, was darüber hinaus geschützt werden soll, müssen Sie nachweisen.

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P-Konto-Freibetrag erhöhen: Diese Beträge stehen Ihnen zu

§ 902 ZPO zählt abschließend auf, wodurch sich der Freibetrag erhöht. Die wichtigsten Fälle:

  • Unterhaltspflichten: 597,42 Euro für die erste Person, der Sie gesetzlich Unterhalt leisten (Ehepartner, Kind), und 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person.
  • Kindergeld: Das Kindergeld für Ihre Kinder (2026: 259 Euro je Kind) ist zusätzlich in voller Höhe geschützt.
  • Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft: Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die Sie für Personen in Ihrem Haushalt entgegennehmen.
  • Einmalige Sozialleistungen: etwa Beihilfen für Erstausstattung, Klassenfahrten oder Heizkostennachzahlungen.
  • Pflegegeld und Leistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens.
  • Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Lohn für zurückliegende Monate (§ 904 ZPO) – hier lohnt ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.

P-Konto-Freibetrag-Tabelle 2026: alle Beträge im Überblick

Die Tabelle zeigt den geschützten Betrag je nach Zahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten. Die Werte gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027; ab der sechsten Person steigt der Betrag nicht weiter.

Unterhaltsberechtigte Personen Geschützter Betrag im Monat
keine 1.590,00 €
1 Person 2.187,42 €
2 Personen 2.520,25 €
3 Personen 2.853,08 €
4 Personen 3.185,91 €
5 Personen 3.518,74 €

Kindergeld und Sozialleistungen kommen jeweils obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern, für die Sie Unterhalt leisten und Kindergeld erhalten, kommt so auf 2.520,25 Euro plus 518 Euro Kindergeld, also 3.038,25 Euro geschütztes Guthaben im Monat.

P-Konto-Freibetrag berechnen: drei Beispiele

Beispiel 1 – alleinerziehend mit einem Kind: Das Kind ist unterhaltsberechtigt, also gilt die Stufe „1 Person“ mit 2.187,42 Euro. Das Kindergeld von 259 Euro kommt hinzu. Geschützt sind 2.446,42 Euro im Monat.

Beispiel 2 – Ehepaar mit zwei Kindern, Partner ohne eigenes Einkommen: Drei unterhaltsberechtigte Personen ergeben 2.853,08 Euro. Für zwei Kinder kommen 518 Euro Kindergeld hinzu. Geschützt sind 3.371,08 Euro. Hat der Partner eigenes Einkommen, kann ein Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, ihn nicht zu berücksichtigen; der Freibetrag fällt dann auf die niedrigere Stufe zurück.

Beispiel 3 – Rentner mit Pflegegeld: Wer Pflegegeld für die Pflege eines Angehörigen erhält, muss es nicht aus dem Grundfreibetrag bestreiten. Es erhöht den geschützten Betrag zusätzlich, sobald der Zahlungseingang nachgewiesen ist.

Für alle Beispiele gilt: Geschützt ist der Betrag pro Kalendermonat, nicht pro Zahlungseingang. Zwei Eingänge in einem Monat werden addiert und gemeinsam am Freibetrag gemessen.

So beantragen Sie die Erhöhung des Freibetrags – Schritt für Schritt

  1. Bescheinigung nach § 903 ZPO besorgen. Sie belegt, welche Erhöhungsbeträge Ihnen zustehen. Ausstellen dürfen sie: Arbeitgeber (für Unterhaltspflichten), Familienkasse (Kindergeld), Jobcenter, Sozialamt und andere Sozialleistungsträger (für deren Leistungen), anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte. Am schnellsten geht es über eine Stelle, die alle Erhöhungsgründe in einer Bescheinigung zusammenfasst.
  2. Bescheinigung bei der Bank einreichen. Die Bank ist verpflichtet, die Bescheinigung anzuerkennen und den Freibetrag ab dem übernächsten Geschäftstag zu berücksichtigen (§ 903 Abs. 1 ZPO). Reichen Sie das Original oder eine beglaubigte Kopie ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  3. Bei Weigerung zum Vollstreckungsgericht. Lehnt die Bank die Bescheinigung ab oder gibt es keine Stelle, die Ihren Fall bescheinigen kann, setzt das Vollstreckungsgericht am Amtsgericht den Freibetrag auf Antrag fest (§ 905 ZPO). Der Antrag ist formlos möglich und kostenfrei.
  4. Bescheinigung aktuell halten. Die Bank darf nach zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen. Ändert sich Ihre Situation – ein Kind wird volljährig, eine Sozialleistung endet –, müssen Sie das der Bank mitteilen.

Guthaben ansparen: der Übertrag in den Folgemonat

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt geschützt. Sie können es in die drei folgenden Monate übertragen (§ 899 Abs. 2 ZPO). Das ist wichtig bei Einmalzahlungen wie Steuererstattungen oder Weihnachtsgeld: Der Betrag muss nicht im selben Monat ausgegeben werden, um vor dem Zugriff der Gläubiger sicher zu sein. Erst Guthaben, das älter als drei Monate ist, geht an den pfändenden Gläubiger. Was dabei schiefgehen kann, lesen Sie unter Probleme mit dem Ansparübertrag.

Freibetrag überschritten: Was passiert mit dem Geld darüber?

Alles, was über dem Freibetrag auf dem Konto eingeht, wird von der Bank für einen Monat zurückgehalten (Moratorium nach § 900 ZPO) und dann an den Gläubiger ausgekehrt. In dieser Zeit können Sie noch eine Bescheinigung nachreichen oder beim Vollstreckungsgericht die Freigabe beantragen – etwa bei einer Nachzahlung, die eigentlich für mehrere Monate bestimmt war. Ausführlich: P-Konto-Freibetrag überschritten – Geld zurückholen.

P-Konto-Freibetrag und Pfändungsfreibetrag beim Lohn: der Unterschied

Die Sockelbeträge sind fast gleich – auf dem P-Konto wird der Grundfreibetrag der Pfändungstabelle auf volle zehn Euro aufgerundet (1.590,00 Euro statt 1.587,40 Euro). Die Rechenwege unterscheiden sich aber: Bei der Lohnpfändung ist Einkommen oberhalb des Freibetrags nur anteilig pfändbar – zu 70 Prozent ohne Unterhaltspflicht, zu 50 Prozent mit einer, zu 40 Prozent mit zwei – und voll erst über 4.866,30 Euro. Auf dem Konto gibt es diese Staffelung nicht: Was über dem Freibetrag liegt, ist gesperrt. Kindergeld wiederum erhöht nur den Kontofreibetrag. Die vollständigen Werte stehen in der Pfändungstabelle 2026/2027.

Wer sowohl eine Lohn- als auch eine Kontopfändung hat, sollte beide Ebenen prüfen lassen: Auf dem Konto kommt in der Regel nur noch der unpfändbare Rest an – er muss dort aber auch vollständig geschützt sein.

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Häufige Fragen zum P-Konto-Freibetrag

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.590 Euro im Monat. Mit Unterhaltspflichten steigt er auf 2.187,42 Euro (eine Person) bis 3.518,74 Euro (fünf Personen), Kindergeld und Sozialleistungen kommen hinzu.
Wer stellt die Bescheinigung für den höheren Freibetrag aus?
Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte (§ 903 ZPO). Die Bank muss die Bescheinigung anerkennen.
Wie schnell muss die Bank den erhöhten Freibetrag berücksichtigen?
Ab dem übernächsten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung. Viele Banken setzen die Erhöhung am selben Tag um.
Erhöht Kindergeld den P-Konto-Freibetrag?
Ja. Kindergeld für Ihre Kinder ist zusätzlich zum Grundfreibetrag und zu den Unterhaltsbeträgen vollständig geschützt – 2026 sind das 259 Euro je Kind.
Kann ich Miete oder Kreditraten als Erhöhung geltend machen?
Nein. Laufende Ausgaben erhöhen den Freibetrag nicht; sie sind im Grundfreibetrag enthalten. Nur in Ausnahmefällen kann das Vollstreckungsgericht einen abweichenden Betrag festsetzen.
Was passiert mit Guthaben, das ich im Monat nicht verbrauche?
Es bleibt für drei weitere Monate geschützt und kann übertragen werden. Danach fällt der nicht verbrauchte Teil an den Gläubiger.
Gilt der Freibetrag auch bei mehreren Pfändungen?
Ja. Der Freibetrag gilt pro Person und Monat, unabhängig davon, wie viele Gläubiger pfänden. Sie dürfen allerdings nur ein einziges P-Konto führen.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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