Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 23. April 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag vor jeder Kontopfändung (§ 899 ZPO). Der Grundfreibetrag entspricht dem unpfändbaren Betrag der Pfändungstabelle, auf volle zehn Euro aufgerundet. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
| Zeitraum | Grundfreibetrag P-Konto |
|---|---|
| 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 | 1.590,00 € |
| 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 | 1.560,00 € |
| 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 | 1.500,00 € |
Dieser Betrag gilt automatisch, sobald Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird – ohne Bescheinigung und ohne Antrag. Alles, was darüber hinaus geschützt werden soll, müssen Sie nachweisen.
P-Konto-Freibetrag erhöhen: Diese Beträge stehen Ihnen zu
§ 902 ZPO zählt abschließend auf, wodurch sich der Freibetrag erhöht. Die wichtigsten Fälle:
- Unterhaltspflichten: 597,42 Euro für die erste Person, der Sie gesetzlich Unterhalt leisten (Ehepartner, Kind), und 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person.
- Kindergeld: Das Kindergeld für Ihre Kinder (2026: 259 Euro je Kind) ist zusätzlich in voller Höhe geschützt.
- Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaft: Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die Sie für Personen in Ihrem Haushalt entgegennehmen.
- Einmalige Sozialleistungen: etwa Beihilfen für Erstausstattung, Klassenfahrten oder Heizkostennachzahlungen.
- Pflegegeld und Leistungen zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens.
- Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Lohn für zurückliegende Monate (§ 904 ZPO) – hier lohnt ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.
P-Konto-Freibetrag-Tabelle 2026: alle Beträge im Überblick
Die Tabelle zeigt den geschützten Betrag je nach Zahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten. Die Werte gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027; ab der sechsten Person steigt der Betrag nicht weiter.
| Unterhaltsberechtigte Personen | Geschützter Betrag im Monat |
|---|---|
| keine | 1.590,00 € |
| 1 Person | 2.187,42 € |
| 2 Personen | 2.520,25 € |
| 3 Personen | 2.853,08 € |
| 4 Personen | 3.185,91 € |
| 5 Personen | 3.518,74 € |
Kindergeld und Sozialleistungen kommen jeweils obendrauf. Eine Familie mit zwei Kindern, für die Sie Unterhalt leisten und Kindergeld erhalten, kommt so auf 2.520,25 Euro plus 518 Euro Kindergeld, also 3.038,25 Euro geschütztes Guthaben im Monat.
P-Konto-Freibetrag berechnen: drei Beispiele
Beispiel 1 – alleinerziehend mit einem Kind: Das Kind ist unterhaltsberechtigt, also gilt die Stufe „1 Person“ mit 2.187,42 Euro. Das Kindergeld von 259 Euro kommt hinzu. Geschützt sind 2.446,42 Euro im Monat.
Beispiel 2 – Ehepaar mit zwei Kindern, Partner ohne eigenes Einkommen: Drei unterhaltsberechtigte Personen ergeben 2.853,08 Euro. Für zwei Kinder kommen 518 Euro Kindergeld hinzu. Geschützt sind 3.371,08 Euro. Hat der Partner eigenes Einkommen, kann ein Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, ihn nicht zu berücksichtigen; der Freibetrag fällt dann auf die niedrigere Stufe zurück.
Beispiel 3 – Rentner mit Pflegegeld: Wer Pflegegeld für die Pflege eines Angehörigen erhält, muss es nicht aus dem Grundfreibetrag bestreiten. Es erhöht den geschützten Betrag zusätzlich, sobald der Zahlungseingang nachgewiesen ist.
Für alle Beispiele gilt: Geschützt ist der Betrag pro Kalendermonat, nicht pro Zahlungseingang. Zwei Eingänge in einem Monat werden addiert und gemeinsam am Freibetrag gemessen.
So beantragen Sie die Erhöhung des Freibetrags – Schritt für Schritt
- Bescheinigung nach § 903 ZPO besorgen. Sie belegt, welche Erhöhungsbeträge Ihnen zustehen. Ausstellen dürfen sie: Arbeitgeber (für Unterhaltspflichten), Familienkasse (Kindergeld), Jobcenter, Sozialamt und andere Sozialleistungsträger (für deren Leistungen), anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte. Am schnellsten geht es über eine Stelle, die alle Erhöhungsgründe in einer Bescheinigung zusammenfasst.
- Bescheinigung bei der Bank einreichen. Die Bank ist verpflichtet, die Bescheinigung anzuerkennen und den Freibetrag ab dem übernächsten Geschäftstag zu berücksichtigen (§ 903 Abs. 1 ZPO). Reichen Sie das Original oder eine beglaubigte Kopie ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- Bei Weigerung zum Vollstreckungsgericht. Lehnt die Bank die Bescheinigung ab oder gibt es keine Stelle, die Ihren Fall bescheinigen kann, setzt das Vollstreckungsgericht am Amtsgericht den Freibetrag auf Antrag fest (§ 905 ZPO). Der Antrag ist formlos möglich und kostenfrei.
- Bescheinigung aktuell halten. Die Bank darf nach zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen. Ändert sich Ihre Situation – ein Kind wird volljährig, eine Sozialleistung endet –, müssen Sie das der Bank mitteilen.
Guthaben ansparen: der Übertrag in den Folgemonat
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt geschützt. Sie können es in die drei folgenden Monate übertragen (§ 899 Abs. 2 ZPO). Das ist wichtig bei Einmalzahlungen wie Steuererstattungen oder Weihnachtsgeld: Der Betrag muss nicht im selben Monat ausgegeben werden, um vor dem Zugriff der Gläubiger sicher zu sein. Erst Guthaben, das älter als drei Monate ist, geht an den pfändenden Gläubiger. Was dabei schiefgehen kann, lesen Sie unter Probleme mit dem Ansparübertrag.
Freibetrag überschritten: Was passiert mit dem Geld darüber?
Alles, was über dem Freibetrag auf dem Konto eingeht, wird von der Bank für einen Monat zurückgehalten (Moratorium nach § 900 ZPO) und dann an den Gläubiger ausgekehrt. In dieser Zeit können Sie noch eine Bescheinigung nachreichen oder beim Vollstreckungsgericht die Freigabe beantragen – etwa bei einer Nachzahlung, die eigentlich für mehrere Monate bestimmt war. Ausführlich: P-Konto-Freibetrag überschritten – Geld zurückholen.
P-Konto-Freibetrag und Pfändungsfreibetrag beim Lohn: der Unterschied
Die Sockelbeträge sind fast gleich – auf dem P-Konto wird der Grundfreibetrag der Pfändungstabelle auf volle zehn Euro aufgerundet (1.590,00 Euro statt 1.587,40 Euro). Die Rechenwege unterscheiden sich aber: Bei der Lohnpfändung ist Einkommen oberhalb des Freibetrags nur anteilig pfändbar – zu 70 Prozent ohne Unterhaltspflicht, zu 50 Prozent mit einer, zu 40 Prozent mit zwei – und voll erst über 4.866,30 Euro. Auf dem Konto gibt es diese Staffelung nicht: Was über dem Freibetrag liegt, ist gesperrt. Kindergeld wiederum erhöht nur den Kontofreibetrag. Die vollständigen Werte stehen in der Pfändungstabelle 2026/2027.
Wer sowohl eine Lohn- als auch eine Kontopfändung hat, sollte beide Ebenen prüfen lassen: Auf dem Konto kommt in der Regel nur noch der unpfändbare Rest an – er muss dort aber auch vollständig geschützt sein.
Bescheinigung direkt online beantragen: Rechtsanwalt Christian Alexander stellt Ihre P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO aus – 29,00 € Festpreis inkl. USt., bundesweit, in der Regel am nächsten Werktag als PDF per E-Mail. Zum Online-Antrag →
Freibetrag zu niedrig angesetzt?
Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen und Nachzahlungen erhöhen Ihren geschützten Betrag. Bei LR Schuldnerberatung prüfen wir kostenlos, was Ihnen zusteht, und holen es für Sie heraus.
Termin online buchen ✆ 040 228 635 74
Kostenfrei und unverbindlich · vor Ort in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.
Häufige Fragen zum P-Konto-Freibetrag
Ihren Termin direkt wählen
Schildern Sie uns Ihre Situation – wir bei LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.
Termin online buchen ✆ 040 228 635 74
Persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.Sie möchten sich nicht auf eine Uhrzeit festlegen? Lassen Sie sich zurückrufen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

