Nicht jeder negative Eintrag ist berechtigt. Wann eine Löschung möglich ist und wie Sie vorgehen – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.
Wann kann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Ein negativer Eintrag kann weitreichende Folgen haben: Er senkt Ihre Bonität und erschwert die Kreditaufnahme, kann zur Ablehnung bei der Wohnungssuche führen und beeinträchtigt den Abschluss alltäglicher Verträge. Doch nicht jeder Eintrag ist berechtigt – manche sind schlicht falsch, andere längst veraltet. In diesen Fällen haben Sie das Recht, den Eintrag berichtigen oder löschen zu lassen.
💡 Kurz erklärt: Falsche Einträge müssen korrigiert werden. Erledigte Einträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht. Welche Daten gespeichert sind, sehen Sie in Ihrer Selbstauskunft.

Falsche Einträge berichtigen lassen
Ist ein Eintrag inhaltlich falsch oder gar nicht berechtigt, können Sie seine Berichtigung oder Löschung verlangen. Die Auskunftei ist verpflichtet, fehlerhafte Daten zu korrigieren. Grundlage prüfen Sie am besten anhand Ihrer kostenlosen SCHUFA-Auskunft.
Die genauen Löschfristen für erledigte Einträge können sich ändern. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültigen Regelungen, bevor Sie eine Löschung verlangen.
So gehen Sie bei der Löschung vor
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✓Auskunft anfordern und prüfenVerschaffen Sie sich mit der kostenlosen Datenkopie einen Überblick über alle Einträge.
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✓Fehlerhaften Eintrag identifizierenStellen Sie fest, welcher Eintrag falsch, unberechtigt oder bereits veraltet ist.
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✓Berichtigung verlangenFordern Sie die Auskunftei oder den meldenden Gläubiger zur Korrektur bzw. Löschung auf.
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✓Frist setzen und nachfassenBleibt eine Reaktion aus, sollten Sie nachfassen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Offizielle Informationen zu Ihren Rechten bietet die Bundesdatenschutzbehörde.
Wir helfen Ihnen beim Löschen falscher Einträge
Negative oder veraltete Einträge müssen Sie nicht hinnehmen. Wir prüfen Ihre Einträge, unterstützen Sie bei der Berichtigung und zeigen Ihnen Wege aus der Schuldensituation auf. Informieren Sie sich auch über den SCHUFA-Score und die Schuldenregulierung.
