Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Die SCHUFA löscht erledigte Zahlungsstörungen nach 18 Monaten (bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen) oder nach bis zu drei Jahren, Kreditanfragen nach zwölf Monaten, die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten und Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis nach drei Jahren. Abbezahlte Kredite bleiben drei Jahre als Positivmerkmal gespeichert. Offene Forderungen haben keine Frist.
Alle Löschfristen auf einen Blick
| Eintrag | Löschfrist | Frist läuft ab | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Falscher oder unzulässiger Eintrag | sofort | Nachweis | Art. 16, 17 DSGVO |
| Erste Zahlungsstörung, innerhalb von 100 Tagen nach Meldung bezahlt, keine weiteren Negativmerkmale | 18 Monate | Ausgleich | Verhaltensregeln der Auskunfteien, seit 1.1.2025 |
| Erledigte Zahlungsstörung, sonstige Fälle | bis zu 3 Jahre | Ausgleich | Verhaltensregeln; BGH 18.12.2025, I ZR 97/25 |
| Offene, unbezahlte Forderung | keine Frist | – | Frist beginnt erst mit Erledigung |
| Kreditanfrage (Anfrage Kredit) | 12 Monate | Anfrage | Verhaltensregeln; schufa.de/loeschfristen |
| Konditionenanfrage | 12 Monate, nicht scorerelevant | Anfrage | Verhaltensregeln |
| Abbezahlter Kredit (Positivmerkmal) | 3 Jahre | Rückzahlung | Verhaltensregeln |
| Girokonto, Kreditkarte, Mobilfunkvertrag | bis Vertragsende | Kündigung | Vertragsdaten, kein Negativmerkmal |
| Eröffnung des Insolvenzverfahrens | sofort nach Löschung im Insolvenzportal, also sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens bzw. Erteilung der Restschuldbefreiung | Eintragung | Insolvenzbekanntmachungen |
| Erteilung der Restschuldbefreiung | 6 Monate | Erteilung | EuGH 7.12.2023, C-26/22 und C-64/22; SCHUFA-Praxis seit 28.3.2023 |
| Versagung der Restschuldbefreiung oder Abweisung des Antrags | wie im Insolvenzportal: 6 Monate oder 3 Jahre | Löschung im Portal | schufa.de/loeschfristen |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis (Vermögensauskunft) | 3 Jahre, bei vollständiger Zahlung früher | Eintragung | § 882e ZPO; Verhaltensregeln |
Die Fristen stammen aus den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, die die Datenschutzaufsicht am 24. Mai 2024 genehmigt hat und die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Sie sind kein Gesetz, der BGH hat sie aber im Dezember 2025 als angemessenen Interessenausgleich bestätigt. Forderungen, die von einer Restschuldbefreiung erfasst sind, werden nach den Angaben der SCHUFA zusammen mit der Restschuldbefreiung gelöscht, also sechs Monate nach Erteilung.
Die 100-Tage-Regel
Die wichtigste Neuerung seit 2025 betrifft Menschen, die eine Rechnung erstmals verpasst haben. Zahlen Sie innerhalb von 100 Tagen, nachdem die Forderung an die SCHUFA gemeldet wurde, und liegen keine weiteren Negativmerkmale, keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis und keine Insolvenzbekanntmachungen vor, wird der Eintrag nach 18 Monaten gelöscht. Zahlen Sie am 101. Tag, bleibt er bis zu drei Jahre.
Zwei Beispiele machen den Unterschied deutlich. Eine Mobilfunkrechnung wird am 1. März 2026 gemeldet. Wer am 5. Mai 2026 zahlt (Tag 66), ist den Eintrag im November 2027 los. Wer am 26. Juni 2026 zahlt (Tag 117), trägt ihn bis Juni 2029.
Wichtig: Die 100 Tage zählen ab der Meldung an die SCHUFA, nicht ab der Rechnung oder der ersten Mahnung. Das Datum der Meldung steht in Ihrer SCHUFA-Datenkopie.
Was die Fristen für Ihre Entscheidung bedeuten
Wer nur eine oder zwei verpasste Rechnungen hat, sollte sie schnell erledigen; die 100-Tage-Regel belohnt das. Wer viele Gläubiger hat und die Forderungen nicht aus laufendem Einkommen bezahlen kann, erreicht mit Einzelzahlungen keine saubere SCHUFA, weil jede neue Störung die Fristen der anderen verlängert. In diesem Fall ist die geordnete Entschuldung der kürzere Weg: Sechs Monate nach der Restschuldbefreiung sind der Eintrag dazu, die Insolvenzeröffnung und alle Forderungen, die unter die Restschuldbefreiung fallen, gelöscht. Bei LR Schuldnerberatung rechnen wir im Erstgespräch beide Wege durch.
Häufige Fragen
Werden die Fristen automatisch eingehalten?
Ja. Die SCHUFA löscht taggenau zum Fristende, Sie müssen keinen Antrag stellen. Prüfen Sie trotzdem einmal im Jahr Ihre Datenkopie.
Zählt die Frist ab Rechnung oder ab Zahlung?
Bei Zahlungsstörungen ab dem Tag des Ausgleichs, bei Anfragen ab der Anfrage, bei der Restschuldbefreiung ab der Erteilung durch das Gericht.
Gibt es noch die Regel für Forderungen unter 1.000 Euro?
Die frühere Kulanzregel, nach der kleine Forderungen bei schneller Zahlung sofort gelöscht wurden, ist in den Verhaltensregeln 2025 durch die 100-Tage-Regel mit 18 Monaten abgelöst worden.
Wie lange ist eine Kreditanfrage für Banken sichtbar?
Gespeichert bleibt sie zwölf Monate; an Vertragspartner wird sie nur kurz nach der Anfrage übermittelt. Eine Konditionenanfrage beeinflusst den Score nicht; achten Sie darauf, dass Banken diese Variante wählen.
Kann ich eine Frist verkürzen?
Nur mit einer besonderen Begründung im Einzelfall (BGH, I ZR 97/25) oder wenn die Meldung von Anfang an unzulässig war. Wie das geht, steht im Artikel SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
So helfen wir
LR Schuldnerberatung liest Ihre SCHUFA-Datenkopie mit Ihnen und sagt Ihnen, welcher Eintrag wann verschwindet und ob sich ein Angriff lohnt. Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei. Die Kosten der Schuldnerberatung können zum Beispiel aus ersparten Raten gezahlt werden. Was das heißt und welche Kosten entstehen, erklären wir im Erstberatungsgespräch.
Weiterführend
- SCHUFA-Eintrag löschen lassen
- Restschuldbefreiung und SCHUFA
- SCHUFA während der Privatinsolvenz
- Privatinsolvenz beantragen
- Eidesstattliche Versicherung: Ablauf, Folgen, Fristen
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