Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Dauer, Fristbeginn und Ablauf 2026

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Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort: Eine Privatinsolvenz dauert drei Jahre. So lang ist die Abtretungsfrist, nach deren Ablauf das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt (§ 287 Abs. 2, § 300 InsO). Die drei Jahre beginnen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem ersten Beratungsgespräch und nicht mit dem Antrag. Rechnet man den außergerichtlichen Einigungsversuch und die Zeit bis zur Eröffnung hinzu, vergehen vom ersten Gespräch bis zur Schuldenfreiheit in der Regel 3,5 bis 4 Jahre. Eine Mindestquote ist seit 2020 nicht mehr nötig, die Regelung gilt unbefristet und für Verbraucher wie Selbstständige gleichermaßen.

Die Privatinsolvenz dauert drei Jahre ab Eröffnung

Das Gesetz legt die Dauer über die sogenannte Abtretungsfrist fest: Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung treten Sie Ihr pfändbares Einkommen für drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 Satz 1 InsO). Läuft diese Frist ab, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Erteilt es sie, sind die verbliebenen Schulden gegenüber allen Insolvenzgläubigern erloschen, auch gegenüber denen, die sich nie gemeldet haben.

Wichtig ist, was in den drei Jahren bereits enthalten ist: sowohl das eröffnete Insolvenzverfahren, in dem der Insolvenzverwalter oder Treuhänder Ihr Vermögen prüft und verwertet, als auch die anschließende Wohlverhaltensphase. Beide Abschnitte addieren sich nicht. Das eröffnete Verfahren dauert in Verbraucherfällen meist etwa ein Jahr; die Wohlverhaltensphase füllt den Rest der Frist.

Zeitplan: Vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung

Die drei Jahre sind nur der gesetzliche Kern. Davor liegen Schritte, die Zeit kosten, und danach folgen Fristen, die über Ihre Bonität entscheiden. So sieht der typische Ablauf aus:

Phase Dauer (ca.) Was passiert
Vorbereitung 4 – 8 Wochen Gläubiger ermitteln, Forderungen prüfen, Unterlagen zusammenstellen, Einkommen und Pfändungsfreibetrag klären
Außergerichtlicher Einigungsversuch 3 – 6 Monate Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger, Rückmeldefrist, bei Ablehnung Bescheinigung über das Scheitern (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
Antrag bis Eröffnung 1 – 3 Monate Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung, Prüfung durch das Gericht, Eröffnungsbeschluss
Eröffnetes Verfahren und Wohlverhaltensphase 3 Jahre ab Eröffnung Abführung des pfändbaren Einkommens, Obliegenheiten, Schlusstermin, danach Wohlverhaltensphase
Entscheidung über die Restschuldbefreiung wenige Wochen Anhörung der Gläubiger, Beschluss des Gerichts, Rechtskraft
Löschung bei der SCHUFA 6 Monate nach Erteilung Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird gelöscht, die Bonität erholt sich
Gesamt ab Beratungsbeginn ca. 3,5 – 4 Jahre bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung

Ein Beispiel: Findet das Erstgespräch im November 2026 statt und sind die Unterlagen zügig vollständig, geht der Schuldenbereinigungsplan im Januar 2027 an die Gläubiger. Scheitert er, liegt der Antrag im März 2027 bei Gericht, die Eröffnung folgt etwa im Mai 2027. Die Restschuldbefreiung wird dann im Mai 2030 erteilt, der SCHUFA-Eintrag im November 2030 gelöscht.

Rechnen Sie Ihren eigenen Zeitplan durch: Der Rechner zeigt Ihnen, was Ihnen monatlich bleibt, was in drei Jahren an den Treuhänder geht und wann Ihre Restschuldbefreiung voraussichtlich kommt. Ausführlich erklärt auf der Seite Privatinsolvenz-Rechner.

Privatinsolvenz-Rechner

Was bleibt Ihnen – und wann sind Sie schuldenfrei?

Vier Angaben genügen. Sie sehen, was Sie monatlich behalten, was in drei Jahren an den Treuhänder geht und wann die Restschuldbefreiung voraussichtlich erteilt wird.

Ab wann zählen die drei Jahre?

Maßgeblich ist das Datum des Eröffnungsbeschlusses. Weder das Erstgespräch noch der Eingang des Antrags bei Gericht setzen die Frist in Gang. Das hat eine praktische Folge: Jede Woche, die der Antrag unvollständig liegen bleibt, verschiebt das Ende der Privatinsolvenz nach hinten. Wer seine Unterlagen beisammenhat und den Einigungsversuch zügig durchführt, gewinnt deshalb mehrere Monate.

Zwischen Antrag und Eröffnung prüft das Gericht die Zulässigkeit, entscheidet über die Kostenstundung und kann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren durchführen. Davon sieht es ab, wenn der Plan voraussichtlich ohnehin abgelehnt würde (§ 306 Abs. 1 Satz 3 InsO). Je nach Gericht und Auslastung vergehen dafür ein bis drei Monate.

Die Phasen innerhalb der drei Jahre

Eröffnetes Insolvenzverfahren

Mit der Eröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter (in der Verbraucherinsolvenz meist Treuhänder genannt) die Verwaltung Ihres pfändbaren Vermögens. Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an, es gibt einen Prüfungstermin und zum Abschluss den Schlusstermin, in dem Gläubiger letztmals die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen können (§ 290 InsO). Dieser Abschnitt dauert in Verbraucherfällen meist sechs bis achtzehn Monate.

Wohlverhaltensphase

Nach der Aufhebung des Verfahrens läuft die Abtretungsfrist weiter. Sie führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und erfüllen Ihre Obliegenheiten nach § 295 InsO: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel anzeigen, Erbschaften zur Hälfte herausgeben, keine Gläubiger bevorzugen. Die Wohlverhaltensphase endet mit dem Ablauf der drei Jahre ab Eröffnung.

Entscheidung über die Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Abtretungsfrist hört das Gericht Gläubiger und Treuhänder an und erteilt die Restschuldbefreiung durch Beschluss (§ 300 InsO). Ob Sie dafür selbst etwas tun müssen und wie Sie vom Ende erfahren, lesen Sie unter Bekommt man Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist?

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Lässt sich die Privatinsolvenz verkürzen?

Eine Verkürzung gegen Zahlung einer Mindestquote gibt es seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr. Sie ist auch nicht mehr nötig, weil die drei Jahre für alle gelten. Vorzeitig endet das Verfahren nur in zwei Fällen (§ 300 Abs. 2 InsO): wenn kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat oder wenn alle angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten vollständig bezahlt sind. Dann kann die Restschuldbefreiung jederzeit beantragt werden.

Daneben kann ein Insolvenzplan oder ein Vergleich mit allen Gläubigern das Verfahren abkürzen oder von vornherein vermeiden. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von der Zahl der Gläubiger und davon ab, ob Dritte Geld beisteuern können. Einzelheiten: Privatinsolvenz vorzeitig beenden.

Wann dauert die Privatinsolvenz länger?

Zweite Privatinsolvenz: Wer nach einem Antrag ab Oktober 2020 bereits einmal die Restschuldbefreiung erhalten hat, muss eine Sperrfrist von elf Jahren abwarten (§ 287a Abs. 2 InsO); das zweite Verfahren dauert dann fünf statt drei Jahre (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO). Mehr dazu: Erneute Privatinsolvenz.

Versagung der Restschuldbefreiung: Bei falschen Angaben, verschwiegenem Vermögen, Insolvenzstraftaten oder schweren Obliegenheitsverletzungen kann das Gericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagen (§§ 290, 296, 297 InsO). Dann waren die drei Jahre vergeblich, und vor einem neuen Antrag läuft eine Sperrfrist von drei bzw. fünf Jahren.

Verzögerungen vor der Eröffnung: Unvollständige Gläubigerlisten, fehlende Bescheinigungen oder Nachfragen des Gerichts kosten Wochen bis Monate. Das verlängert nicht die drei Jahre, verschiebt aber ihren Beginn. Nicht verlängernd wirken dagegen Erbschaften, Arbeitslosigkeit oder ein Jobwechsel während der Wohlverhaltensphase, solange Sie Ihre Pflichten erfüllen.

Gestundete Verfahrenskosten: Werden die Gerichts- und Verwalterkosten gestundet, kann das Gericht nach der Restschuldbefreiung Raten für bis zu vier weitere Jahre festsetzen (§ 4b InsO). Das Verfahren selbst wird dadurch nicht länger. Zu Höhe und Stundung: Privatinsolvenz Kosten.

Was nach den drei Jahren kommt

Mit Rechtskraft der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei, mit wenigen Ausnahmen wie Geldstrafen, Unterhaltsrückständen aus pflichtwidrig unterlassenem Unterhalt und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 302 InsO). Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach der Erteilung gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen Girokonto, Mietvertrag und Verträge wieder wie jedem anderen offen; mit Krediten sollten Sie trotzdem vorsichtig sein.

Selbstständige: Dauer der Regelinsolvenz

Für aktive und ehemalige Selbstständige, die nicht die Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz erfüllen, gilt die Regelinsolvenz. Auch hier beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist in der Regelinsolvenz keine Pflicht, weshalb der Antrag oft schneller gestellt werden kann. Dafür dauert das eröffnete Verfahren bei laufendem Geschäftsbetrieb oder vielen Gläubigern häufig länger.

Sechs, sieben oder neun Jahre? Was früher galt

Viele Zahlen, die im Umlauf sind, stammen aus der alten Rechtslage. Bis September 2020 dauerte die Privatinsolvenz sechs Jahre; eine Verkürzung auf fünf Jahre war nur bei Zahlung der Verfahrenskosten möglich, auf drei Jahre nur bei zusätzlicher Befriedigung von 35 Prozent der Forderungen. Rechnete man die Vorlaufzeit hinzu, kam man leicht auf sieben Jahre; mit dem damals dreijährigen SCHUFA-Eintrag nach der Restschuldbefreiung sogar auf neun Jahre bis zur vollen Bonität.

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt die auf drei Jahre verkürzte Frist ohne Bedingungen für alle Anträge. Eine zunächst diskutierte Befristung der Regelung für Verbraucher wurde nicht Gesetz; die drei Jahre gelten unbefristet. Wer sein Verfahren noch vor Oktober 2020 beantragt hat, läuft nach den Übergangsregeln mit einer gestaffelt verkürzten Frist.

Häufige Fragen zur Dauer der Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz insgesamt?
Drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Einschließlich Vorbereitung, außergerichtlichem Einigungsversuch und Zeit bis zur Eröffnung vergehen vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung meist 3,5 bis 4 Jahre.
Wann beginnen die drei Jahre?
Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts. Beratungsbeginn und Antragseingang zählen nicht mit.
Kann die Privatinsolvenz kürzer als drei Jahre dauern?
Nur wenn kein Gläubiger Forderungen angemeldet hat oder alle Forderungen und Verfahrenskosten vollständig bezahlt sind (§ 300 Abs. 2 InsO). Eine Verkürzung gegen Mindestquote gibt es seit 2020 nicht mehr.
Dauert die Privatinsolvenz bei Selbstständigen länger?
Nein. Auch in der Regelinsolvenz beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung. Das eröffnete Verfahren kann bei vielen Gläubigern länger dauern, die Gesamtfrist ändert das nicht.
Wie lange dauert die zweite Privatinsolvenz?
Fünf Jahre, wenn die erste Restschuldbefreiung auf einen Antrag nach dem 30. September 2020 erteilt wurde. Außerdem gilt eine Sperrfrist von elf Jahren nach der ersten Restschuldbefreiung.
Wie lange bleibt die Privatinsolvenz in der SCHUFA?
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach ihrer Erteilung gelöscht. Danach ist die Insolvenz für Banken und Vermieter nicht mehr sichtbar.
Verlängert eine Erbschaft oder ein Jobverlust die Privatinsolvenz?
Nein. Eine Erbschaft ist zur Hälfte an den Treuhänder herauszugeben, bei Arbeitslosigkeit müssen Sie sich um Arbeit bemühen. Die drei Jahre laufen unverändert weiter, solange Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen.
Was passiert, wenn das Gericht die Restschuldbefreiung versagt?
Die Schulden bleiben bestehen, und vor einem neuen Antrag läuft eine Sperrfrist von drei bzw. fünf Jahren. Gründe sind vor allem falsche Angaben, verschwiegenes Vermögen und schwere Pflichtverstöße.

Wie lange Ihre Privatinsolvenz dauert, entscheidet sich vor allem in den ersten Wochen: an vollständigen Unterlagen und einem zügigen Einigungsversuch. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange besprechen Ihren Zeitplan im kostenfreien Erstgespräch. Den vollständigen Überblick über Voraussetzungen, Antrag und Ablauf finden Sie unter Privatinsolvenz beantragen.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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