Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurze Antwort: Eine Privatinsolvenz dauert drei Jahre. So lang ist die Abtretungsfrist, nach deren Ablauf das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt (§ 287 Abs. 2, § 300 InsO). Die drei Jahre beginnen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem ersten Beratungsgespräch und nicht mit dem Antrag. Rechnet man den außergerichtlichen Einigungsversuch und die Zeit bis zur Eröffnung hinzu, vergehen vom ersten Gespräch bis zur Schuldenfreiheit in der Regel 3,5 bis 4 Jahre. Eine Mindestquote ist seit 2020 nicht mehr nötig, die Regelung gilt unbefristet und für Verbraucher wie Selbstständige gleichermaßen.
Die Privatinsolvenz dauert drei Jahre ab Eröffnung
Das Gesetz legt die Dauer über die sogenannte Abtretungsfrist fest: Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung treten Sie Ihr pfändbares Einkommen für drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 Satz 1 InsO). Läuft diese Frist ab, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Erteilt es sie, sind die verbliebenen Schulden gegenüber allen Insolvenzgläubigern erloschen, auch gegenüber denen, die sich nie gemeldet haben.
Wichtig ist, was in den drei Jahren bereits enthalten ist: sowohl das eröffnete Insolvenzverfahren, in dem der Insolvenzverwalter oder Treuhänder Ihr Vermögen prüft und verwertet, als auch die anschließende Wohlverhaltensphase. Beide Abschnitte addieren sich nicht. Das eröffnete Verfahren dauert in Verbraucherfällen meist etwa ein Jahr; die Wohlverhaltensphase füllt den Rest der Frist.
Zeitplan: Vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung
Die drei Jahre sind nur der gesetzliche Kern. Davor liegen Schritte, die Zeit kosten, und danach folgen Fristen, die über Ihre Bonität entscheiden. So sieht der typische Ablauf aus:
| Phase | Dauer (ca.) | Was passiert |
|---|---|---|
| Vorbereitung | 4 – 8 Wochen | Gläubiger ermitteln, Forderungen prüfen, Unterlagen zusammenstellen, Einkommen und Pfändungsfreibetrag klären |
| Außergerichtlicher Einigungsversuch | 3 – 6 Monate | Schuldenbereinigungsplan an alle Gläubiger, Rückmeldefrist, bei Ablehnung Bescheinigung über das Scheitern (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) |
| Antrag bis Eröffnung | 1 – 3 Monate | Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung, Prüfung durch das Gericht, Eröffnungsbeschluss |
| Eröffnetes Verfahren und Wohlverhaltensphase | 3 Jahre ab Eröffnung | Abführung des pfändbaren Einkommens, Obliegenheiten, Schlusstermin, danach Wohlverhaltensphase |
| Entscheidung über die Restschuldbefreiung | wenige Wochen | Anhörung der Gläubiger, Beschluss des Gerichts, Rechtskraft |
| Löschung bei der SCHUFA | 6 Monate nach Erteilung | Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird gelöscht, die Bonität erholt sich |
| Gesamt ab Beratungsbeginn | ca. 3,5 – 4 Jahre | bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung |
Ein Beispiel: Findet das Erstgespräch im November 2026 statt und sind die Unterlagen zügig vollständig, geht der Schuldenbereinigungsplan im Januar 2027 an die Gläubiger. Scheitert er, liegt der Antrag im März 2027 bei Gericht, die Eröffnung folgt etwa im Mai 2027. Die Restschuldbefreiung wird dann im Mai 2030 erteilt, der SCHUFA-Eintrag im November 2030 gelöscht.
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Was bleibt Ihnen – und wann sind Sie schuldenfrei?
Vier Angaben genügen. Sie sehen, was Sie monatlich behalten, was in drei Jahren an den Treuhänder geht und wann die Restschuldbefreiung voraussichtlich erteilt wird.
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Orientierungswerte, keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO ab 1. Juli 2026 (Grundfreibetrag 1.587,40 €); das Nettoeinkommen wird wie in der amtlichen Tabelle auf volle 10 € abgerundet. Nicht berücksichtigt: Unterhaltspfändungen, teilweise unpfändbare Sonderzahlungen, Einkommensänderungen und Vermögen, das zur Insolvenzmasse gehört. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte; die drei Jahre laufen ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO).
Ab wann zählen die drei Jahre?
Maßgeblich ist das Datum des Eröffnungsbeschlusses. Weder das Erstgespräch noch der Eingang des Antrags bei Gericht setzen die Frist in Gang. Das hat eine praktische Folge: Jede Woche, die der Antrag unvollständig liegen bleibt, verschiebt das Ende der Privatinsolvenz nach hinten. Wer seine Unterlagen beisammenhat und den Einigungsversuch zügig durchführt, gewinnt deshalb mehrere Monate.
Zwischen Antrag und Eröffnung prüft das Gericht die Zulässigkeit, entscheidet über die Kostenstundung und kann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren durchführen. Davon sieht es ab, wenn der Plan voraussichtlich ohnehin abgelehnt würde (§ 306 Abs. 1 Satz 3 InsO). Je nach Gericht und Auslastung vergehen dafür ein bis drei Monate.
Die Phasen innerhalb der drei Jahre
Eröffnetes Insolvenzverfahren
Mit der Eröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter (in der Verbraucherinsolvenz meist Treuhänder genannt) die Verwaltung Ihres pfändbaren Vermögens. Die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an, es gibt einen Prüfungstermin und zum Abschluss den Schlusstermin, in dem Gläubiger letztmals die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen können (§ 290 InsO). Dieser Abschnitt dauert in Verbraucherfällen meist sechs bis achtzehn Monate.
Wohlverhaltensphase
Nach der Aufhebung des Verfahrens läuft die Abtretungsfrist weiter. Sie führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und erfüllen Ihre Obliegenheiten nach § 295 InsO: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel anzeigen, Erbschaften zur Hälfte herausgeben, keine Gläubiger bevorzugen. Die Wohlverhaltensphase endet mit dem Ablauf der drei Jahre ab Eröffnung.
Entscheidung über die Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Abtretungsfrist hört das Gericht Gläubiger und Treuhänder an und erteilt die Restschuldbefreiung durch Beschluss (§ 300 InsO). Ob Sie dafür selbst etwas tun müssen und wie Sie vom Ende erfahren, lesen Sie unter Bekommt man Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist?
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Lässt sich die Privatinsolvenz verkürzen?
Eine Verkürzung gegen Zahlung einer Mindestquote gibt es seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr. Sie ist auch nicht mehr nötig, weil die drei Jahre für alle gelten. Vorzeitig endet das Verfahren nur in zwei Fällen (§ 300 Abs. 2 InsO): wenn kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat oder wenn alle angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten vollständig bezahlt sind. Dann kann die Restschuldbefreiung jederzeit beantragt werden.
Daneben kann ein Insolvenzplan oder ein Vergleich mit allen Gläubigern das Verfahren abkürzen oder von vornherein vermeiden. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von der Zahl der Gläubiger und davon ab, ob Dritte Geld beisteuern können. Einzelheiten: Privatinsolvenz vorzeitig beenden.
Wann dauert die Privatinsolvenz länger?
Zweite Privatinsolvenz: Wer nach einem Antrag ab Oktober 2020 bereits einmal die Restschuldbefreiung erhalten hat, muss eine Sperrfrist von elf Jahren abwarten (§ 287a Abs. 2 InsO); das zweite Verfahren dauert dann fünf statt drei Jahre (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO). Mehr dazu: Erneute Privatinsolvenz.
Versagung der Restschuldbefreiung: Bei falschen Angaben, verschwiegenem Vermögen, Insolvenzstraftaten oder schweren Obliegenheitsverletzungen kann das Gericht die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers versagen (§§ 290, 296, 297 InsO). Dann waren die drei Jahre vergeblich, und vor einem neuen Antrag läuft eine Sperrfrist von drei bzw. fünf Jahren.
Verzögerungen vor der Eröffnung: Unvollständige Gläubigerlisten, fehlende Bescheinigungen oder Nachfragen des Gerichts kosten Wochen bis Monate. Das verlängert nicht die drei Jahre, verschiebt aber ihren Beginn. Nicht verlängernd wirken dagegen Erbschaften, Arbeitslosigkeit oder ein Jobwechsel während der Wohlverhaltensphase, solange Sie Ihre Pflichten erfüllen.
Gestundete Verfahrenskosten: Werden die Gerichts- und Verwalterkosten gestundet, kann das Gericht nach der Restschuldbefreiung Raten für bis zu vier weitere Jahre festsetzen (§ 4b InsO). Das Verfahren selbst wird dadurch nicht länger. Zu Höhe und Stundung: Privatinsolvenz Kosten.
Was nach den drei Jahren kommt
Mit Rechtskraft der Restschuldbefreiung sind Sie schuldenfrei, mit wenigen Ausnahmen wie Geldstrafen, Unterhaltsrückständen aus pflichtwidrig unterlassenem Unterhalt und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 302 InsO). Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach der Erteilung gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen Girokonto, Mietvertrag und Verträge wieder wie jedem anderen offen; mit Krediten sollten Sie trotzdem vorsichtig sein.
Selbstständige: Dauer der Regelinsolvenz
Für aktive und ehemalige Selbstständige, die nicht die Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz erfüllen, gilt die Regelinsolvenz. Auch hier beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist in der Regelinsolvenz keine Pflicht, weshalb der Antrag oft schneller gestellt werden kann. Dafür dauert das eröffnete Verfahren bei laufendem Geschäftsbetrieb oder vielen Gläubigern häufig länger.
Sechs, sieben oder neun Jahre? Was früher galt
Viele Zahlen, die im Umlauf sind, stammen aus der alten Rechtslage. Bis September 2020 dauerte die Privatinsolvenz sechs Jahre; eine Verkürzung auf fünf Jahre war nur bei Zahlung der Verfahrenskosten möglich, auf drei Jahre nur bei zusätzlicher Befriedigung von 35 Prozent der Forderungen. Rechnete man die Vorlaufzeit hinzu, kam man leicht auf sieben Jahre; mit dem damals dreijährigen SCHUFA-Eintrag nach der Restschuldbefreiung sogar auf neun Jahre bis zur vollen Bonität.
Seit dem 1. Oktober 2020 gilt die auf drei Jahre verkürzte Frist ohne Bedingungen für alle Anträge. Eine zunächst diskutierte Befristung der Regelung für Verbraucher wurde nicht Gesetz; die drei Jahre gelten unbefristet. Wer sein Verfahren noch vor Oktober 2020 beantragt hat, läuft nach den Übergangsregeln mit einer gestaffelt verkürzten Frist.
Häufige Fragen zur Dauer der Privatinsolvenz
Rechtsgrundlagen: §§ 4a, 4b, 287, 287a, 290, 295–298, 300, 302, 305, 306 InsO · Stand: Oktober 2026
Wie lange Ihre Privatinsolvenz dauert, entscheidet sich vor allem in den ersten Wochen: an vollständigen Unterlagen und einem zügigen Einigungsversuch. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange besprechen Ihren Zeitplan im kostenfreien Erstgespräch. Den vollständigen Überblick über Voraussetzungen, Antrag und Ablauf finden Sie unter Privatinsolvenz beantragen.
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