Pfändung bei Selbstständigen: Freigrenzen, P-Konto und § 850i ZPO

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 2. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort: Bei Selbstständigen gibt es keinen Arbeitgeber, der die Pfändungstabelle anwendet – deshalb greift der Pfändungsschutz nicht automatisch. Gläubiger pfänden das Geschäftskonto, Forderungen gegen Kunden oder Sachen. Schutz bekommen Sie auf zwei Wegen: durch ein P-Konto mit Grundfreibetrag (seit 1. Juli 2026: 1.590 €) und durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht nach § 850i ZPO, mit dem Ihnen so viel belassen wird, wie einem Arbeitnehmer nach § 850c ZPO bliebe – zuzüglich der Betriebsausgaben, die Sie zum Weiterarbeiten brauchen.

Was Gläubiger bei Selbstständigen pfänden können

Zugriff Wie es läuft Ihr Schutz
Geschäfts- und Privatkonto Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Bank; Guthaben und Eingänge werden eingefroren P-Konto mit Grundfreibetrag; Erhöhung auf Antrag (§ 906 Abs. 2 ZPO)
Forderungen gegen Kunden Gläubiger pfändet Ihre Honorar- oder Rechnungsansprüche; der Kunde (Drittschuldner) zahlt direkt an den Gläubiger Antrag nach § 850i ZPO: Vollstreckungsgericht belässt Ihnen den Betrag, den ein Arbeitnehmer behielte
Betriebsvermögen (Werkzeug, Laptop, Fahrzeug) Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen Unpfändbar, soweit zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)
Umsatzsteuer-Anteil in Rechnungen Gehört zur gepfändeten Forderung Steuerlast kann beim § 850i-Antrag berücksichtigt werden
Lebensversicherung, Rücklagen, Immobilie Verwertung wie bei jedem Schuldner Altersvorsorge nur im Rahmen von § 851c ZPO geschützt

Der Antrag nach § 850i ZPO: Pfändungsfreigrenze für Selbstständige

Die Pfändungstabelle gilt unmittelbar nur für Arbeitseinkommen. Für „sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind“ – also Honorare, Gewinne, Provisionen – sieht § 850i ZPO einen Antrag beim Vollstreckungsgericht vor. Das Gericht belässt Ihnen dann so viel, wie Ihnen nach § 850c ZPO bei entsprechendem Arbeitseinkommen verbliebe, wenn das für Ihren notwendigen Unterhalt und den Ihrer Familie erforderlich ist.

  • Antrag stellen: beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, für jede Pfändung einzeln. Ohne Antrag gibt es keinen Schutz.
  • Nachweise: Einnahmen und Ausgaben der letzten Monate, Unterhaltspflichten, laufende Betriebskosten, Steuervorauszahlungen.
  • Betriebsausgaben: Das Gericht kann zusätzlich Beträge freistellen, die Sie für Miete, Material, Versicherungen und Steuern brauchen – sonst wäre die Erwerbstätigkeit nicht fortzusetzen.
  • Zeitraum: Das Gericht kann die Freistellung für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft anordnen und bei Änderungen anpassen.

Beispiel: Ein Handwerker ohne Unterhaltspflichten erzielt 3.000 € Gewinn im Monat. Das Gericht belässt ihm wie einem Arbeitnehmer den unpfändbaren Betrag (bei 3.000 € netto: 2.011,18 €) und kann zusätzlich die nachgewiesenen Betriebsausgaben freistellen.

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P-Konto für Selbstständige

Auch Selbstständige können ihr Konto in ein P-Konto umwandeln – es muss ein Konto auf Ihren Namen als natürliche Person sein. Ein Konto einer GmbH oder UG kann kein P-Konto werden. Geschützt ist der Grundfreibetrag von 1.590 € (seit 1. Juli 2026); Kindergeld und Unterhaltspflichten erhöhen ihn gegen Bescheinigung. Für Betriebsausgaben, die über dem Freibetrag liegen, müssen Sie beim Vollstreckungsgericht eine individuelle Erhöhung beantragen (§ 906 Abs. 2 ZPO). Wichtig: Nur ein P-Konto pro Person – und Geschäftseingänge sollten Sie nicht auf ein zweites, ungeschütztes Konto umleiten, um die Pfändung zu umgehen.

Welche Betriebsmittel sind unpfändbar?

Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO sind Gegenstände unpfändbar, die Sie zur Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen – das Werkzeug des Handwerkers, der Computer des Freiberuflers, der Lieferwagen des Kuriers. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit ohne den Gegenstand nicht ausgeübt werden könnte und der Wert in einem angemessenen Verhältnis steht. Ein teures Fahrzeug kann im Wege der Austauschpfändung durch ein günstigeres ersetzt werden. Mehr: Pfändungsschutz für Kraftfahrzeuge.

Kontopfändung bei Selbstständigen: Sofortmaßnahmen

  1. Konto sofort in ein P-Konto umwandeln lassen – rückwirkender Schutz, wenn das innerhalb eines Monats nach der Pfändung geschieht.
  2. Kunden bitten, offene Rechnungen vorerst nicht zu überweisen, bis der Schutz steht – ohne sie zur Nichtzahlung zu bewegen.
  3. Antrag nach § 906 Abs. 2 ZPO auf Erhöhung des Freibetrags für Betriebsausgaben stellen.
  4. Mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung gegen Freigabe des Kontos verhandeln. Mehr: Kontopfändung – was tun?

Pfändung beim Finanzamt und bei der Krankenkasse

Finanzamt und Krankenkasse brauchen keinen gerichtlichen Titel; sie pfänden mit eigener Vollstreckungsanordnung. Die Pfändungsgrenzen und der § 850i-Schutz gelten aber auch ihnen gegenüber. Beide können Steuern bzw. Beiträge stunden oder in Raten bewilligen. Mehr: Pfändung durch das Finanzamt und Schulden bei der Krankenkasse.

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz für Selbstständige

Wer aktuell selbstständig ist, durchläuft das Regelinsolvenzverfahren – mit demselben Ziel: Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit aus der Masse freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO); Sie arbeiten dann weiter und führen an den Treuhänder so viel ab, wie Sie als Angestellter abgeben müssten (§ 295a InsO). Wer die Selbstständigkeit aufgegeben hat und weniger als 20 Gläubiger sowie keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen hat, kann die Verbraucherinsolvenz beantragen. Mehr: Schuldnerberatung für Selbstständige, Schuldnerberatung für Unternehmen und Regelinsolvenz.

Häufige Fragen zur Pfändung bei Selbstständigen

Gibt es eine Pfändungstabelle für Selbstständige?

Nein. Die Tabelle gilt direkt nur für Arbeitseinkommen. Über § 850i ZPO können Sie aber erreichen, dass Ihnen dieselben Beträge belassen werden.

Was ist der Pfändungsfreibetrag für Selbstständige?

Auf dem P-Konto 1.590 € im Monat (ab 1. Juli 2026), erhöht um Unterhaltspflichten. Bei gepfändeten Forderungen der Betrag, den das Vollstreckungsgericht auf Ihren Antrag nach § 850i ZPO festsetzt.

Dürfen Gläubiger meine Kunden anschreiben?

Ja. Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird der Kunde als Drittschuldner angeschrieben und muss an den Gläubiger zahlen. Das ist für viele Selbstständige der schmerzhafteste Teil – deshalb sollte man eine Einigung suchen, bevor es so weit kommt.

Kann ich als Selbstständiger Privatinsolvenz anmelden?

Nur, wenn Sie die Selbstständigkeit beendet haben und die Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Sonst gilt die Regelinsolvenz – ebenfalls mit Restschuldbefreiung.

Als Selbstständiger haben Sie mehr Gestaltungsspielraum als Arbeitnehmer – aber auch mehr Fallstricke. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange prüfen im kostenfreien Erstgespräch, wie Sie Einkommen und Betrieb schützen.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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