Kontopfändung: Ablauf, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, was tun

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 4. Juni 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

RATGEBER · KOSTENLOS

Konto plötzlich blockiert? Wie eine Kontopfändung abläuft und welche Schritte jetzt wichtig sind – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.

ABLAUF

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Eine Kontopfändung beginnt, wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt hat und das Vollstreckungsgericht die Pfändung anordnet. Ihre Bank wird dann zur sogenannten Drittschuldnerin und muss das Guthaben oberhalb des geschützten Betrags zurückhalten. Ab Zustellung des Beschlusses ist das Konto zunächst blockiert, bis die geschützten Beträge berücksichtigt sind.

💡 Kurz erklärt: Mit einem Pfändungsschutzkonto bleibt Ihnen trotz Pfändung der monatliche Grundfreibetrag erhalten.

Kontopfändung – Beratung zu Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BESCHLUSS

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist das zentrale Dokument der Kontopfändung. Er pfändet zum einen Ihre Forderung gegen die Bank und überweist sie zum anderen an den Gläubiger.

⚠ Wichtiger Hinweis

Prüfen Sie den Beschluss genau: Stimmen die Angaben, ist die Forderung berechtigt, und sind eventuelle Fristen oder Einwendungen zu beachten? Bei Zweifeln sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.

HANDLUNGSSCHRITTE

Was tun bei einer Kontopfändung?

  • ✓
    P-Konto einrichtenWandeln Sie Ihr Konto unverzüglich in ein Pfändungsschutzkonto um, falls noch nicht geschehen. So bleibt Ihnen der Grundfreibetrag erhalten.
  • ✓
    Freibeträge nachweisenLassen Sie sich ggf. einen höheren Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung bestätigen und reichen Sie diese bei der Bank ein.
  • ✓
    Forderung prüfenPrüfen Sie, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt und nicht bereits verjährt ist. In manchen Fällen bestehen Einwendungen gegen die Vollstreckung.
  • ✓
    Beratung suchenHolen Sie sich Unterstützung, um die Pfändung zu bewältigen. Eine Schuldenregulierung kann der nächste Schritt sein.

Allgemeine, neutrale Hinweise zu Verbraucherrechten bietet auch die staatliche Finanzaufsicht.

SOFORTMASSNAHMEN

Sofortmaßnahmen: Das sollten Sie in den ersten Tagen tun

Nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank zählt jeder Tag. Diese fünf Schritte sichern Ihr Geld und verschaffen Ihnen Zeit, die Forderung dahinter zu klären.

  1. Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Verlangen Sie das schriftlich von Ihrer Bank; sie muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach der Pfändung, wirkt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Pfändung (§ 850k ZPO). Anleitung und Musterschreiben
  2. Beschluss anfordern und prüfen. Lassen Sie sich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von der Bank geben. Stimmen Gläubiger, Betrag und Aktenzeichen? Ist die Forderung tituliert, bereits bezahlt oder verjährt?
  3. Freibetrag erhöhen lassen. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen für andere Personen steht Ihnen mehr als der Grundfreibetrag zu. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung nach § 903 ZPO; LR Schuldnerberatung stellt sie online zum Festpreis aus.
  4. Unpfändbare Beträge freigeben lassen. Liegen Kindergeld, Nachzahlungen von Sozialleistungen oder andere unpfändbare Beträge auf dem Konto, beantragen Sie die Freigabe beim Vollstreckungsgericht (§ 906 ZPO).
  5. Die Forderung klären. Ratenzahlung oder Vergleich mit dem Gläubiger, Erinnerung bei unberechtigter Pfändung, oder bei mehreren Gläubigern eine geordnete Entschuldung. Das Erstberatungsgespräch bei LR Schuldnerberatung ist kostenfrei.

Die ausführliche Checkliste nach Tagen finden Sie unter Kontopfändung: Die ersten vier Wochen.

FREIBETRÄGE

Freibeträge auf dem P-Konto (Stand 1. Juli 2026)

Auf einem Pfändungsschutzkonto ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt. Alle weiteren Beträge gelten erst, wenn Sie der Bank eine Bescheinigung vorlegen.

Position Betrag im Monat Nachweis
Grundfreibetrag (§ 899 Abs. 1 ZPO) 1.590,00 € keiner, automatisch
Erste unterhaltsberechtigte Person (§ 902 Nr. 1 ZPO) + 597,42 € Bescheinigung
Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, je + 332,83 € Bescheinigung
Kindergeld für eigene Kinder + 259,00 € je Kind (2026) Bescheinigung
Sozialleistungen für Personen in der Bedarfsgemeinschaft + tatsächlicher Betrag Bescheinigung
Einmalige Sozialleistungen, Nachzahlungen bis 500 € + tatsächlicher Betrag Bescheinigung
Höhere Nachzahlungen, besondere Bedürfnisse individuell Beschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 906 ZPO)

Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern, die Kindergeld bezieht, hat einen geschützten Betrag von 1.590,00 € + 597,42 € + 332,83 € + 2 × 259,00 € = 3.038,25 € im Monat. Ohne Bescheinigung schützt die Bank nur 1.590,00 €. Die vollständige Pfändungstabelle 2026 zeigt, was bei einer Lohnpfändung vom Nettoeinkommen bleibt.

RECHNER

Pfändungsrechner: Was Ihnen monatlich bleibt

Geben Sie Ihr Nettoeinkommen und die Zahl der Personen ein, denen Sie Unterhalt leisten. Der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag nach der Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026.




FAQ

Häufige Fragen zur Kontopfändung

Wie lange dauert eine Kontopfändung?

Bis die Forderung samt Zinsen und Kosten vollständig bezahlt ist oder der Gläubiger die Pfändung aufhebt, etwa nach einer Ratenvereinbarung. Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden Einzelpfändungen unzulässig.

Kann die Bank mein Konto bei einer Pfändung kündigen?

Eine Pfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Die Bank muss das Konto auf Verlangen als P-Konto weiterführen. Kündigt sie trotzdem, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto bei jeder anderen Bank (§ 31 ZKG).

Mein Gehalt ist gestern eingegangen, ist es weg?

Nicht, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Der Schutz wirkt dann rückwirkend, und die Bank muss den Freibetrag auszahlen.

Was passiert mit Geld über dem Freibetrag?

Es wird an den pfändenden Gläubiger ausgekehrt, in der Regel nach Ablauf des Monats. Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrags dürfen Sie bis zu drei Monate übertragen (§ 899 Abs. 2 ZPO).

Darf ich ein zweites Konto eröffnen?

Ja, aber nur ein Konto darf P-Konto sein (§ 850k Abs. 3 ZPO), und ein neues Konto kann vom nächsten Gläubiger genauso gepfändet werden. Wandeln Sie das bestehende Konto um, statt auszuweichen.

Erfährt mein Arbeitgeber von der Kontopfändung?

Nein. Bei der Kontopfändung ist nur die Bank Drittschuldner. Der Arbeitgeber wird erst bei einer Lohnpfändung angeschrieben.

UNSERE HILFE

Wir helfen Ihnen bei der Kontopfändung

Eine Kontopfändung muss kein Dauerzustand sein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr geschütztes Guthaben zu sichern, die Forderung zu prüfen und einen Weg aus den Schulden zu finden. Informieren Sie sich auch über die Pfändungsfreigrenze und das Existenzminimum bei Schulden.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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