Ist Arbeitslosengeld pfändbar? ALG I und Pfändung

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurz gesagt: Arbeitslosengeld I ist pfändbar. Als laufende Geldleistung wird es nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen behandelt, es gilt also die Pfändungstabelle. Weil ALG I nur 60 % des pauschalierten Nettoentgelts beträgt (67 % mit Kind), liegt es in den allermeisten Fällen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.590,00 € im Monat – dann bleibt nichts pfändbar. Gefährlich ist vor allem die Kontopfändung: Auf dem Girokonto ist auch geschütztes Geld blockiert, solange kein P-Konto besteht.

ALG I ist Lohnersatz – und wird auch so behandelt

Arbeitslosengeld nach § 136 SGB III ersetzt den weggefallenen Verdienst. Solche laufenden Geldleistungen ordnet § 54 Abs. 4 SGB I den Regeln über Arbeitseinkommen zu. Damit gelten die Freibeträge des § 850c ZPO:

Unterhaltsberechtigte Personen Monatlicher Freibetrag
keine 1.587,40 €
1 2.184,82 €
2 2.517,65 €
3 2.850,48 €

Vom Teil über dem Freibetrag sind 70 % pfändbar, wenn Sie niemandem Unterhalt schulden; bei einer unterhaltsberechtigten Person nur 50 %, bei zweien 40 %.

Die Agentur für Arbeit ist eigene Drittschuldnerin

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Ihren früheren Arbeitgeber erfasst das Arbeitslosengeld nicht. Der Gläubiger muss einen neuen Beschluss erwirken, in dem die Agentur für Arbeit als Drittschuldnerin benannt ist. Bis dahin zahlt die Agentur in voller Höhe an Sie aus.

Das ist auch der Grund, warum viele Pfändungen bei Arbeitslosigkeit faktisch pausieren: Der Aufwand lohnt sich für den Gläubiger meist nicht, weil ohnehin nichts zu holen ist.

Kostenfreies Erstgespräch

Pfändung trotz Arbeitslosengeld? Wir klären, was zulässig ist.

Wir prüfen den Beschluss gegen die Agentur für Arbeit, rechnen Ihren Freibetrag nach und sorgen dafür, dass Ihr Konto entsperrt wird – kostenfrei im Erstgespräch.

Termin online buchen ✆ 040 228 635 74

Kostenfrei und unverbindlich · vor Ort in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.

Rechenbeispiele mit den Werten 2026/2027

Beispiel 1 – ohne Unterhaltspflichten. Sie erhalten 1.700 € ALG I im Monat. Der Betrag wird auf volle 10 € abgerundet, bleibt also bei 1.700 €.

(1.700 € − 1.587,40 €) × 70 % = 78,82 € pfändbar. Ihnen verbleiben 1.621,18 €.

Beispiel 2 – mit einem Kind. Bei gleichem Arbeitslosengeld von 1.700 € und einer unterhaltsberechtigten Person liegt der Freibetrag bei 2.184,82 €. Das ALG I liegt darunter – pfändbar sind 0 €.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall mit der Pfändungstabelle 2026/2027 durch. Weil ALG I 60 % (mit Kind 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts beträgt, müsste Ihr früherer Verdienst schon sehr hoch gewesen sein, damit überhaupt etwas pfändbar wird.

Die eigentliche Gefahr: die Kontopfändung

Der Pfändungsschutz aus der Tabelle gilt für den Anspruch gegen die Agentur. Sobald das Geld auf Ihrem Konto ist, greift eine Kontopfändung auf das gesamte Guthaben zu.

Deshalb gilt: P-Konto einrichten, bevor die erste Pfändung eingeht. Der Grundfreibetrag von 1.590,00 € ist dort automatisch geschützt. Mit einer P-Konto-Bescheinigung kommen 597,42 € für die erste unterhaltsberechtigte Person, je 332,83 € für weitere Personen und das Kindergeld in tatsächlicher Höhe hinzu.

Ein Beispiel: 1.700 € ALG I plus 259 € Kindergeld gehen auf dem P-Konto ein. Ohne Bescheinigung schützt die Bank 1.590,00 €, der Rest von 369,00 € wäre weg. Mit Bescheinigung steigt der Freibetrag auf 2.446,42 € – das gesamte Guthaben bleibt verfügbar.

Aufrechnung durch die Agentur für Arbeit

Eine Besonderheit betrifft Forderungen der Agentur selbst, etwa aus überzahltem Arbeitslosengeld. Hier braucht sie keine Pfändung, sondern kann nach § 51 SGB I aufrechnen – bis zur Hälfte der laufenden Leistung. Die Grenze: Sie dürfen dadurch nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II werden. Widersprechen Sie, wenn die Aufrechnung Sie unter das Existenzminimum drückt; die Agentur muss dann neu entscheiden. Mehr dazu unter Existenzminimum bei Schulden.

Abgrenzung zum Bürgergeld

Wer keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf ALG I hat, bezieht Bürgergeld nach dem SGB II. Dafür gelten andere Regeln, insbesondere bei der Aufrechnung durch das Jobcenter. Den Überblick dazu finden Sie unter Ist Bürgergeld pfändbar?.

ALG I in der Privatinsolvenz

Der pfändbare Teil des Arbeitslosengeldes gehört zur Insolvenzmasse und fällt unter die Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO – in der Praxis ist das meist ein Betrag von null. Die Wohlverhaltensphase läuft trotzdem weiter, denn die Abtretungsfrist von drei Jahren hängt nicht davon ab, ob tatsächlich etwas abgeführt wird. Es besteht aber eine Erwerbsobliegenheit: Sie müssen sich um eine zumutbare Arbeit bemühen (§ 295 InsO).

Was Sie jetzt tun sollten

  1. P-Konto einrichten und die Bescheinigung nachreichen, sobald Sie Unterhaltspflichten oder Kindergeld haben.
  2. Beschluss prüfen: Ist die Agentur für Arbeit wirklich als Drittschuldnerin benannt? Andernfalls darf sie nichts einbehalten.
  3. Freibetrag nachrechnen und der Agentur jede unterhaltsberechtigte Person melden.
  4. Bei Aufrechnung nach § 51 SGB I Ihre Bedarfssituation darlegen – bis zur Hilfebedürftigkeit darf nicht aufgerechnet werden.
  5. Die Schulden selbst angehen. Arbeitslosigkeit ist oft der richtige Zeitpunkt für eine außergerichtliche Einigung oder eine Privatinsolvenz, weil der pfändbare Betrag gerade niedrig ist.

Häufige Fragen

Kann die Agentur für Arbeit ALG I an Gläubiger überweisen?
Nur mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der sie als Drittschuldnerin benennt, und nur in Höhe des pfändbaren Teils nach der Pfändungstabelle.
Wie viel ist von 1.700 € Arbeitslosengeld pfändbar?
Ohne Unterhaltspflichten 78,82 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person ist nichts pfändbar, weil der Freibetrag bei 2.184,82 € liegt.
Mein Konto ist gesperrt, obwohl nur ALG I eingeht – warum?
Weil die Bank ohne P-Konto jedes Guthaben blockiert, unabhängig von der Herkunft. Wandeln Sie das Konto sofort um; die Umwandlung wirkt auf den Monatsersten zurück.
Darf das Arbeitslosengeld wegen Unterhaltsschulden stärker gepfändet werden?
Ja. Unterhaltsgläubiger sind nach § 850d ZPO bevorrechtigt, dann gilt ein niedrigerer Selbstbehalt. Details unter Unterhaltspfändung und Vorrang.
Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

Mehr über Kai Lange · Unser Team · Kostenfreies Erstgespräch

Kostenfreies Erstgespräch

Ihren Termin direkt wählen

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.

Termin online buchen ✆ 040 228 635 74

Persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.Sie möchten sich nicht auf eine Uhrzeit festlegen? Lassen Sie sich zurückrufen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Vorheriger Beitrag
Ist Krankengeld pfändbar? Ja – aber selten viel
Nächster Beitrag
Ist Bürgergeld pfändbar? Was Gläubiger dürfen