P-Konto-Bescheinigung: Wer stellt sie aus und was steht drin

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2026Erstveröffentlichung: 4. Juni 2026

RATGEBER · KOSTENLOS

Mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen Sie Ihren geschützten Freibetrag. Wer sie ausstellt und wie Sie sie einreichen – erklärt von der LR Schuldnerberatung.

GRUNDLAGEN

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?

Die P-Konto-Bescheinigung ist ein Nachweis, der Ihrer Bank bestätigt, dass Ihnen über den gesetzlichen Grundfreibetrag hinaus ein höherer pfändungsfreier Betrag zusteht. Ohne diese Bescheinigung schützt das Pfändungsschutzkonto zunächst nur den Grundbetrag zum Schutz des Existenzminimums. Mit ihr berücksichtigt die Bank zusätzliche Freibeträge, etwa für unterhaltsberechtigte Personen.

💡 Kurz erklärt: Erst die Bescheinigung sorgt dafür, dass höhere Freibeträge – zum Beispiel für Kinder oder bestimmte Sozialleistungen – auf Ihrem Konto tatsächlich geschützt werden.

P-Konto-Bescheinigung beantragen – Beratung zum erhöhten Freibetrag

AUSSTELLER

Wer stellt die P-Konto-Bescheinigung aus?

Ausstellen dürfen die Bescheinigung verschiedene geeignete Stellen. Dazu zählen in der Regel anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater sowie bestimmte Sozialleistungsträger und Familienkassen. Welche Stelle in Ihrem Fall die passende ist, hängt davon ab, worauf sich der erhöhte Freibetrag stützt. Wir unterstützen Sie gern dabei, die richtige Stelle zu finden.

INHALT

Was steht in der Bescheinigung?

Die Bescheinigung weist die zusätzlichen Freibeträge konkret aus. Typischerweise enthält sie Angaben zu unterhaltsberechtigten Personen, zu Sozialleistungen oder Kindergeld sowie zu weiteren gesetzlich geschützten Beträgen.

⚠ Wichtiger Hinweis

Die genauen Beträge ändern sich von Zeit zu Zeit – bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültigen Werte. Wie sich die Freibeträge zusammensetzen, erläutern wir auf unserer Seite zur Pfändungsfreigrenze.

ABLAUF

So reichen Sie die Bescheinigung ein

  • Bescheinigung ausstellen lassenWenden Sie sich an eine geeignete Stelle und legen Sie die nötigen Nachweise vor, etwa Geburtsurkunden der Kinder oder Bescheide über Sozialleistungen.
  • Bei der Bank vorlegenReichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein. Der erhöhte Freibetrag wird ab Vorlage berücksichtigt – am besten zeitnah, damit kein geschütztes Guthaben unnötig blockiert wird.

Weiterführende, neutrale Informationen zu Verbraucherrechten bietet auch die staatliche Finanzaufsicht.

UNSERE HILFE

Wir helfen Ihnen bei der P-Konto-Bescheinigung

Als Schuldnerberatung stellen wir Ihnen die P-Konto-Bescheinigung aus und prüfen, welcher Freibetrag Ihnen tatsächlich zusteht. So stellen Sie sicher, dass Ihnen trotz Pfändung genügend Geld zum Leben bleibt. Erfahren Sie mehr über das Pfändungsschutzkonto und Ihre Möglichkeiten bei einer Kontopfändung.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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