Existenzminimum bei Schulden: Was Ihnen gesetzlich zusteht

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 4. Juni 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

RATGEBER · KOSTENLOS

Auch bei Schulden und Pfändungen muss Ihnen genug zum Leben bleiben. Was das Existenzminimum schützt – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.

GRUNDLAGEN

Was bedeutet Existenzminimum?

Das Existenzminimum ist der Betrag, der für ein menschenwürdiges Leben unverzichtbar ist – also für Wohnen, Ernährung, Kleidung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Gesetzgeber schützt dieses Minimum, damit niemand durch eine Pfändung in eine Notlage gerät. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, wie hoch die Schulden sind.

💡 Kurz erklärt: Der Schutz greift automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind – Sie müssen ihn aber gegebenenfalls durch Nachweise belegen.

Existenzminimum bei Schulden – Beratung zum geschützten Grundbedarf

SCHUTZ

Wie wird das Existenzminimum bei Pfändungen geschützt?

Bei einer Pfändung sorgt die Pfändungsfreigrenze dafür, dass ein bestimmter Teil Ihres Einkommens oder Guthabens unangetastet bleibt. Die konkreten Beträge hängen unter anderem davon ab, wie viele Personen Sie unterhalten.

⚠ Wichtiger Hinweis

Die Werte werden regelmäßig angepasst. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültigen Beträge, da sich diese ändern können.

Weiterführende, neutrale Hinweise zu Verbraucherrechten bietet auch die staatliche Finanzaufsicht.

P-KONTO

Existenzminimum und das P-Konto

Damit Ihnen das Existenzminimum auch bei einer Kontopfändung erhalten bleibt, ist das Pfändungsschutzkonto entscheidend. Es schützt automatisch einen monatlichen Grundbetrag. Steht Ihnen mehr zu, lässt sich der geschützte Betrag mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.

GESCHÜTZT
Grundbedarf
ABHÄNGIG VON
Unterhaltspflichten
KONTOSCHUTZ
über P-Konto
ANPASSUNG
regelmäßig
HANDLUNGSSCHRITTE

So sichern Sie Ihr Existenzminimum

  • ✓
    Pfändungsschutzkonto nutzenStellen Sie sicher, dass Ihr Konto als P-Konto geführt wird, damit der Grundfreibetrag automatisch geschützt ist.
  • ✓
    Höheren Bedarf nachweisenLassen Sie sich erhöhte Freibeträge bescheinigen, wenn Sie unterhaltspflichtig sind oder bestimmte Leistungen beziehen.
UNSERE HILFE

Wir setzen uns für Ihr Existenzminimum ein

Niemand soll wegen Schulden unter das Existenzminimum fallen. Wir beraten Sie, prüfen Ihre Freibeträge und helfen Ihnen, das Ihnen zustehende Geld zu sichern. Erfahren Sie mehr über das Pfändungsschutzkonto und die Schuldenregulierung.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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