Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurze Antwort: Gegen ein Inkassoschreiben können Sie jederzeit formlos widersprechen – eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, anders als beim gerichtlichen Mahnbescheid (zwei Wochen). Sinnvoll ist der Widerspruch, wenn Sie die Forderung nicht kennen, sie bereits bezahlt oder verjährt ist oder die Inkassokosten überhöht sind. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich, verlangen Sie eine vollständige Forderungsaufstellung und zahlen Sie bis zur Klärung nichts auf die bestrittenen Positionen. Eine bestrittene Forderung darf nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Unten finden Sie zwei Musterbriefe zum Kopieren.
Wann ein Widerspruch gegen Inkasso sinnvoll ist
Nicht jede Inkassoforderung ist falsch – aber viele sind zumindest in Teilen angreifbar. Ein Widerspruch lohnt sich vor allem in diesen Fällen:
- Sie kennen die Forderung nicht. Kein Vertrag, keine Bestellung, keine Rechnung – häufig bei Identitätsmissbrauch, Abo-Fallen oder verwechselten Namen.
- Sie haben bereits bezahlt oder die Forderung wurde erlassen, gestundet oder verglichen.
- Die Forderung ist verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Verjährte Forderungen müssen Sie nicht zahlen – aber nur, wenn Sie die Verjährung ausdrücklich einwenden. Details im Ratgeber Wann verjähren Schulden?
- Die Inkassokosten sind zu hoch. Seit 2021 sind sie gesetzlich begrenzt; bei unbestrittenen Forderungen ist in der Regel höchstens eine 0,9-Geschäftsgebühr erstattungsfähig. Was genau erlaubt ist, erklären wir unter Inkassokosten: Wie hoch dürfen sie sein?
- Die Hauptforderung stimmt, aber Zinsen oder Nebenkosten nicht. Dann zahlen Sie die berechtigte Hauptforderung und widersprechen nur den Nebenforderungen.
- Das Inkassounternehmen ist nicht registriert. Prüfen Sie es im Rechtsdienstleistungsregister. Unregistrierte Anbieter dürfen keine Forderungen eintreiben.
Was der Widerspruch bewirkt – und was nicht
Mit dem Widerspruch wird die Forderung zur bestrittenen Forderung. Das hat drei Folgen: Erstens darf das Inkassounternehmen sie nicht mehr als „unbestritten“ behandeln und muss die Berechtigung belegen. Zweitens ist eine Meldung an die SCHUFA oder andere Auskunfteien unzulässig, solange die Forderung bestritten ist (§ 31 Abs. 2 BDSG). Drittens kann der Gläubiger die Forderung nur noch gerichtlich durchsetzen – per Mahnbescheid oder Klage. Erst mit einem Titel darf gepfändet werden.
Was der Widerspruch nicht bewirkt: Eine berechtigte Forderung verschwindet nicht. Verzugszinsen laufen weiter, und wenn der Gläubiger vor Gericht gewinnt, kommen Gerichts- und Anwaltskosten dazu. Widersprechen Sie deshalb nur, wenn Sie einen Grund haben – und reagieren Sie auf einen späteren Mahnbescheid unbedingt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.
Vor dem Widerspruch: Diese Angaben muss Ihnen das Inkasso liefern
Seit Oktober 2021 muss ein Inkassounternehmen Verbrauchern schon im ersten Schreiben offenlegen (§ 13a RDG): den Namen des Auftraggebers, den Forderungsgrund mit Datum des Vertrags oder der Bestellung, bei Abtretung den ursprünglichen Gläubiger, die Zinsberechnung mit Zinssatz und Zeitraum, die Höhe der Inkassokosten und den Hinweis, dass Sie als Verbraucher nur die gesetzlich begrenzten Kosten schulden. Fehlen diese Angaben, verlangen Sie sie ausdrücklich. Ohne nachvollziehbare Forderungsaufstellung müssen Sie nicht zahlen.
Musterbrief 1: Forderung bestreiten und Nachweise verlangen
Absender: Vorname Name, Straße, PLZ Ort
An: [Inkassounternehmen], [Anschrift]Ihr Aktenzeichen: [Nummer] · Datum: [Datum]
Widerspruch gegen Ihre Forderung vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] machen Sie eine Forderung in Höhe von [Betrag] Euro geltend. Diese Forderung bestreite ich dem Grunde und der Höhe nach. [Optional: Mir ist kein Vertrag mit dem genannten Gläubiger bekannt. / Die Forderung habe ich am [Datum] bereits vollständig bezahlt, Nachweis anbei.]
Bitte übersenden Sie mir eine vollständige Forderungsaufstellung mit den Angaben nach § 13a RDG: Name und Anschrift des Gläubigers, Vertrags- bzw. Bestelldatum, Kopie des Vertrags oder der Bestellung, Rechnungen und Mahnungen, Zinsberechnung sowie eine Aufschlüsselung Ihrer Inkassokosten.
Bis zur Klärung leiste ich keine Zahlung. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich; die Forderung ist bestritten (§ 31 Abs. 2 BDSG). Weitere Mahnungen und Anrufe bitte ich zu unterlassen; Schreiben nehme ich ausschließlich schriftlich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Musterbrief 2: Einrede der Verjährung
Absender, Anschrift, Aktenzeichen und Datum wie oben
Einrede der Verjährung – Ihre Forderung vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geltend gemachte Forderung aus [Vertrag/Rechnung vom Datum] ist verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) begann mit Ablauf des Jahres [Jahr] und endete am 31.12.[Jahr]. Ich erhebe hiermit ausdrücklich die Einrede der Verjährung (§ 214 BGB) und verweigere die Leistung.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass Sie die Angelegenheit nicht weiterverfolgen. Einer Übermittlung meiner Daten an Auskunfteien widerspreche ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wichtig bei der Verjährung: Erkennen Sie die Forderung nicht an – keine Teilzahlung, keine Ratenbitte, keine Stundungsanfrage. Jedes Anerkenntnis lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 BGB). Ist die Forderung bereits tituliert (Vollstreckungsbescheid, Urteil), gilt eine Frist von 30 Jahren – dann hilft dieser Musterbrief nicht.
So schicken Sie den Widerspruch richtig ab
Der Widerspruch braucht keine besondere Form – eine E-Mail genügt. Sicherer ist der Brief per Einwurf-Einschreiben, weil Sie den Zugang später beweisen können. Behalten Sie eine Kopie und notieren Sie das Datum. Legen Sie Nachweise bei, wenn Sie welche haben (Zahlungsbeleg, Kündigung, Widerruf). Was Sie nicht tun sollten: anrufen und mündlich diskutieren, Teilbeträge „zur Beruhigung“ zahlen oder Ratenzahlung anbieten, wenn Sie die Forderung bestreiten – all das kann als Anerkenntnis gewertet werden.
Was nach dem Widerspruch passiert
Drei Reaktionen sind typisch. Das Inkassounternehmen legt Nachweise vor – dann prüfen Sie in Ruhe, ob die Forderung doch berechtigt ist. Es passiert nichts mehr – bei unsicheren oder verjährten Forderungen ist das häufig; eine Bestätigung bekommen Sie selten. Oder der Gläubiger beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dann gilt eine echte Frist: Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung müssen Sie beim Mahngericht Widerspruch einlegen, sonst folgt der Vollstreckungsbescheid – und damit ein Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist. Wie das geht, steht im Ratgeber Mahnbescheid erhalten: Widerspruch, Frist und Folgen.
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Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir, ob die Forderung berechtigt ist, ob sie verjährt sein könnte und welche Kosten Sie tatsächlich schulden. Wenn mehrere Gläubiger drängen, zeigen wir Ihnen den Weg zu einer Gesamtlösung – außergerichtlich oder über die Privatinsolvenz.
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Wenn die Forderung berechtigt ist
Ist die Forderung korrekt und nicht verjährt, hilft Widersprechen nicht weiter – dann geht es um die Lösung. Bei einer einzelnen Forderung sind Ratenzahlung oder ein Vergleich mit Einmalzahlung oft möglich; worauf Sie dabei achten müssen, erklärt der Ratgeber Inkasso nicht bezahlt: Was passiert – und wie Sie eine Einigung erreichen. Bei mehreren Gläubigern lohnt der Blick aufs Ganze: eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern oder, wenn das nicht reicht, die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Einen Überblick über Ihre Rechte gegenüber Inkassounternehmen gibt die Seite Inkasso: Was tun bei einer Inkassoforderung?
Häufige Fragen zum Inkasso-Widerspruch
Rechtsgrundlagen: § 13a RDG (Darlegungs- und Informationspflichten), § 13e RDG (Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten), Nr. 2300 VV RVG, § 31 Abs. 2 BDSG, §§ 195, 199, 212, 214 BGB, §§ 692, 694 ZPO · Stand: Oktober 2026
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