Vollstreckungsbescheid: Einspruch, Fristen und Folgen

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • Der Vollstreckungsbescheid folgt auf einen Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.
  • Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO).
  • Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, um Einspruch einzulegen.
  • Ohne Einspruch wird er rechtskräftig – ein bis zu 30 Jahre vollstreckbarer Titel.
ÜBERBLICK

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Hat ein Gläubiger einen Mahnbescheid erwirkt und Sie haben nicht fristgerecht widersprochen, kann er diesen Titel beantragen. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel: Der Gläubiger kann damit die Zwangsvollstreckung betreiben, also zum Beispiel Ihr Konto oder Ihren Lohn pfänden lassen.

💡 Kurz erklärt: Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO). Reagieren Sie schnell, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten.

FRISTEN

Welche Frist gilt und wie wehren Sie sich?

Nach der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 700 ZPO in Verbindung mit § 339 ZPO). Den Einspruch richten Sie an das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. Anders als beim Mahnbescheid liegt hier kein Vordruck bei – Sie müssen selbst aktiv werden und den Einspruch schriftlich erklären. Prüfen Sie das genaue Fristende auf dem Bescheid.

UNTERSCHIED

Widerspruch oder Einspruch – was ist der Unterschied?

Gegen den Mahnbescheid legen Sie Widerspruch ein, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch. Beide Fristen betragen zwei Wochen. Der Unterschied: Beim Widerspruch reicht der beiliegende Vordruck, beim Einspruch müssen Sie selbst tätig werden. Ein rechtzeitiger Einspruch verhindert, dass der Titel rechtskräftig wird.

FOLGEN

Welche Folgen hat das Schreiben?

Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und ist bis zu 30 Jahre vollstreckbar. Der Gläubiger kann dann die Zwangsvollstreckung einleiten – etwa durch eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung. Deshalb sollten Sie ein solches Schreiben niemals ignorieren. Bei mehreren Forderungen hilft Ihnen unsere Schuldnerberatung weiter.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Vollstreckungsbescheid

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Er ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren und ein vollstreckbarer Titel. Er folgt, wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde.
Welche Frist gilt für den Einspruch?
Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 700 ZPO). Das genaue Fristende steht auf dem Bescheid.
Wie lege ich Einspruch ein?
Den Einspruch erklären Sie schriftlich gegenüber dem Mahngericht, das den Bescheid erlassen hat. Ein Vordruck liegt – anders als beim Mahnbescheid – nicht bei.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Ohne Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und bleibt bis zu 30 Jahre vollstreckbar. Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung betreiben.
Welche Folgen drohen konkret?
Möglich sind unter anderem eine Kontopfändung, eine Lohnpfändung oder der Besuch eines Gerichtsvollziehers. Handeln Sie deshalb rechtzeitig.
Was ist der Unterschied zwischen Mahn- und Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist der erste Schritt, gegen ihn legen Sie Widerspruch ein. Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt, gegen ihn hilft nur der Einspruch.
RECHTSGRUNDLAGE

Gesetzliche Grundlage

Der Vollstreckungsbescheid ist in den §§ 699 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der Einspruch ergibt sich aus § 700 ZPO, die Antragsfrist des Gläubigers aus § 701 ZPO.

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