Vollstreckungsbescheid
Was ein Vollstreckungsbescheid bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie sich wehren – erklärt von der LR Schuldnerberatung.
- Der Vollstreckungsbescheid folgt auf einen Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.
- Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO).
- Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, um Einspruch einzulegen.
- Ohne Einspruch wird er rechtskräftig – ein bis zu 30 Jahre vollstreckbarer Titel.
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Ein Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Hat ein Gläubiger einen Mahnbescheid erwirkt und Sie haben nicht fristgerecht widersprochen, kann er diesen Titel beantragen. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel: Der Gläubiger kann damit die Zwangsvollstreckung betreiben, also zum Beispiel Ihr Konto oder Ihren Lohn pfänden lassen.
💡 Kurz erklärt: Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO). Reagieren Sie schnell, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten.
Welche Frist gilt und wie wehren Sie sich?
Nach der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 700 ZPO in Verbindung mit § 339 ZPO). Den Einspruch richten Sie an das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. Anders als beim Mahnbescheid liegt hier kein Vordruck bei – Sie müssen selbst aktiv werden und den Einspruch schriftlich erklären. Prüfen Sie das genaue Fristende auf dem Bescheid.
Widerspruch oder Einspruch – was ist der Unterschied?
Gegen den Mahnbescheid legen Sie Widerspruch ein, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch. Beide Fristen betragen zwei Wochen. Der Unterschied: Beim Widerspruch reicht der beiliegende Vordruck, beim Einspruch müssen Sie selbst tätig werden. Ein rechtzeitiger Einspruch verhindert, dass der Titel rechtskräftig wird.
Welche Folgen hat das Schreiben?
Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und ist bis zu 30 Jahre vollstreckbar. Der Gläubiger kann dann die Zwangsvollstreckung einleiten – etwa durch eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung. Deshalb sollten Sie ein solches Schreiben niemals ignorieren. Bei mehreren Forderungen hilft Ihnen unsere Schuldnerberatung weiter.
Häufige Fragen zum Vollstreckungsbescheid
Gesetzliche Grundlage
Der Vollstreckungsbescheid ist in den §§ 699 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der Einspruch ergibt sich aus § 700 ZPO, die Antragsfrist des Gläubigers aus § 701 ZPO.
