Vollstreckungsbescheid: Einspruch, Fristen und Folgen

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Vollstreckungsbescheid

Was ein Vollstreckungsbescheid bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie sich wehren – erklärt von der LR Schuldnerberatung.

ÜBERBLICK

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Er ergeht, wenn Sie auf einen Mahnbescheid nicht fristgerecht reagiert haben. Mit ihm erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel.

💡 Kurz erklärt: Anders als der Mahnbescheid ist dieser Bescheid bereits ein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Vollstreckungsbescheid – Beratung zu Einspruch, Fristen und Zwangsvollstreckung

FRISTEN

Welche Frist gilt und wie wehren Sie sich?

Nach der Zustellung haben Sie eine gesetzlich festgelegte Frist, um Einspruch einzulegen. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuell gültige Einspruchsfrist.

  • den Bescheid und die zugrunde liegende Forderung prüfen
  • bei Zweifeln fristgerecht Einspruch einlegen
  • bei berechtigter Forderung eine Ratenzahlung prüfen
FOLGEN

Welche Folgen hat das Schreiben?

⚠ Wichtiger Hinweis

Bleibt ein Einspruch aus, wird der Titel rechtskräftig und der Gläubiger kann vollstrecken. Reagieren Sie daher rechtzeitig und lassen Sie sich beraten.

Rechtsnatur
Vollstreckungstitel
Reaktion
Einspruch möglich
Erstberatung
kostenlos
RECHTSGRUNDLAGE

Gesetzliche Grundlage

Das Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Den Wortlaut können Sie bei Gesetze im Internet nachlesen. Maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zum Vollstreckungsbescheid

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Es handelt sich um einen gerichtlichen Titel, der nach einem unbeantworteten Mahnbescheid ergeht und die Zwangsvollstreckung ermöglicht.
Wie kann ich Einspruch einlegen?
Dem Bescheid liegt eine Belehrung bei. Den Einspruch reichen Sie fristgerecht beim zuständigen Gericht ein. Bitte prüfen Sie die aktuell gültige Frist.
Was passiert ohne Einspruch?
Ohne fristgerechten Einspruch wird der Titel rechtskräftig, und der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung betreiben.
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