Inkasso: Was tun bei einer Inkassoforderung?
Ein Inkassoschreiben im Briefkasten löst bei vielen Menschen Panik aus. Wichtig ist: Ignorieren Sie die Forderung nicht – aber zahlen Sie auch nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, ob die verlangten Kosten zulässig sind und ob der Anspruch möglicherweise schon verjährt ist. Erst danach sollten Sie über die Zahlung entscheiden. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Rechte Sie haben und wie Sie richtig reagieren.
Was ist Inkasso – und wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
Inkasso bezeichnet das gewerbliche Eintreiben offener Forderungen im Auftrag eines Gläubigers. Ein Inkassounternehmen ist dabei kein Gericht und keine Behörde, sondern ein Dienstleister, der für den ursprünglichen Gläubiger – etwa einen Onlineshop, ein Mobilfunkunternehmen oder eine Bank – das Geld einfordert. Es kann daher nicht selbst pfänden oder vollstrecken, sondern zunächst nur schriftlich und telefonisch zur Zahlung auffordern.
Vom offenen Betrag zum Inkasso: die typischen Stufen
In der Regel verläuft der Weg zur Inkassoforderung in mehreren Schritten. Zunächst bleibt eine Rechnung offen, anschließend folgt eine oder mehrere Mahnungen durch den Gläubiger selbst. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, gibt der Gläubiger die Forderung an ein Inkassounternehmen ab oder verkauft sie. Zahlt der Schuldner auch dann nicht, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, das über einen Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid führen kann.
Wie viele Mahnungen kommen vor dem Inkasso?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Mahnungen gibt es nicht. Rechtlich kann bereits nach der ersten ausgebliebenen Zahlung ein Inkasso beauftragt werden, sofern Sie sich in Verzug befinden. In der Praxis versenden viele Unternehmen jedoch ein bis drei Mahnungen, bevor sie die Forderung abgeben. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass „noch Zeit“ ist – reagieren Sie frühzeitig.
Welche Rolle spielt das Inkassounternehmen rechtlich?
Das Inkassounternehmen tritt an die Stelle des Gläubigers oder handelt in dessen Auftrag. Es darf Sie zur Zahlung auffordern, hat aber keine hoheitlichen Befugnisse. Erst wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt – etwa ein Vollstreckungsbescheid – kann über einen Gerichtsvollzieher tatsächlich vollstreckt werden.
Muss ich eine Inkassoforderung immer bezahlen?
Nein. Sie müssen eine Inkassoforderung nur dann bezahlen, wenn sie tatsächlich berechtigt ist. Eine Forderung allein durch ein Inkassounternehmen wird nicht automatisch rechtmäßig. Sie haben das Recht, die Forderung zu prüfen und ihr bei Zweifeln zu widersprechen.
Wann die Forderung berechtigt ist
Berechtigt ist eine Forderung, wenn tatsächlich ein wirksamer Vertrag oder Anspruch besteht, die Leistung erbracht wurde und Sie den Betrag noch nicht bezahlt haben. In diesem Fall sollten Sie die Hauptforderung begleichen – notfalls über eine Ratenzahlung, wenn Ihnen die Summe auf einmal nicht möglich ist.
Wann Sie nicht zahlen müssen
Sie müssen nicht zahlen, wenn die Forderung unberechtigt ist, bereits beglichen wurde, auf einem widerrufenen oder nie zustande gekommenen Vertrag beruht oder wenn der Anspruch verjährt ist. Auch überhöhte Inkassogebühren müssen Sie nicht in voller Höhe akzeptieren.
Sollte man auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Ja – in jedem Fall. Auch wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, sollten Sie schriftlich reagieren und der Forderung widersprechen. Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird und am Ende ein vollstreckbarer Titel entsteht – selbst bei einer eigentlich unbegründeten Forderung.
Unberechtigtes Inkasso erkennen und abwehren
Nicht jede Inkassoforderung ist rechtmäßig. Manche Beträge sind überhöht, manche Forderungen längst verjährt und einige Schreiben stammen von unseriösen Absendern oder sind schlicht Betrug.
Woran Sie eine unberechtigte oder falsche Forderung erkennen
Prüfen Sie, ob der genannte Gläubiger und der Grund der Forderung Ihnen bekannt sind, ob Betrag und Leistung nachvollziehbar sind und ob das Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben macht – etwa Name und Anschrift des Auftraggebers, den Grund der Forderung und eine Aufschlüsselung der Kosten. Fehlen diese Angaben oder passt etwas nicht zusammen, ist Vorsicht geboten.
Betrug: Fake-Inkasso per E-Mail
Betrügerische Inkassoschreiben kommen häufig per E-Mail und fordern zur schnellen Zahlung auf ein ausländisches Konto auf. Warnsignale sind unpersönliche Anrede, Rechtschreibfehler, fehlende Angaben zum ursprünglichen Gläubiger und massiver Zeitdruck. Zahlen Sie in solchen Fällen nichts und lassen Sie das Schreiben prüfen.
So bestreiten Sie eine Forderung
Widersprechen Sie schriftlich, benennen Sie die Forderung eindeutig (Aktenzeichen) und erklären Sie, dass und warum Sie die Forderung bestreiten. Fordern Sie das Unternehmen auf, den Rechtsgrund und die ursprüngliche Vereinbarung nachzuweisen. Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis auf. Bei komplexen Fällen sollten Sie den Widerspruch anwaltlich formulieren lassen.
Was passiert, wenn ich das Inkasso ignoriere?
Wer eine berechtigte Inkassoforderung ignoriert, riskiert erhebliche Mehrkosten und rechtliche Konsequenzen. Das Inkassounternehmen kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid steht – die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.
Vom Inkasso zum Vollstreckungsbescheid
Nach dem außergerichtlichen Inkasso folgt bei Nichtzahlung häufig ein gerichtlicher Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid. Gegen beide können Sie fristgebunden Widerspruch bzw. Einspruch einlegen. Versäumen Sie diese Fristen, wird die Forderung vollstreckbar – und das oft für bis zu 30 Jahre.
Drohende Konto- oder Lohnpfändung
Liegt ein Titel vor, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben – etwa durch eine Konto- oder Lohnpfändung. Schützen können Sie Ihr Existenzminimum über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto); bei einer Lohnpfändung gelten gesetzliche Freibeträge. Je früher Sie handeln, desto mehr lässt sich abwenden.
Schulden über den Kopf gewachsen?
Wenn Inkassoforderungen sich häufen und Sie den Überblick verlieren, stehen Sie mit dem Problem nicht allein. Eine professionelle Schuldnerberatung hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu ordnen und einen Weg aus den Schulden zu finden.
Inkassokosten – was darf ein Inkassounternehmen verlangen?
Ein Inkassounternehmen darf nur die Kosten verlangen, die durch die berechtigte Rechtsverfolgung tatsächlich entstehen. Diese sind gesetzlich gedeckelt und orientieren sich an den Gebühren, die auch ein Rechtsanwalt berechnen dürfte. Pauschale oder mehrfach berechnete Gebühren müssen Sie nicht akzeptieren.
Zulässige Gebühren und gesetzliche Grenzen
Neben der eigentlichen Hauptforderung können Verzugszinsen sowie die Kosten der ersten Inkassotätigkeit anfallen. Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach der Höhe der Forderung. Mehrere aufeinanderfolgende Mahnungen dürfen nicht zu einer beliebigen Kostensteigerung führen.
Wann Inkassokosten überhöht sind
Überhöht sind Kosten insbesondere dann, wenn Gebühren für nicht erbrachte Leistungen, doppelte Bearbeitungspauschalen oder unrealistisch hohe Auslagen berechnet werden. In solchen Fällen sollten Sie die Aufschlüsselung anfordern und den überhöhten Anteil zurückweisen.
Verjährung: Wie lange darf Inkasso eine Forderung eintreiben?
Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren. Ist eine Forderung verjährt, müssen Sie sie nicht mehr bezahlen – auch dann nicht, wenn ein Inkassounternehmen sie noch geltend macht. Sie müssen sich allerdings aktiv auf die Verjährung berufen.
Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Verjährung von Schulden. Prüfen Sie bei älteren Forderungen immer, ob die Frist bereits abgelaufen ist.
Wie ein Titel die Verjährung verlängert
Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Titel, etwa einen Vollstreckungsbescheid, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Deshalb ist es so wichtig, rechtzeitig zu reagieren und keine gerichtlichen Titel entstehen zu lassen.
Inkasso und SCHUFA – welche Folgen drohen?
Ein Inkassoverfahren kann zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen – aber nicht automatisch. Bestrittene Forderungen dürfen grundsätzlich nicht ohne Weiteres gemeldet werden.
Wann ein Inkassofall zum SCHUFA-Eintrag wird
Ein Eintrag ist insbesondere dann zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder tituliert ist und Sie trotz Ankündigung nicht zahlen. Haben Sie der Forderung wirksam widersprochen, ist eine Meldung in der Regel unzulässig. Ist bereits ein unberechtigter Eintrag erfolgt, kann dieser gelöscht werden – wie das geht, erklären wir auf unserer Seite SCHUFA-Eintrag löschen.
Inkasso oder Anwalt – wer hilft bei Inkassoforderungen?
Bei berechtigten Forderungen, die Sie nicht auf einmal begleichen können, lohnt sich fast immer das Gespräch – entweder direkt mit dem Inkassounternehmen oder über einen Anwalt, der für Sie verhandelt. Gerade bei mehreren Gläubigern oder hohen Summen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Ratenzahlung oder Vergleich verhandeln
Viele Inkassoforderungen lassen sich über eine Ratenzahlung oder einen Vergleich lösen, bei dem gegen eine Einmalzahlung ein Teil der Forderung erlassen wird. Wenn mehrere Gläubiger im Spiel sind, kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung der bessere Weg sein, um alle Forderungen gebündelt und dauerhaft zu regeln.
Wann sich anwaltliche Hilfe lohnt
Anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen, bei drohender Pfändung, bei mehreren Gläubigern oder wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Als Rechtsanwaltskanzlei prüfen wir jede Forderung auf Berechtigung und Verjährung, wehren unberechtigte Ansprüche ab und verhandeln für Sie mit den Gläubigern. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir, wie Sie in Ihrer Situation am besten vorgehen.
Wir begleiten Sie aus der Schuldenfalle
Einzelne Inkassoforderungen sind oft nur ein Symptom. Unsere Schuldnerberatung verschafft Ihnen einen klaren Überblick über alle Ihre Verbindlichkeiten, verhandelt mit Gläubigern und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Lösung – vertraulich und auf Wunsch bundesweit.
Häufige Fragen zu Inkasso (FAQ)
Wann muss man Inkasso nicht bezahlen?
Sie müssen nicht zahlen, wenn die Forderung unberechtigt ist, bereits beglichen wurde, auf einem nie zustande gekommenen Vertrag beruht oder wenn sie verjährt ist. Auf eine Verjährung müssen Sie sich aber aktiv berufen.
Was passiert, wenn man Inkasso ignoriert?
Wird eine berechtigte Forderung ignoriert, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Am Ende kann ein Vollstreckungsbescheid stehen, der eine Konto- oder Lohnpfändung ermöglicht und bis zu 30 Jahre vollstreckbar ist.
Ist man verpflichtet, Inkasso zu zahlen?
Nur wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Ein Inkassounternehmen kann eine Forderung geltend machen, macht sie dadurch aber nicht automatisch rechtmäßig. Sie dürfen die Forderung prüfen und ihr widersprechen.
Wie komme ich aus dem Inkasso wieder raus?
Durch Begleichen einer berechtigten Forderung – notfalls in Raten oder per Vergleich – oder durch wirksamen Widerspruch bei einer unberechtigten Forderung. Bei mehreren Schulden ist oft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung der nachhaltigste Weg.
Wann verjähren Schulden bei Inkasso?
Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Liegt jedoch ein gerichtlicher Titel vor, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.
Wird Inkasso in die SCHUFA eingetragen?
Nicht automatisch. Ein Eintrag ist vor allem bei unbestrittenen oder titulierten Forderungen zulässig. Haben Sie wirksam widersprochen, ist eine Meldung in der Regel unzulässig.
Was tun bei unberechtigtem Inkasso?
Widersprechen Sie schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens, fordern Sie einen Nachweis des Rechtsgrunds und zahlen Sie nichts. Lassen Sie den Fall bei Unsicherheit anwaltlich prüfen.
Was ist günstiger – Inkasso oder Anwalt?
Aus Schuldnersicht ist entscheidend, dass unberechtigte oder überhöhte Forderungen abgewehrt werden. Ein Anwalt prüft die Forderung, kann Kosten reduzieren und teure gerichtliche Verfahren vermeiden – was am Ende oft günstiger ist als eine ungeprüfte Zahlung.
Was darf ein Inkassounternehmen – und was nicht?
Es darf schriftlich und telefonisch zur Zahlung auffordern und zulässige Kosten berechnen. Es darf nicht pfänden, keine hoheitlichen Maßnahmen ergreifen, keine überhöhten Gebühren verlangen und Sie nicht durch Drohungen oder Dauerdruck unzulässig unter Druck setzen.
Wie viele Mahnungen kommen vor dem Inkasso?
Eine gesetzliche Mindestanzahl gibt es nicht. In der Praxis sind es meist ein bis drei Mahnungen, rechtlich kann ein Inkasso aber schon nach dem Zahlungsverzug beauftragt werden.