Bürgschaft: Wann Sie als Bürge zahlen müssen und wie Sie herauskommen

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

Kurze Antwort: Als Bürge müssen Sie zahlen, sobald der Hauptschuldner nicht zahlt und die Bank Sie in Anspruch nimmt. Bei der üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft muss sie vorher nicht einmal gegen den Schuldner vollstrecken. Aus der Haftung kommen Sie heraus, wenn die Bürgschaft sittenwidrig war, etwa weil Sie als naher Angehöriger finanziell krass überfordert waren, wenn sie formunwirksam ist oder über Ihre eigene Privatinsolvenz.

Was bedeutet eine Bürgschaft rechtlich?

Mit einer Bürgschaft verpflichten Sie sich, für die Schuld eines anderen einzustehen (§ 765 BGB). Als Privatperson müssen Sie Ihre Erklärung schriftlich abgeben und eigenhändig unterschreiben (§ 766 BGB); eine mündliche Zusage oder eine E-Mail reicht nicht. Sie haften in Höhe der Hauptschuld einschließlich Zinsen und Kosten, höchstens aber bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag.

Selbstschuldnerisch, Ausfall, Höchstbetrag: die Unterschiede

Art Wann der Gläubiger Sie in Anspruch nehmen kann Typischer Einsatz
Selbstschuldnerische Bürgschaft Sofort, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt; keine Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB) Bankkredite, Mietverträge
Ausfallbürgschaft Erst, wenn die Vollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos war Selten, meist öffentliche Förderung
Höchstbetragsbürgschaft Wie vereinbart, aber nur bis zum genannten Betrag Kontokorrent, Geschäftskredite
Mietbürgschaft Bei Mietrückständen; als verlangte Mietsicherheit höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB) Wohnungsmiete von Kindern oder Partnern

Muss ich als Bürge zahlen, wenn der Schuldner nicht zahlt?

In der Regel ja. Fast alle Banken lassen sich eine selbstschuldnerische Bürgschaft geben. Sobald der Kredit gekündigt und fällig gestellt ist, kann die Bank direkt von Ihnen die Zahlung verlangen. Sie dürfen aber alle Einwendungen erheben, die auch der Hauptschuldner hätte, etwa dass die Forderung zu hoch, verjährt oder bereits teilweise bezahlt ist (§ 768 BGB). Lassen Sie sich deshalb immer eine aktuelle Forderungsaufstellung geben, bevor Sie zahlen.

Wenn Sie zahlen, geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf Sie über (§ 774 BGB). Sie können das Geld also von ihm zurückverlangen, was bei einem zahlungsunfähigen Schuldner allerdings oft wenig bringt.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bürgschaft regelmäßig sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 BGB), wenn zwei Dinge zusammenkommen:

  • Krasse finanzielle Überforderung. Sie konnten zum Zeitpunkt der Unterschrift voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aus Ihrem pfändbaren Einkommen und Vermögen tragen.
  • Emotionale Nähe zum Schuldner. Sie sind Ehegatte, Lebensgefährte, Kind oder Elternteil und haben aus Verbundenheit unterschrieben, nicht aus eigenem wirtschaftlichem Interesse.

Liegen beide Punkte vor, vermutet die Rechtsprechung, dass die Bank diese Lage ausgenutzt hat. Typische Fälle sind die Ehefrau ohne eigenes Einkommen, die für den Geschäftskredit ihres Mannes bürgt, oder der Student, der für den Kredit der Eltern unterschreibt. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt von den Zahlen zum Zeitpunkt der Unterschrift ab; dafür brauchen Sie Gehaltsnachweise und Kreditunterlagen aus dieser Zeit.

Wie komme ich aus einer Bürgschaft heraus?

  1. Wirksamkeit prüfen. Fehlt die eigenhändige Unterschrift auf der Bürgschaftserklärung, ist sie formunwirksam. Danach kommt die Prüfung auf Sittenwidrigkeit.
  2. Kündigen, wenn sie unbefristet ist. Eine unbefristete Bürgschaft für künftige Verbindlichkeiten, etwa ein Kontokorrent, können Sie mit angemessener Frist kündigen. Für bis dahin entstandene Schulden haften Sie weiter.
  3. Entlassung verhandeln. Nach einer Trennung oder wenn der Kredit zum großen Teil getilgt ist, sind Banken manchmal bereit, Sie gegen eine andere Sicherheit zu entlassen.
  4. Vergleich anbieten. Wird die Bürgschaft bereits geltend gemacht, lässt sich oft ein Ablösebetrag aushandeln, besonders wenn Ihre eigene Zahlungsfähigkeit begrenzt ist.
  5. Eigene Privatinsolvenz. Die Forderung aus der Bürgschaft ist eine gewöhnliche Insolvenzforderung und wird von Ihrer Restschuldbefreiung erfasst.

Was gilt, wenn der Hauptschuldner in die Privatinsolvenz geht?

Die Restschuldbefreiung des Hauptschuldners hilft Ihnen als Bürge nicht. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die Rechte der Gläubiger gegen Bürgen unberührt bleiben (§ 301 Abs. 2 InsO). Die Bank kann Sie also weiter in voller Höhe in Anspruch nehmen, auch wenn der Schuldner selbst schuldenfrei wird. Ihren Rückgriffsanspruch gegen ihn melden Sie im Verfahren zur Insolvenztabelle an; er wird aber ebenfalls von dessen Restschuldbefreiung erfasst.

Bei LR Schuldnerberatung erleben wir das oft bei Eltern, die für die Kredite erwachsener Kinder gebürgt haben. Mehr dazu unter Erwachsenes Kind hat Schulden.

Häufige Fragen zur Bürgschaft

Muss ich als Bürge sofort zahlen?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ja, sobald die Hauptschuld fällig ist und der Schuldner nicht zahlt. Die Bank muss nicht erst gegen den Schuldner vollstrecken. Prüfen Sie trotzdem die Forderungshöhe, bevor Sie zahlen.
Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?
Wenn ein naher Angehöriger aus emotionaler Verbundenheit bürgt und dabei finanziell krass überfordert ist, also nicht einmal die laufenden Zinsen aus pfändbarem Einkommen und Vermögen tragen kann. Dann ist sie in der Regel nichtig (§ 138 BGB).
Kann ich eine Bürgschaft kündigen?
Eine unbefristete Bürgschaft für künftige Schulden ja, mit angemessener Frist. Für Schulden, die bis zur Kündigung entstanden sind, haften Sie weiter. Eine Bürgschaft für einen bestimmten Kredit lässt sich nicht einseitig kündigen.
Bin ich als Bürge frei, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung bekommt?
Nein. Die Restschuldbefreiung wirkt nur für den Schuldner; die Haftung des Bürgen bleibt bestehen (§ 301 Abs. 2 InsO).
Wird eine Bürgschaft von meiner eigenen Privatinsolvenz erfasst?
Ja. Die Forderung aus der Bürgschaft ist eine normale Insolvenzforderung und wird mit der Restschuldbefreiung erlassen, wenn sie im Verfahren erfasst ist.

Ob eine Bürgschaft wirksam ist, entscheidet sich an den Unterlagen von damals. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange prüfen seit 15 Jahren Bürgschaften, verhandeln mit Banken und begleiten Bürgen bei Bedarf durch die Privatinsolvenz. Im kostenfreien Erstgespräch bei LR Schuldnerberatung erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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