Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Ja, Sie können die Privatinsolvenz ohne Anwalt beantragen. Das Gesetz verlangt keinen Anwalt, und die amtlichen Formulare sind kostenlos. Zwei Dinge gehen aber nicht allein: Die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch (§ 305 InsO) darf nur eine geeignete Stelle ausstellen, also eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, und der Einigungsversuch selbst muss von dieser Stelle begleitet werden. Ohne Anwalt heißt deshalb in der Praxis: mit einer öffentlichen Beratungsstelle, deren Wartezeit oft Monate beträgt. Hilfe lohnt sich, wenn Pfändungen laufen, Selbstständigkeit im Spiel ist, Gläubiger im Ausland sitzen oder Sie die Formulare nicht fehlerfrei ausfüllen können.
Was das Gesetz verlangt und was nicht
Das Verbraucherinsolvenzverfahren kennt keinen Anwaltszwang. Den Antrag stellen Sie selbst beim Insolvenzgericht, das zuständige Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Die Formulare stellt das Bundesministerium der Justiz bereit, Gerichtskosten und Treuhändervergütung können Sie sich stunden lassen (§ 4a InsO). Bis hierher brauchen Sie niemanden.
Die Hürde steht in § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Dem Antrag muss eine Bescheinigung beiliegen, dass Sie in den letzten sechs Monaten erfolglos versucht haben, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, und dass diese Bescheinigung von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung ausgestellt wurde. Geeignet sind anerkannte Schuldnerberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, Kommunen), Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Ein Einigungsversuch, den Sie selbst durchführen, zählt nicht; die Stelle muss ihn begleitet haben.
Damit gibt es ohne Anwalt genau einen Weg: die kostenlose öffentliche Schuldnerberatungsstelle. Sie ist fachlich gut, aber in den meisten Städten mit Wartezeiten von mehreren Monaten auf den ersten Termin verbunden. Wer in dieser Zeit eine Kontopfändung oder Lohnpfändung erleidet, verliert Geld, das der Weg über die Stelle sparen sollte.
Was Sie selbst erledigen müssen
Wer den Weg ohne Anwalt geht, übernimmt die Arbeit, die sonst die Kanzlei macht. Das ist zu schaffen, braucht aber Zeit und Sorgfalt.
- Gläubiger vollständig erfassen. Jeden Gläubiger mit Adresse, Aktenzeichen und aktueller Forderungshöhe anschreiben und eine Forderungsaufstellung anfordern. Vergessene Gläubiger finden Sie über die SCHUFA-Datenkopie und das Vollstreckungsportal. Ein vergessener Gläubiger kann später Ärger machen, vorsätzlich verschwiegene Gläubiger führen zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO).
- Pfändbares Einkommen berechnen. Nach der Pfändungstabelle bleibt Ihnen ab 1. Juli 2026 ein Grundbetrag von 1.587,40 Euro netto im Monat, mehr bei Unterhaltspflichten. Nur der Betrag darüber ist für einen Plan verteilbar. Der Pfändungsrechner zeigt Ihnen die Zahl.
- Konto schützen. Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, Freibetrag mit Bescheinigung erhöhen, Daueraufträge für Miete und Energie prüfen.
- Einigungsversuch mit der Beratungsstelle. Die Stelle erstellt den Schuldenbereinigungsplan und versendet ihn; Sie liefern Unterlagen und Nachweise. Lehnt ein Gläubiger ab oder schweigt, ist der Versuch gescheitert und die Stelle stellt die Bescheinigung aus.
- Formulare ausfüllen. Antrag auf Eröffnung, Antrag auf Restschuldbefreiung mit Abtretungserklärung, Vermögensverzeichnis, Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, Schuldenbereinigungsplan, Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Das Gericht weist unvollständige oder veraltete Formulare zurück. Die vollständige Liste steht in der Unterlagen-Checkliste.
- Verfahren begleiten. Nach der Eröffnung melden Sie dem Treuhänder jeden Jobwechsel, Umzug und jede Erbschaft, gehen einer zumutbaren Arbeit nach und geben den pfändbaren Teil ab (§ 295 InsO). Fehler in dieser Phase kosten die Restschuldbefreiung.
Die häufigsten Fehler beim Antrag ohne Hilfe
Aus den Rückfragen der Insolvenzgerichte und aus unseren Mandaten kennen wir die Stellen, an denen Eigenanträge regelmäßig scheitern oder teuer werden.
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Gläubiger fehlen im Verzeichnis | Nachmeldung, Verzögerung; bei Vorsatz Versagung der Restschuldbefreiung | SCHUFA-Datenkopie und alle Mahnschreiben der letzten drei Jahre durchgehen |
| Bescheinigung älter als sechs Monate | Antrag unzulässig, Einigungsversuch wiederholen | Antrag unmittelbar nach Scheitern des Versuchs einreichen |
| Vermögen unvollständig angegeben (Lebensversicherung, Auto, Bausparvertrag) | Anfechtung durch den Verwalter, im schlimmsten Fall Versagung | Alle Verträge und Konten auflisten, auch ruhende |
| Falsche Verfahrensart | Selbstständige und ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern gehören in die Regelinsolvenz; der Antrag wird zurückgewiesen | Vorab prüfen, ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz gilt |
| Keine Stundung beantragt | Verfahrenskosten von rund 3.000 Euro werden fällig, Antrag kann mangels Masse abgewiesen werden | Stundungsantrag nach § 4a InsO mit dem Eröffnungsantrag stellen |
| Pfändung läuft weiter, Konto nicht geschützt | Einkommen geht an einen Gläubiger, während die anderen leer ausgehen | P-Konto vor dem Einigungsversuch einrichten |
| Unterlassene Mitteilungen in der Wohlverhaltensphase | Versagung auf Antrag eines Gläubigers | Jede Änderung schriftlich an den Treuhänder, Kopie aufbewahren |
Wann sich Hilfe lohnt
Hilfe lohnt sich nicht in jedem Fall. Wer wenige Gläubiger hat, kein pfändbares Einkommen, kein Vermögen und Zeit, auf die Beratungsstelle zu warten, kommt mit dem öffentlichen Weg gut zurecht. In diesen Situationen sieht es anders aus:
- Pfändungen laufen bereits. Jeder Monat Wartezeit kostet den pfändbaren Betrag, und das Geld ist weg. Ein Anwalt kann den Einigungsversuch sofort beginnen und die Bescheinigung ausstellen, sobald er scheitert.
- Sie sind oder waren selbstständig. Dann stellen sich Fragen zur Verfahrensart, zur Freigabe der selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), zu Steuerschulden und zu Arbeitnehmerforderungen, die eine Beratungsstelle häufig nicht abdeckt.
- Gläubiger im Ausland, Bürgschaften, Immobilie, Erbschaft. Hier entscheidet die Gestaltung vor dem Antrag darüber, was Sie behalten.
- Ein außergerichtlicher Vergleich ist realistisch. Wenn Angehörige eine Einmalzahlung leisten können, ist der Vergleich oft besser als das Verfahren; er muss aber so verhandelt werden, dass alle Gläubiger zustimmen. Siehe Schulden loswerden ohne Insolvenz.
- Sie hatten schon einmal eine Restschuldbefreiung oder eine Versagung. Dann gelten Sperrfristen, die Sie vor dem Antrag prüfen müssen.
- Die Formulare überfordern Sie. Das ist keine Schwäche; das Gläubiger- und Vermögensverzeichnis ist auch für Juristen Arbeit. Ein zurückgewiesener Antrag kostet mehr Zeit als die Hilfe.
Was ein Anwalt in der Privatinsolvenz konkret übernimmt und wie er sich von der Beratungsstelle unterscheidet, lesen Sie unter Insolvenzanwalt: wann Sie einen brauchen und Anwalt oder Schuldnerberatung.
Was der Weg mit und ohne Hilfe kostet
Ohne Anwalt zahlen Sie nur die Verfahrenskosten: Gerichtskosten und Treuhändervergütung, in masselosen Verfahren rund 3.000 Euro, die auf Antrag gestundet und aus dem pfändbaren Einkommen oder nach der Restschuldbefreiung in Raten bezahlt werden. Die öffentliche Beratungsstelle ist kostenlos. Mit LR Schuldnerberatung kommen die Kosten der Schuldnerberatung hinzu; das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei. Die Kosten der Schuldnerberatung können zum Beispiel aus ersparten Raten gezahlt werden. Was das heißt und welche Kosten entstehen, erklären wir im Erstberatungsgespräch. Welche Variante am Ende günstiger ist, hängt davon ab, was Sie während der Wartezeit an Pfändungen verlieren und ob ein Vergleich das Verfahren ganz erspart.
Häufige Fragen
Kann ich den Insolvenzantrag ohne Bescheinigung stellen?
Nein. Ohne die Bescheinigung nach § 305 InsO ist der Antrag unzulässig, und das Gericht weist ihn zurück. Ausnahme ist die Regelinsolvenz für Selbstständige; dort gibt es keinen Pflicht-Einigungsversuch.
Darf ich den Einigungsversuch selbst machen und mir das dann bescheinigen lassen?
Nein. Die Stelle muss den Versuch selbst begleitet und Ihre Verhältnisse geprüft haben. Ein eigener Versuch muss in der Regel wiederholt werden.
Reicht ein Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale?
Nur, wenn die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland als geeignete Stelle anerkannt ist und den Einigungsversuch durchführt. Die meisten Verbraucherzentralen beraten, stellen aber keine Bescheinigungen aus.
Wie lange warte ich bei einer öffentlichen Beratungsstelle?
Das ist regional sehr unterschiedlich; in Großstädten sind mehrere Monate üblich. Fragen Sie bei der Terminvergabe nach der Wartezeit und ob eine Notfallberatung bei laufender Pfändung angeboten wird.
Kann ich mitten im Verfahren noch einen Anwalt beauftragen?
Ja, jederzeit, etwa wenn ein Gläubiger die Versagung beantragt oder der Treuhänder Vermögen beansprucht, das Sie für geschützt halten.
Erteilt das Gericht auch ohne Anwalt die Restschuldbefreiung?
Ja. Die Restschuldbefreiung hängt allein davon ab, dass Sie die Pflichten der Wohlverhaltensphase erfüllen, nicht davon, wer den Antrag gestellt hat.
So helfen wir
Rechtsanwalt Christian Alexander ist geeignete Person nach § 305 InsO und führt den Einigungsversuch ohne Wartezeit durch; Volljurist Kai Lange berät seit 15 Jahren Menschen mit Schulden und hat mehr als 10.000 Fälle begleitet. Im kostenfreien Erstberatungsgespräch sagen wir Ihnen offen, ob Sie den Weg allein gehen können oder ob sich Hilfe in Ihrem Fall auszahlt. Termine vor Ort in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.
Weiterführend
- Privatinsolvenz beantragen: Ablauf, Voraussetzungen, Kosten
- Unterlagen-Checkliste Privatinsolvenz
- Bescheinigung nach § 305 InsO · Außergerichtlicher Einigungsversuch
- Was kostet die Privatinsolvenz? · Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
- § 290 InsO: Versagung der Restschuldbefreiung
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