Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Kurze Antwort: Seriöse Schuldnerberatung leisten in Deutschland nur zwei Gruppen: Rechtsanwälte und die von den Bundesländern anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Unseriöse Anbieter erkennen Sie vor allem an Vorkasse, an einem Kredit als angeblicher Lösung und an Versprechen wie „schuldenfrei in 12 Monaten“. Prüfen Sie vor jeder Unterschrift, ob der Anbieter im Anwaltsverzeichnis steht oder als Stelle nach § 305 InsO anerkannt ist.
Wer darf in Deutschland Schuldnerberatung anbieten?
Wer Ihnen sagt, welche Forderungen berechtigt sind, mit Gläubigern über einen Vergleich verhandelt oder einen Schuldenbereinigungsplan aufstellt, erbringt eine Rechtsdienstleistung. Das dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur Rechtsanwälte und besonders zugelassene Stellen. Bei der Schuldnerberatung sind das vor allem die Beratungsstellen, die ein Bundesland als geeignet im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt hat, etwa bei Caritas, Diakonie, AWO oder Verbraucherzentralen.
Nur diese beiden Gruppen können Ihnen auch die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausstellen, ohne die kein Antrag auf Verbraucherinsolvenz zulässig ist. Gewerbliche „Schuldenregulierer“ ohne Zulassung dürfen das nicht. Ihre Leistung endet deshalb oft genau dort, wo Sie Hilfe brauchen.
10 Warnsignale für unseriöse Schuldnerberater
- Vorkasse vor jeder Leistung. Sie sollen eine Gebühr zahlen, bevor jemand Ihre Unterlagen gesehen hat. Seriöse Berater nennen Kosten schriftlich und vor Vertragsschluss.
- Ein Kredit als Lösung. „Umschuldung ohne SCHUFA“ oder ein Sofortkredit ersetzt alte Schulden durch neue, meist teurere. Wer überschuldet ist, bekommt bei einer seriösen Bank in der Regel keinen Kredit.
- Gebühren für die Kreditvermittlung im Voraus. Ein Darlehensvermittler darf eine Vergütung nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird (§ 655c BGB). Wer vorher kassiert, handelt rechtswidrig.
- Garantien. „Schuldenfrei in 12 Monaten“ oder „90 % Ihrer Schulden erlassen“ kann niemand versprechen, weil jeder Gläubiger selbst entscheidet.
- Keine Zulassung erkennbar. Weder ein Rechtsanwalt noch eine anerkannte Stelle steht hinter dem Angebot. Fragen Sie konkret nach, wer die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellt.
- Druck zur sofortigen Unterschrift. „Nur heute“, „sonst kommt morgen der Gerichtsvollzieher“: Zeitdruck soll verhindern, dass Sie Angebote vergleichen.
- Keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Ein Angebot ohne Blick auf Forderungen, Einkommen und Unterhaltspflichten kann nicht zu Ihrer Lage passen.
- Zusatzprodukte als Bedingung. Versicherungen, Bausparverträge oder kostenpflichtige Hotlines (0900) haben mit Schuldnerberatung nichts zu tun.
- Kein vollständiges Impressum. Fehlen Name, Anschrift in Deutschland oder ein Ansprechpartner, können Sie Ansprüche später kaum durchsetzen.
Seriös oder unseriös: der direkte Vergleich
| Merkmal | Seriöse Schuldnerberatung | Unseriöses Angebot |
|---|---|---|
| Wer berät | Rechtsanwalt oder anerkannte Stelle nach § 305 InsO | Gewerblicher Vermittler ohne Zulassung |
| Kosten | Vorher schriftlich, nachvollziehbar | Vorkasse, versteckte Gebühren |
| Lösungsweg | Vergleich, Schuldenbereinigungsplan, ggf. Privatinsolvenz | Neuer Kredit oder Ratenpool |
| Versprechen | Realistische Einschätzung | Garantien und Prozentzahlen |
| Bescheinigung § 305 InsO | Kann ausgestellt werden | Kann nicht ausgestellt werden |
So prüfen Sie einen Anbieter in fünf Minuten
- Anwalt? Suchen Sie den Namen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (bea-brak.de).
- Beratungsstelle? Fragen Sie nach dem Anerkennungsbescheid des Bundeslandes. Die Länder führen Listen der anerkannten Stellen.
- Impressum lesen. Vollständiger Name, deutsche Anschrift, Registereintrag, verantwortliche Person.
- Kosten schriftlich verlangen. Was kostet was, wann ist es fällig, was passiert bei Kündigung?
- Name plus „Erfahrungen“ suchen. Warnungen der Verbraucherzentralen tauchen meist schnell auf.
Was tun, wenn Sie schon gezahlt oder unterschrieben haben?
Haben Sie den Vertrag online, per Telefon oder per Post geschlossen, können Sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Vorab gezahlte Vermittlungsgebühren für einen Kredit, der nie ausgezahlt wurde, können Sie zurückfordern (§ 655c BGB). Stoppen Sie laufende Daueraufträge an den Anbieter sofort und informieren Sie Ihre Gläubiger, dass Zahlungen über diese Firma nicht mehr laufen.
Bei LR Schuldnerberatung prüfen wir solche Verträge häufig im Erstgespräch mit und klären, ob sich Geld zurückholen lässt.
Anwalt oder anerkannte Beratungsstelle?
Beide sind seriös. Die anerkannte Stelle ist meist kostenfrei, hat aber je nach Region Wartezeiten von mehreren Monaten. Ein Anwalt kostet Honorar, hat meist innerhalb weniger Tage einen Termin frei und kann Sie auch gegenüber Gläubigern, Gerichtsvollzieher und Gericht vertreten. Welcher Weg zu Ihnen passt, lesen Sie unter Anwalt oder Schuldnerberatung.
Häufige Fragen zu unseriöser Schuldnerberatung
Rechtsgrundlagen: § 305 InsO · §§ 2, 3, 8 RDG · §§ 312g, 355, 655c BGB · Stand: Oktober 2026
Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange begleiten seit 15 Jahren Menschen aus der Überschuldung. Im kostenfreien Erstgespräch bei LR Schuldnerberatung sehen wir uns Ihre Lage an und sagen Ihnen offen, welcher Weg realistisch ist – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.
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