Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurze Antwort: Ein Minijob ist in der Privatinsolvenz erlaubt – ob als einzige Tätigkeit oder neben Hauptjob, Rente oder Arbeitslosengeld. Sie müssen ihn dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder melden. Ist der Minijob Ihr einziges Einkommen, bleibt er vollständig unpfändbar, weil die Verdienstgrenze von 603 Euro (2026) weit unter der Pfändungsfreigrenze von 1.587,40 Euro liegt. Kommt er zu einem anderen Einkommen hinzu, können beide auf Antrag zusammengerechnet werden; dann ist ein Teil des Zusatzverdienstes pfändbar. Als alleinige Tätigkeit genügt ein Minijob der Erwerbsobliegenheit nur, wenn Ihnen mehr Arbeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Darf ich in der Privatinsolvenz einen Minijob haben?
Ja. Das Gesetz verlangt von Ihnen sogar, dass Sie arbeiten oder sich um Arbeit bemühen. Jede zusätzliche Tätigkeit ist deshalb willkommen – auch aus Sicht der Gläubiger. Ein Verbot, mehr zu verdienen, gibt es nicht. Und es lohnt sich immer: Von jedem zusätzlich verdienten Euro bleibt Ihnen mindestens ein Teil.
Wird der Minijob gepfändet?
Das hängt davon ab, was Sie daneben verdienen.
Minijob als einziges Einkommen
Bei höchstens 603 Euro im Monat liegt Ihr Einkommen unter dem unpfändbaren Grundbetrag. Es wird nichts abgeführt. Die Restschuldbefreiung erhalten Sie trotzdem – vorausgesetzt, Sie erfüllen Ihre Erwerbsobliegenheit (dazu unten).
Minijob neben einem Hauptjob
Mehrere Arbeitseinkommen werden nicht automatisch addiert. Jeder Arbeitgeber rechnet zunächst für sich. Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder kann aber beim Insolvenzgericht beantragen, dass die Einkommen zusammengerechnet werden (§ 850e Nr. 2 ZPO) – und tut das in der Regel auch. Der Freibetrag wird dann nur einmal gewährt, und zwar beim Haupteinkommen.
| Beispiel (keine Unterhaltspflicht) | Pfändbar | Ihnen bleiben |
|---|---|---|
| Hauptjob 1.900 € netto, kein Minijob | 218,82 € | 1.681,18 € |
| Hauptjob 1.900 € + Minijob 500 €, zusammengerechnet | 568,82 € | 1.831,18 € |
| Unterschied durch den Minijob | + 350,00 € | + 150,00 € |
Von 500 Euro Zusatzverdienst bleiben Ihnen in diesem Beispiel 150 Euro, mit Unterhaltspflichten deutlich mehr. Arbeiten Sie bereits in Vollzeit, kann ein Teil des Nebenverdienstes außerdem als Vergütung für Mehrarbeit zur Hälfte unpfändbar sein (§ 850a Nr. 1 ZPO); ob das Gericht dem folgt, ist eine Frage des Einzelfalls. Ihren Betrag können Sie mit dem Privatinsolvenz-Rechner überschlagen, indem Sie beide Nettoeinkommen addieren.
Minijob neben Rente oder Arbeitslosengeld
Auch Renten und Arbeitslosengeld I können mit dem Minijob zusammengerechnet werden (§ 850e Nr. 2a ZPO). Liegt die Summe über der Freigrenze, ist der übersteigende Teil nach der Pfändungstabelle pfändbar. Mehr zur Rente: Pfändung der Altersrente.
Minijob neben Bürgergeld
Bürgergeld ist unpfändbar und wird nicht mit dem Minijob zusammengerechnet. Hier spielt die Pfändung praktisch keine Rolle. Das Jobcenter rechnet den Verdienst allerdings nach seinen eigenen Freibeträgen auf die Leistung an. Mehr dazu: Ist Bürgergeld pfändbar?
Was muss ich dem Insolvenzverwalter melden?
Alles, was Ihr Einkommen betrifft – und zwar von sich aus und sofort:
- die Aufnahme des Minijobs, mit Arbeitgeber und Verdienst,
- jeden Wechsel der Beschäftigungsstelle (§ 295 Satz 1 Nr. 3 InsO),
- Änderungen beim Verdienst und das Ende der Tätigkeit.
Verschweigen Sie den Minijob, riskieren Sie die Versagung der Restschuldbefreiung – auch dann, wenn am Ende gar nichts pfändbar gewesen wäre. Der Verdienst fällt über die Meldungen zur Sozialversicherung ohnehin auf. Mehr dazu: Vermögen verschweigen im Insolvenzverfahren.
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Reicht ein Minijob, um die Erwerbsobliegenheit zu erfüllen?
Während des gesamten Verfahrens müssen Sie eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich, wenn Sie ohne Arbeit sind, ernsthaft um eine solche bemühen (§ 287b, § 295 Satz 1 Nr. 1 InsO). Angemessen ist in der Regel eine Vollzeitstelle. Wer gesund und zeitlich verfügbar ist und nur einen Minijob ausübt, muss sich deshalb weiter um eine besser bezahlte Tätigkeit bewerben und das belegen können.
Ein Minijob genügt, wenn mehr nicht möglich oder nicht zumutbar ist, zum Beispiel
- bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen,
- bei Krankheit oder Erwerbsminderung,
- im Rentenalter – Altersrentner müssen gar nicht mehr arbeiten,
- wenn Sie trotz nachweisbarer Bewerbungen keine andere Stelle finden.
Was das Gesetz im Einzelnen verlangt, lesen Sie unter Privatinsolvenz und Arbeitslosigkeit, Obliegenheiten und Kinderbetreuung und § 295 InsO erklärt.
Minijob im Betrieb des Partners oder der Familie
Vorsicht bei Gestaltungen, die nur auf dem Papier ein Minijob sind. Arbeiten Sie tatsächlich deutlich mehr, als die Abrechnung zeigt, oder zu einem unüblich niedrigen Lohn bei Ehepartner, Eltern oder Freunden, können die Gläubiger so gestellt werden, als erhielten Sie eine angemessene Vergütung (§ 850h Abs. 2 ZPO). Der Arbeitgeber haftet dann für den pfändbaren Teil des fiktiven Lohns. Schwarzarbeit gefährdet die Restschuldbefreiung in jedem Fall.
Minijob-Grenze 2026
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 603 Euro im Monat bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde. Wer darüber verdient, ist im sogenannten Übergangsbereich sozialversicherungspflichtig beschäftigt; für die Pfändung zählt dann wie immer das Nettoeinkommen.
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen: §§ 287b, 295 InsO, §§ 850a, 850c, 850e, 850h ZPO · Minijob-Grenze 603 € seit 1. Januar 2026 · Stand: Oktober 2026
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