Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurze Antwort: Mit einer Lohnabtretung (auch Gehaltsabtretung) übertragen Sie den pfändbaren Teil Ihres künftigen Lohns an einen Gläubiger – meist als Sicherheit in einem Kreditvertrag. Geraten Sie in Verzug, kann der Gläubiger die Abtretung Ihrem Arbeitgeber offenlegen und sich den pfändbaren Lohnanteil direkt auszahlen lassen: ohne Gericht, ohne Urteil, ohne Gerichtsvollzieher. Geschützt bleibt Ihnen der Betrag nach der Pfändungstabelle. Unwirksam ist die Abtretung, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie ausschließen oder die Klausel im Kreditvertrag zu weit oder unklar gefasst ist. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verliert sie ihre Wirkung.
Was ist eine Lohnabtretung?
Eine Abtretung ist ein Vertrag, mit dem eine Forderung auf einen anderen übergeht (§ 398 BGB). Bei der Lohnabtretung ist das Ihr Anspruch auf Arbeitslohn gegen Ihren Arbeitgeber – und zwar auch der Lohn, den Sie erst in Zukunft verdienen. Banken, Autofinanzierer und Versandhändler lassen sich solche Abtretungen als Sicherheit unterschreiben, oft im Kleingedruckten des Kreditvertrags. Auch Inkassounternehmen nehmen sie gern in Ratenzahlungsvereinbarungen auf.
Solange Sie zahlen, bleibt die Abtretung „still“: Ihr Arbeitgeber erfährt nichts. Erst wenn Sie in Rückstand geraten, legt der Gläubiger sie offen.
Lohnabtretung und Lohnpfändung: der Unterschied
| Lohnabtretung | Lohnpfändung | |
|---|---|---|
| Grundlage | Ihre Unterschrift im Vertrag | Vollstreckungstitel und Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts |
| Gericht beteiligt? | Nein | Ja |
| Wer kann sie nutzen? | Nur der Gläubiger, dem Sie abgetreten haben | Jeder Gläubiger mit Titel |
| Umfang | Nur der pfändbare Teil des Lohns | Nur der pfändbare Teil des Lohns |
| Rang | Zeitpunkt der Abtretung | Zeitpunkt der Zustellung an den Arbeitgeber |
Die Lohnabtretung ist für den Gläubiger also der schnellere und billigere Weg. Für Sie bedeutet sie: Es gibt kein Mahnverfahren und keinen Vollstreckungstitel, gegen den Sie sich vorher wehren könnten. Wie die Lohnpfändung abläuft, lesen Sie unter Lohnpfändung: Ablauf und Freibeträge.
Wie viel darf der Gläubiger einziehen?
Abtreten lässt sich nur, was auch gepfändet werden könnte (§ 400 BGB). Es gelten dieselben Grenzen wie bei der Lohnpfändung: Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto im Monat unpfändbar, mit Unterhaltspflichten entsprechend mehr. Vom Betrag darüber geht nur ein Teil an den Gläubiger.
| Nettolohn | Unterhaltspflichten | An den Gläubiger | Ihnen bleiben |
|---|---|---|---|
| 1.500,00 € | keine | 0,00 € | 1.500,00 € |
| 2.000,00 € | keine | 288,82 € | 1.711,18 € |
| 2.500,00 € | keine | 638,82 € | 1.861,18 € |
| 2.500,00 € | eine Person | 157,59 € | 2.342,41 € |
Ihren eigenen Betrag berechnet der Pfändungsrechner; die vollständigen Werte stehen in der Pfändungstabelle 2026. Unpfändbare Bezüge wie ein Teil des Weihnachtsgelds, Aufwandsentschädigungen oder die Hälfte der Überstundenvergütung bleiben auch bei einer Abtretung außen vor.
Wann darf der Gläubiger die Abtretung offenlegen?
Die Abtretung ist eine Sicherheit für den Fall, dass Sie nicht zahlen. Der Gläubiger darf sie deshalb erst verwerten, wenn Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine formularmäßige Lohnabtretung außerdem regeln, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger sie offenlegen darf, und Ihnen die Offenlegung vorher mit angemessener Frist ankündigen – üblich ist ein Monat. So sollen Sie die Möglichkeit haben, den Rückstand auszugleichen, bevor Ihr Arbeitgeber von den Schulden erfährt.
Wann ist eine Lohnabtretung unwirksam?
- Abtretungsverbot im Arbeitsverhältnis: Schließen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Abtretung von Lohnansprüchen aus, geht die Abtretung ins Leere (§ 399 BGB). Das ist häufiger der Fall, als viele denken – ein Blick in Arbeits- und Tarifvertrag lohnt sich immer.
- Unklare oder zu weite Klausel: Eine vorformulierte Abtretung muss erkennen lassen, welche Forderungen sie sichert, bis zu welchem Betrag sie reicht und wann sie verwertet werden darf. Fehlt eine Begrenzung oder eine Regelung zur Freigabe, benachteiligt die Klausel den Kreditnehmer unangemessen und ist unwirksam.
- Frühere Abtretung oder Pfändung: Haben Sie denselben Lohn bereits vorher an einen anderen Gläubiger abgetreten oder wurde er schon gepfändet, geht der frühere Zugriff vor.
- Unpfändbares Einkommen: Liegt Ihr Nettolohn unter der Pfändungsfreigrenze, gibt es nichts, was abgetreten sein könnte.
- Das zugrunde liegende Geschäft ist unwirksam: etwa ein sittenwidriger Kredit oder eine Forderung, die längst bezahlt oder verjährt ist.
Was muss der Arbeitgeber tun?
Legt der Gläubiger die Abtretung offen, berechnet der Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil wie bei einer Pfändung und überweist ihn an den Gläubiger. Er darf verlangen, dass ihm die Abtretungsurkunde vorgelegt wird (§ 410 BGB), und muss prüfen, ob ein Abtretungsverbot besteht. Ist die Abtretung danach ausgeschlossen, darf er nicht an den Gläubiger zahlen.
Ein Kündigungsgrund ist die Lohnabtretung in aller Regel nicht. Unangenehm ist sie trotzdem, und der Arbeitgeber kann nicht einfach wegsehen: Ignoriert er eine wirksame Abtretung, muss er im Zweifel doppelt zahlen.
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Lohnabtretung trifft Lohnpfändung: Wer bekommt das Geld?
Es gilt das Prioritätsprinzip. Maßgeblich ist bei der Abtretung der Tag, an dem Sie sie unterschrieben haben – nicht der Tag der Offenlegung. Eine Abtretung aus dem Jahr 2023 geht deshalb einer Pfändung aus dem Jahr 2026 vor, auch wenn die Bank sie erst später offenlegt. Der nachrangige Gläubiger erhält erst etwas, wenn der vorrangige vollständig befriedigt ist. Für Sie ändert das am Betrag nichts: Mehr als der pfändbare Teil wird nie einbehalten, gleich, wie viele Gläubiger anstehen.
Lohnabtretung in der Privatinsolvenz
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört der pfändbare Teil Ihres Lohns zur Insolvenzmasse und später – in der Wohlverhaltensphase – dem Treuhänder, an den Sie Ihre pfändbaren Bezüge für drei Jahre abtreten (§ 287 Abs. 2 InsO). Eine frühere Lohnabtretung an eine Bank oder ein Inkassounternehmen wirkt für die Zeit nach der Eröffnung nicht mehr: An Lohnansprüchen, die erst danach entstehen, kann der Gläubiger keine Rechte mehr erwerben (§ 91 InsO). Die frühere Sonderregel, nach der Abtretungen noch zwei Jahre weiterliefen, wurde zum 1. Juli 2014 gestrichen.
Der Gläubiger ist dann ein gewöhnlicher Insolvenzgläubiger. Seine Forderung wird – wie alle anderen – von der Restschuldbefreiung erfasst. Wie das Verfahren abläuft, steht unter Privatinsolvenz beantragen.
Was Sie bei einer Lohnabtretung tun können
- Vertrag heraussuchen: Wann wurde die Abtretung unterschrieben, für welche Forderung, mit welcher Begrenzung?
- Arbeits- und Tarifvertrag prüfen: Gibt es ein Abtretungsverbot? Dann sollten Sie Ihren Arbeitgeber sofort schriftlich darauf hinweisen.
- Forderung prüfen: Stimmt der Betrag? Wurden Zahlungen berücksichtigt, sind Zinsen und Kosten berechtigt, ist ein Teil verjährt?
- Berechnung kontrollieren: Wurden Ihre Unterhaltspflichten berücksichtigt und unpfändbare Lohnbestandteile herausgerechnet?
- Verhandeln: Mit einem realistischen Ratenangebot lässt sich die Offenlegung oft noch abwenden oder rückgängig machen.
- Gesamtlösung suchen: Haben Sie mehrere Gläubiger, verschiebt eine Einzelabsprache das Problem nur. Dann geht es um einen Vergleich mit allen Gläubigern oder um ein Insolvenzverfahren.
Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Viele Formulare von Inkassounternehmen enthalten neben der Ratenzahlung gleich drei weitere Erklärungen: ein Schuldanerkenntnis, den Verzicht auf die Einrede der Verjährung und eine Lohnabtretung. Wer das unterschreibt, gibt dem Gläubiger für eine oft überhöhte Forderung den direkten Zugriff auf seinen Lohn. Eine Ratenzahlung ist auch ohne diese Zusätze möglich. Mehr zum Umgang mit Inkassoschreiben: Inkasso – was tun?
Häufige Fragen zur Lohnabtretung
Rechtsgrundlagen: §§ 398, 399, 400, 410 BGB, §§ 850 ff. ZPO, §§ 91, 287 InsO · Stand: Oktober 2026
Wenn Ihr Arbeitgeber bereits Lohn einbehält oder die Offenlegung angekündigt ist, zählt jeder Abrechnungsmonat. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange prüfen Ihre Abtretung im kostenfreien Erstgespräch.
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