Restschuldbefreiung: Voraussetzungen und Ablauf

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Restschuldbefreiung

Wie Sie nach der Privatinsolvenz von Ihren restlichen Schulden befreit werden – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.

ÜBERBLICK

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel der Privatinsolvenz: Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihnen die verbleibenden Schulden erlassen, die Sie nicht begleichen konnten. Sie erhalten damit die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

💡 Kurz erklärt: Wer die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt, wird am Ende des Verfahrens von den Restschulden frei. Mehr zur Dauer und zur Wohlverhaltensphase.

Restschuldbefreiung – Beratung zum Schuldenerlass nach der Privatinsolvenz

VORAUSSETZUNGEN

Welche Pflichten müssen Sie erfüllen?

Während des Verfahrens müssen Sie bestimmte Obliegenheiten einhalten, damit die Restschuldbefreiung erteilt wird:

  • Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum
  • Abführung pfändbarer Einkünfte an den Treuhänder
  • Anzeige von Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechseln
  • keine Bevorzugung einzelner Gläubiger
AUSNAHMEN

Welche Schulden bleiben bestehen?

⚠ Wichtiger Hinweis

Bestimmte Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein, etwa aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Ergebnis
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Bedingung
Obliegenheiten
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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Restschuldbefreiung

Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Mit der Restschuldbefreiung werden Ihnen am Ende der Privatinsolvenz die verbleibenden Schulden erlassen. Sie sind dann gegenüber den betroffenen Gläubigern schuldenfrei.
Wann wird die Restschuldbefreiung erteilt?
In der Regel am Ende des dreijährigen Verfahrens, sofern Sie die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt haben. Bitte prüfen Sie die aktuell gültigen Fristen.
Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
Ja, bei Verstößen gegen die Obliegenheiten oder bei bestimmten Insolvenzstraftaten kann sie versagt werden. Eine Beratung hilft, Risiken zu vermeiden.
RECHTSGRUNDLAGE

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Regelungen zur Restschuldbefreiung finden sich in der Insolvenzordnung. Den genauen Wortlaut können Sie bei Gesetze im Internet nachlesen. Bitte beachten Sie, dass sich Fristen und Voraussetzungen ändern können – maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung.

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