Restschuldbefreiung
Wie Sie nach der Privatinsolvenz von Ihren restlichen Schulden befreit werden – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.
Was ist die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel der Privatinsolvenz: Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihnen die verbleibenden Schulden erlassen, die Sie nicht begleichen konnten. Sie erhalten damit die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
💡 Kurz erklärt: Wer die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt, wird am Ende des Verfahrens von den Restschulden frei. Mehr zur Dauer und zur Wohlverhaltensphase.

Welche Pflichten müssen Sie erfüllen?
Während des Verfahrens müssen Sie bestimmte Obliegenheiten einhalten, damit die Restschuldbefreiung erteilt wird:
- ✓Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen darum
- ✓Abführung pfändbarer Einkünfte an den Treuhänder
- ✓Anzeige von Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechseln
- ✓keine Bevorzugung einzelner Gläubiger
Welche Schulden bleiben bestehen?
Bestimmte Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein, etwa aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
Häufige Fragen zur Restschuldbefreiung
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Regelungen zur Restschuldbefreiung finden sich in der Insolvenzordnung. Den genauen Wortlaut können Sie bei Gesetze im Internet nachlesen. Bitte beachten Sie, dass sich Fristen und Voraussetzungen ändern können – maßgeblich ist stets die aktuell gültige Fassung.
