Restschuldbefreiung
Wie Sie nach der Privatinsolvenz von Ihren restlichen Schulden befreit werden – verständlich erklärt von der LR Schuldnerberatung.
- Die Restschuldbefreiung befreit am Ende der Privatinsolvenz von den restlichen Schulden.
- Sie wird nur auf Antrag des Schuldners erteilt.
- Für Verfahren ab dem 1. 10. 2020 dauert es in der Regel drei Jahre bis zur Erteilung.
- Bestimmte Schulden (z. B. aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder Geldstrafen) bleiben bestehen.
Was ist die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel der Privatinsolvenz. Am Ende des Verfahrens werden Ihnen die Schulden erlassen, die Sie trotz redlicher Bemühungen nicht vollständig zurückzahlen konnten. Danach sind Sie schuldenfrei und können wirtschaftlich neu beginnen. Denn das Gericht erteilt sie nur, wenn Sie während des Verfahrens Ihren Pflichten nachgekommen sind.
💡 Kurz erklärt: Die Restschuldbefreiung erhalten Sie nicht automatisch – Sie müssen sie beantragen und Ihre Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase erfüllen.
Welche Pflichten müssen Sie erfüllen?
Während des Verfahrens gelten sogenannte Obliegenheiten. Dazu zählen insbesondere: Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich ernsthaft darum bemühen, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel melden, pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen und die Hälfte einer Erbschaft herausgeben. Verletzen Sie diese Pflichten, kann das Gericht die Schuldbefreiung allerdings versagen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, beträgt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre. Bei älteren Verfahren konnte sie fünf oder sechs Jahre betragen. Mehr Details zum zeitlichen Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur Dauer der Privatinsolvenz.
Welche Schulden bleiben bestehen?
Die Restschuldbefreiung erfasst allerdings nicht alle Verbindlichkeiten. Bestehen bleiben unter anderem Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, rückständige Unterhaltszahlungen bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, Geldstrafen und Bußgelder sowie bestimmte Steuerschulden bei einer Steuerstraftat. Diese Forderungen müssen Sie deshalb auch nach der Erteilung weiter begleichen.
Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Mit der Erteilung sind Sie von den restlichen Schulden befreit. Zudem löschen Auskunfteien wie die SCHUFA den entsprechenden Eintrag nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist. So haben Sie die Chance auf einen echten wirtschaftlichen Neuanfang. Bei Fragen zum weiteren Vorgehen unterstützt Sie unsere Schuldnerberatung.
Häufige Fragen zur Restschuldbefreiung
Gesetzliche Grundlage
Die Restschuldbefreiung ist in den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Erteilung ergibt sich aus § 300 InsO, die Wirkung aus § 301 InsO, die Versagungsgründe aus § 290 InsO.
