Ist Unterhalt pfändbar? Antwort für beide Seiten

Checkliste Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurz gesagt: Unterhalt, den Sie erhalten, ist nur bedingt pfändbar. Gesetzliche Unterhaltsrenten fallen unter § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO: Ein Gläubiger kommt nur an sie heran, wenn die Vollstreckung in Ihr sonstiges Vermögen erfolglos geblieben ist oder bleiben wird und die Pfändung der Billigkeit entspricht. Kindesunterhalt steht ohnehin dem Kind zu und nicht dem betreuenden Elternteil – Gläubiger des Elternteils können ihn nicht pfänden. Auf dem Konto wird der Unterhalt aber zu gewöhnlichem Guthaben.

Unterhalt als bedingt pfändbarer Bezug

§ 850b ZPO nennt Bezüge, die zunächst unpfändbar sind, bei denen der Gläubiger aber eine gerichtliche Ausnahmeentscheidung erwirken kann. Dazu gehören Unterhaltsrenten, die auf gesetzlicher Vorschrift beruhen – also Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt oder Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB.

Der Gläubiger muss zwei Hürden nehmen (§ 850b Abs. 2 ZPO):

  1. Die Vollstreckung in Ihr sonstiges bewegliches Vermögen hat nicht zur vollständigen Befriedigung geführt oder wird es voraussichtlich nicht.
  2. Die Pfändung muss nach den Umständen des Falles der Billigkeit entsprechen – insbesondere nach Art der Forderung und Höhe der Bezüge.

Vor der Entscheidung soll das Vollstreckungsgericht die Beteiligten anhören. Sie können also darlegen, warum der Unterhalt für Ihren Lebensunterhalt gebraucht wird. Lässt das Gericht die Pfändung zu, gelten anschließend die Regeln für Arbeitseinkommen, also die Pfändungstabelle 2026/2027.

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Rechenbeispiel: Was bliebe überhaupt?

Beispiel. Eine geschiedene Frau erhält 1.400 € nachehelichen Unterhalt und hat keine weiteren Einkünfte. Selbst wenn das Gericht die Pfändung nach § 850b Abs. 2 ZPO zulassen würde, gälte anschließend der Grundfreibetrag von 1.587,40 €. Weil die 1.400 € darunter liegen, wäre der pfändbare Betrag 0 €.

Variante. Kommen 1.000 € eigenes Nettoeinkommen hinzu und rechnet das Gericht beide Bezüge nach § 850e ZPO zusammen, ergeben sich 2.400 €. Ohne Unterhaltspflichten sind das (2.400 € − 1.587,40 €) × 70 % = 568,82 €. Mit einem Kind sinkt der Betrag auf (2.400 € − 2.184,82 €) × 50 % = 107,59 €.

Kindesunterhalt: Geld des Kindes, nicht des Elternteils

Beim Kindesunterhalt ist die Ausgangslage eine andere. Anspruchsinhaber ist das Kind. Der betreuende Elternteil nimmt das Geld nur für das Kind entgegen. Gläubiger des Elternteils können diesen Anspruch daher nicht pfänden – er gehört nicht zu dessen Vermögen.

Auf dem Konto sieht das anders aus: Geht der Kindesunterhalt auf dem Konto des Elternteils ein, wird er zu dessen Guthaben und ist bei einer Kontopfändung erfasst. Der Kindesunterhalt erhöht den P-Konto-Freibetrag nicht ohne Weiteres, weil er in § 902 ZPO nicht ausdrücklich genannt ist.

So schützen Sie Unterhalt auf dem Konto

Auf einem P-Konto sind 1.590,00 € im Monat automatisch geschützt. Unterhaltspflichten gegenüber Ihren Kindern erhöhen den Freibetrag nach § 902 ZPO, Kindergeld kommt in tatsächlicher Höhe hinzu:

Position Betrag
Grundfreibetrag § 899 ZPO 1.587,40 €
1. unterhaltsberechtigte Person (Kind) 597,42 €
Kindergeld für 1 Kind (2026) 259,00 €
Geschütztes Guthaben 2.443,82 €

Reicht das nicht, weil zusätzlich Kindesunterhalt eingeht, stellen Sie einen Antrag beim Vollstreckungsgericht nach § 906 ZPO. Legen Sie den Unterhaltstitel oder die Jugendamtsurkunde bei und weisen Sie nach, dass das Geld für das Kind bestimmt ist. Eine Alternative ist ein eigenes Konto für das Kind, auf das der Unterhalt direkt fließt. Die nötige Bescheinigung erklären wir unter P-Konto-Bescheinigung.

Die andere Seite: Pfändung wegen Unterhalts

Wer selbst Unterhalt schuldet und nicht zahlt, muss mit einer besonders scharfen Vollstreckung rechnen. Unterhaltsgläubiger sind nach § 850d ZPO bevorrechtigt: Sie können ohne die Beschränkungen des § 850c ZPO pfänden, dem Schuldner bleibt nur der notwendige Unterhalt. Auch sonst unpfändbare Bezüge nach § 850a Nr. 1, 2 und 4 ZPO – Mehrarbeit, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld – werden dann zur Hälfte erfasst. Einzelheiten und die Rangfolge mehrerer Berechtigter finden Sie unter Unterhaltspfändung: Vorrang und Selbstbehalt.

Unterhalt in der Privatinsolvenz

Bedingt pfändbare Bezüge nach § 850b ZPO fallen nur insoweit in die Insolvenzmasse, als sie tatsächlich pfändbar sind (§ 36 InsO). Empfangenen Unterhalt müssen Sie daher regelmäßig nicht abführen. Umgekehrt bleiben Unterhaltsrückstände aus vorsätzlicher Pflichtverletzung nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen – mehr dazu unter Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Beim Antrag des Gläubigers Stellung nehmen. Bei § 850b ZPO entscheidet das Gericht nach Billigkeit – Ihre Darstellung zählt.
  2. P-Konto führen und Unterhaltspflichten sowie Kindergeld mit Bescheinigung nachweisen.
  3. Kindesunterhalt trennen: eigenes Konto für das Kind oder Antrag nach § 906 ZPO.
  4. Titel und Nachweise bereithalten: Unterhaltsurkunde, Beschluss, Kontoauszüge.
  5. Bei eigenen Unterhaltsschulden schnell reagieren – hier wird deutlich härter vollstreckt als bei gewöhnlichen Forderungen.

Häufige Fragen

Kann ein Gläubiger meinen Ehegattenunterhalt pfänden?
Nur mit gerichtlicher Zulassung nach § 850b Abs. 2 ZPO, und nur wenn die Vollstreckung ins sonstige Vermögen erfolglos war und die Pfändung der Billigkeit entspricht. Danach gelten die Pfändungsfreigrenzen.
Darf mein Gläubiger den Kindesunterhalt nehmen?
Den Anspruch nicht – er steht dem Kind zu. Das ausgezahlte Geld auf Ihrem Konto kann aber von einer Kontopfändung erfasst werden, wenn der Freibetrag überschritten ist.
Erhöht Kindesunterhalt den P-Konto-Freibetrag?
Nicht automatisch. § 902 ZPO nennt ihn nicht ausdrücklich. Sie können aber beim Vollstreckungsgericht nach § 906 ZPO eine Erhöhung beantragen und die Zweckbindung nachweisen.
Warum wird bei Unterhaltsschulden mehr gepfändet?
Weil Unterhaltsgläubiger nach § 850d ZPO bevorrechtigt sind. Es gilt nicht die normale Tabelle, sondern der vom Gericht festgesetzte notwendige Unterhalt als Selbstbehalt.
Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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