GEZ-Schulden: Was tun, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen können?

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort: GEZ-Schulden entstehen schnell: Wer den Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro im Monat nicht zahlt, erhält einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von einem Prozent, mindestens acht Euro. Dieser Bescheid ist ein Vollstreckungstitel: Ohne Gericht können Konto und Lohn gepfändet werden. Bevor es so weit kommt, sollten Sie drei Dinge prüfen – ob Sie Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben (das geht bis zu drei Jahre rückwirkend), ob der Bescheid stimmt und ob eine Ratenzahlung möglich ist. In der Privatinsolvenz fallen rückständige Beiträge unter die Restschuldbefreiung.

Was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird?

Der Beitrag ist für jeweils drei Monate fällig, also 55,08 Euro je Quartal. Bleibt die Zahlung aus, läuft ein festes Verfahren ab:

Stufe Was geschieht
Zahlung bleibt aus Wer per Überweisung zahlt, erhält seit Mitte 2025 nicht mehr zu jeder Fälligkeit eine eigene Zahlungsaufforderung. Ein Rückstand entsteht deshalb leicht unbemerkt.
Festsetzungsbescheid Die Landesrundfunkanstalt setzt die rückständigen Beiträge fest – zuzüglich Säumniszuschlag von 1 % der Beitragsschuld, mindestens 8 Euro.
Mahnung Letzte Zahlungsaufforderung vor der Vollstreckung.
Vollstreckungsersuchen Je nach Bundesland vollstrecken Stadt- oder Gemeindekasse, Finanzamt oder Gerichtsvollzieher.
Vollstreckung Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung, Vermögensauskunft – mit weiteren Gebühren.

Der Festsetzungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel

Anders als ein privater Gläubiger braucht der Beitragsservice weder Mahnbescheid noch Urteil. Der Festsetzungsbescheid ist ein Verwaltungsakt und selbst die Grundlage der Vollstreckung. Für Sie bedeutet das:

  • Frist beachten: Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats vorgehen – je nach Bundesland mit Widerspruch oder direkt mit einer Klage. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid.
  • Zahlungspflicht bleibt: Der Widerspruch schiebt die Zahlung nicht auf. Es kann trotzdem vollstreckt werden.
  • Inhalt prüfen: Stimmt der Zeitraum? Zahlt bereits jemand anderes für dieselbe Wohnung? Für eine Wohnung ist nur ein Beitrag fällig, gleichgültig, wie viele Personen dort leben.

Was ein Titel bedeutet und wie lange er gilt, erklärt der Ratgeber Vollstreckungstitel.

Befreiung und Ermäßigung – auch rückwirkend

Viele Rückstände entstehen bei Menschen, die gar nicht hätten zahlen müssen. Auf Antrag befreit werden unter anderem Empfänger von

  • Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Blindenhilfe und bestimmten Pflegeleistungen.

Hinzu kommt der Härtefall: Wer keine Sozialleistung erhält, weil sein Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags übersteigt, kann ebenfalls befreit werden. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen ein Drittel, also 6,12 Euro im Monat.

Wichtig: Die Befreiung gilt nicht automatisch. Sie muss beantragt und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Sozialleistung erneuert werden. Sie kann aber bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden, wenn die Voraussetzungen in dieser Zeit nachweislich vorlagen. Auf diesem Weg lassen sich alte Rückstände oft ganz oder zum großen Teil beseitigen – häufig auch dann noch, wenn bereits ein Festsetzungsbescheid ergangen ist.

Ratenzahlung und Stundung

Können Sie einen Rückstand nicht auf einmal ausgleichen, können Sie beim Beitragsservice eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Schildern Sie Ihre wirtschaftliche Lage und schlagen Sie eine Rate vor, die Sie dauerhaft einhalten können. Die laufenden Beiträge müssen daneben weitergezahlt werden. Ein Erlass kommt nur in besonderen Härtefällen in Betracht; mehr dazu unter Schuldenerlass.

Verjährung und Bußgeld

Rundfunkbeiträge verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen: Der Beitragsservice setzt Rückstände regelmäßig rechtzeitig durch Bescheid fest, und ein bestandskräftiger Bescheid kann deutlich länger vollstreckt werden.

Wer mit dem Beitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise im Rückstand ist, handelt außerdem ordnungswidrig (§ 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Die Rundfunkanstalt kann dann ein Bußgeldverfahren anstoßen.

Kann man wegen GEZ-Schulden ins Gefängnis kommen?

Wegen der Schulden selbst nicht. Haft droht nur, wenn Sie im Vollstreckungsverfahren die Vermögensauskunft verweigern oder zum Termin nicht erscheinen. Diese Erzwingungshaft endet, sobald Sie die Auskunft abgeben. Einzelheiten: Haftbefehl wegen Schulden und Vermögensauskunft.

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Kontopfändung wegen Rundfunkbeitrag: Was Sie sofort tun sollten

  1. P-Konto einrichten: Lassen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dann bleiben 1.590 Euro im Monat geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.
  2. Befreiung prüfen und beantragen: Liegen die Voraussetzungen vor, entfällt die Forderung für den Befreiungszeitraum – auch rückwirkend.
  3. Mit der Vollstreckungsstelle sprechen: Stadtkasse oder Gerichtsvollzieher können Raten vereinbaren.
  4. Gesamtlage klären: Ist der Rundfunkbeitrag nur eine von mehreren offenen Forderungen, hilft eine Einzelabsprache wenig.

GEZ-Schulden in der Privatinsolvenz

Rückständige Rundfunkbeiträge aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind gewöhnliche Insolvenzforderungen. Sie werden zur Tabelle angemeldet und nach drei Jahren von der Restschuldbefreiung erfasst – einschließlich Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten. Zwei Punkte sollten Sie beachten:

  • Laufende Beiträge ab der Eröffnung sind neue Verbindlichkeiten. Sie müssen weiter gezahlt werden – oder Sie beantragen die Befreiung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Ein Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit fällt nicht unter die Restschuldbefreiung (§ 302 Nr. 2 InsO).

Ob sich wegen GEZ-Schulden allein eine Insolvenz lohnt? In aller Regel nicht. Sind sie aber Teil einer größeren Überschuldung, werden sie im Verfahren mit erledigt. Den Ablauf beschreibt die Seite Privatinsolvenz beantragen.

Häufige Fragen zu GEZ-Schulden

Wie hoch ist der Säumniszuschlag beim Rundfunkbeitrag?
Ein Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens acht Euro. Er wird mit dem Festsetzungsbescheid erhoben.
Kann der Beitragsservice ohne Gericht pfänden?
Ja. Der Festsetzungsbescheid ist selbst vollstreckbar. Die Vollstreckung übernehmen je nach Bundesland die kommunale Kasse, das Finanzamt oder der Gerichtsvollzieher.
Kann ich mich rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend, wenn Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen in dieser Zeit vorlagen – zum Beispiel durch Bescheide über Bürgergeld oder Grundsicherung.
Wann verjähren GEZ-Schulden?
Nach drei Jahren zum Jahresende. Sind die Beiträge durch Bescheid festgesetzt, kann daraus aber wesentlich länger vollstreckt werden.
Werden GEZ-Schulden in der Privatinsolvenz erlassen?
Ja. Beitragsrückstände aus der Zeit vor der Eröffnung fallen unter die Restschuldbefreiung. Beiträge, die danach fällig werden, müssen gezahlt werden.
Komme ich wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge ins Gefängnis?
Nicht wegen der Schulden. Erzwingungshaft droht nur, wenn Sie die Vermögensauskunft verweigern; sie endet mit Abgabe der Auskunft.

Wenn der Rundfunkbeitrag nicht Ihr einziges Problem ist, besprechen Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange Ihre Gesamtsituation mit Ihnen im kostenfreien Erstgespräch.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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