Handyvertrag in der Privatinsolvenz: Was passiert mit dem Vertrag – und bekomme ich einen neuen?

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Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort: Ein laufender Handyvertrag endet durch die Privatinsolvenz nicht automatisch. Offene Rechnungen aus der Zeit vor der Eröffnung sind Insolvenzforderungen und fallen unter die Restschuldbefreiung; die laufenden Gebühren zahlen Sie aus Ihrem unpfändbaren Einkommen weiter. Ihr Smartphone dürfen Sie in aller Regel behalten. Einen neuen Vertrag abzuschließen ist erlaubt, scheitert aber häufig an der SCHUFA – dann helfen Prepaid-Tarife oder Verträge ohne Bonitätsprüfung. Vorsicht bei Verträgen mit teurem Gerät: Das ist ein Ratenkauf und damit eine neue Schuld.

Was passiert mit dem laufenden Handyvertrag?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet Ihren Mobilfunkvertrag nicht. In der Praxis gibt es drei Verläufe:

  • Sie waren nicht im Rückstand: Der Vertrag läuft weiter. Die monatlichen Gebühren zahlen Sie aus dem Teil Ihres Einkommens, der Ihnen bleibt. Der Insolvenzverwalter hat an einem gewöhnlichen Mobilfunkvertrag kein Interesse.
  • Es gibt offene Rechnungen: Der Anbieter meldet den Rückstand zur Insolvenztabelle an. Ob er den Vertrag fortsetzt, hängt von ihm ab; viele Anbieter kündigen bei Zahlungsverzug oder haben das schon vor dem Antrag getan.
  • Der Anschluss ist gesperrt: Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ist erst zulässig, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Rückstand sind und der Anbieter sie zwei Wochen vorher angedroht hat (§ 61 TKG). Notrufe müssen möglich bleiben.

Wichtig für die Zeit nach der Eröffnung: Was ab jetzt an Gebühren anfällt, sind neue Verbindlichkeiten. Sie werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und müssen pünktlich bezahlt werden. Mehr dazu: Neue Schulden während der Privatinsolvenz.

Alte Handyrechnungen: Insolvenzforderung statt Mahnung

Rückstände aus der Zeit vor der Eröffnung – Grundgebühren, Mehrkosten, Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung, Inkassokosten – sollten Sie nach der Eröffnung nicht mehr gesondert bezahlen: Im Verfahren darf kein Gläubiger einen Sondervorteil erhalten. Der Anbieter oder sein Inkassounternehmen muss die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Geben Sie den Anbieter deshalb unbedingt im Gläubigerverzeichnis an, auch wenn die Summe klein ist.

Besonderheit beim finanzierten Gerät: Haben Sie das Smartphone über den Vertrag in Raten gekauft, steht es oft noch unter Eigentumsvorbehalt. Der Anbieter kann dann die Herausgabe verlangen. Bei älteren Geräten verzichtet er darauf meist, weil der Restwert gering ist.

Ist das Smartphone pfändbar?

In aller Regel nein. Ein Mobiltelefon gehört heute zu den Sachen, die für eine bescheidene Lebensführung nötig sind, und ist damit unpfändbar (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Es gehört dann auch nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 InsO). Brauchen Sie das Gerät für Ihre Arbeit, gilt das erst recht.

Eine Ausnahme ist bei sehr hochwertigen, fast neuen Geräten denkbar: Hier könnte der Verwalter den Austausch gegen ein einfacheres Gerät verlangen. In Verbraucherverfahren kommt das selten vor, weil der Aufwand den Ertrag kaum lohnt. Was der Verwalter darf, lesen Sie unter Insolvenzverwalter: Aufgaben und Befugnisse.

Neuer Handyvertrag in der Privatinsolvenz: erlaubt, aber schwierig

Es gibt kein Verbot, während der Insolvenz einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Zwei Dinge stehen dem aber oft im Weg:

  • Die Bonitätsprüfung: Die meisten Anbieter fragen die SCHUFA ab. Dort ist das Insolvenzverfahren vermerkt, und der Antrag wird abgelehnt.
  • Ihr Budget: Sie sollten nur Verpflichtungen eingehen, die Sie aus Ihrem unpfändbaren Einkommen sicher bezahlen können. Wer bei Vertragsschluss schon weiß, dass er die Raten nicht aufbringen wird, riskiert sogar ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Diese Möglichkeiten haben Sie

Möglichkeit Was dafür spricht Worauf Sie achten sollten
Prepaid-Karte Keine Bonitätsprüfung, volle Kostenkontrolle Guthaben rechtzeitig aufladen
Monatlich kündbarer SIM-only-Tarif Günstig, teils ohne SCHUFA-Abfrage oder gegen Kaution Nur abschließen, wenn die Gebühr sicher im Budget ist
Vertrag über Angehörige Angehöriger wird Vertragspartner Er haftet allein für alle Kosten
Vertrag mit neuem Smartphone – Ratenkauf: neue Schuld über 24 oder 36 Monate, wird meist abgelehnt und ist nicht zu empfehlen

Ein Gerät können Sie sich während der Wohlverhaltensphase aus Ihrem unpfändbaren Einkommen kaufen – gebraucht oder neu, aber bar bezahlt statt auf Raten.

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Handyvertrag vor dem Insolvenzantrag: Was Sie beachten sollten

  • Nicht kurz vor dem Antrag teure Verträge abschließen. Verbindlichkeiten, die in den letzten Monaten vor dem Antrag unangemessen begründet wurden, können die Restschuldbefreiung gefährden (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO).
  • Alle Verträge und Rückstände angeben – auch gekündigte Altverträge, zu denen noch Inkassoschreiben kommen.
  • Keinen Gläubiger bevorzugen: Zahlen Sie nicht kurz vor dem Antrag einen hohen Rückstand beim Mobilfunkanbieter, während andere Gläubiger leer ausgehen. Solche Zahlungen kann der Insolvenzverwalter anfechten.
  • Lastschriften prüfen: Nach der Kontoumstellung auf ein P-Konto oder einem Kontowechsel muss der Anbieter die neue Bankverbindung kennen, sonst entstehen neue Rückstände.

Nach der Restschuldbefreiung

Mit der Restschuldbefreiung sind die alten Forderungen des Anbieters erledigt. Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht; danach werden Bonitätsprüfungen wieder leichter. Alles Weitere: SCHUFA und Insolvenz.

Häufige Fragen

Darf ich in der Privatinsolvenz einen Handyvertrag abschließen?
Ja, ein Verbot gibt es nicht. Viele Anbieter lehnen wegen des SCHUFA-Eintrags aber ab. Außerdem dürfen Sie nur Verpflichtungen eingehen, die Sie aus Ihrem unpfändbaren Einkommen sicher bezahlen können.
Wird mein Handyvertrag bei Privatinsolvenz gekündigt?
Nicht automatisch. Ohne Zahlungsrückstand läuft der Vertrag in der Regel weiter. Bei offenen Rechnungen kündigen viele Anbieter wegen Zahlungsverzugs.
Was passiert mit alten Handyschulden in der Privatinsolvenz?
Sie sind Insolvenzforderungen, werden zur Tabelle angemeldet und fallen nach drei Jahren unter die Restschuldbefreiung.
Kann der Insolvenzverwalter mein Smartphone wegnehmen?
In aller Regel nicht. Ein Mobiltelefon gilt als unpfändbar, weil es für eine bescheidene Lebensführung benötigt wird. Nur bei besonders wertvollen Geräten kommt ein Austausch in Betracht.
Bekomme ich in der Privatinsolvenz einen Vertrag mit neuem Handy?
Meist nicht, und es ist auch nicht ratsam. Ein Vertrag mit Gerät ist ein Ratenkauf – also eine neue Schuld, die nicht unter die Restschuldbefreiung fällt.
Wann darf der Anbieter meinen Anschluss sperren?
Erst bei einem Zahlungsverzug von mindestens 100 Euro und nachdem er die Sperre zwei Wochen vorher schriftlich angedroht hat.

Welche Verträge Sie behalten können und welche Schulden im Verfahren erledigt werden, besprechen Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange mit Ihnen im kostenfreien Erstgespräch.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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