Insolvenztabelle: Rang 0, Feststellung, Widerspruch und Quote erklärt

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Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 2. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurze Antwort: Die Insolvenztabelle ist das amtliche Verzeichnis aller Forderungen, die Gläubiger im Insolvenzverfahren angemeldet haben (§ 175 InsO). Der Insolvenzverwalter führt sie, das Gericht prüft sie im Prüfungstermin. Nur Forderungen, die in der Tabelle „festgestellt“ sind, nehmen an der Verteilung teil. „Rang 0“ bedeutet dabei: normale, nicht nachrangige Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Die Insolvenzquote ergibt sich aus der verteilbaren Masse geteilt durch die Summe der festgestellten Forderungen.

Nicht verwechseln: Die Insolvenztabelle hat nichts mit der Pfändungstabelle zu tun. Die Pfändungstabelle zeigt, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist. Die Insolvenztabelle listet die Gläubiger und ihre Forderungen.

Was steht in der Insolvenztabelle?

Für jede angemeldete Forderung enthält die Tabelle:

  • die laufende Nummer (Tabellennummer), unter der der Gläubiger im Verfahren geführt wird,
  • Name und Anschrift des Gläubigers,
  • Betrag und Grund der Forderung (z. B. Darlehen vom …, Kaufpreis für …),
  • den Rang der Forderung,
  • das Prüfungsergebnis: festgestellt, bestritten oder vorläufig bestritten – und von wem,
  • bei Verbrauchern zusätzlich, ob der Gläubiger die Forderung als solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat.

Was bedeutet „Rang 0“ in der Insolvenztabelle?

Die Verwaltungsprogramme der Insolvenzverwalter nummerieren die Ränge durch. Rang 0 steht für die gewöhnlichen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO – also für fast alle Gläubiger: Banken, Inkassounternehmen, Vermieter, Versandhändler, Finanzamt. Die Ränge 1 bis 5 bezeichnen die nachrangigen Forderungen nach § 39 Abs. 1 InsO, zum Beispiel Zinsen seit der Eröffnung (Rang 1), Verfahrenskosten einzelner Gläubiger (Rang 2), Geldstrafen und Bußgelder (Rang 3) oder Gesellschafterdarlehen (Rang 5). Nachrangige Gläubiger erhalten erst etwas, wenn alle Forderungen im Rang 0 vollständig bezahlt sind – in der Privatinsolvenz praktisch nie.

Rang Forderungsart Beispiel
0 Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Kredit, Miete, Rechnung, Steuerschuld
1 Zinsen und Säumniszuschläge seit Eröffnung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1) Verzugszinsen ab Eröffnungstag
2 Kosten der Gläubiger für die Verfahrensteilnahme (Nr. 2) Anwaltskosten des Gläubigers
3 Geldstrafen, Bußgelder, Ordnungs- und Zwangsgelder (Nr. 3) Bußgeld wegen Falschparkens
4 Unentgeltliche Leistungen (Nr. 4) Versprochenes Geschenk
5 Gesellschafterdarlehen (Nr. 5) nur bei Unternehmen
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Forderung in der Insolvenztabelle, die so nicht stimmt?

Ob Widerspruch gegen die Forderung oder gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung: Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir, was in Ihrem Verfahren zu tun ist.

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Vom Antrag zur Tabelle: So läuft die Forderungsanmeldung

  1. Eröffnungsbeschluss: Das Gericht setzt eine Frist, innerhalb derer die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder anmelden sollen (§ 28 InsO), meist vier bis acht Wochen.
  2. Anmeldung: Jeder Gläubiger meldet seine Forderung schriftlich mit Grund und Betrag an und fügt Belege bei (§ 174 InsO). Der Verwalter trägt sie in die Tabelle ein.
  3. Prüfungstermin: Im Prüfungstermin (§ 176 InsO) – in Verbraucherverfahren meist im schriftlichen Verfahren – werden die Forderungen geprüft. Widerspricht niemand, gilt die Forderung als festgestellt (§ 178 InsO).
  4. Verspätete Anmeldungen sind bis zum Schlusstermin möglich; für die nachträgliche Prüfung fallen Gebühren an, die der Gläubiger trägt (§ 177 InsO).
  5. Verteilung: Am Ende verteilt der Verwalter die Masse nach dem Verhältnis der festgestellten Forderungen.

Kann ich als Schuldner einer Forderung widersprechen?

Ja – und in einem Fall sollten Sie es unbedingt. Ihr Widerspruch verhindert die Feststellung nicht, der Gläubiger nimmt trotzdem an der Verteilung teil. Er hat aber zwei wichtige Wirkungen:

  • Keine Vollstreckung nach dem Verfahren: Ohne Ihren Widerspruch kann der Gläubiger aus dem Tabellenauszug wie aus einem Urteil vollstrecken (§ 201 Abs. 2 InsO). Das spielt eine Rolle, wenn die Restschuldbefreiung versagt wird.
  • Widerspruch gegen das Merkmal „vorsätzliche unerlaubte Handlung“: Meldet ein Gläubiger seine Forderung mit diesem Zusatz an, bleibt sie trotz Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 Nr. 1 InsO). Widersprechen Sie nicht, gilt das Merkmal als festgestellt (§ 175 Abs. 2, § 184 InsO). Deshalb: Jede Anmeldung mit diesem Zusatz sofort prüfen und im Prüfungstermin widersprechen. Der Gläubiger muss dann klagen. Mehr dazu: Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?

Was passiert mit Gläubigern, die nicht in der Tabelle stehen?

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger – auch gegen solche, die ihre Forderung nicht angemeldet haben (§ 301 Abs. 1 Satz 2 InsO). Wer eine Forderung vergisst, verliert also nicht die Befreiung. Sie müssen aber alle Gläubiger im Antrag angeben; bewusstes Verschweigen kann zur Versagung führen. Meldet sich ein alter Gläubiger nach der Restschuldbefreiung, lesen Sie: Gläubiger meldet sich nach der Restschuldbefreiung.

Insolvenzquote berechnen

Die Quote sagt, wie viel Prozent ihrer Forderung die Gläubiger am Ende erhalten:

Quote = verteilbare Masse ÷ Summe der festgestellten Forderungen (Rang 0) × 100

Beispiel: Nach Abzug der Verfahrenskosten stehen 3.000 € zur Verteilung, die festgestellten Forderungen betragen 60.000 €. Die Quote beträgt 5 %. Ein Gläubiger mit 12.000 € erhält 600 €. In vielen Verbraucherinsolvenzen liegt die Quote unter 5 %, häufig bei null – die Restschuldbefreiung erhalten Sie trotzdem.

Wo bekomme ich die Insolvenztabelle?

Als Schuldner erhalten Sie die Tabelle vom Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder; außerdem können Sie sie auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Gläubiger erhalten nach dem Prüfungstermin auf Antrag einen Tabellenauszug.

Häufige Fragen zur Insolvenztabelle

Was bedeutet „festgestellt“ in der Insolvenztabelle?

Die Forderung wurde im Prüfungstermin nicht bestritten und nimmt in der eingetragenen Höhe an der Verteilung teil. Die Feststellung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil (§ 178 Abs. 3 InsO).

Was heißt „vorläufig bestritten“?

Der Verwalter hat Zweifel, zum Beispiel weil Belege fehlen, und wartet auf Unterlagen. Der Gläubiger kann nachbessern; bleibt der Widerspruch, muss er klagen.

Was ist die Tabellennummer?

Die laufende Nummer, unter der ein Gläubiger geführt wird. Sie steht auf allen Schreiben des Verwalters zu dieser Forderung.

Werden Zinsen in der Tabelle berücksichtigt?

Zinsen bis zum Eröffnungstag gehören zur Forderung im Rang 0. Zinsen ab Eröffnung sind nachrangig (Rang 1) und erhalten praktisch nie etwas.

Wenn in Ihrer Tabelle eine Forderung mit dem Zusatz „vorsätzliche unerlaubte Handlung“ auftaucht oder Sie eine Anmeldung für falsch halten, sollten Sie das vor dem Prüfungstermin klären. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange prüfen Ihre Tabelle im kostenfreien Erstgespräch.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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