Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Kurze Antwort: Ein Nullplan ist ein Schuldenbereinigungsplan, in dem Ihre Gläubiger nichts bekommen, weil Sie kein pfändbares Einkommen und kein verwertbares Vermögen haben. Er ist zulässig und erfüllt die Pflicht zum außergerichtlichen Einigungsversuch vor der Privatinsolvenz (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Sein Vorteil: Auch ohne Geld für einen Vergleich kommen Sie so in das Insolvenzverfahren und nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung.
Was ist ein Nullplan bei der Privatinsolvenz?
Vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz müssen Sie allen Gläubigern einen Plan anbieten, wie Sie Ihre Schulden regeln wollen. Normalerweise enthält dieser Plan eine Einmalzahlung oder monatliche Raten aus Ihrem pfändbaren Einkommen. Liegt Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, gibt es nichts zu verteilen. Der Plan sieht dann für jeden Gläubiger eine Zahlung von null Euro vor. Obergerichte halten das seit Ende der 1990er-Jahre für zulässig, denn das Gesetz verlangt einen ernsthaften Einigungsversuch, aber keine Mindestquote.
Starrer und flexibler Nullplan
In der Praxis wird fast immer ein flexibler Nullplan angeboten. Er enthält eine Anpassungsklausel: Steigt Ihr Einkommen während der Laufzeit über die Pfändungsfreigrenze, erhalten die Gläubiger den pfändbaren Teil. Erben Sie, geht ein Teil an die Gläubiger. So steht kein Gläubiger schlechter da als im Insolvenzverfahren, was die Chance auf Zustimmung leicht erhöht. Ein starrer Nullplan ohne solche Klausel wird nahezu immer abgelehnt.
Für wen kommt ein Nullplan in Frage?
- Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder eine niedrige Rente beziehen.
- Berufstätige mit Unterhaltspflichten, deren Freigrenze dadurch deutlich steigt. Beispiel: 2.300 Euro netto mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern; nach der Pfändungstabelle 2026 ist davon nichts pfändbar.
- Alleinstehende mit einem Nettoeinkommen bis 1.587,40 Euro (Grundfreibetrag ab 1. Juli 2026).
- Menschen ohne Angehörige, die eine Einmalzahlung finanzieren könnten.
Ob Ihr Einkommen pfändbar ist, zeigt die Pfändungstabelle 2026 oder der Pfändungsrechner.
So läuft der Nullplan ab
- Gläubiger und Forderungen erfassen. Alle Gläubiger werden um eine aktuelle Forderungsaufstellung gebeten.
- Einkommen nachweisen. Lohnabrechnungen, Bescheide und Unterhaltspflichten belegen, dass nichts pfändbar ist.
- Plan versenden. Jeder Gläubiger erhält den flexiblen Nullplan mit einer Antwortfrist von meist vier Wochen.
- Scheitern bescheinigen. Lehnt ein Gläubiger ab oder antwortet nicht, stellt die geeignete Person oder Stelle die Bescheinigung nach § 305 InsO aus.
- Insolvenzantrag stellen. Mit Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (§ 4a InsO), denn die rund 3.000 Euro in masselosen Verfahren müssen Sie dann nicht vorab zahlen.
Welche Vorteile hat der Nullplan?
- Zugang zur Restschuldbefreiung ohne Geld. Niemand muss Ihnen etwas leihen, um den Pflichtschritt vor der Insolvenz zu erfüllen.
- Schneller Weg zum Antrag. Weil die Ablehnung absehbar ist, ist der Einigungsversuch meist nach wenigen Wochen abgeschlossen.
- Ehrliche Grundlage. Der Plan zeigt Gläubigern und Gericht von Anfang an Ihre tatsächliche Lage.
Ehrlich gesagt: Gläubiger nehmen einen Nullplan selten an. Er dient in den meisten Fällen dazu, den Einigungsversuch ordnungsgemäß zu führen und den Weg ins Verfahren zu öffnen. Bei LR Schuldnerberatung prüfen wir vorher, ob nicht doch eine kleine Einmalzahlung möglich ist, denn die wird deutlich häufiger angenommen.
Häufige Fragen zum Nullplan
Rechtsgrundlagen: §§ 4a, 300, 305, 309 InsO · § 850c ZPO · Stand: Oktober 2026
Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange führen seit 15 Jahren Einigungsversuche, auch mit Nullplan, und stellen bei Scheitern die Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Im kostenfreien Erstgespräch bei LR Schuldnerberatung klären wir, ob ein Nullplan oder doch eine Einmalzahlung für Sie der bessere Weg ist – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.
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