§ 850a ZPO: Unpfändbare Bezüge – einfach erklärt

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026Von Volljurist Kai Lange

Kurz gesagt: § 850a ZPO zählt die Lohnbestandteile auf, die überhaupt nicht in die Pfändungsberechnung einfließen. Dazu gehören die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld und Zuwendungen zu Betriebsjubiläen im üblichen Rahmen, Auslösungen, Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des aufgerundeten Grundfreibetrags – seit dem 1.7.2026 also bis 795 €.

Diese Beträge werden vom Nettolohn abgezogen, bevor der Freibetrag nach § 850c ZPO geprüft wird. Genau deshalb ist § 850a ZPO für Sie bares Geld: Rechnet Ihr Arbeitgeber die geschützten Bestandteile mit, zahlen Sie jeden Monat zu viel an den Gläubiger.

Gesetzestext § 850a ZPO (Wortlaut)

Unpfändbar sind

  1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
  2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
  3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
  4. Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt;
  5. Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Geburt, der Eingehung einer Ehe oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft entstandenen Ansprüche betrieben wird;
  6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
  7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
  8. Blindenzulagen.

Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand September 2026

Was bedeutet § 850a ZPO für Schuldner?

Die acht Nummern der Vorschrift folgen einem gemeinsamen Gedanken: Geschützt wird, was entweder eine besondere Belastung ausgleicht, einen konkreten Aufwand ersetzt oder einem bestimmten Zweck dient. Solches Geld soll nicht beim Gläubiger landen.

Nummer 1: Überstunden zur Hälfte

Wer Mehrarbeit leistet, soll etwas davon haben. Deshalb ist die Hälfte der Überstundenvergütung unpfändbar. Wichtig ist die Abgrenzung: Geschützt ist nur der Teil, der tatsächlich auf Mehrarbeitsstunden entfällt – nicht der reguläre Lohn und in der Regel auch nicht Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn es sich dabei nicht um Mehrarbeit handelt.

Beispiel: Sie verdienen 2.000 € netto, davon entfallen 300 € auf Überstunden. 150 € sind nach Nummer 1 unpfändbar. Die Berechnungsgrundlage sinkt damit auf 1.850 €. Bei einem Grundfreibetrag von 1.587,40 € für Alleinstehende verringert sich der pfändbare Betrag spürbar.

Nummer 2: Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Treugelder

Urlaubsgeld, das zusätzlich zum normalen Entgelt gezahlt wird, ist vollständig unpfändbar – allerdings nur, „soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt“. Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht; Maßstab sind Branche, Betriebsgröße und Einkommenshöhe. Gleiches gilt für Zuwendungen zu einem Betriebsjubiläum. Nicht geschützt ist dagegen das laufende Entgelt, das während des Urlaubs weitergezahlt wird – das ist ganz normaler Lohn. Details finden Sie im Ratgeber Ist Urlaubsgeld pfändbar?.

Kostenfreies Erstgespräch

Zahlen Sie zu viel, weil Zulagen mitgerechnet werden?

Wir prüfen Ihre Lohnabrechnung Position für Position, bewerten, welche Bestandteile nach § 850a ZPO herausfallen, und wenden uns bei Bedarf direkt an Arbeitgeber und Gläubiger. Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.

Termin online buchen ✆ 040 228 635 74

Kostenfrei und unverbindlich · vor Ort in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.

Nummer 3: Aufwandsentschädigungen und Erschwerniszulagen

Auslösungen bei Montageeinsätzen, Fahrtkostenersatz, Entgelt für selbst gestelltes Werkzeug, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen sind unpfändbar, solange sie üblich sind. Der Grund: Diese Zahlungen sind kein Einkommenszuwachs, sondern gleichen Kosten oder besondere Belastungen aus. Streit entsteht regelmäßig dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnbestandteile pauschal als „Zulage“ deklarieren, obwohl es sich um verstecktes Grundentgelt handelt. In solchen Fällen entscheidet das Vollstreckungsgericht.

Nummer 4: Weihnachtsgeld bis 795 €

Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des auf volle 10 € aufgerundeten monatlichen Freibetrags unpfändbar. Die Rechnung für den Zeitraum ab 1.7.2026: Grundfreibetrag 1.587,40 € – aufgerundet 1.590 € – Hälfte 795 €. Bis 795 € bleibt Ihr Weihnachtsgeld also vollständig bei Ihnen. Der übersteigende Teil wird dem Novembergehalt oder Dezembergehalt zugerechnet und nach der Tabelle behandelt.

Beispiel: Sie erhalten 1.000 € Weihnachtsgeld. 795 € sind unpfändbar, die restlichen 205 € erhöhen das Nettoeinkommen des Auszahlungsmonats. Wer alleinstehend ist und ohnehin über dem Freibetrag liegt, verliert davon 70 % – das sind 143,50 €, wenn keine Rundungsschritte eingreifen. Mehr dazu unter Weihnachtsgeld und Pfändung.

Nummern 5 bis 8: Zweckgebundene Leistungen

Geburtsbeihilfen und Beihilfen zur Eheschließung sind geschützt, außer der Gläubiger vollstreckt gerade wegen einer Forderung, die aus diesem Anlass entstanden ist. Erziehungsgelder und Studienbeihilfen sowie Sterbe- und Gnadenbezüge bleiben unpfändbar, ebenso Blindenzulagen. Diese Leistungen sollen einen konkreten Bedarf decken, nicht Schulden tilgen.

Typische Fehler

  • Arbeitgeber zieht die geschützten Beträge nicht ab. Lohnbuchhaltungen arbeiten oft mit Standardeinstellungen. Prüfen Sie die Abrechnung.
  • Weihnachtsgeld wird komplett abgeführt. Die 795 € sind kein Antragsrecht, sondern gelten automatisch.
  • Schutz endet auf dem Konto. Ist das Geld ausgezahlt, greift nur noch der Kontopfändungsschutz. Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung auch unpfändbaren Lohn blockieren.
  • Bei Unterhaltspfändungen gilt Sonderrecht. Nach § 850d ZPO sind die Bezüge aus Nummer 1, 2 und 4 nur zur Hälfte des sonst unpfändbaren Betrags geschützt.

Zusammenhang mit anderen Vorschriften

Häufige Fragen

Wie viel Weihnachtsgeld ist 2026 unpfändbar?
Bis 795 €. Der Betrag ergibt sich aus dem Grundfreibetrag von 1.587,40 €, aufgerundet auf 1.590 € und halbiert. Er gilt bis zum 30.6.2027.
Sind Nachtzuschläge unpfändbar?
Nur, wenn sie für Mehrarbeitsstunden gezahlt werden – dann zur Hälfte nach Nummer 1. Reine Nacht- oder Sonntagszuschläge ohne Mehrarbeit sind nach überwiegender Auffassung pfändbar.
Muss ich den Schutz beantragen?
Nein. Der Arbeitgeber muss die unpfändbaren Bestandteile von sich aus herausrechnen. Tut er das nicht, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen und notfalls das Vollstreckungsgericht anrufen.
Was bedeutet „Rahmen des Üblichen“?
Es gibt keine gesetzliche Zahl. Maßstab sind Branchenüblichkeit, Betriebsgröße und Verhältnis zum Grundgehalt. Bei auffällig hohen Zulagen prüft das Vollstreckungsgericht, ob verdeckter Lohn vorliegt.
Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

Mehr über Kai Lange · Unser Team · Kostenfreies Erstgespräch

Kostenfreies Erstgespräch

Ihren Termin direkt wählen

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen und was der nächste Schritt ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; über die Kosten einer Beauftragung klären wir Sie im Gespräch auf.

Termin online buchen ✆ 040 228 635 74

Persönlich in Hamburg, München und Köln oder bundesweit per Video-Call.Sie möchten sich nicht auf eine Uhrzeit festlegen? Lassen Sie sich zurückrufen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Vorheriger Beitrag
§ 850 ZPO: Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen erklärt
Nächster Beitrag
§ 850b ZPO: Bedingt pfändbare Bezüge – einfach erklärt