Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Schulden begleichen – LR Schuldnerberatung

Kurze Antwort: Urlaubsgeld ist unpfändbar, solange es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. So steht es in § 850a Nummer 2 ZPO, und über § 36 InsO gilt dasselbe im Insolvenzverfahren. Entscheidend ist damit nicht die Höhe an sich, sondern der Vergleich mit dem, was in ähnlichen Betrieben zu ähnlichem Anlass gezahlt wird.

Was heißt „Rahmen des Üblichen“?

Diese Formulierung ist der ganze Streitpunkt, und der Bundesgerichtshof hat sie mit Beschluss vom 26. April 2012 präzisiert: Maßstab ist nicht das bundesweit durchschnittlich gezahlte Urlaubsgeld und auch keine feste Eurogrenze. Verglichen wird mit den Beträgen, die Beschäftigte in vergleichbaren Unternehmen bei vergleichbarem Anlass erhalten.

Praktisch heißt das: Zahlt Ihr Arbeitgeber Urlaubsgeld in einer Höhe, die in Ihrer Branche und Betriebsgröße normal ist, bleibt es Ihnen vollständig – auch wenn der Betrag für sich betrachtet hoch wirkt. Erst der auffällig über dem Branchenniveau liegende Teil ist pfändbar. Wer hier streitet, argumentiert also mit Tarifverträgen und Branchenvergleichen, nicht mit Durchschnittstabellen.

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Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung – drei Dinge, ein Wort

Die meisten Missverständnisse entstehen an dieser Stelle, weil im Alltag alles „Urlaubsgeld“ heißt. Rechtlich sind es drei verschiedene Zahlungen mit drei verschiedenen Folgen:

  • Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung Ihres normalen Gehalts während des Urlaubs. Es ist gewöhnliches Arbeitseinkommen und nach den Freibeträgen der Pfändungstabelle pfändbar.
  • Urlaubsgeld ist die zusätzliche Leistung, die über das Gehalt hinaus für den Urlaub gezahlt wird. Nur sie ist nach § 850a Nummer 2 ZPO im üblichen Rahmen unpfändbar.
  • Urlaubsabgeltung erhalten Sie, wenn nicht genommener Urlaub beim Ausscheiden ausgezahlt wird. Sie tritt an die Stelle des Entgelts und ist damit pfändbar.

Wenn eine Pfändung läuft, lohnt deshalb ein Blick auf die Abrechnung: Steht dort eine Sonderzahlung als „Urlaubsgeld“ ausgewiesen, gehört sie in aller Regel nicht in die Berechnung des pfändbaren Betrags.

Und das Weihnachtsgeld?

Für Weihnachtsvergütungen gilt eine andere, rechnerisch klare Regel: Unpfändbar ist die Hälfte des Grundfreibetrags nach § 850c ZPO, aufgerundet auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag – so bestimmt es § 850a Nummer 4 ZPO. Der frühere feste Betrag von 500 Euro gilt seit der Reform nicht mehr; der Schutzbetrag steigt jedes Jahr mit den Pfändungsfreigrenzen.

Für den Zeitraum ab 1. Juli 2026 heißt das: Der Grundfreibetrag beträgt 1.587,40 Euro, aufgerundet 1.590 Euro. Die Hälfte davon – 795 Euro – bleibt von Ihrem Weihnachtsgeld geschützt. Alles darüber ist pfändbar. Die aktuellen Grundwerte finden Sie in unserer Pfändungstabelle 2026.

Der Schutz muss auf dem Konto ankommen

Zwei Ebenen sind zu unterscheiden, und daran scheitert es in der Praxis am häufigsten. Die eine ist die Lohnpfändung: Hier muss der Arbeitgeber das unpfändbare Urlaubsgeld von Anfang an herausrechnen. Die andere ist die Kontopfändung: Sobald das Geld auf Ihrem Konto liegt, ist es zunächst schlicht Guthaben.

Auf einem Pfändungsschutzkonto lässt sich dieses Guthaben schützen – der von Gesetzes wegen unpfändbare Teil muss aber gegenüber der Bank nachgewiesen werden, in der Regel über eine P-Konto-Bescheinigung. Ohne P-Konto und ohne Nachweis greift der Gläubiger auf das Guthaben zu, obwohl der Betrag als Lohnbestandteil geschützt gewesen wäre.

Urlaubsgeld wurde trotzdem gepfändet – was jetzt?

  • Abrechnung prüfen. Hat der Arbeitgeber das Urlaubsgeld in den pfändbaren Betrag eingerechnet, ist das ein Rechenfehler, der sich korrigieren lässt.
  • Bank informieren. Bei einer Kontopfändung hilft nur der Nachweis über die Bescheinigung – oder ein Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Freigabe.
  • Rückforderung prüfen. Zu Unrecht abgeführte Beträge sind nicht verloren. Sie lassen sich zurückholen, solange man zügig reagiert.

Weiterführend: Lohnpfändung – Ablauf und Freibeträge und Pfändung beim Arbeitgeber stoppen.

Häufige Fragen

Ist Urlaubsgeld in der Privatinsolvenz pfändbar?
Nein, nicht im üblichen Rahmen. § 36 InsO verweist auf dieselben Schutzvorschriften wie die Einzelzwangsvollstreckung, also auch auf § 850a Nummer 2 ZPO.

Gibt es eine Eurogrenze für unpfändbares Urlaubsgeld?
Nein. Anders als beim Weihnachtsgeld gibt es keinen festen Höchstbetrag – maßgeblich ist der Branchenvergleich.

Was ist, wenn ich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im selben Jahr bekomme?
Beide Schutzvorschriften gelten unabhängig voneinander. Das Urlaubsgeld bleibt im üblichen Rahmen geschützt, das Weihnachtsgeld bis zum hälftigen Grundfreibetrag.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass Urlaubsgeld unpfändbar ist?
Es hilft. Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger, wenn er zu wenig abführt, und rechnet im Zweifel großzügig zugunsten des Gläubigers. Ein Hinweis auf § 850a Nummer 2 ZPO ist deshalb sinnvoll.

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