Stromschulden und Stromsperre: Was Sie jetzt tun können

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung

Kurze Antwort: Ihr Grundversorger darf den Strom erst sperren, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Verzug sind, die Sperre vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vorher schriftlich angekündigt wurde (§ 19 StromGVV). Spätestens mit der Ankündigung muss er Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anbieten: zinsfreie Raten für den Rückstand, in der Regel über sechs bis 18 Monate. Nehmen Sie dieses Angebot vor dem Sperrtermin in Textform an, darf nicht gesperrt werden.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ist nur zulässig, wenn alle Voraussetzungen zusammen vorliegen:

Voraussetzung Was gilt
Höhe des Rückstands Mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags, ohne Abschläge mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung, in jedem Fall mindestens 100 Euro. Bestrittene Beträge zählen nicht mit.
Androhung Schriftlich, mindestens vier Wochen vor der Sperre, mit Hinweis auf Möglichkeiten, die Sperre zu vermeiden
Ankündigung Der konkrete Sperrtermin acht Werktage im Voraus per Brief
Angebot zur Abwendung Spätestens mit der Ankündigung: zinsfreie Ratenzahlung plus Weiterversorgung gegen Vorauszahlung
Verhältnismäßigkeit Keine Sperre, wenn sie außer Verhältnis zur Schwere des Verzugs steht oder Sie darlegen, dass Sie Ihre Pflichten künftig erfüllen

Diese Regeln stehen in der Stromgrundversorgungsverordnung und gelten für die Grundversorgung. Für Sonderverträge mit anderen Anbietern sieht § 41b EnWG vergleichbare Schutzregeln vor; die Details stehen in Ihren Vertragsbedingungen.

Stromsperre angekündigt: Diese fünf Schritte helfen sofort

  1. Brief genau lesen. Notieren Sie Rückstand, Sperrtermin und ob das Angebot einer Abwendungsvereinbarung beiliegt.
  2. Abwendungsvereinbarung annehmen. Unterschreiben Sie das Angebot und schicken Sie es vor dem Sperrtermin zurück, per E-Mail oder Brief. Die Annahme in Textform verhindert die Sperre.
  3. Raten realistisch planen. Neben der Rate zahlen Sie künftig Ihren Verbrauch im Voraus. Halten Sie die Vereinbarung nicht ein, darf der Versorger sperren.
  4. Besondere Umstände mitteilen. Leben Kleinkinder, Schwangere, Pflegebedürftige oder Menschen mit lebenswichtigen medizinischen Geräten im Haushalt, schreiben Sie das dem Versorger mit Nachweisen. Das kann eine Sperre unverhältnismäßig machen.
  5. Leistungen prüfen. Beziehen Sie Bürgergeld oder Grundsicherung, können Stromschulden in Notlagen als Darlehen übernommen werden. Stellen Sie den Antrag sofort beim Jobcenter oder Sozialamt.

Der Strom ist schon gesperrt: Was jetzt?

Der Versorger muss die Versorgung unverzüglich wiederherstellen, sobald der Grund entfallen ist, also wenn Sie den Rückstand gezahlt oder eine Abwendungsvereinbarung geschlossen haben. Die Kosten für Sperrung und Wiederherstellung dürfen Ihnen in Rechnung gestellt werden. War die Sperre rechtswidrig, etwa weil die Androhung fehlte oder der Rückstand unter 100 Euro lag, können Sie die Wiederherstellung im Eilverfahren beim Amtsgericht durchsetzen.

Stromschulden und Privatinsolvenz

Alte Stromschulden sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden mit der Restschuldbefreiung erlassen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Versorger wegen Rückständen aus der Zeit davor in der Regel nicht mehr sperren, weil er damit eine Zahlung außerhalb des Verfahrens erzwingen würde. Den laufenden Verbrauch müssen Sie weiter pünktlich zahlen. Wer neben Stromschulden auch Miet-, Kredit- oder Inkassoschulden hat, sollte nicht nur die Sperre abwenden, sondern die Gesamtlage klären. Bei LR Schuldnerberatung sehen wir uns dazu alle Forderungen auf einmal an.

Häufige Fragen zur Stromsperre

Ab wie viel Euro Schulden darf der Strom gesperrt werden?
Ab einem Zahlungsverzug von mindestens 100 Euro, der zugleich mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags beträgt (§ 19 StromGVV). Bestrittene Forderungen zählen nicht mit.
Wie lange vorher muss eine Stromsperre angekündigt werden?
Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und der genaue Termin acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden.
Muss mir der Versorger eine Ratenzahlung anbieten?
Ja. Spätestens mit der Ankündigung muss der Grundversorger eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten anbieten, üblicherweise über sechs bis 18 Monate, plus Weiterversorgung gegen Vorauszahlung.
Kann der Strom gesperrt werden, wenn Kinder im Haushalt leben?
Kinder schließen eine Sperre nicht automatisch aus. Sie können sie aber unverhältnismäßig machen. Teilen Sie dem Versorger solche Umstände schriftlich und mit Nachweisen mit.
Werden Stromschulden in der Privatinsolvenz erlassen?
Ja, Rückstände aus der Zeit vor der Eröffnung werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Laufende Abschläge müssen Sie während des Verfahrens weiter zahlen.

Eine Stromsperre ist oft das erste Zeichen, dass die Schulden über den Kopf wachsen. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange helfen seit 15 Jahren, solche Situationen zu ordnen. Im kostenfreien Erstgespräch bei LR Schuldnerberatung klären wir, wie Sie die Sperre abwenden und Ihre Schulden insgesamt regeln – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die anwaltliche Verantwortung für die Beratung trägt Rechtsanwalt Christian Alexander.

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