Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Kurze Antwort: Ihr Grundversorger darf den Strom erst sperren, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Verzug sind, die Sperre vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vorher schriftlich angekündigt wurde (§ 19 StromGVV). Spätestens mit der Ankündigung muss er Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anbieten: zinsfreie Raten für den Rückstand, in der Regel über sechs bis 18 Monate. Nehmen Sie dieses Angebot vor dem Sperrtermin in Textform an, darf nicht gesperrt werden.
Wann darf der Strom abgestellt werden?
Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ist nur zulässig, wenn alle Voraussetzungen zusammen vorliegen:
| Voraussetzung | Was gilt |
|---|---|
| Höhe des Rückstands | Mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags, ohne Abschläge mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung, in jedem Fall mindestens 100 Euro. Bestrittene Beträge zählen nicht mit. |
| Androhung | Schriftlich, mindestens vier Wochen vor der Sperre, mit Hinweis auf Möglichkeiten, die Sperre zu vermeiden |
| Ankündigung | Der konkrete Sperrtermin acht Werktage im Voraus per Brief |
| Angebot zur Abwendung | Spätestens mit der Ankündigung: zinsfreie Ratenzahlung plus Weiterversorgung gegen Vorauszahlung |
| Verhältnismäßigkeit | Keine Sperre, wenn sie außer Verhältnis zur Schwere des Verzugs steht oder Sie darlegen, dass Sie Ihre Pflichten künftig erfüllen |
Diese Regeln stehen in der Stromgrundversorgungsverordnung und gelten für die Grundversorgung. Für Sonderverträge mit anderen Anbietern sieht § 41b EnWG vergleichbare Schutzregeln vor; die Details stehen in Ihren Vertragsbedingungen.
Stromsperre angekündigt: Diese fünf Schritte helfen sofort
- Brief genau lesen. Notieren Sie Rückstand, Sperrtermin und ob das Angebot einer Abwendungsvereinbarung beiliegt.
- Abwendungsvereinbarung annehmen. Unterschreiben Sie das Angebot und schicken Sie es vor dem Sperrtermin zurück, per E-Mail oder Brief. Die Annahme in Textform verhindert die Sperre.
- Raten realistisch planen. Neben der Rate zahlen Sie künftig Ihren Verbrauch im Voraus. Halten Sie die Vereinbarung nicht ein, darf der Versorger sperren.
- Besondere Umstände mitteilen. Leben Kleinkinder, Schwangere, Pflegebedürftige oder Menschen mit lebenswichtigen medizinischen Geräten im Haushalt, schreiben Sie das dem Versorger mit Nachweisen. Das kann eine Sperre unverhältnismäßig machen.
- Leistungen prüfen. Beziehen Sie Bürgergeld oder Grundsicherung, können Stromschulden in Notlagen als Darlehen übernommen werden. Stellen Sie den Antrag sofort beim Jobcenter oder Sozialamt.
Der Strom ist schon gesperrt: Was jetzt?
Der Versorger muss die Versorgung unverzüglich wiederherstellen, sobald der Grund entfallen ist, also wenn Sie den Rückstand gezahlt oder eine Abwendungsvereinbarung geschlossen haben. Die Kosten für Sperrung und Wiederherstellung dürfen Ihnen in Rechnung gestellt werden. War die Sperre rechtswidrig, etwa weil die Androhung fehlte oder der Rückstand unter 100 Euro lag, können Sie die Wiederherstellung im Eilverfahren beim Amtsgericht durchsetzen.
Stromschulden und Privatinsolvenz
Alte Stromschulden sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden mit der Restschuldbefreiung erlassen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Versorger wegen Rückständen aus der Zeit davor in der Regel nicht mehr sperren, weil er damit eine Zahlung außerhalb des Verfahrens erzwingen würde. Den laufenden Verbrauch müssen Sie weiter pünktlich zahlen. Wer neben Stromschulden auch Miet-, Kredit- oder Inkassoschulden hat, sollte nicht nur die Sperre abwenden, sondern die Gesamtlage klären. Bei LR Schuldnerberatung sehen wir uns dazu alle Forderungen auf einmal an.
Häufige Fragen zur Stromsperre
Rechtsgrundlagen: § 19 StromGVV · § 41b EnWG · §§ 38, 89, 301 InsO · Stand: Oktober 2026
Eine Stromsperre ist oft das erste Zeichen, dass die Schulden über den Kopf wachsen. Rechtsanwalt Christian Alexander und Volljurist Kai Lange helfen seit 15 Jahren, solche Situationen zu ordnen. Im kostenfreien Erstgespräch bei LR Schuldnerberatung klären wir, wie Sie die Sperre abwenden und Ihre Schulden insgesamt regeln – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call.
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