SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern: So erhalten Sie Ihre Datenkopie

Justitia mit Waage und Schwert – Symbol für Recht und anwaltliche Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2026Erstveröffentlichung: 4. Juni 2026

RATGEBER · KOSTENLOS

Einmal jährlich steht Ihnen eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu. So fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an – erklärt von der LR Schuldnerberatung.

GRUNDLAGEN

Was ist die SCHUFA und welche Daten speichert sie?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Ihre Aufgabe besteht darin, Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen, indem sie Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt und bewertet. Praktisch jeder Erwachsene in Deutschland, der schon einmal ein Konto eröffnet, einen Vertrag abgeschlossen oder einen Kredit aufgenommen hat, ist dort erfasst.

💡 Kurz erklärt: Gespeichert werden Angaben zu Krediten, Konten, Kreditkarten, Mobilfunk- und Versandhandelsverträgen sowie zu Zahlungsstörungen. Mehr zur Einschätzung lesen Sie auf unserer Seite zur Bonität und Bonitätsprüfung.

SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern – Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

AUSKUNFTSARTEN

Welche SCHUFA-Auskünfte gibt es?

Viele Verbraucher verwechseln die kostenlose und die kostenpflichtige Auskunft – ein Unterschied, der bares Geld wert sein kann. Es lohnt sich, beide Varianten klar auseinanderzuhalten, bevor Sie einen Antrag stellen.

  • Kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO)Ihr gesetzlich verankertes Auskunftsrecht. Sie zeigt vollständig, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind, und ist kostenfrei. Sie dient Ihrer eigenen Kontrolle.
  • Kostenpflichtige BonitätsauskunftWenn Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Dritten benötigen – etwa bei der Wohnungssuche –, kommt die kostenpflichtige Bonitätsauskunft infrage.
ANLEITUNG

So fordern Sie Ihre kostenlose Auskunft an

  • Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wählenAchten Sie darauf, die kostenlose Datenkopie anzufordern – nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft.
  • Antrag stellen und Identität nachweisenStellen Sie den Antrag und weisen Sie Ihre Identität nach. Eine ausführliche Selbstauskunft erläutern wir unter SCHUFA-Selbstauskunft.
  • Auskunft prüfenPrüfen Sie die Auskunft auf Fehler. Falsche Einträge lassen sich korrigieren – siehe SCHUFA-Eintrag löschen.

Die offizielle Stelle für Ihr Auskunftsrecht ist die SCHUFA selbst.

SCORE

Was hat es mit dem SCHUFA-Score auf sich?

Aus den gespeicherten Daten errechnet die Auskunftei einen Wahrscheinlichkeitswert, der ausdrückt, wie zuverlässig Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nachkommen. Wie dieser Wert zustande kommt und wie Sie ihn verbessern, erklären wir auf unserer Seite zum SCHUFA-Score.

⚠ Wichtiger Hinweis

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie kostenlos verlangen. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuellen Bedingungen der Auskunftei, da sich Modalitäten ändern können.

FAQ

Häufige Fragen zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft

Wie oft kann ich die SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie kostenlos verlangen. Bitte prüfen Sie die jeweils aktuellen Bedingungen der Auskunftei, da sich Modalitäten ändern können.
Wie lange dauert die Zusendung?
Die Bearbeitung nimmt üblicherweise einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch. Gesetzlich ist die Auskunftei gehalten, Ihrem Antrag unverzüglich nachzukommen.
Schadet eine Selbstauskunft meinem Score?
Nein. Die Eigenauskunft wird nicht als Kreditanfrage gewertet und wirkt sich nicht negativ auf Ihren Score aus. Sie können sie also bedenkenlos zur Kontrolle nutzen.
Was kostet die SCHUFA-Auskunft?
Die Datenkopie zur Selbstkontrolle ist kostenlos. Lediglich die Bonitätsauskunft, die für die Vorlage bei Dritten gedacht ist, ist kostenpflichtig.

Volljurist Kai Lange

Über den Autor

Volljurist Kai Lange

Kai Lange ist Volljurist bei der LR Schuldnerberatung (Rechtsanwaltskanzlei Christian Alexander) in Hamburg, München und Köln. Als ehemaliger Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt er das Insolvenzrecht aus beiden Perspektiven und begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und ehemals Selbständige bei Schulden, Pfändung, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

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