Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026Von Volljurist Kai Lange
Kurz gesagt: Verboten ist ein Kredit nicht – weder im Verfahren noch danach. Praktisch bekommen Sie während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase aber kaum einen, und neue Verbindlichkeiten sind ein echtes Versagungsrisiko (§ 295 Nr. 5 InsO). Nach der Restschuldbefreiung löscht die Schufa den Eintrag nach ihrer Praxis sechs Monate nach der Bekanntmachung. Erst danach wird ein regulärer Bankkredit realistisch.
Während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase
Ein Kreditverbot steht nicht im Gesetz. Aber Sie haben die Obliegenheit, keine unangemessenen Verbindlichkeiten zu begründen (§ 295 Satz 1 Nr. 5 InsO, der auf § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO verweist). Verletzen Sie diese Pflicht und wird ein Gläubiger dadurch benachteiligt, droht auf Antrag die Versagung der Restschuldbefreiung – nach drei Jahren Abtretung wäre das der denkbar teuerste Fehler.
Unangemessen ist eine Verbindlichkeit vor allem dann, wenn Sie sie erkennbar nicht bedienen können. Ein kleiner Ratenkredit, der aus dem unpfändbaren Teil Ihres Einkommens sicher zu tragen ist, wird anders bewertet als eine Finanzierung, die Ihre Lebenshaltung sprengt. Sprechen Sie im Zweifel vorher mit dem Treuhänder und dokumentieren Sie die Rechnung. Ausführlich dazu: Kreditaufnahme während eines Insolvenzverfahrens.
Hinzu kommt die praktische Seite: Banken sehen im eröffneten Verfahren und in der Wohlverhaltensphase einen Schufa-Eintrag und lehnen ab. Auch der Dispositionskredit wird in dieser Zeit regelmäßig gestrichen.
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Nach der Restschuldbefreiung: der realistische Zeitplan
| Phase | Was realistisch möglich ist |
|---|---|
| Eröffnetes Verfahren | Basiskonto auf Guthabenbasis, kein Dispo, kein Kredit |
| Wohlverhaltensphase | wie oben; Kredit nur mit Risiko nach § 295 Nr. 5 InsO |
| Beschluss bis 6 Monate danach | Schufa-Eintrag noch vorhanden, Bankkredit praktisch aussichtslos |
| Nach Löschung des Eintrags | Girokonto ohne Einschränkung, kleiner Dispo, kleine Ratenkredite |
| Ab ca. 12–24 Monaten mit sauberer Historie | größere Finanzierungen, je nach Einkommen und Sicherheiten |
Der Zeitplan ist eine Orientierung, keine Zusage. Entscheidend sind neben der Schufa vor allem Ihr Einkommen, die Beschäftigungsdauer und ob nach dem Verfahren erneut Zahlungsstörungen aufgetreten sind.
Beachten Sie außerdem: Die Löschung des Insolvenzeintrags räumt nicht automatisch alle anderen Einträge ab. Zu den früheren Einzelforderungen können weiterhin Merkmale gespeichert sein. Solche Einträge werden in der Regel drei Jahre nach der Erledigung gelöscht – erledigt sind sie durch die Restschuldbefreiung. Wird ein Eintrag weiterhin als offen geführt, verlangen Sie die Berichtigung unter Vorlage des Beschlusses.
So bauen Sie Ihre Bonität wieder auf
- Selbstauskunft anfordern. Prüfen Sie, ob der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht wurde und ob Altforderungen noch als offen geführt werden. Falsche oder erledigte Einträge lassen Sie korrigieren (Schufa und Insolvenz).
- Konto stabil führen. Ein Girokonto ohne Rücklastschriften über mehrere Monate ist das wichtigste positive Signal.
- Klein anfangen. Ein bescheidener Dispositionsrahmen oder ein kleiner Ratenkredit, pünktlich bedient, baut Historie auf.
- Alles pünktlich zahlen. Handyvertrag, Versicherung, Miete – jede Mahnung kann wieder ein Eintrag werden.
- Eigenkapital bilden. Wer 20 bis 30 Prozent selbst mitbringt, bekommt auch mit dünner Historie eher eine Zusage.
Finger weg von diesen Angeboten
- „Kredit ohne Schufa“: Seriöse Anbieter prüfen Ihre Bonität. Wo nicht geprüft wird, sind Zinsen und Nebenkosten meist unverhältnismäßig hoch.
- Vorkosten: Bearbeitungsgebühren, „Beglaubigungskosten“ oder Vorab-Versicherungen vor Auszahlung sind ein klares Warnzeichen. Für die Vermittlung eines Kredits darf vorab kein Entgelt verlangt werden.
- Hausbesuche und Nachnahmesendungen von Vermittlern.
- Bürgschaften von Angehörigen: Sie verlagern das Problem nur. Ihr Bürge haftet in voller Höhe – auch wenn Sie später erneut in Schwierigkeiten geraten.
- Umschuldung mit neuen Schulden: Was sinnvoll sein kann und was nicht, erklären wir unter Umschuldung trotz Schufa.
Alternativen, die wirklich helfen
Für die meisten Anschaffungen nach einem Insolvenzverfahren ist Ansparen die schnellere Lösung als Kreditsuche. Legen Sie den Betrag, den Sie als Rate zahlen würden, drei bis sechs Monate zurück – Sie haben die Anschaffung dann fast zusammen und zugleich bewiesen, dass Ihr Budget trägt.
Vermeiden Sie Null-Prozent-Ratenkäufe und „Jetzt kaufen, später zahlen“-Angebote. Sie sind Kredite, werden an Auskunfteien gemeldet und binden Ihr Budget. Für den Alltag genügt ein Basiskonto auf Guthabenbasis (§ 31 ZKG), das Ihnen unabhängig von Ihrer Bonität zusteht.
Und wenn sich abzeichnet, dass es eng wird: Handeln Sie früh. Wer gleich beim ersten Zahlungsrückstand reagiert, hat deutlich mehr Möglichkeiten als nach dem dritten Mahnbescheid (Erste Hilfe bei Schulden).
Sonderfall Auto, Wohnung, Selbständigkeit
Drei Anlässe treiben die Kreditfrage besonders oft. Beim Auto ist ein gebrauchtes Fahrzeug aus Erspartem fast immer die bessere Wahl als eine Finanzierung mit hohem Effektivzins. Bei der Mietwohnung ist nicht der Kredit das Problem, sondern die Kaution und die Auskunft – hier hilft eine Mietkautionsbürgschaft oder die Ratenzahlung der Kaution, die Ihnen gesetzlich in drei Monatsraten zusteht. Wer sich selbständig machen will, sollte zunächst ohne Fremdkapital starten und erst nach einigen Monaten mit belegbaren Zahlen zur Bank gehen (Selbständigkeit in der Privatinsolvenz).
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen: § 295 InsO, § 290 InsO, § 301 InsO, § 31 ZKG · Stand: September 2026
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