Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026Erstveröffentlichung: 6. April 2026Von Volljurist Kai Lange, LR Schuldnerberatung
Kurz gesagt: „Pleite“ heißt: Das Geld reicht nicht mehr für Miete, Raten und Rechnungen. Rechtlich ist das die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO – ein geregelter Zustand mit klaren Auswegen. Die drei wichtigsten Schritte: Konto als P-Konto schützen, Existenz-Zahlungen (Miete, Strom, Krankenversicherung) vor allen anderen bedienen und sich frühzeitig beraten lassen. Wer früh handelt, hat in vielen Fällen noch die Wahl zwischen einer Einigung mit den Gläubigern und der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
Pleite – was heißt das eigentlich?
Im Alltag sagt man „ich bin pleite“, wenn am Monatsende nichts mehr übrig ist. Im Sinne dieser Seite meint „pleite“ mehr: Sie können Ihre fälligen Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bezahlen. Das Gesetz nennt das Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie liegt in der Regel vor, wenn Sie innerhalb von drei Wochen weniger als 90 Prozent Ihrer fälligen Schulden begleichen können. Bei Unternehmen kommt die Überschuldung (§ 19 InsO) hinzu.
Für Privatpersonen ist der entscheidende Punkt: Pleite zu sein ist kein persönliches Versagen und keine Sackgasse. Es ist ein Zustand, für den es ein festes Verfahren gibt – von der außergerichtlichen Einigung bis zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung. Entscheidend ist, dass Sie jetzt geordnet handeln und nicht abwarten, bis Gläubiger pfänden.
Ich bin pleite – die 7 Sofort-Schritte
- Überblick schaffen. Öffnen Sie alle Briefe und tragen Sie jeden Gläubiger mit Betrag, Aktenzeichen und Stand (Mahnung, Mahnbescheid, Titel, Pfändung) in eine Liste ein. Unsere kostenlosen Vorlagen für Gläubigerliste und Haushaltsplan helfen dabei. Erst wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, lässt sich entscheiden, welcher Weg passt.
- Konto schützen. Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen tun. Ab dann bleiben Ihnen bei einer Kontopfändung monatlich 1.590,00 € (Stand 1. Juli 2026) – mit Kindern oder Unterhaltspflichten mehr, wenn Sie eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen.
- Existenz zuerst bezahlen. Wenn das Geld nicht für alles reicht, gilt eine klare Reihenfolge: Miete und Nebenkosten, Strom und Heizung, Krankenversicherung, Lebensmittel. Diese Gläubiger können Ihnen Wohnung, Energie oder Versicherungsschutz nehmen. Kreditraten, Inkassoforderungen und Versandhausrechnungen kommen danach – so unangenehm die Mahnungen auch klingen.
- Keine neuen Schulden. Kein Dispo ausreizen, kein „Sofortkredit“, keine Umschuldung, die nur die Rate streckt. Wer pleite ist, löst mit neuem Geld kein Problem, sondern verschiebt es – meist zu schlechteren Konditionen.
- Fristen ernst nehmen. Ein gelber Brief vom Amtsgericht enthält oft einen Mahnbescheid mit zweiwöchiger Widerspruchsfrist. Verstreicht sie, entsteht ein Vollstreckungstitel, der 30 Jahre gilt. Prüfen Sie jede Forderung: Stimmt der Betrag? Sind die Zinsen korrekt? Ist die Forderung vielleicht verjährt?
- Mit Gläubigern sprechen – aber vorsichtig. Viele Gläubiger akzeptieren eine Stundung oder eine realistische Rate, wenn Sie von sich aus auf sie zugehen. Unsere Musterbriefe für Stundung und Ratenzahlung zeigen, wie das geht. Wichtig: Ein solches Schreiben kann als Anerkenntnis gelten und die Verjährung neu beginnen lassen. Bei alten oder zweifelhaften Forderungen erst prüfen lassen, dann schreiben.
- Beratung holen, bevor gepfändet wird. Eine anwaltliche Schuldnerberatung klärt in einem Gespräch, ob eine Einigung mit den Gläubigern realistisch ist oder ob die Privatinsolvenz der schnellere Weg ist. Je früher, desto mehr Optionen bleiben.
Was Sie jetzt besser nicht tun
Aus vielen Beratungsgesprächen kennen wir die typischen Fehler, die eine Pleite teurer machen als nötig: Briefe ungeöffnet liegen lassen, weil man den Inhalt ahnt. Dem lautesten Gläubiger zahlen statt dem wichtigsten. Bei Familie oder Freunden leihen, ohne dass sich an der Gesamtlage etwas ändert. Vermögen auf Angehörige übertragen – das kann im Insolvenzverfahren angefochten werden und gefährdet die Restschuldbefreiung. Und schließlich: aus Scham warten, bis die Lohnpfändung beim Arbeitgeber liegt. Jeder dieser Schritte engt den Spielraum ein, den Sie heute noch haben.
Pleite und Pfändung: Was Ihnen in jedem Fall bleibt
Auch wenn ein Gläubiger bereits einen Titel hat und pfändet, bleibt Ihnen das Existenzminimum. Bei einer Lohnpfändung darf der Arbeitgeber nur den Teil abführen, der über der Pfändungsfreigrenze liegt: 1.587,40 € netto im Monat für Alleinstehende, deutlich mehr bei Unterhaltspflichten. Wie viel bei Ihrem Einkommen pfändbar ist, zeigt der Pfändungsrechner in wenigen Sekunden. Auf dem P-Konto gilt derselbe Grundfreibetrag. Kindergeld, Sozialleistungen und bestimmte Einmalzahlungen sind zusätzlich geschützt, wenn sie nachgewiesen werden. Wer diese Regeln kennt, verliert auch in der Pleite nicht die Kontrolle über den Alltag.
Wege aus der Pleite: drei Optionen
1. Außergerichtliche Einigung. Ist die Schuldenlast überschaubar oder steht ein Einmalbetrag (etwa von Angehörigen) zur Verfügung, lässt sich mit den Gläubigern ein Vergleich verhandeln – oft mit deutlichem Nachlass. Mehr dazu unter außergerichtliche Schuldenbereinigung.
2. Schuldenbereinigungsplan. Lehnen einzelne Gläubiger ab, kann das Gericht ihre Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Der Plan ist der Übergang zwischen Einigung und Insolvenz.
3. Privatinsolvenz. Scheitert die Einigung, ist die Privatinsolvenz der geregelte Weg: Nach dem Insolvenzantrag pfändet kein Gläubiger mehr einzeln, Sie behalten das Existenzminimum, und nach drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung – unabhängig davon, wie viel Sie in dieser Zeit zahlen konnten. Das Verfahren steht auch Menschen ohne Einkommen offen.
Pleite als Selbstständiger oder Unternehmer
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt: Wer den Betrieb aufgegeben hat, weniger als 20 Gläubiger hat und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen (etwa Lohn oder Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter) offen sind, kann die Privatinsolvenz nutzen. Andernfalls ist die Regelinsolvenz das richtige Verfahren – mit demselben Ziel, der Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
Anders bei GmbH, UG oder AG: Die Geschäftsführung ist verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei beziehungsweise sechs Wochen, Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Frist versäumt, haftet persönlich für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und riskiert ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Die Unternehmenspleiten haben 2025/2026 mit rund 23.900 erwarteten Fällen ein Zehn-Jahres-Hoch erreicht – besonders im Baugewerbe, Einzelhandel und in der Gastronomie. Verfahren wie die Eigenverwaltung ermöglichen dennoch häufig eine Sanierung statt der Zerschlagung, wenn früh genug gehandelt wird.
Häufige Fragen, wenn man pleite ist
Bin ich pleite, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr zahlen kann?
Rechtlich zahlungsunfähig sind Sie, wenn Sie fällige Forderungen dauerhaft nicht bedienen können – nicht schon bei einem einmaligen Engpass. Können Sie innerhalb von drei Wochen weniger als 90 Prozent Ihrer fälligen Schulden bezahlen, gilt das als Zahlungsunfähigkeit. Für die Frage, was jetzt zu tun ist, spielt die Einordnung aber kaum eine Rolle: Die Sofort-Schritte oben helfen in beiden Fällen.
Kann ich trotz Pleite meine Wohnung behalten?
Ja, in aller Regel. Die Miete gehört zu den Zahlungen, die Vorrang haben. Auch in der Privatinsolvenz bleibt der Mietvertrag bestehen, solange die laufende Miete aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahlt wird. Mietrückstände aus der Zeit vor dem Antrag fallen in das Verfahren.
Was passiert mit meinem Auto?
Ein Fahrzeug, das Sie für den Weg zur Arbeit brauchen, ist in der Regel unpfändbar und bleibt auch in der Insolvenz erhalten, solange es keinen hohen Wert hat. Ein finanziertes Auto gehört bis zur letzten Rate der Bank; hier ist zu klären, ob die Raten weiter tragbar sind.
Wie schnell bin ich wieder schuldenfrei?
Mit einer außergerichtlichen Einigung oft innerhalb weniger Monate. In der Privatinsolvenz wird die Restschuldbefreiung drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens erteilt. Bis zum Antrag vergehen je nach Vorbereitung und Gläubigerzahl einige Wochen bis wenige Monate.
Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich pleite bin?
Nur bei einer Lohnpfändung oder in der Privatinsolvenz, weil der Arbeitgeber dann den pfändbaren Teil des Gehalts abführen muss. Eine Kündigung wegen Schulden ist unzulässig. Bei einer außergerichtlichen Einigung erfährt der Arbeitgeber nichts.
Zusammenfassung: Wer früh handelt, verliert nichts
Ob Privatperson oder Unternehmer: Pleite zu sein ist ein Zustand mit Regeln – und mit Auswegen. Schützen Sie Ihr Konto, bezahlen Sie zuerst, was Ihre Existenz sichert, und lassen Sie jede Forderung prüfen, bevor Sie zahlen oder unterschreiben. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern realistisch ist oder ob die Privatinsolvenz der kürzere Weg ist – persönlich in Hamburg, München und Köln oder per Video-Call, auch abends bis 20 Uhr.
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