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Wie es zu einer Kontopfändung kommt und wie wir helfen können

Eine Kontopfändung kann jeden treffen – schnell und unerwartet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zur Kontopfändung: Wie es dazu kommt, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich effektiv dagegen wehren können.

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist die Pfändung Ihres Kontos. Mit anderen Worten: Ein Dritter hat eine Forderung gegen Sie. Diese Forderung haben Sie nicht bezahlt. Mit einem Titel kann der Gläubiger jetzt Ihr Konto pfänden und die Bank oder Sparkasse muss Guthaben überweisen. Und das so lange bis die Forderung bezahlt ist. Dafür muss der Gläubiger natürlich Ihre Kontoverbindung kennen.

Wird eine Kontopfändung angekündigt?

Nein – eine Kontopfändung wird nicht angekündigt. Denn wenn Sie vorher informiert würden, hätten Sie die Möglichkeit, Ihr Guthaben rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Stattdessen erhalten Sie erst nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Ihrer Bank eine Mitteilung. Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch bereits zu spät, da das Konto sofort gesperrt wird. Das Überraschungsmoment ist dabei für den Gläubiger entscheidend.

Wann kommt es zu einer Kontopfändung?

Damit es zu einer Kontopfändung kommen kann, muss der Gläubiger zunächst einen vollstreckbaren Titel mit Vollstreckungsklausel besitzen. Dieser Titel – also ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid – muss Ihnen außerdem ordnungsgemäß zugestellt worden sein. In der Praxis ist das meistens der Fall, jedoch gibt es durchaus Ausnahmen: So hat beispielsweise ein Mandant von uns einen Vollstreckungsbescheid an seiner alten Wohnadresse erhalten und davon gar nichts erfahren. Daher ist es wichtig, bei drohender Pfändung frühzeitig zu handeln.

Darüber hinaus kommt es zu einer Kontopfändung, wenn Sie die Schulden nicht freiwillig begleichen und der Gläubiger zudem Ihre Bankverbindung kennt. Fehlt ihm diese Information, muss er sie erst über die SCHUFA, das Schuldnerverzeichnis oder andere Wege in Erfahrung bringen.

Was ist eine Pfändungsfreigrenze?

Es gibt Pfändungsgrenzen. Warum? Ganz einfach: Sie sollen Ihr Leben ja noch bestreiten können. Damit kann man eines feststellen: Egal, wie hoch Ihre Verschuldung ist, man kann Ihnen nicht alles wegnehmen. Zunächst ist die Pfändungstabelle zu beachten.

Hierzu einige Beispiele:

Beispiel 1:

Mandant, ledig, keine Kinder, Nettoeinkommen EUR 2.000,00.

Nach der Pfändungstabelle sind monatlich pfändbar EUR 574,99 (Tabelle bis 2021). Also bekommt der erste Gläubiger, der pfändet, diesen Betrag. Entweder über eine Kontopfändung oder über eine Lohnpfändung. Voraussetzung bei einer Kontopfändung ist jedoch die Einrichtung des Kontos als P-Konto.

Beispiel 2:

Mandant, verheiratet, keine Kinder, Nettoeinkommen EUR 2.000,00, Ehefrau mit Einkommen von EUR 450,00 monatlich.

Es ist eine Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen. Nämlich gegenüber seiner Ehefrau. Diese Unterhaltsverpflichtung fällt in etwa dann erst weg, wenn diese EUR 700,00 und mehr selbst verdient. Das ist hier nicht der Fall. Pfändbar sind also EUR 188,92. Sie wandern also im Gegensatz zum Beispiel 1 nur eine Zeile nach rechts (oben steht eine 1, dh es besteht eine Unterhaltsverpflichtung).

Beispiel 3:

Mandant verheiratet, 2 Kinder unter 18 Jahre, Ehefrau mit Einkommen von EUR 750,00 netto. Mandant verdient im Monat netto EUR 3.500,00. Mandant erhält Urlaubsgeld in Höhe von EUR 3.000,00 netto im Juli des Jahres und EUR 500,00 Weihnachtsgeld im November des Jahres.

Es sind zwei Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen (Kinder!). Die Ehefrau verfügt über ausreichend eigenes Einkommen. Pfändbar sind bei ihm damit EUR 652,29. Urlaubsgeld ist nicht pfändbar. Weihnachtsgeld bis EUR 500,00 ist auch nicht pfändbar.

Achtung! Es gibt sehr viele unterschiedliche Gehaltsbestandteile (Nachtzuschlag, Wochenendzuschlag ua). Diese sind unterschiedlich pfändbar, so dass der Pfändungsrechner, den Sie häufig im Netz finden, meist nicht wirklich aussagekräftig ist.

Was hilft bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung ist schnelles Handeln entscheidend. Die wichtigste Sofortmaßnahme ist die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), damit zumindest der gesetzlich unpfändbare Grundbetrag weiterhin zur Verfügung steht. Darüber hinaus empfehlen wir dringend, eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Als spezialisierte Kanzlei für Insolvenzrecht prüfen wir, ob die Pfändung rechtmäßig ist, ob Freibeträge erhöht werden können und welche langfristige Lösung für Sie in Frage kommt.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Kindergeld ist grundsätzlich nicht pfändbar, da es rechtlich dem Kind zusteht und nicht dem Kontoinhaber. Allerdings gilt dieser Schutz nur dann zuverlässig, wenn Sie ein P-Konto eingerichtet haben und das Kind in der P-Konto-Bescheinigung als Unterhaltspflicht eingetragen ist. Ohne diese Eintragung besteht das Risiko, dass das Kindergeld dennoch eingezogen wird. Wir helfen Ihnen dabei, die Bescheinigung korrekt und vollständig auszustellen.

Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das sicherstellt, dass der gesetzlich unpfändbare Teil Ihres Einkommens trotz laufender Kontopfändung geschützt bleibt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich dabei nach der aktuellen Pfändungstabelle sowie Ihren individuellen Unterhaltspflichten. Um das P-Konto einzurichten, benötigen Sie eine offizielle P-Konto-Bescheinigung, die beispielsweise von einer anerkannten Schuldnerberatung wie uns ausgestellt werden kann. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Wie kann man eine Kontopfändung aufheben lassen?

Ist die Kontopfändung zu Unrecht ergangen – etwa weil der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde oder die Forderung bereits verjährt ist –, stehen Ihnen Rechtsmittel wie die Erinnerung gemäß § 766 ZPO oder die sofortige Beschwerde zur Verfügung. Solche Fälle sind allerdings eher selten. Wenn die Kontopfändung hingegen rechtmäßig ist, kann sie nur auf zwei Wegen aufgehoben werden: Entweder wird die gesamte Schuld beglichen, oder der Gläubiger nimmt die Pfändung freiwillig zurück. Wir prüfen in jedem Fall, ob es rechtliche Ansatzpunkte für eine Anfechtung gibt.

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Die Drittschuldnererklärung ist die Antwort Ihrer Bank auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gläubigers. Darin erklärt die Bank, ob und in welcher Höhe sie die gepfändete Forderung anerkennt, ob sie zur Auszahlung bereit ist und ob eigene vorrangige Rechte – etwa durch einen Dispositionskredit – bestehen. Zudem gibt die Bank an, ob bereits weitere Pfändungen anderer Gläubiger vorliegen, da dies für die Rangfolge der Auszahlungen entscheidend ist.

Was kann ich tun, um eine Kontopfändung zu umgehen?

Die wirksamste Strategie ist es, rechtzeitig eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen – am besten, bevor es überhaupt zu einer Kontopfändung kommt. Probleme lassen sich deutlich leichter lösen, wenn man frühzeitig reagiert. Manche Schuldner versuchen, dem Gläubiger durch ein ausländisches Konto auszuweichen. Das erschwert die Pfändung zwar in manchen Situationen, löst die eigentlichen Schulden jedoch nicht. Sinnvoller ist daher eine nachhaltige Lösung: entweder eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder – sofern nötig – ein geregeltes Insolvenzverfahren.

Wie läuft es bei einer Kontopfändung ab?

Eine Kontopfändung können Sie erhalten, wenn Sie eine Forderung des Gläubigers nicht bezahlt haben und dieser einen Titel hat, den er vollstrecken kann. Der Titel muss Ihnen zugestellt worden sein. Ein Titel kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid sein oder ein Urteil. Das Finanzamt macht sich den Titel selbst. Es muss keinen Titel bei Gericht erwirken. Schauen Sie dazu auch hier.

Grundlage einer Kontopfändung ist die Kenntnis der Kontoverbindung sowie der Antrag auf Erlass eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses. Der Beschluss wird Ihrer Bank zugestellt und das Konto ist dann gepfändet. Sie kommen dann nicht mehr an Ihr Geld.

Lohnpfändung

Neben der Kontopfändung kann der Gläubiger auch eine Lohnpfändung erlassen. Erforderlich ist ebenfalls ein Titel, der ordnungsgemäß zugestellt worden ist, sowie der Antrag auf Erlass eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses. Im Pfändungs und Überweisungsbeschluss wird Ihre Kontoverbindung oder Ihr Arbeitgeber benannt, um die Zustellung dorthin zu bewirken.

Wie schlimm ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist für Betroffene eine ernste finanzielle Notlage: Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Guthaben und können laufende Kosten wie Miete, Versicherungen oder Lebensmittel nicht mehr decken. Haben Sie nur einen einzigen Gläubiger, so leitet die Bank sämtliche Zahlungseingänge so lange an diesen weiter, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Haben Sie jedoch mehrere Gläubiger, gilt das sogenannte Prioritätsprinzip: Wer zuerst gepfändet hat, wird zuerst befriedigt – jede weitere Pfändung reiht sich dahinter ein. Deshalb ist es so wichtig, schnell zu reagieren und eine strukturierte Lösung zu finden.

Sie können den Zustand nur beenden indem Sie sich Hilfe suchen. Sie benötigen eine gute Schuldnerberatung – einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Wie viel Geld bleibt bei einer Kontopfändung?

Sie können Ihr Konto, wenn es nicht im Minus ist, in ein P-Konto umwandeln. Die erhalten dann die Beträge von Ihrer Bank ausgezahlt, die nicht pfändbar sind. Schauen Sie sich dazu die Pfändungstabelle an.

Wie komme ich an mein Geld bei einer Pfändung?

Auch in diesem Fall ist die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto der entscheidende Schritt. Allerdings ist das nur möglich, wenn Ihr Konto im Guthaben geführt wird – also kein Minussaldo besteht. Befindet sich Ihr Konto im Dispo, ist eine Umwandlung zum P-Konto leider ausgeschlossen. In diesem Fall sollten Sie zunächst klären, wie der Dispositionskredit geregelt werden kann, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

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Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

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Kontopfändung Schuldnerberatung – Fachanwalt Kai Lange hilft bei Kontopfändung
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